Tie BeraiiiltiiiQchmlgen. des Vorstandes erfolgen im Kreisblatt ^ dem anitlichien Teil des Gieß-ener Anzeigers, m r?^- Dw Beschlüsse des Vorstandes sind dem Betroffenen mU RechtsMittclbelehrung znzustellen.
h j p? cm Betrogenen sie hi innerhalb einer unerstreckbaren Frist von ,14 Esten nary der Zustellung das Recht der Beschwerde zu.
. < i ic Beschwerde ist mit Gründen versehen an den Vorstand zu rrchten und hem,nt die Ausführung des Beschlusses.
. Der Vors,heiide oder sein Stellvertreter hat die zur Klarstellung v ku ?? üec !! ia ^^?^rlichen Feststellungen zu veranlassen und o^Beschwcrde dem Vorstand zur nochmaligen Beschlußfassung vor
Erachtet der Vorstand die Beschwerde für begründet, so erläßt er unter Aufhebung des früheren einen entsprechenden Beschluß^ der nicht mehr anfechtbar ist.
Erachtet der Vorstand die Beschwerde ganz oder zum Teil für unbegründet, so überweist er sie dem K^reisansschuß zur Entschei düng Der Kre,sans,chuß entscheidet endgültig.
cÄ Vorsitzende oder sein Stellvertreter ist befugt, einen
Beschluß des Vorstand es, den er für unrechtmäßig oder den Wirt- schüftlrchen Verhältnissen des Kreises nicht für entsprechend hält, oeni Krei>aus>chuß unverzüglich zur Entscheidung zu überweisen. Durch d,ese Ueberweisnng wird die Ausführung des Beschlusses gehemmt Der Krcisausschuß entscheidet endgültig.
scheidet der Vorstand ^^^ufung der Mitgliederversammlung ent-
^^'«n?^^lchäftsia'hr beginnt am 1. April und endigt mit dem dl. Marz des darauffolgenden Jahres.
§ 13 Jedes Mitglied hat einen einmaligen Beitrag von 3 Mk zu bezahlen.
Vor stand ist berechtigt, bei Vorlage besonderen Bedürfnisses 1 ^..Einmal in jeden, Geschäftsjahre zu erheben und auf o Mk. zu erhöhen. Weitere Erhöhungen bedürfen der Zustimmung der M,tgl,ederve,'samnrlnng.
. , Die persönlichen Kosten der Vorstandsmitglieder und
dn-en Stellvertreter (§.o), soweit sie Vertreter des Metzgergewerbes !w-. /owie die Kosten solcher Maßnahmen, die ausschließlich den Mitglledern des Verbandes zu gute kommen, sind aus den Mit- glrederbe,tragen zu decken.
• 3 § i 5 ; . .? cr . Borsjand hat binnen 2 Monaten nach Beendigung
iede»> Geschäftsjahres die JahreSrechnung abzuschließen.
Den Verwalter des Rechnungswesens bestimurt der Vorsitzende lieber die Venvendnng eines nach Bestreitung der Unkosten vor- handeueu Ueberschusses und über die Deckung eines Fehlbetrages entscheidet der Vorstand.
aL . r? ^0 Zil Aenderungen dieser Satzungen ist das Gr. Kreisamt Gießen mit Genehmigung Gr. Ministeriums des Innern nach An- h»ruug des Vorstandes befugt.
<, # y.- Der Verband wird aufgelöst, wenn der Verbandsvorstand dre Anflöfnng mit zwei Drittel Sttmsneumehrheit beschließt .> D,e hstauidation erfolgt durch den Vorstand, die Schlußrechnung ist vsn Gr. Kreisamt Gießen zu prüfe ' und abzunehmen
i l r r , die Verwendung eines sich danach ergebenden Ueberschusses oder die Deckung cm es Fehlbetrags beschließt der Vorstand. Gießen, den 15. Mai 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. U s i n g e r.
Bekanntmachung.
Betr.: Fteischversorgimg; hier: Vorstaudsnxchl des Mctzger- verbandes.
Geniäß 8 4 der Satzuiig des Metzgerverbandes vom 15 Mai 1916 wird über die Zusammensetzung des Vorstandes folgendes bestimmt:
Vorsitzende r: Großh. Regierungsrat Lang ermann in Gießen. Stellvertreter: Großh. Amtsgerichtsrat Gros in Gieße,!.
Als Vertreter des M e tz g e rv e r b a n d e s:
1. Metzgermeister Carl Hosmann in Grünberg,
„ Wilh. Aug. Hosmann in Hungen,
3. „ Weller in Wieseck, '
deren Stellvertreter:
1. Metzgermeister Hermann Dietz in Lick,
2. „ Philipp Steinmüller in Heuchelheim,
, 3. „ Joh. Menges in Großelr-Linden.
Als Vertreter des Großh. Kreisveterinäramts:
Asnstenzveterinärarzt Dr. Blume in Grimberg.
Als Vertreter der V e r b r a u ch e r:
. Großh. Bürgermeister Schwalb in Großen-Bnseck, dessen Vertreter:
Großh. Bürgermeister Schmidt in Lollar.
Als Vertreter des Handels:
Viehhändler Josef Stern in Gießen, dessen Stellvertreter:
Viehhändler Alexander Baum in Gießen.
Gießen, den 15. Mai 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Usin ger.
15.30 7,35 7.75 8.45 6.05
6.30
6.65
5.20
8 .
Empfang-
stntion
Mk.
15,75
7,80
ab Lager*) : Mk.
16 /—
8,05
8.20 * 8.45
8.90
6.50
6.75
7.10
5.65
9.15
6.75
7.35
5.90
(ab Worms) 8.— 8.15
Betr.: Zuckerhaltige Futtermittel.,
mitttt^'Dormü^/^lben der Landesvertellnngsstelte für Futter- Mine, m Darmstadt bringen wir zur öffentlichen Kenntnis Gießen, den 15. Mai 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. U sin ger.
«»'Io*KS5; 15?'slf| 1 i*9*y*;->>>
§ cit 3l L r V^mpten Lieferung aufgegeben “» 19
Preise für 1 Zentner bei Ablieferung von : 200 Ztr. 100 Ztr. unter frachtfrei frachtfrei 100 Ztr. Empfangs, station
^ Mk.
Zuckerfutter (Rohzucker vergällt)
^^Oll-Häckselmelasse mit mindestens 33 Prozent Zucker Stroh-Häckselmelasse mit mindestens 35 Prozent Zucker strohhäüselmelasse mit mindestens 40 Prozent Zucker
Torfmelasse mit mindestens 35Pro- zeut Zucker
Torfmelasse mit mindestens 37»/»
Prozent Zucker
Torfmelasse mit mindestens 40 Prozent Zucker
Flüssige Rohmelasse ohne Füllmasse Heuhack, elmelasse (75 Teile Rohnw- lasst,.^ 20 Teile 5>eu - Häcksel,
5 Teile Torf) ^ ^ — oli)
Be,vird-re Vorschriften bezüglich des Zuckergehaltes bei Hücksch. und Lorsmelasfe können nrcht berücksichtigt werden ^s??V^rnnten vnn Stroh-Häcksel- sowie Torfme- L?Jm ^/ll-ung der Sacke zu sorgen. Ter Bersnnd
dies« M«las,efntterarten kann nach deren Wahl einschließlich Sack oder rn Lei macken ge,chehen.
Tw Ablieferung von Zuckerfutter und Heuhäckselmelasse erfolgt nur rn Leihsäcken
Vergütung'wn"" für die ersten 14 Tage ein-
10 1 Zentner Zuckerfutber und
15 J> r au f fl Beutner Melassefutter (.Heuhäcksel-, Str«h- Häcksel- und Torfnrelasse)
zu zahlen Such die Säcke binnen 3 Wochen nicht zurückqeliefert daun werden dieselben unter Fortfall jeglicher Leihgebühr zu einen, Preise von ' ■
6O Pfg. auf je 1 Zentner Zuckersutter oder 80 Pfg auf je 1 Zentner Melassefutter u^r^echuung gestellt. Tie leeren Zuckersutter sacke sind an
Zürich Kahn, Tarmstadt, Station: Tarmstadt-Hauptbahnb-f d,e Heuhackselmelassesücke an die
Zuckerfabrik„Rheingau" in Worms, Station: Worms-Hauptbahn Hof, frachtsre, zuruckzn,enden. J * '
W^lasse wird zu. den angegebenen Preisen bei Abualmre von 100 Zentner und mehr frachtfrei Empsaugsstatiou, bei weutgev alv 100 Zentner ab Fabrik geliefert. Beim Ab holen der Roh- melasse in der Fabr,k ermäßigen sich obige Preise beim Bezug von 100 Zentner nnd rveniger um 45 Pfg. für den Zentner.
V>ir snid, m der Lage, zum Versand von Rohmetasse auf Wunsch Elsenfasser lerl/werse zu stellen. Dieselben sind frachtfrei zuruckzmeudeu. T,e Leihgebühr beträgt pro Tag und Faß 15 Pfg o S be ? cn6 werden 1 Mark erhoben. Sind die Fässer binnen 3 Wochen nicht znrückgeliefert, dann müssen solche mit 35 Mk. für das ^tück, unter Fortfall jeglicher Leihgebühr vergütet iverden Tie Verladung von 300 Zentner Nohmelasse nnd mehr geschieht m der Regel in Kesselwagen. Tie Leihgebühr für diese'Wagen beträgt 3 Mark für den Tag.
Tic Gutschriften für Frachtvorlagen bei frachtfreier Lieferung können ..nur gegen Vorlage der Original-Frachtbriefe erfolgen ^ m Interesse pünktlicher Gutschrift, der vorgelegten Frachten sind deshalb die Frachtbriefe bei Lieferung von 100 Zentner nnd mehr sofort nach Eintreffen der Sendung, ohne vorherige Aufforderung, an dre Zentralgenossenschaft der Hess, landw. Konsumvereine in Tarmstadt einznsenden.
Bestellungen auf dorerlvähnte zuckerhaltige Futtermittel sind be, unserer Geschäftsstelle der Zentralgenossenschafr der Hess, landw Konsumvereine in Tarmstadt einzureichen. Die Aufträge auf Hen- häckselmelasre werden, solange Vorrat reicht, der Reihe ihres Eingangs nach zur Ausführung gebracht.
*) Gustavsbnrg, Babenhausen, Gießen, Alsfeld, Friedberg nnd Schotten in unserer Wahl. —
Rotationsdruck der B r ü h l'scheu Uuiv.-Bnch- und Steiudruckerei. R. Lange, Gießen.


