Ausgabe 
13.6.1916
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Bekanntmachung

Über Druckpapier. Vom 8. Kmi 1916.

Ä ^And der Verordnung des Buudesrats vom 13. April L916 Über Druchwpier (Reichs-Gesetzbl. S. 306) wird folgendes bestimmt:

8 .1- Der Kriegswirtschastsstelle für das deutsche Zeitungs- Seiuerbe (A 6 der Bekanntmachung über Druckpapier vom 19. April 1916 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 64) wird ein Beirat P^Oegeben, der aus Vertretern der beteiligten Gewerbe besteht nnd über arundsätzliche Fragen, die den Papier verbrauch der bo- teulgten Gewerbe betreffen, zu hören ist.

Tre näheren Bestimmungen über die Zusammensetzung des Vnrats und die Bestellung der Mitglieder trifft der Reichskanzler.

Die Mitglieder des Beirats sind verpflichtet, über Einrich- tungen und Geschäftsverhältnisse, die durch die Ausübung ihrer Besuginffe zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu beobach­ten und sich der Mitteilung und Verwertung der Geschäfts- und Betriebsverhältnisse zu enthalten. Sie sind hierauf zu vereidigen. k ^stenlvse Abgabe von Sonderblättern (sogenannten

^xtrablätternX abgesehen von solch«!, deren Ausgabe die Oberste Heeresleitung ausdrücklich als erwiuischt bezeichnet hat, wird ver­boten.

§ 3. Tic Zahl der Zeitungsbeilagen, die auf anderen als ma schm: m glattem, holzartigem Druckpapier gedruckt und einer Zei­tung, Zertschrrft oder sonstigen periodisch erscheinenden Druckschrift kostenlos beigelegt werden, darf von heutigen: Tage ab nicht ver­mehrt werden. Tie Beifügung einzelner Prospekte/Reklame- und ühnlmier Beilagen wird von diesen: Verbote nicht berührt.

Ter Seitenumfang ixm Zeitungsbeilagen der in Absatz 1 genannten Art darf vom heutigen Tage ab über den Seitenumfang Maus, den bie Beilagen in der zweiten Woche des Monats Ma: 1916 gebracklt haben, nicht vermehrt werden.

H 4._ Zeitungsbeilagen, die in dem verwendeten Papier und

Ausstattung mit dem Hauptblatt der Zeitung übereinstimmen, dürfen vom heutigen Tage ab auf anderen: als maschinenglattem, holzartigem Druckpapier nickt gedruckt werden.

Zeitschriften und sonstige periodisch erscheinende r ^ ie b>s zun: 19. April 1916 auf n:aschineuglattem,

holzhalngem Druckpapier gedruckt worden sind, dürfen vom heutigen -Lage ab nur auf solchem Papier gedruckt »verden

§ 5. Ter Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungs- gewerbe sind auf deren Ersuchen unverzüglich alle Auskünfte zu ertenm, Die erforderlich sind, um die Durchführung der vorstehen­den Bestimmungen (§§ 2 bis 4^ zu überwachen.

M:t Gefänar.is bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafen b-d m zehntausend Mark wird bestraft:

o den Bestimmungen der 88 2 s, 3 oder 4 zuwider handelt, wer die rhm nach» 8 5 oblicMndeu Anskimfte nickt erteilt oder wistmtlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht.

Berlin, den 3. Juni 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

- _ Dr. H el ff eri ch. _

S3ct r.: Bro tka rten-Nachweisüng für vorübergehend anwesende Per­

sonen.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grohh. Büra-'r- rneistereien der Landgemeinden des Kreises

e. enl Tr rn «n b - r ?A ! ^^ die Brotkarten-Nachweisung für

du Ze:t vom 16 Ma: 1916 bis zum 15. Juni 1916 längstens

PL® äU p?i 6 ^? Vl 1 l : an den Kommnnalverband, Mehlver-

teilungsstelle Gießen,,, einzuscnden ist.

^ Nachweisung ist unter Nr. 3 (Kriegsgefangene) stets anzUgeben, welchem Kriegsgefangenenlager die Kriegs- Sefangenen und Wachtmannschaften angehören.

Gießen, dm 9. Jüni 1916.

Großherzogliches .'»kreisamt Gießm.

_I. B.: L a n g e r m a n n.

Betr.: Tie Sicherung der Ernte 1916.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden ^ des Kreises Gießen.

Tie bevorstehenden Erntearbciten geben uns Veranlassung, erneut dararif lpnzuweisen, wie dringend uotivendig es ist, daß fick die Gemeuideverwaltungm eingehend um die rechtzeitige und ord­nungsmäßige Einbringung der Ernte bekümmern. Wir empfehlen Ihnen, zu Ihrer Unterstützung die für die Gemeindm bestellten Te^ Mutationen sowie die Feld geschworenen und Feldschützen zuzuziehen.

Dringend geboten ist es, daß Frauen, deren Angehörige im Heere stehen, der erforderliche Rat mrd Beistand, soweit er' nicht dura) Verwandte erfolgen kann, durch die Gemeindeverwaltung ge­leistet wird. ^ J

Wir geben ber bestimmtm Erwartung Ausdruck, daß Sie alles daran setzen werden, um im Hinblick ans die Sicherung der Volks- Ernährung eine rechtzeitige und vollständige Einbringung der Ernte »ü sichern.

Gießen, den 10. Juni 191«.

Grvßherzogliches Kreisamt Gießm.

I. B.: H e m m e r d e.

Trotz den Bestimmungen der Bekanutmachiung des steltv. Ge neralkommandos des XVIII. A.-K. vom 1. Mürz 1916 (Gieß. AnH. Nr. 51) werden nach Mitteilung des stellv. Generalkommandos die festgesetztm Höchstpreise schon durch die Zwischenhändler überschrit­ten. Wir machen nochmals auf die dort abgedrucktm Strafbe­stimmungen aufmerksam und weisen die Polizeiorgane an, Zwvider- handlnngen zur Anzeige zu bringen.

Gießen, den 9. Juni 1916.

Groß herzoglich es Kreisamt Gießen.

_ I. V.: Langerman n.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wegen dringendsten, uns von per Landeskartvffelftclle aufgc- gebenen Kartoffellieferungen nach auswärts beauftragen wir Sie, sofort telegraphisch oder telephonisch an unseren Kommissionär, Leopold Mayer, Gießen, die in Ihren Gemeinden noch verfüg­baren Kartosfelmeugeu miizuteileu. Auslagen jeder Att »verden vergütet.

Wir machen weiter darauf aufntcrPiant, daß niemande m der Aufkauf von Kartoffeln im Kreise gestattet ist, außer dein ge­nannter: Kommissionär und seinen mit Ausweis versehenen Bevoll­mächtigten. Jeder andere Händler ist uns zur Anzeige zu bringen.

Die Landeskartofselstelle hat weiter mitgeteilt, daß Kartoffeln nicht wehr verfüttert »verden dürfen. Es ist dies bekannt zu machen.

Gießen, den 10. Juni 1916.

Grvßherzogliches Kreisamt Gießm.

__ I. V.: Langer :n a n n. _

Bekanntmachung.

Betr.: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.

Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund der im Reichsanzeiger veröffentlichten Nachweisung über dm Stand der Maul- und Klauenseuche vom 1. d. M. als vcrsmcht zu gelten haben:

1. Im Großherzogtum!die Kreise Dieburg, Büdingen, Mainz, Wornis.

2 Im Reichsgebiet alle Bezirke mit Ausnahine von Allenftein Stadtkreis Berlin, Liegnitz, Hildeshcim, Lüneburg, Os- i: ab ruck, Münster, Trier, Aachen, Oberffanken, Bautzen, Chemnitz, Zwickau, Freiburg, Kalsruhe, Mcckleuburg-StreliN. Lübeck in Ol­denburg, Birkenseld, SachseivAltcuburg, Coburg, Gotha, Schwarz­burg-Rudolstadt, S ch warzln i r g - Sonders fyau s e n, Wal/eck, Reuß ä. L-, Neuß j. L., Schaumburg-Lippe, Lübeck, Bremen, Harnburg. Gießen, den 9. Juni 1916.

Grvßherzogliches KreMamt Gießen.

I. V.: H e m m e r d e. _

Bekanntmachung.

Betr.: Fcldberciniguiig Alleudorf a. d. Lumda; hier die Mai­na gm.

In der Zeit vom 24. Juni bis einschließlich 8 . Juli l. Js liegt aus Großh. Bürgermeisterei Mendorf a. d. Lumda, das Pro- :ekt über Herstellung der Drainagen in den Fluren II. III, VII. IX, XIII, XXIX und XXX, nebst allgemeinen: Beschluß über die Tramage und die Erhebung von Zinsen für Drainagekostm vom 5. l. Js. zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der oben angegebmm Ofsenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Mendorf a. d. Lumda schristlüch und mit Gründen versehm einzurcichen.

Friedberg dm 5. Juni 1916.

Der Großherzoglicke Feldbereinigungskommissär:

Schut t t s p a h n , Regicrungs rat.

wöchentl. lleberftcht der Todesfälle i. d. Stadt Girtzen.

22 . Woche. Bon: 28. Mai bis 6 . Juni 1916. Tmwohnerzahl: uugenoiuiueu 311 33 100 (iiiC(. 1600 Mann Militic). Sterblichkeitsziffer^ 18,85 °l 0

Na h Abzug von 8 Ortsfremden: 6,29 °l 00 .

ES starben an Zuf.

Angeborener Lebeusfchiväche 1 Diphtherie 1

Luugeutuberkitlose 2 ( 2 )

Krankheiten des Herzens 3 (2)

Blinddarmentzündung 1 (I)

Krankheiten der Harnorgane 1 (1) Krebs ^ 2 ( 1 )

sonstigen Todesu rsach en 1 ( 1 )

Summa: 12(3)

Er­

wachsene

2 ( 2 ) 2 ( 1 ) 1 ( 1 ) 1(0 2 ( 1 ) 1 ( 1 ) 9(7)

Kinder

tu, 1 Leben», vom 2 . btt

jahr

1

1». Jahr

1 ( 1 )

2 ( 1 )

Anm.: Die in Klammem gefetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebpachte Kranke kommen.

Veröffentlichnug des Großh. Kreisgesundheitsamts Gießen.

Tr. W a l g e r. Ai cd.-Rat.

Rotationsdruck der Brühl'schen Univ.-Blich- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.