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Bckamrtmachlittg.
Betr.: Ausführung der landwirtschastlicheir Unfallversicherung.
Als Grundlage für die Umlegung der Beiträge zur lanä- zmd forstwirtschaftlichen Bernssgenossenschast für das Großh. Hessen bient ein gemarkungsweise anfzi,stellendes Umlagekatastcr aller Grmidstcuerpflichtigen der betreffenden Gemarkung, soweit sie beitragspflichtig sind.
Nicht aiifzuuehmen sind diejenigen Grundsteuerpflichtigen, die
1. nur solck>' Grundstücke besitzen, aus denen ein landwirtschaftlicher Betrieb nicht stattsindct,
2. nur Gebäude nebst zugehörigen Hosränmen, sowie nur kleine Haus- und Ziergärten besitzen, wenn letztere nicht regelnlästig und in erheblichem Umfange mit besonderen Arbeitskräften bewirtschaftet werden, und deren Erzeugnisse hauptsächlich dem eigenen Haushalt dienen.
3. lediglich solchen Grundbesitz in der Gemarkung haben, der -u einem landwirtschaftlichen Betrieb gehört, dessen Sitz außerhalb des Großljerzogtums gelegen ist.
Ebenso ist derjenige Grundbesitz nicht aufzunehmen, der zu Einem landwirtschaftlichen Betriebe gehört, aber gemäß § 922 Reichs verstcherungsordnung einer gewerblichen Berussgeuvssenschast zu geteilt ist.
Soweit das die Befteiung rech«tfertiae>rde Verhältnis nicht schon von Amts wegen berücksichtigt ist, bleibt es den Beitragspflichtigen überlassen, die Bcfreiimg bei der Gemeindebehörde derjenigen Gemarkung, in der das Dausstück gelegen oder der cs polizeilich zugeteilt ist, längstens bis \. Zun! zu beantragen. Wir fordern deshalb zurAnMeldung etloaigerBesrei- u n g s g e s u ch e bei der z u st ä n d i g e n B ü r g e r nt e i ft e r e i b l s zu dem angegebenen Termin auf.
Gießen, den 16. Llpril 1916.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
^ I. B.: Lang er mann.
Betr: Wie oben. -
An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Hinweis ans vorstehende Bekanntmachung, auf das Gesetz, betr. die Ausführung der landwirtfchaftl. Unfallversicherung vom 21. Dezember 1912 (Rcg.-Blatt Nr. 40), und die Bekanntmachung. betr. die Ausführung der landwirtfchaftl. Unfallversicherung vom 30. Mast. 1913 (Reg.-Blatt Nr. 15) machen wir Sie auf Ihre Verpflichtungen gemäß 88 3, 5, 7, 9, 10—13 der obengenannten Bekanntmachung aufmerksam.
In § 7 ist neu vorgesehen (gemäß Artikel 16 des Ausfüh- rungsgeietzesh daß, wenn Ausmärker vorhanden sind, der Beginn der Osfenlegnngssrist im Amtsverkündnngsblatt des Kreisamts bekannt zu machen oder den Ausmärkern schriftlich mit- zuteilen, ist Ter Beitrag zur Berufsgenossenschaft wird nicht mehr, wie seither, m der Gemeinde erhoben, in deren Gemarkung der Umlage pflichtige Grundbesitz liegt, sondern in der Gemeinde m welcher der Beitragspflichtige seinen Wohnsitz oder Sitz fw § 9 der Bekanntmachung.) Nach 8 10 ist (ab oeich nd vo - der 4 n& C ]2® Cn ^ or U?'r t ^- l .r i f 14) die välfte der Beiträge inuerhutb v rt rrY C k 11 .' wH r spätestens 6 Monate nach Eingang der Hebe- rolle oder des Aussigs an den Genossenschaftsvorstand einzusenden.
Gießen, den 18. April 1916.
Großherzoqliches Kreisamt Gießen.
— _ I- V.: g g ii ii er mg n n.
' Sheisekartoflelversorgung im Frühjahr und Sommer 1916.
Großherzopl. Ministerium des Innern hat solgeivdes mitgeteilt: landwirtschaftlichen Kreisen besteht, wie zu unserer Kennt- Auffassung, daß die Landwirte zur Bestellung 1 r 1 .. b l efem , ?uhre nicht mehr als 16 Doppelzentner ^ V^f Zentner für den Morgen) vcrtven-
^,^^se Anflcht ist eme irrige. Nach der Bekanntmach- nng des Stellvertreters des Reichskanzlers über die Verpflichtung ^ aÄ??a.be von Kartoffeln vom 31. März 1916 lReichs-Gesetzbb v-berster Grundsatz, «daß jeder Kartofselerzeuger vHnR u cksicht auf den W i r t sch a ft s be d a r s zunächst L7 für ein Hektar ,iartasselanI>M,fläche
des Erntejahres 191a und diejenigen Kartosfelvorräte abzugeben Fortführung seiner Wirtichaft nicht erforderlich sind. Wenn leooch weiter vorgeschrieben flt, daß, sofern der Be«.
rJUflrrll l J }t c * r r l ü 0 e c ß u . denr Kartofselerzeuger das unent- ochrliche Saatgut bis zum vöchstbetraae von 16 Doppelzentner für das Hektar Kartosselanbaufläche des Erntejahres 1915 zu belassen }[?' ^/oll damit nur gesagt sein, daß dem Landwirt diese Menge !n^O/zwccke belassen werden muß. Es wäre auch verfehlt und ist jedenfalls mit der genannten Bekanntmachung nicht beabsichtigt ^rzuscyrelben, daß er nicht mehr als 16 Doppel- 1 cv^c a r -t°6 £* 111 a u f f m Hektar v er I von den darf. Eine der- Einschränkung der Saatgntmenge könnte unter Nnlständen LIU n u mhoert Einfluß aus die nächste Kartoffelernte ansüben.
. ClTt * v o!^rcn Saatgutmengc als unbedingt er forderlich ist, Verbietet sich nvngens von selbst durch die Kartoffel- prei.e und den Bedarf au Kartoffeln für andere Zwecke
G i e ß e n , den 26. April 1916
Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Langermann
Unter Hinweis auf die Bekanntnrachuugen im Kreisblatt Nr. 38 werden die in Betracht kommenden Gerverbetreibenden auf die Anmeldepflicht noch besonders hinyewiesen mit dem Ansügen, daß, iver die vorgeschriebene Anzeige nicht bis znnr 30. April erstattet, damit rechnen muß, bei der Bemessung der Zucheranteile nicht berücksichtigt zu werdeii.
Tie Fragebogen sind von den Betriebsunternehmcrn nach der Ausfüllung uns vorznlegen.
Tie Anzeige hat auf einem vorgeschriebenen Fragebogen zu erfolgen. Tie Fragebogen können von den Beteiligten bei der ReichSzuckerstelle erholt lvcrden. Tie Reichszuckerftelle hat ferner den .Handelskammern und den hauptsächlich in Betracht kommen^ den gewerblichen Verbänden Fragebogen zur Weitergabe üöerschickt, nämlich,
denr Verein Deutscher Konservenfabrikanten zu Braunschweig', Garküche 3,
dem Verein der Kvnservenindnstriellen in Mainz-Mombach, dem Verein Deutscher Essenzenfabrikanteii und Frnchtsastpresser in Berlin SO. 16, Köpenicker Straße 55, dem Verein der Geleefabrikanten in Koblenz-Neuendorf, dem Allgemeinen Verbände Deutscher Mineralwasserfabrikanten, Berlin-Friedenau, Rheinstraße 9, dem Verbände der Deutschen Obst- imd Beereiiweiiikeltereien- Frankftirt a. M.-Süd, Tarmstädter Landstraße 168, denr Verband tn'r Keks-, Waffel- und Lebkuch-enfabrikanten, Berlin W. 9, Königin-Mgusta-Straße 15, der Vereinigung Deutscher Zuckerwaren- und Sawloladesabrr-- kanten, Würzburg.
dein Verband Deutscher Knnsthonigfabrikanten, Magdeburg, Sternstraße 25,
dem Verband deutscher Kekssabrikanten, Celle, dem Verein der Fi schind ustriellen Deutschlands, Hamburg, Eppen- dorfer LaMraße 102,
dem Deutschen Branerbund, Charlottenburg, Fasanenstraße 21, derii Verband Deutscher Kognakbrenneveien, Berlin-Wilmersdorf, Landauer Straße 10,
dem Verband Deutscher Spiritus- und Spirituoseninteressenten^ Berlin W. 9, Linkstraße 31,
dem Verband Deutscher Trockenmilchfabrikanten, Berlin W. 35, Schöneberger User 31.
Gießen, den 27. Llpril 1916.
Gwßherzogliches Kreisamt Gießen.
,_ I. B : L a n g e r m a n n. _
Bekanntmachung.
Betr.: Bestandserhebung von Reißmaschinen.
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Indem wir auf die Bekanntmachung des stellv. Gen-eral- komin-andos des 18. Armeekorps von heu.de verweisen, beauftragen wir Sie, folgendes alsbald ortsüblich bekannt zu mache,r. ,,Am 26. April 1916 i;t eine Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos des 18. Armeekorps betreffend: Be-
stairdserhebung von Neißmaschinen erlassen worden Die Beftaiidserhebung betrifft: Inkrafttreten, Meldepflichtige
Gegenstände, Meldepflich,tige Personen, Stichtag Meldefrist, -v>nl>alt -der Meldung, Meldescheine, Anfragen. Ter Word- laut der .Bekanntmachung ist auf unserer Amtsstube eür- zusehen." -
Der Gießener Anzeiger, der obige Bekanntmachung enthält, rst von Ihnen auf Wunsch den Interessenten vorzulegen, letzteren EEv^uk etwaige Fragen eingehende Auskunft zu geben.
Gießen, den 26. April 1916.
Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.
— _ I- V.: Langer man n. _
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Alles gesammelte Altgummi ist an die Sammelstelle, städtisches Gas- und Wasserwerk, Gießen, zu senden.
Gießen, den 26. April 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Lang er maitn.
Bekanntmachung.
B c t r.: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.
, Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß auf Grund der un Reichsanzeiger veröffentlichten Nachweisnng über den Stand der Maul- und Klauenseuche vom 15. d. W. als verseucht zu gelten haben:
1. Iin Großherzogtum die Kreise Darmstadt, Dieburg, Groß- Gerau, Osfenbach, Gießen, Büdingen, Friedberg, Mainz, W'orms. c.. Reichsgebiet alle vezirke mit Ausnahme von Stadtkreis
Berlin, Sigmaringen, Riederbahertl, Oberpfalz, Konstanz, Koburg, Sci.'warzbnrg Rudolitnot, Schwarzburg Sondcrshausen, Walde> Lippe, Lumch Bremen, HauGurg.
Gießen, den 26. April 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: He m m erde.
Rotationsdruck der Brühl'schen Univ.-Vuch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


