Ausgabe 
27.5.1916
Seite
4
 
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1910 übernommene Kriegsliefer ungen, für melche R! 1.^

Nähzwirn Verwendung finden, ohne besonderen Buegs Nähgarn ausgeführt werben. .

Artikel!!>-

Tiefe Bckanntmachnng'ttit/anr 1. Juni 1916 in Kraft. Frankfurt«. M., den 2b. Mae 1916 6 «rneroifu mmniibo M 18. Armeekorps^,

Bekanntmachung.

B et r ' Nachtrag zu der Bekanntmachung vom 23 Dezember 1915 Nr. W. III 1577/10. 15. K.R.A., betreffend Beschlagnahme, Verlvendung und Veräußerung von Bastfasern (^zute,Flachs, Ramie, europäischer Hanf und überseeischer Hanf) und von Erzeugnissen aus Bastfasern, vom 26 Mar 1916.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. . .

Indem wir auf die vorstehende Bekanntmachung des stellvertre­tenden Generalkommandos des 18. Armeekorps verweisen, beauf- tragen wir Sie, folgendes alsbald ortsüblich zu veröffentlichen^ ,Das stellvertretende Generalkommando d s 18. Armeekorps hat zu der Bekanntinachung betreffend Beschlagnahme, Verwen­dung und Veräußerung von Bastfasern. Kute, Flachs, Ranne europäischer Hanf und überseeischer Hont) und von Erzeugnissen au" Bastfasern, unterm 26. Mai ds. Js. einen Nachtrag er bissen. Dieser Nachtrag ist im Gießen er Anzeiger (.Kreisblatt) enthalieii und faun auf unserer Amtsstube cingesehen werden.

Der Gießener Anzeiger (Kreisblatt), der obige Bekanntmachung enthält, ist von Ihnen auf Wunsch den Interessenten vorzulegen, letzteren auch auf etwaige Fragen eingehende Auskunft gu geben. Gi e ß e n, den 26. Mai 1916.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen. _ I. V: Lang er mann. ___

Bekanntmachung

über die Abänderung der Bekanntmachung überkünstttche Dünge­mittel vom 11. Jamrar 1916 (Rerchs-Gesetzbl. 16).

Vom 11. Mai 1916. .

Der Bundesrat hat aus Grund des A3 de? Gesetze-> über die Ermäßigung des Bundesrats zu wirtlchaftüchen Maßnahmen In vom 4 August 1814 (R-ichs-Gesedbl. S. 327) folgende Ver-

ordnung erlassen. Bekanntmachung über künstliche

Düngemittel vom 11. Januar 1916 (Reichs-Ges-tzbl. S. 13) wird folgender ^Abmv iL Verordnung, betreffend Einwirkung von

Söchstvreisen aus laufende Der träge, vom 11. November 191^ iReicks-Geselzbl. S. 758, finden aui »ertrage über Lreferung von künstlichen Düngemitteln entsprechende Airwcndun.g a.ie m Sf Abs 2 Sab 1 der Verordnung vom 1 l. November 191o bezeichn nete Befugnis, das Schiedsgericht anznrusen, besteht mir bei Ver­trägen, dt- vor dem 12. Januar abgeichGssen finb; sre rs ausge­schlossen, soweit Lieferung vor dem 13. Kn 1916 erfolgt rst.

Artikel 2. Diese Verordnung tritt am 13. Mai 1916 m

Berlin, den 11. Mai 191Ö i

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

__ Delbrück. _

Bekanntmachung

betreffend die Vorausverwendung von Malzkontingenten.

Vom 18. Mai 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Er mächtiaung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4^August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verord.'.ung

erlassen.^i^el ^ Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden können den Bierbrauereien im Falle eines be­sonderen Bedürfnisses aus Antrag gestatten, das auf Grund der Verordnungen vom 15. Februar 1915 (Reichs-Geiebl. S. 97) und vom 31 Januar 1916 lReichs-Gefetzbl. L. 77) fur das briete Vierteljahr 1916 festgesetzte Malzkontingent tm Streiten Bierteftayve

voraus zu verwenden. . . ^ .. . ^

Artikel 2. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Ver

kündung in Kraft. ,

Berlin, den 18. Mai 1916

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

__ Delbrück. __

Betr ' Die Ausführung der Bekanntmachung des Reichskanzlers

" vom 23. September 1915 über die Fernhaltung unzuver­lässiger Personen vom Handel; hier: des Viehhändler? Isaak Wertheim zu Räddingshansen. ^

^nrdi Beschluß des Krersauchchusses vom 16. Mai 1916 ist f$ f aa f Wertheim zu ddings h a uf en als unzuver­lässige Person bis auf weiteres vom Handel Mit Vieh ausgeschlossen worden. ,

Gießen, den 22. Mai 1916.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: La n g er man n.

Bekanntmachung. ^ "

Das vo>n Herrn Reichskanzler unterm 23. April ,1916 er­lassene Durchfuhrverbot von Vieh, Fleisch nsw. (Berlage zur ,,Darmstädter Zeitung" Nr. 100 vom 29. April 1916) gilt ebenfalls auch, für nach Oesterreich-Ungarn gerichtete Sendungen Jwvch sind die Zollstellen ermächtigt worden, die unmittelbare Durchfuhr von Sendungen von Vieh, Fleisch, Fleischwaren znzulassen, wenn sie gerichtet sind an: ^ .

a) das Oesterreichische Syndikat ftir Vieh- und Fleischeinfuhr in Wien, zu Händen von

Allgemeiner österreichischer Viehverwertungsgesellschast M Wien, oder

Erster Wiener Großschlächterei A.-G. in Wien, oder Josef Saborsky Söhne in Wien, oder Wiener Fleischhauer-Genossenschaft in Wien, oder Moritz Soffer in, Brünn, oder Karl Bergmann in Prag: .. .

b) KricgSprodnkten-Akticngesellschast in Budapest: ei K. u. K. Sckilachtviehsammelstelle, in Bodenbach.

Das Durchfuhrverbot für Schweineschmalz gilt nichß,

für Sendungen nach Oesterreich-Ungarn.

T a r m st a d t, den 23. Mai,1916. >

Großherzogliches Ministerium des Innern.

I. V.: S cfi t i e v 1) a f e. __ _

Bekanntnrachung.

Betr.: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche

Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund der im Reichsanzeiger veröffentlichten Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche vom 15. d. M. als verseucht zu

gelten haben: ^ .. - al

1 Im Großherzogtum die Kreise Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach, Büdingen, Friedberg, Mainz, Worms.

2 Im Reichsgebiet alle Bezirke mri Ausnahme von Stadtkreis Berlin, Liegnitz, Osnabrück, Aachen. Niederbayern, Oberfranken, Bautzen, Leipzig, Zwickau, Sachsa-Weimar, Nkecklenburg-Strelitz, Koburg, Schwarzburg-Rudolstadt, Schlvarzburg-Sonder^hausen/ Maldeck, Reuß ä. L., Reust j. L., Lübeck. Bremen, .Hamburg.

Gießen, den 25. Mai 1916.

Grostherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: H emmerbe. _ ^ _

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Li ch; hier die Regulierung der Wetter ober-und unterhalb des Wegs 178.

In der Zeit vom 7. bis einschließlich 23. Juni l. Js. liegt auf Großh. Bürgermeisterei Lich während der Geschästsstunden das Projekt über die Regulierung der Wetter ober- und unterhalb des Wegs 178 nebst Beschluß vom 2. Dezember 1915 zur Einsicht der Beteiligten offen

Einwendungen hiergegen smd wahrend der oben angegebenen Offenlegungszeit bei Großh. Bürgermeisterei Lich schriftlich emzu-

r iedberg, den 18. Mai 1916.

Der Großherzogliche Feldbereinigungskomnuftar:

Schn ittspahn, Regierungsrat. _

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Lich.: hier: Pachtentschädigungen

In der Zeit vom 10. bis 'einschließlich 19. Juni l. I. liegt werktags während der Bureaustunden auf Großh Bürgermeisderet Lich ein Pachtentschädigungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten

^^Vergütung"der bei Erweiterung des Friedhofslveges sowie Bau der Wege' 370 und 371 in Anspruch genommenen Obstbäume, sowie 2. Hauptpachtentschädigungsverzcichnis der für die Ernte­jahre 1914 und 1915 fälligen Pachtentschadigun'gen und zwar

Anlage und Freigabe des Weges Nr. 275, _

Anlage des Grabens Nr. 376 (westlich der <otrage nach

Anlage "de? Weges 370 und 371 (von Brod bis Friedhofs-

Anlage des Grabens Nr. 72 (Fortsetzung des Grabens Nr. 376),

Ausbau des Fried Hossweges, . ^ .. ,

Ausbau des Weidgrabens mib Anlage der Brucken, Verschleifung der Lehmrantc,

Bau der Kreisstraße LichGarbenteich,

Nebenbahn LichGrünberg.

^agfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst statt: Dienstag, den 20. Juni l. I., vormittags von 910 Uhr, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade daß die Nichterscheinenden mit Eimvendnngen ausge­schlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen, versehen einzureichen. .

Friedberg, den 20. Mar 1916. , . ..

Ter Großhcrzogliche FeldberelNignngskommissar:

S ch n i t t s p a h n , Regieruugsrat.

«brtationsdruck der A r ü Nl'lcbeu Unio.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.