von 2—99 Abdrucken 4 Pfg., bei Bezug von 100 Abdrucken und
di- in Betracht kommenden Kreise ans das Erscheinen des Flugblattes aufmerksam zu machen und für leine Verbreitung zu sorgen
Gießen, den 14. Februar 1916.
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: Lan g ermann. __
Oeffentliche Aufforderung.
Betr.: Regelung der Beschaffung, des Absatzes und des Preises von lebendem Vieh. „ Ca . . ^
Auf Grund der für die Regelung des Brehankaufs m der Provinz Oberhesscn erlassenen Satzung vom 12. ds. Mts., abgedriutt im Kreisblatt Nr. 13 vom 14. ds. Mts., fordern wir hiermrt zur Anmeldung unter genauer Angabe von Name, Ort oewerv- lichen Niederlassung oder Sitz dir spätestens zum 18. lf. Nits, bn
^Valle Viehhändler (auch Viehkommissionäre), die im Kreise ihre gewerbliche Niederlassung und bereits vor dem 1 Juli 1914 Viehhandel im Hauptberuf getrieben haben, 2 die landwirtschaftlichen Genossenschaften, die den .Handel oder den Kommissionsliandel mit Vieh betreiben und ihren Sitz im Kreise haben. ,
Gleichzeitig ist Name, Stand und Wohnort deslcmgen anzu- geben, dem die Ausweiskarte ausgestellt werden soll. f
Die Viehhändler und die genannten landwirtschaftlichen Genossenschaften haben ihrer Anmeldung eine Erklärung darüber beizusügen, ob mit ihrem Gewerbebetrieb eure Wirrst- oder Konservenfabrik verbunden ist.
Zur Erlangung von Nebenkarten ist seitens des Antragstellers Name. Stand und Wohnort desjenigen genau anzugeben, aus den die Nebenkarte ausgestellt werden soll.
Zur Anmeldung sind nicht verpflichtet Händler, die nur Mit Pferden handeln, und die unter 8 7 der Satzung fallenden Händler mit Ferkeln und Läuferschrveinen.
Als freiwillige Verbandsmitglieder kommen die in 8 4 der Satzung Genannten in Betracht. Sie haben mit Ausnahme der unter Ziffer 2 daselbst aufgeführten lediglich eine Erklärung darüber altzugeben, ob mit ihrem Gewerbebetrieb eine Wurst- oder Konservenfabrik verbunden ist. Die unter Ziffer 2 Genannten dagegen haben außerdem eine Bescheinigung über die Höhe ihres Betriebskapitals vorzulegen, sowie darüber, ob sie vor dem 1. Juli 1914 den Viehhandel im Hauptberuf betrieben haben. Gießen, den 14. Februar 1916.
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: H e m m er de.
Betr.: Feldrügcverfahren. L ^ w . .
An die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die Feldrügeregister sind bis spätestens z u m 26. d^ M ts. an die Herren Amtsanwälte einzusenden. Einhaltung des Termins wird Ihnen zur Pflicht gemacht.
Gießen, den 10. Februar 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: H em m erde.
Bekanntmachung.
Betr.: Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche.
Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß aus Grund der im Reichsanzeiger veröffentlichten Nachweisnng über den Stand der Maul- und Klauenseuche vom 31. Januar 1916 als verseucht zu gelten haben:
1. Im Großherzogtum die Kreise Darmstadt, Bensherm, Dieburg, Erbach, Heppenheim, Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Mainz, Bingen, Oppenheim, Worms.
2. Im Reichsgebiet alle Bezirke init Ausnahme von Kon-- stanz, Lübeck in Oldenburg, Birkenfeld. Sachsen-Altenburg, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Renß ä. L., Schaumburg-Lippe, Lübeck.
Gießen, den 11. Februar 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Hemm erde.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Kreise Fried berg.
In Heldenbergen ist die Maul- und Klauenseuche aus- gebrochen.
Gießen, den 10. Februar 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I.V.: H emmerde.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Leihgestern: hier: Drainagen.
In der Zeit vom 23. Februar bis einschließlich 7. März l. I. liegt auf Großh. Bürgermeisterei Leihgestern ein Projekt über
Ans- ünd Durchführung einer Drainage in Flnr IX nebst Beschluß vom 12. Januar d. I. zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidnng des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei Gvoßh. Bürgermeisterei Leihgestern schriftlich einzureichen.
F r i e d b e r g, den 5. Februar 1916.
Ter Gvoßherzogliche Feldberernigungskommissär: Schnittspahn, Regiernngsrat.
Märkte.
ko. Frankfurt a. M. Viehhofmarktbericht vom 14. Febr Austtieb: Rinder 1022 (darunter Ochsen 253, Bullen 61, Kühe und Färsen 708), Kälber 166, Schafe 71, Schweine 302.
Marktverlauf: Markt wird bei lebhaftem Handel geräumt.
Preise für 100 Psd. Lebend- Schlacht-
Ochfen. gewicht
Vollfleischige, ausgemästete, höchsten Schlacht- Mk. Mk.
wertes, 4-7 Jahre alt. . .. 88—123 160-225
Junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere
ausgeniästete .. 81—110 160—200
Bullen.
Vollfleischiqe, ausgewachsene höchsten Schlachtw. 113—118 195—205
Vollfleischige, jüngere. 108—112 195—202
Färsen, Kühe.
Voll fleischige ansgem. Färsen höchst. Schlachtw. 95—110 175-205 Vollfleischige ausgem. Kühe höchsten Schlacht-
wertes bis zu 7 Jahren. 95—110 175—205
Wenig gut entwickelte Färsen 85—95 170-190
Ael'ere crusgemästete Kühe. 76—80 150—160
Mäßg genährte Kühe und Färsen .... 65—75 130—150
Gering genährte Kühe und Färsen .... 58—64 132-145
Kälber.
Mittlere Mast- und beste Saugkälber . . . 110—120 183—200 Geringere Mast- und nute Saugkälber . . . 100—110 169—186 Schafe.
Weideinastschase.
Mastlämmer uild jüngere Masthammel. . . 87-00 190- 00
Schweine.
Vollfleischige Schweine von 60 bis
100 kg Lebendgewicht. 108.00—00.00 —.—
Vollfleischige Schweine unter 80 kg Lebendgewicht . . . ... . . 93.00-00.00 —
Vollfleischige Schweine von 100 bis
120 Kg Lebendgewicht. 118.00—118.50 —
Vollfleischige Schweine von 120 bis 150 kg Lebendgewicht. 129.00-00.00 —
ko. Frankfurt a. M., 14. Febr. Frucht- und Futter- m i t t e l m a r k t. Bei äußerst ruhigein Verkebr ist die Stimmung für gute Futterinitlel sehr fest bei fast keiiiem Angebot und weniger Nachfrage. Preise lassen sich nicht seststellen.
ko. Frankfurt a. M.. 14. Febr. K a r t o s s e l m a r k t. Kartoffeln ab Versandstation in loser Ladurig 6,10 Mk. per 100 Kilo.
ko. Wiesbaden. Vieh hosmarktberich t vom 14. Febr. Austrieb: 56 t Rinder (darimter 97 Ochsen, 39 Bullen, 428 Kühe und Färsen), 300 Kälber, 79 Schafe, 227 Schiveine.
Marktverkauf: Bei verrnehrtem Austrieb, trotz hoher Preise, bleibt nur geringer Ueberstand. Preise für 100 Psd.
Lebend- Schlacht-
Ochsen. gewicht.
Vollfleischige, ausgemästete, höchsten Schlacht-' Mk. Mk.
wertes im Alter von 4—7 Jahren . . . 108—116 200 -220 Junge, fleischige, nicht ailsgeiiiästeie und ältere
ausgemästete. 100-107 185-200
Bullen.
Vollfleischige, ausgew. höchsteil Schlachtw.. . 95—105 180—195
Vollfleischige jüngere. 88—95 165-180
Färsen, K ü he.
Vollfleischiqe, ausgemästete Färsen höchsten
Schlachtwertes .. 108-116 200-220
Vollfleischige, allsgemästete Kühe höchsten
Schlachtwertes bis zu 7 Jahren. 95 — 100 180—190
Wenig gilt entwickelte Färsen ...... 100—107 190—198
Aeltere allsgenlästete Kühe u,ld wenig gut
entwickelte jüngere Kühe. 85—95 170 — 180
Mäßig genährte Kühe iiild Färsen. 70—85 150—170
Kälber.
Feinste Mastkälber. 120-00 200-00
Mittlere Mast- und beste Saugkälber . . . 110—120 184-200 Gerillgere Mast- uiid gute Saiigkälber . . . 105—110 175—184
Geringere Saugkälber. 95—105 155—175
Schweine.
Vollfleischige Schweine vo,l 80 bis 100 kg
Lebeildgewicht.. 118,80 —.-
Vollfleischige Schiveine unter 80 kg Lebendgew. 129,60 —
Rotationsdruck der B r ü hl'scheu Univ.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


