Epreck-maschincit iPhmrographe,,. Grammophone em-
schlvßtiä, der mil ihnen in fester Verbindung gehenden elek-
' krischen Maschinen, der Rr. 891 b des Statistischen Waren- verzeichuiskcs; feine ZinKraren der Nr. 859 b des Statistischen Warenverzeichnisses:
Alnmluinmgespinste solcie Tresscnwarcii der Nr. 818 des Zolltarif- ;
Rosenkränze der Nr. 835 b des Statistischen Warenverzciche- ^ nifses;
Glasbehöngc zu Leuchtern und Elasknöpse der Nr. 758 des Zolltarifs: -
Kunstguß und andere seine Blciwvrcn der Nr. 854 c des Statistischen Warenverzeichnisses :
Täschncrwaren der Nr. 5601 des Statistischen .Warenverzeichnisses: — .
Stäche, Reitpeitschen und dergleichen Waren der Nr. 558 des Zollrariss:
Taschenuhren der Nr. 929 des Zolltarifs:
Klaviere aller Art und Teile von solchen der Nr. 939 des Zolltarifs;
Mechanische Spielivecke, ferrige Spieldosen sonne Vorrichtungen jnr mechanischen Wiedergabe von Tonstücken sPlwnola, Pia- noia nstv.) und Teile davon sowie Mnsiknoten für mcchani- tche Spieln-erke oder sür Vorrichtungen zur mechanischen Wiedergabe von Tonstückcn der Nr. 943 b des Ltattstischen Warenverzeichnisscs;
Mundharmonikas und Ziehharmonikas:
Photographierahrnen in Verbindung mit Metallen.
Tie Ausfuhr dieser Waren ist frei, wenn sie vor dem 22. Oktober 1915 angefertigt, tatsächlich verhaust, die Adresse des Läufers angegeben und die Sendungen bis Kim 15. Dezember 1915 bei eineni Postamt oder Bahnamt anfgeliefert find.
Berlin, den 27. November 1915.
Ter Reichskanzler.
__ Im Austräger Müller. _
XVIII. Armeekorps.
Stellvertretendes Gencralkoarmando Ilbt. III v. Tgb.-Nr. 24 387/4 1 595.
Frankfurt a. Mt, den 24. November 1315.
B c t r.: Bertrich von Gedenkblättern.
Vcrordmmg.
Im Einvernehmen mit dein Gouverneur der Festung Mainz bestimme ich aus Grund des § 9 b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 sür de» Bereich des XVIII. Armeekorps mit Ausnahme des Befehlsbereichs der Festung Koblenz:
1. Gewerblichen Betrieben ist eS verboten, jttm Zwecke der Anfertigung von Gedenkblätiern für im Felde stehende oder gefallene Kriegsteilnehmer-nach dem Truppenteil oder der näheren militärischen Bezeichnung des betr. Kriegsteilnehmers zu fragen, daraus bezügliche Mitteilungen zu sammeln oder solche Bezeichnungen ans den Gedcnkblättern zu vermerken.
2. Ter Vertrieb von Gedenkblättern sür im Felde stehende oder gefallene Kriegsteilnehmer im Hausierhandel ist verboten.
Inwidcrhandkongen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.
Ter Komurandierendc Genmal: v
Freiherr von Kall, General der Infanterie.
An die Gröbst. Bürgermeistereien der Landgemeinden und Gröbst. Gendarmerie des Kreises.
2stis Tnrchführung der vorstehenden Bekanntmachung wollen Sie ihr Augemnerk richten und Zulviderhandlungen zur Anzeige bringen.
Gießen, den 2. Dezember 1915.
Großhcrzogliches Kreisamt Gießen.
^ _ I. V.: L a n g e r m a n n. _
XVIII. Armeekorps Stellvertretendes Generalkommando.
Abt. IIc/8. Tgb.-Nr. 5184.
Frau! s nr t «Main), 28. November 1915.
Bekanntmachung
betreuend Entnahme von Sparmetau durch Privateisenbahnen aus bcsch.lagnahnitc» Bistäilden.
Die Privateisenbahne,i unterliegen den Bestimrnnnqen der Beschlagnahme Bersügnng 51. l 4. 15. K. R. A. —. Die von ihnen in Auftrag gegebenen Lieferungen sind keine Kriegs« liefcrungr» im Sinne der Bcschlagnabmevcrfügnng. Tic Entnahme von Metaklm darf nur gegen eine,! Areigateschki» aus den beschlagnahmten Beständen eriolgen.
Tie dem Gesetz vom I. November 1838 unterstehenden Private,icnbnl neu brr Meta!!re enntt!ungs stelle her dcntickc» Straßen» und Kleinbahveu-Bmoalrimge» sind nicht ruisgeschlossrn Dieselben unterstehen brr Auftieht der Königlichen Eisenbahn Kom- mrssarc zd. f. die Präsidenten der ziiständigei! K. E.D.,.
Alle im Befehlsbereich liegenden Lokomotrv- mrd Wagenbau- Anstalken werden hiermit erneut angewiesen, dast die Enttiahnre von Sparmetallcn ans eigenen oder fremden Beständen stir Lierc- rnngen an die Privnieisenbahnen nur gegen einen besonderen Fr.i- gabrschcin gestattet ist.
Die durch die Staatseisenbalmkonnnissarc befürloortctcn Anträge sind in Zukunst an die Mckallsreigabestelle für Fri-dens» zwecke in Bertin N.W. 7, Sommerstraßc 4 a, zu richten.
Ter Kommandierende General:
_ Freiherr von Galt, General der Jnsanterie, _
Bekanntmachung.
B e t r.: Höchstmeise für Butter.
Arü mehrfache Anfrage hin weisen >oir daran! hin, daß die iiv unserer Bekanntmachung vom 8, November 1915 (Kreisblolt N.99) seflgesetzten Höchstpreise für Butter nach wie vor ihre Gültigkeit habe».
Gießen, den 1. Dezember 1915.
Großhcrzogliches Kreisamt Gießen. - „ Dr. llsinaer.
Betr.: Wie oben. -
An die G rohst. Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Grohh. Gendarmerie des Kreises.
Wir weisen Sic aus vorstehende Bekanntmachung hin mit dem Austrag, Beteiligte entsprechend zu bedeuten.
Gießen, den 1. Dezember 1915.
Großherzogiichcs Kreisamt Gießen.
___ Dr. Njinger. _
Berichtigung.
Betr.: Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von Prcisvrüfungsstellen und die Versorgnngsregelung. In 8 2 Ms. I Per Bekanntmachung Großh. Ministeriums' des Innern über die Ergänzung der Bckannttnachnng über die Errichtung von Prcisvrüfnngsßc.len und die Vcrwrgungsregciung vom 6. November 1915 Kr«,-bl. Nr. lOO) ist durch einen Trucksehler an Stelle von „Städte mil 26 MO Einwohnern" die Zahl 2000 gesetzt worden
Gießen, den 28. November 1915.
Grvßherzogtichcs Kreisamt Gießen. _ I. V.: Venimerde. _
Bekanntmachung.
Bei r.: Maul- und Kkauenseuche im Kreise Lautcrbach.
Tic Maul- und Klauenseuche im Kreise Lauterbach ist erloschen. Gießen, den 30. November 1915. -
Großherzoglichcs Kreisamt Gießen. _ I. B.: D c m m e r d e. _
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 15. bis 30. stkovember l. Js. wurden i» hiesiger Stadt
gefunden: 1 Stock, 1 ileiner silb. Kstidersingcrring, 1 gold. .Zwicker, 1 gold. Brosche, I Papiergildschernh 1 gold. Fingerring, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Ahrkette mit Anhänger,
1 Tamenhandtaickze nnt JnhaU 1 Ziivicker, 1 Rodelschlitten,
1 Kindcrgmnniischnh:
verloren: 1 Kindcrbrille mit Futteral, 1 Zehnmarkschein,
1 gold. Brosche, 1 Bund Schlüssel von 12—14 Stück,
2 Fünfmarkscheine, 1 schwarzes Notizbuch mit Lieferscheinen, 1 mattaold. Bwsche mit zivci Glöckchen, 2 Einlcge- scheine der Spor- und Leihlasse Gießen aus den Namen Fritz und Otto Schmidt lautend, 1 gold. Brosche nnt Perle und Anhängsel, 1 Portemonnaie mit 2.20 Mark Inhalt 1 gold. Medaillon mit Kette mrd 2 kleinen Photographien,
1 Perlenkette mit Gehänge und Haarpfcil, ^ silb. Porte monnaie mit 3 Mark Inhalt, 1 Portemonnaie mit 2.55 Mark und 2 kleinen Schlüssel», 1 lederne Handtasche mit Quaste, l Brustbeutel mit 106 Mark sPapier- und Kleingeld). 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 hellgrauer Pelz, ein Portemonnaie mit 5.38 Mk. Inhalt, 1 silb. Handtasche (1 Portenwnnaie mit 12—15 Mark, 1 kleines Notizbuch 1 Bund Schlüssel und mehrere Karten enthaltend), eine Handtasche mit 8 Mark Inhalt.
Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be- kreben ihre 'Ansprüche alsbald bei »ns geltend zu machen.
Tie Abholung der gefundene» tzlegenstünde kann an jedem Wochentag von ll—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bc, Unterzeichneter Behörde. Zimmer 'Nr. l erfolgen.
Gieße n, den 2. Dezember 1915.
GroßherzoglicheS Polizeiamt Gießen. _ H e m m erd e. _
Bekanntmachung.
B c t r.: Sonntagsruhe in den Apotheken. <
Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß von Sonntag, den 5. l. Mts. nachmittags 3 Uhr, bis Montag, den 6. l, Mts. jrüh, nur die E n ge ha p o t h c ke geöffnet ist.
Gießen, den 2. Dezember 1915.
GroßherzoglicheS Polizeiamt Gießen.
$} e m merd c.
R. Lange, Gießen.
Rotationsdruck der Brühl' Ichen Univ.-Buch. und Eteindnickent.


