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Bekanntmachung
betreffend das Verfüttern von Kartoffeln. Vom 20. März 1916.
Auf Grund des §15 Abs. 2 der Bundesratsverordnung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versor^ung^ regelung vom 25. September 1915 und 4. November 1915 wird folgendes bestimmt:
§ 1. Das Verfüttern von Kartoffeln in den Stadtgemernden im Sinne der Städteordnung vom 8. Juli 1911 ist verboten.
§ 2 Tie Großh. Kreisämter werden ermächtigt, in einzelnen besonders dringlichen Fällen Ausnahmen von diesem Verbot insbesondere dann zuzulassen, wenn nachgewiesen ist, daß andere Futtermittel zur Erhaltung des für die Fortführung der Wirtschaft erforderlichen Viehstandes nicht beschafft werden können.
8 3. Diese Bestinunungen treten mit dem Tag der Verkündigung in Kraft.
T a r m st a d t, den 20. März 1916.
Großherzogliches Ministerium des Innern. _ v. Homberg k. ____
Betr.: Sicherstellung des Hellbedarfs der Heeresverwaltung
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Auf Anordnung Großh. Ministeriums des Innern hat der Kreis Gießen für die Heeresverwaltung 8440 Zentner Heu zu liefern. Tie Vergütung erfolgt nach der Festsetzung der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Heit vom 3. Februar 19rb (Reichsgesetzblatt Seite 79) 8 1 und 2 (7,50 Mk. für den Zentner Kleeheu, 6 Mark für den Zentner Wiesenheu). Das Heu soll in ungebundenem und ungepreßtem Zustande geliefert werden. Grmnmet ist von der Lieferung nicht ausgeschlossen. Mtt dem Aufkauf haben wir die Firma „Vereinigte Getreidehändler" hrer, beauftragt. Freiwillig sind bis jetzt bereits etwa 3000 Zentner geliefert worden.
Sie wollen unter umgehender ortsüblicher Bekanntmachung die Landwirte auffordern, ihre zur Fortführung ihrer Wirtschaft nicht unbedingt erforderlichen Heuvorräte der genannten Firma zur Uebernähme anzumelden, damit nur nicht genötigt sind, Enteignungen eintreten zu lassen, in welchen Fällen eme Herabsetzung des Preises gemäß ß 2 Abs. 4 des Höchstpreisgesetzes erfolgt.
Gießen, den 24. März 1916.
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Usinger. _
Betr.: Mitwirkung der Polizeibehörden bei der Ueberwachung von Spionageverdächtigen.
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Sie werden angewiesen, uns zu berichten, sobald eine aus Frankreich zurückkehrende Zivilperson in der Gemeinde eintrifft. Gießen, den 23. März 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. _ Dr. Usinger. _
Betr.: Den Abschuß von Raben und rabenartigen Vögeln.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir fordern Sie auf, mit allen Mitteln gegen die Ueberhand- nahme der Krähen, welche die Aussaat in erheblichem Maße schädigen, vorzugehen.
Gießen, den 23. März 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Langerman n._
Bekanntmachung.
Bei r.: Die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel;
hier: die Händlerin Kath. Günther Wwe. in Gießen. Die Ausschließung der Katharine Günther Wwe. aus Steinbach vom Handel mit Eiern, Butter und Käse ist durch Beschluß des Kreisäusschusses vom 22. März 1916 aufgehoben. Gießen, den 22. März 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Lang er mann.
Bekanntmachung.
Betr.: Ausführung des Reichsviehseuchengesehes; hier: Ausschlag der Beiträge auf die Viehbesitzer.
Tie in Ihrem Besitz befindlichen Originallisten (Schlußlisten) sind bis Ende ds. Mts., nachdem die im Laufe des Rechnungsjahres zugcgangenen Tiere in diesem nackgetragen worden sind, nach dem Stand am Schlüsse des Rechnungsjahres durch Ausfüllender Spalten 6 und 7 zuergänzen.
Wir empfehlen Ihnen, diese Listen auch zu heften und auf zu addieren.
Zur Beseitigung von Zweifeln fügen wir an, daß die Zahl der Werteinheiten bei den Pferden derartig zu berechnen ist, daß für jeden angefangenen Tausend-Mark-Wert eines Pferdes eine Werteinheit zugrunde gelegt wird. Hat z. B. ein Pferd einen Wert von 1200 Mk., so sind für dieses 2 Werteinheiten anzugeben und haben 2 Pferde einen Wert von 1200 Mk. und 1300 Mk., so sind
für beide 4 Werteinheittn anzugeben usw. Diese .Werteinheiten sind in SpMe 7 einzustellen.
Um Rückgaben der Listen und Rückfragen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, genau hiernach zu verfahren.
Die hiernach ergänzten Listen sind uns bis spätestens 10. April l. Js. vorzulegen, Wir erwarte», pünktlichste Einhaltung des Termins.
Gießen, den 21. März 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
_ I. V.: Hemmerd e.
Bekanntmachung.
Betr.: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.
Wir bringen zur allgenieinen Kenntnis, daß auf Grund der im Reichsanzeiger veröffentlichten Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche vom 15. d. M. als verseucht zu gelten haben:
1. Im Großherzogtum die Kreise Darmstadt, Bensheim, Die- bürg, Offenbach, Alsfeld, Büdingen, Friedberg Mainz, Alzey, Oppenheim, Worms.
2. Im Reichsgebiet alle Bezirke mit Ausnahme von Birkenfeld, Coburg, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Lübeck.
Gießen, den 24. März 1916.
Gvoßherzogliches Kreisamt Gießen. I. B. t Hemmerde.
An die Gemeindercchner des Kreises.
Sie werden hiermit beauftragt, alsbald mit der Kreiskasfe über die vorgelogten Beihilfen an Kriegsteilnehmer abzrrrechnen. Gießen, den 23. Mrz 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: H em m erde._
Eicherrlohrinden-Berkauf 1916.
Bet r.: Verwertung der 1916 er Eichenlohrinden.
Montag, den 3. April 1916, vormittags 10V» Uhr, follen im nördlichen Kollegiengebäude zu Darmstadt, Zimmer 114, rund 22 000 Zentner Eichenlohrinde aus sämtlichen Domanial- waldungen (Odenwald, Rheinhessen, Taunus und Wetterau) nach der Bekanntmachung über Höchstpreise für Lohrinden loSweis« verkauft werden. Hierbei .werden nur hessische Gerbereibetrieb« berücksichtigt. Tie erschienenen Kaufliebhaber haben sich als Vertreter solcher Betriebe auf Verlangen auszuweisen.
Darmstadt, den 21. März 1916.
Sekretraiat Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, Abteilung für Forst- und Kameralverwaltung.
Schä r ma nn. __
Bekanntmachung.
Die auf Freitag, den 31. März^ l. Js. nachmittags 3 Uhr, in den Saal des Marienstifts (Kirchgasse Nr. 14) zu Lich anberaumte öffentliche Schlußfeier der landwirtschaftlichen Winterschule muß wegen Erkrankung des Schulleiters, Herrn Oekonomierat Weitzel, ausfallen.
Gießen, den 27. März 1916. sTer Aufsichtsrat der landwirtschaftlichen Winterschule Lich,
I. V.: L a n g e r m a n n.
An die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie sofort auf ortsübliche Weise zur Kenntnis der Interessenten bringen.
Gießen, den 27. März 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Lan germann.
wöchentl. Uebersicht der Todesfälle i. d. Stadt Gietze«.
10. Woche. Vom 5. bis 11. März ISIS. Einwohnerzahl: angenommen zu 33100 (inkl. 1600 Mann Militär). Sterblichkeitsziffer: 31,40°/,,.
Nach Abzug von 8 Ortsfremden: 18,85%,.
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Angeborener Lebensschwäche 3(1) —
Altersschwäche 2 2
Diphtherie 1 (1) — —
Wundkrankheiten 1 (1) 1 (1) —
Lungentuberkulose 1 1 —
Tuberkulose anderer Organe 2 — —
Lungenentzündung 3 2 —
3(1) -
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Krankheiten der Atmungsorgane
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Krebs
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1
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Selbstmord
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1
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Verunglückung
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2(2)
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anderen Todesursachen
2(2)
2(2)
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Summa: 20(8) 14(6) 3(1) 8(1)
A n m.: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.
Rotationsdruck der Brühl'schen Untv.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.:


