Ausgabe 
14.7.1916
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_ Bckanntmachnng

flwr das Verbot des Vorverkaufs der Ernte des Jahres 1916 Vom 8. Juli 1916.

r . WGfoitiib von § 2 der Buiidesratsverordnnug über das Vor- ^.^EBvrverk^ der Ernte ides Jahres 1916 vom 21. Juni 1916

® l ' mäct,ti9UrtB ^ R.-i«

in ß } ber Buudesratsverordnung aufge- Mlnben Getrerdes auf den Halm zur Aberntung durch den Käufer S Sv 01 ' öein .Kreisamtausnahlnslveise genehmigt Iverden, lveuli em Bedürfnis hierfür nachgewiesen ivird.

.§ 2 - Anträge auf Ausnahmebewilligung uach 8 1 sind bei dem &£!? n dL lll l tn Angabe der bestellte,: Grundstücke nach

Slvf??" 11 . unb J^. r,j £ e ' ber Getreideart, des Verkäufers und zu fteNen bei Grunde, die die Ausnahme rechtfertigen sotten,

«... .fJ*- ^n den erteilten Ausnahmebewilligungen hat daS dem Vorsitzenden des Kounmmalverbaudes (8 1 unserer I ^uhrun^anwersuug vom 4. Juli 1916 zur Verordnung des Jf" * -^'otgetrerde und Mehl aus dar Ernte 1916) alsbald Kenntnis zu geben.

Tarmstadt, den 6. Juli 1916.

Grobherzogliches Ministerium des Innern.

_ v. Hombergk.

® elr;: y ie,t sür die Erhaltung der diesjährigen Obst-

An den Oberbürgermeister zu Gießen und an die Großh Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises

Von dem KrwgsauSschust für Volksernährung ist eineAulei- Znr Erhaltimg der- dresjähngen Obsternte" erschienen, die als Anhalt für die Belesung der Bevölkerung dienen kann, daß Obst in weitgehendem Maste auch olche Zucker eingemacht und erhalten werden kann. Der Preis des Heftchens, dessen schleunigste Ver-

Stück stellen^" l)t ' lüirt) ' fid) oT)nc ^c>rto auf zirka 10 Pfg. pro

Wir^em-pfchlen Ihnen bis zum 18. l. Ms. zn berichten, ob und w.etnel iEz-emplare der Anleitung für Ihre Gemeinde ge- wunsckst werden, ^-nsbosondere sind alte etwa in Betracht kommen- den Vereine znin Bezug und znr Weiterberbreitung der Anleitung anzurogen. a

Giest'en, den 11. Juli 1916.

Großherzoaliches Kreisamt Gießen.

Or. U s i n g e r.

Bekanntmachung.

B e t r.: Ueberwachuug der Kriegsgefangenen.

, Ta es bisher nicht möglich war, zn unterscheiden, ob Kriegs­gefangene, welche bei landwirtschaftlichen Arbeiten sich frei bewegen dürfen, sich in Ausübung ihrer Tätigkeit oder auf Abwegen be­finden, Ihat die Jnspekliou der Kriegsgefangenenlager X vM. Arniee- Korps Hlechmarkeii mit ausgeprägtem Namen des Unterkuusts- ortes anfertigen lassen. Diese Blechmarken werden yvn den Kriegs- gesaiigeuen an einer leicht sichtbareii Stelle der Mütze getragen, Wir bringen deshalb z u r a l l g e m e i n e n K e u n t n i s, daß

Kriegsgefangene auf landwirtschaftlichen Ar- belts-KammandtzS, welche ohne Begleitung nach dem 15. Juli 1916

ohne eine solche Marke, oder mit einer Marke nnt einem andern als dem Namen der Ge- markllng, in ivelcher die Begegnung erfolgt, angetroffen werden, ohne weiteres von Jedem bei der nächsten Polizeibehörde zu melden und von sämtlichen Militärpersonen und SicherheitSorqa- nen festznnehmcn sind.

Kriegsgefangene auf industnellen Arbeitskommandos mit mili­tärischer Bewachung erhalten keine Blechuiarken, da sie sich nie frei bewegen dürfen.

An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Großh. Bürger- melstereien der Landgemeinden dcS Kreises, Großh. Polizei­amt ßZießen und Großh. Gendarmerie des Kreises.

Vorstehendes ist ortsüblich bekannt zu machen. Tie Polizei- orgmve haben die Anordnung genau überlvachen tmb zu befolgen. Gießen, den 13. Juli 1916. t Großherzogliches Kr eis amt Gießen.

._ Dr. Uftitger.

Bekanntmachung.

Betr : Milzbrand in Göbelnrod.

Der Milzbrand in der Schafherde in Göbelnrod ist erloschen. Gießen, den 12. Juli 1916.

Großherzogliches Kreisämk Gießen.

I. V.: Hemm erde.

Betr.: Reichsversichernng während des Krieges An Die Grosth. Bürgermeistereien der Landgemeinden , ^ . des Kreises.

iqiMter Hinweis auf das im Kreisblatt Nr. 65 vom 23 Juni feta SnS v et 3}entc " j n d-r JNvalidenversichermig

sirfpf , ä! Bcinttssuiig von ^lueifeln veranlaßt, an dieser ^ hulzuweisen, da» auch ein Altersrenteuempfäuavr

br versichermigspfllchtlge Lohnarbeit noch versieht, auch Bei- Invalideuver, ich erung verwenden muß. Auch deu Ers^ntaber noch nicht iuv/lidew Einlllte r - omwohlen, freiwillig Beitragsmar-

st-llnn Mt bn \ mät **"' a..'t" l &TrQu'ittu^ätort?mteiüMmXu*

aeeianewrÄ^s.!^:^" ^bnen, daß Sie die Rentenempsüuger in

^eßen, den 7. Zuli 1916. '

Grofjherzagliches Kreisamt Gießen (Bersicherungsamt). _ - B.: L a n g e r m a n n.

Bekanntmachung.

B'- : SÄÄS?if\t UbUn9 d-' K-daververzerchniss,

Sin das Grotzh. Polizeiamt Giehen und die Grosth, Bürger- meistere,en der Landgemeinden des Kreises

r« Ä r L?r.1?| e&enbE ® nWwn « der «b^deviwe.

Gießen, den 8. Juli 1916.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

_ I- V.: L a n g e r m a n n.

r Bekanntmachung.

Betr.: Maßregeln gegen die Maul- und .Klauenseuche.

Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund dev i^Reichsanz-eiger veröffentlich,ten - Nachüveisnng über den Stand der Maul- und Klauen,euche vom 1. Juli d. Js. als verseucht z.u gelten haben.-

o 3 m Grobherzogtum feine Kreise. d. Im Neichsgebiet die Bezirke: Königsberg, Gumbinnen. Marleliiverder. Potsdam, Frankfurt, Stettin, Sttalsund. Posen, Bromberg, ^.iegintz, Magdeburg, Schleswig, Hannober. Hildesheim. MiÄ^'.^Eade, Ea-stel, Wiesbaden, Coblenz Trier, Oberbat)ern^ Mittclfrankcn. Unterfrauken, Schtvabcu, Dresden, Leipzig, Neckars kl eis, Schwarztvaldkreis, Jag,tkreis, Donaukreis, Konstanz, Frei- bürg, Mannheim, Mccklenbur'g-Schweriu, Sachsen-Weimar, Ol- Lothrmgcn 'Een-Meiningen, Hamburg, Unterelsaß, Oberelsaß,

Gießen, den 10. Juli 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: H em m erde.

Betr.: Die Erhebung von Deckgeld für Bedecken der Stuten

in 1916.'

An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen der Einseildiing der Heblisten in zweifacher Aus^ ferhguitg über die in diesem Jahre von Ihnen ausgestellten Deckscheme entgegen. Wenn Deckscheine nicht aus'gestelll wvrden sind, ist dies zu berichten. Ausgestellte und wieder zurückgegebenej Scheine müsten unter Angabe des Grundes der Rückgabe Heblisten allgeschlossen werden. Auf den für die Erhebung der ersten Rate bestimmten Heblisten ist in der SpalteGeldbetrag" der Betrag von 11 Mark für eine Stute (Hess. Besitzer) einzni tragen, während in dem zweiten Exemplar der Hebeliste, die für Erhebung der zweiten Rate als Unterlage dielten soll,' dir SpalteGeldbetrag" offen zu lassen ist. Auch die SpaltenNr. des Tagebuchs" undBemerklingen" müssen in den beiden Heb« listen frei bleiben.

Gießen- den 12. Juli 1916.

Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.: H e m m e r d e.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Queckborn; hier: die Drainagen.

der Zeit Vom 21. Juli bis einschließlich 3. August l. IS. liegt auf Großh. Bürgermeisterei Queckborn

der Beschluß der Bollzugskommission vom 1. Juli l. IS über die Erhebung von Zinsen für die Trainagekosten zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Dreidung des Ausschlüsse» währeiid der Offenleguugszeit bei Großh. Bürgermeisterei Queck- borii schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 2. Juli 1916.

Ter Gvoßherzogliche Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Großh. Regieruugsrat.

Rotationsdruck der Brühl'schen Univ.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.