Ausgabe 
27.7.1916
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Kreisblatt für den Kreis Gletzen.

Nr. 8a _ »7. I«" M«

Bekanntmachung

über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Stricktvaren für die bürgerlickw Bevölkerung. Vom 13. Juli 1916.

Aus Grund des 8 19 der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web--, Wirk- und ^>trickwaren für die bürgerliche Bevölkerung vom 10. Juni 1916 (Reichs Gesetzbl. S. "163) bringe ich folgendes zur öffentlichen Kenntnis: -

I. Der ß 3 der Bekanntmachung über die Regelung des Ver­kehrs mit Web-, Wirk- und Strickmaren sür die bürgerliche Bevöl­kerung vom 10. Juni 1916 findet keine Anwendung auf solche Ge­werbetreibende, die anher den Waren, die sie beim G-cirerdetx trieb im llmherzieheu mit sich führen, kein Warenlager haben.

II. In das Verzeichnis der Gegenstände nach der Bekannt­machung vom 10. Juni 1916 (Reichs-Gcsehbl. S. 463), ans welche die Vorschriften der Bekanntmachung über die Regelung des Ver kehrs mit Web, Wirk- und Strickivaren für die blirgertiche Bevölke­rung vom 10. Juni 1916 mit Ausnahme der §§ 7,10,14,15 und 20 "keine Anwendung finden, sind auszunehmen:

20a. Alle Artikel der ans Waschftoss hergestellteu Dvmcn-Som- mertvnsektiou, sofern sic am 6. Juni 1916 sertiggestellt oder zngcschnittcn waren.

20 d MädchenNeidcr sür das schulpflichtige Alter und Kinder­kleider sür das Alter bis zu 6 Jahren, sofern deren Klein­handelspreis

für ein Waschkleid.15,00 Mk.

sür ein Kleid ans Wolle oder Velvet . . . 25,00 übersteigt.

80. Gummimäntel und gummierte B.rdeartikel. Der Gummie­rung steht Elatzgummiernng gleich.

Berlin, den 13. Juli 1916.

Ter Stellvertreter des Reichskanzlers.

Di'. Helfferich.

Bekanntmachung

über den Verbrauch von Eiern. Vom 13. Juli 1916.

Aus Grund der Verordnung des Bundesrats über Zbrstgs- maßnahmen zur Sicherung der Volksernähruug vom 22. Mai 1916 und des 8 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Ericas ernährungSamtes vom gleichen Tage (Reickis-Gesebblatt S. 401) bestimme ich:

8 1. In Gast-, Schank- und Speisewirtschaften, in Bereins- uud Erfrischungsräumen, sowie in Fremdenheimen, in Konditoreien' und ähnlichen Betrieben dürfen Gier, roh oder gekocht, und Eier­speisen nur zum Mitlagstisch und zum Abendessen verabreicht und eiitgegengeuommcii wckrden. Tic Kommnnalverbände baden dis Stunden seftzusehkn, innerhalb deren hiernach Eier und Eierspeisen verabreicht und entgegengenommen, werden dürfen.

8 2. Die Landeszeutralbehörden können nähere Bestimmun­gen treffen.

Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bezeichueteu Be­hörden sind befugt, für dem Eiuzelsnll Ausnahmen zu gestalten..

8 3. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer den Vorschriften dieser Verordnung oder den zn ihrer Aus­führung erlassenen Bestimmungen und Mordnnngen zuwider­handelt.

8 4. Diese Verordnung tritt mit dem 15. Juli 1916 in Kraft.

Berlin, den 13. Juli 1916.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts, v. Batocki.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Gemäß 8 1 vorstehender Bekanntmachung wird die Zeit der Verabreichung und Entgegennahme auf mittags 12 bis 3 Uhr nach­mittags Und 7 bis 9 Uhr abends festgesetzt.

Wir empfehlen Vorstehendes nebst der Bekanntmachung orts- Mich bekanntgeben und die betreffenden Betriebst ntzaber, auch die Konditoreien bedeuten zu wollen.

Gießen, den 21. Juli 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Usinger.

Bekanntmachung.

Friedrich Geisel, Kaiser-Allee 16, hat die Konzession alS Dienstmann mit der Nr. 14 erhalten.

Gießen, den 25. Juli 1916.

Grobherzoaliches Polizeiamt Gießen, ficnimetbe.

Bekanntmachung

über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben. Vom 13. Juli 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu ivirtschaftlichen Maßnahmen nsw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verord­nung erlassen:

Tie Wirksamkeit der Bekanntmachungen über die Geltend­machung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, vom 7. August 1914. 22. Oktober 1914, 21. Ja­nuar 1915, 22. April 1915, 22. Juli 1915. 21. Oktober 1915, 6. Januar 1916 und 13. April 1916 iRcichS-Gesetzbl. 1914 S. 360. 449: 1915 C. 31. 236, 451. 679: 1016 S. 1, 273) wird in der Weise ausgedehnt, daß an die Stelle des 31. Juli 1916 der 31. Oktober 1916 tritt.

Berlin, den 13. Juli 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. Helfferich.

Bekanntmachung.

Betr.: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.

Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund der im Reichsanzeiger veröffentlichten Nachrveisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche vom 15. ds. Mts. als verseucht zn gelten haben:

1. Im Großherzogtum keine Kreise.

2. Im Reichsgebiet die Bezirke Königsberg, Gumbinnen, Al­len stein. Marienwerder, Potsdam, Frankfurt, Stettin, Stralsund, Posen, Bromberg. Breslau, Liegnitz, Oppeln. Magdeburg, Schles­wig, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade. Wiesbaden, Kob­lenz, Düsseldorf, Trier, Oberbayern, Platz. Obersranken, Mitte! franken, Untersranken, Schwaben, Dresden, Leipzig. Ncckarkreis, Schwarzwaldkreis, Jagstkrcis, Donau kreis, Mannheim, Meckleu burg-Schwerin, Sachsen Weimar, Oldenburg, Hamburg, Unter elsaß, Oberelsah, Lothringen.

Gießen, den 26. Juli 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B: Hemmerde.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereiniguug Laug Göns.

In der Zeit vom 7. bis einschließlich 26. August 1916 liegen werktags ans dem Rathaus zu Lang-GönS die Arbeiten deS Zu­teilungsplans einsckließlich der Grenzregulierung mit Großen- Linden und Kirch Göns zur Einsicht der Beteiligten offen.

Es sind dies: .

A zum Z u t e il n n g spl a n Lang-Göns!

2 Bände Zuteilungsberzeichnisse,

6 Bände Gütergeschosse I, *

1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse 4 Bände Gütergeschossc mit Zuteilungsplan,

1 Baud ObstbaumabschäbttugsverzeichniS,

1 Baud Obstbaumgeschossc,

1 Verzeichnis der Zuschlagslverte,

86 Blatt Zuteilungskarteu. aus denen auch die Bonilälser- Höhungen zu ersehen sind.

B zur G r e n z r e g u l i e r u n g nri t G r o ßc n - L i n d c n und Kirch-GönS:

4 Zuteilungskarteu,

ie 1 Heft ZuteilungSverzeichniS,

je 1 Heft Gütergeschossc I,

ie 1 Heft Zusammenstellung der Gütergeschosse,

je 1 Heft Gütergeschossc mit Zuteilungsplan.

Tagfabrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst

Montag, den2 8. Auau st l. IS., vormittags 89 U d r statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die Gimvendungen sind schriftlich .Papier in Akten,nös^) und mit Gründen versehen einzureichen.

Die Vorzeigung der neuen Grundstücke au Ort und Stelle, jolveit solche noch erforderlich ist. beginnt Montag, den 21. August I. IS. Zusammenkunft hierzu vormittags 6 Uhr beim Rathaus F r i e d b e r g , den 17. Juli 1916.

Ter Großherzogliche FeldbereinigungSkommissür.'

S ch n i t l s p a h n , RegierungSrat.

Rotationsdruck der Brtthl'schen Untv.-Buch- und Eteindruckeret. R. Lange, Gießen.