Ausgabe 
28.9.1915
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Nachtrags-Verordnung

Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung «nv Beschlagnahme von alten Baumwoll-Lumpen und neuen baumwollenen Stoffabsällen

{W. II. 285/6. 15. K.R.A.).

Anordnungen .'«wen hiermit auf Grund des Geirhe-' über lwn Belagernngszuftand vom 4. Juli 1851 oder Ar- vom ^?°s ^herrschen Gesetzes über den Kriegszustand

mil si; ^oveniber 1912 zur allgememeu Kenntnis gebracht, o^/c, ^ Äwiierken, daß rede Uebertrelnna worunter auc^ Vcrivatetc oder unvollständige Meldung fällt auf Grund der Lb« Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915 (»ieichs-Gesetzbl. S. 54) bestraft wird.*)

~ Meldepflicht.

Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung und Be» M-gnahme^ von alten Baumwott^Lumpen und neuen baum- wollenen ^toffab,allen (W. II. 285/5. 15. K R A, vom w.SIa ro 5 ! cb ^'N^icnü erweitert, daß die Bestands,neldiin.

vc?o Meldebestrinmungen (h 8) zimt letzten Male ar d«Must unter Einhaltung einer Einreichungsfrist bis zum bäben"E m S fUltte,t nunmehr allmonatlich zu erfolgen

^? U Sl ett '"Een fiir den Stand der Vorräte am

frist bi^ wr!/ 5 * * « u?r Einhaltung einer Einreichungs- irm v,S zum 10. des betreffe,iden Monats erfolgen.

Meldescheine.

merdm ^!' f r "i 8 * - benutzenden amtlichen Meldeschein«

werden auf schriftliches Anftichen von der Miengesellschaft zur

.^.35. Lätzowstraste 7- "

£^M»RS«swtr«Kt

Wft/mJi fAnforderungen von Meldescheinen bei der Aktiengeselftchaft zur Verwertung von Stoffabfällen und die Mel- Ziuyen, br« an die Kriegs-Rohstoff-Ahteilung (Sektion W. II.) des SrnrnfÄ Krlegsministeriums Berlin SW 48, Verlängerte Hede, kiert seiii^ binznreichen sind, müssen ordnungsgemäß fran-

. , , Inkrafttreten.

28. ÄÄtST tmen mit i6cet * eimnt>uns

n(Y , ^? r(ii f terun8 su der Beschlagnahme.

Ms beschlagnahmt unter Klasse 3 der B'eschtalinahmcverfügmig

auch sogenannter Dunkelbtintkattun, soiocit er solche Stücke enthalt, .hie als Mittelhellkatun oder Hellkatun gelten können, ganz gleichgültig ob dieser tatsächlich an Pappenfabriken geliefert srJiuw ^r 10 -» ber ^u>^?uu^attun oder Schivarzkattun an dt« ^ Mbl-efeMng gelangt, muß der darin enthalte-« 2.,ittclbunt- sowie Hpllbuutkattnn berausgenomnien ,verden

Frankfurt (Main), 'den 28. September 1916

_Stellv. Generalkommando 18. Armeekorps.

*) Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dies« Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder Unswntlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird init Gesang,i,s bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehn- tausend Mart bestraft, auch können Vorräte, die verschtoiegen sind, s'n,.Urteil für dem Staate verfallen erllärt werden. Wer fahr» l» IV b-e Auskunft, zu der er auf Gnmd dieser Vervidnung vcr- pslMet.ist, Nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben«acht, wird mit Geldstrafe bis zu drei» kause>w Mark oder im Unvcrmögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft.

Bekanntmachung.

B e t r., Verkehr ,nit Brotgetreide und Mehl ; hier: Das Hinterkorn

beim Dreschen und Reinigen

T ,,- luciüt'n.

® i e 6 e n , den 24. September 1916

Grobherzogliches KrciSamt ©ießeit )-tr, Me oben. ^ Ufing er.

Polizeiamt Gießen sowie an die Grostb Bürgermeistereien der Laiidgemeiiidc» des Krelkes

.f 0r ^ e & c ! * 1 * * * j! e Bekanntniachnng ist wiederbolt in ortSüb» Wnse zur öftentlichen Kenntnis zu brft grn Wir emvftblm Ihnen hierbei aus dis Nachdrücklichste, bie Strifbiüimminim heiworzuhebeu und fiir genaue UebenoaclZung der nötigenfalls nMer Zuhilfenahme der Gendarmerie besorgt zu^dtw Gießen, den 24. Septeinber 1916 ' ' ^

Großherzoglichcs Kreisaint Gießen. _ Hr, Ufinge r.

ettl Beschlagnahme Meldepflicht unb Ablieferung von settiacn.

^Mn^7nd'ReALl""^°" Gegetiständen aus'Kupfer,

An die Großh. Bürgcrmeistercie» der Landgemeinden

r^j. des Kreises.

Uom f ^ a fl c ) beauftragen mir Sie, bte

^jgncn tnzNnschen zngeschrckten oonberabbriufe dieser Bekannte

tellm^5,t>E"tz^s ° w", Haushaltungen Ihrer Geuieinde zu ver» Mid der dieser Gelegenheit erneut auf die Wichtigkeit nreab« d« freiwilligen Ablieferung aller auch der zur Zeit vorer^ nur beschlagnahmten Metallgegenständ« hinznweisen. luna d^"?a'^n Ihnen weiter, bis zum Schlußtage der Samm» SLelwg abLalt/n. ' Woche -ni.ideste..s einen

Wa f br* Ankanssprelle anbelangt, so werden für Metallabsälle .verbrochene sonne andere Gegeustände, soweit sie nicht in den k'L"l^bn nainentlich aufgeführt sind, nach den, zlocitlctztcn Ab» satz der BekanntniachnM vom 24. September 1916 geringere Be» träge vergütet, sollten Sie derartige Saelien zu den höhern, Preisen Berielttigimg unb Rückerhebnug ftaS Umdruckveriugnug vom 18. I. Mts. hinsiclülich bet MetallgemisckM wird m diesein Sinne hinsichtlich der Preis«

«#"* ®S ttT, .£ cI\ dieser Berfitgung tvaren die niedrigeren Preise uns noch nicht bekannt.

Bei der Wichtigkeit der vorliegenden Sache erwarten wir all» mEi^rsüllen LZ"^ obliegenden Arsten ,md Pflicht«

Gießen, den 27. Scptencher 1915.

Großherzogliches Kreisaint Gießen.

I. V.: Hechler.

d es Getrei de abfallenden Mm gen an zerickstagm^ imd",^

,dart von seinem Besitzer

£.7 7 ^ u«|uiu,iuwi ^nuyrii uil

rümmertcm Korn, Unkraut ititb ähnlichem oan von ieinem Jöeltber nickt verfüttert werden. Die Getrcidcbesitzer müssen vielmehr das gesamte bei ihnen entfallende Hinterkvrn dem Kommunal- verband >, fllch überlassen. Es ist in gleicher Weist wie da» reine Brotgetreide beschlagnahmt, eine eigenmächtige Verfügung über dasselbe würde gemäß g 9 btt d/kanntmachung vom 28. Juni 1915 mit Gcsäng. Nts bis zu eINc IN- Iah r oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark zu bestrafen sein. Mit dem Ankauf de« Hintcrkorns für den Kommunalverband ist die FirmaVereinigte Ge treidehändler G. m. b. H." in Gießen beauftragt Sit Unrb es in entsprechende Lagerräume verbringen lassen. DaS erivo rb ene H \ n te rf or n imift von dem Kommunal verband verschrotet werden. Das so hergestellte Schrot wird alsdann unter Berück- slchtigung der gesaniten VlehbestänLe an die Landwirte des KrriseS Imcher verkauft ,verden Dabet ist »orgeschrieben, daß nur wirk- ^chE^H"Uerk°rn als solches betrachtet und dieses insgesamt nur höchstens 3 Prozent der Ernteschätzung innerhalb des Kreise« betragen ^>rf Der etwaige Ueberscbuß muß der Reichsgetrcide- stelle zur Verfügung gestellt werden. Es nützt daher den Beteiligten mcksts, wenn sie durch eutsprechende Einstelluirg der Maschine ein« größere Menge Hinterkvrn zu gewinnen suchen toürben.

mt - 0 t-u-ssvreis für das Hinterkorn muß sich ebenso wi­der Verkaufspreis für das gewonnene Schrot in einer angemessenen

Ocffentliche Aufforderung.

B« tr.: Ermittelung des Ertrags der Kartoffelernte 1916

Aus Grund der Bekanntmachung über VorratSerhcbungen von, s Februar 1915 (ReichSgefetzblatt S. 54) fordern wir hiermit all« fechständtgen L a i, d w t r t c oder Leiter von landwirtschaft. llchen Betrieben, In denen mindesten« 1 Morgen 0/. Hcltarl Kartossclland angebaut wird, mif, den Ertrag ihrer Kartosfelernt« sogleich ,u ermitteln unb innerhalb einer Noch, nach Beendigung der Ernte der Großhcrzoglichen Bürgermcisterr« an zu, ei gen. Dabei ist anzugeben, in welcher Art und Weis« (Abwiegen oder Schätzen) das Ergebnis ermittelt worden ist

A b > ü g e für Schwund und Verderb dürsen nicht vorgenon» men werden.

Da aegen ist möglichst genau sestzustellen. welcher Teil da Ernte aus kranke oder verdächtige Knollen entfällt.

°'T.bic Auskunft, zu der aus Grund der angezogenen gd> setzlichen Borschrift verpflichtet ist, nicht tn der gesetzten Frist er» teilt oder unwissentlich unrichtige oder unvollstäiidige Angab» macht, wird mit Gefängnis bis ,u 6 Monaten oder mit Geld» strafe bis ,u 10 000 Mk. bestraft. Auch können Vorräte, di, verschwiegen sind, für den Staat verfallen erklärt werden.

In icder Gemeinde wird ein Ausschuß von erfahrenen Land­wirten gebildet, der die gemachten Angaben nachzuPrüfen bat Gießen, den 25.September 1915. '

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. B.i Hechler, ^

An den Oberbürgermeister zu Gießen und di« Groß».

Bürgermeiftereien der Landgemeinden des Kr«iseS.

Vorstehende öftentliche Aufforderung wollen Sie in Ihrer Ge»

mernde wiederholt aus ortsübliche Weise bekannt machen lassen

Weitere Verfügung wird Ihnen zugehen.

Gießen, den 25. Sevtembcr 1915)

Großherzoglichcs Kreisamt Gießen. ,,

I. V.: Hechler.