Ureisblatt für <x* Ureis Gießen.
Nr. 56___ S. Juli _
Bekanntmachung.
Die Hegezeit für Wildenten wird gemäß S 3 der Verordiumg vom 29. April 1914 mit Wirkung vom 1. bis IS. Juli dieses Jahres aufgehoben.
D a r m st a d t, den 18. Juni 1915.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
. _ I.V.: Hölzinger. _ Salomon.
Frankfurt a. M.r 26. Juni 1915. XVIII. Armeekorps.
Stellvertretendes Generalkommando.
Abt. VI. Tgb.-Rr. 3121.
Bctr.: Passierscheine nach Belgien.
Das Generalgouvernement in Belgien weist darauf hin, daß von den Polizei Präsidien, Landrats- oder Kreisämtern ausgestellte Reisepässe lediglich als ein „Personal- An s w e i s" anzusehen sind, nicht aber zur Reife nach Belgien ermächtigen: zu dicseui Zweck ist vielnrehr bei dein zuständigen Stellv. Generalkommando ein besonderer „Passierschein" zu beantragen.
Von Seiten des Generalkommandos.
Ter Chef des Stabes: d c G r a a s f, Generalleutnant.
XVIII. Arnieekorps.
Stellvertretendes Generalkommando.
III b Nr. 11 903,5772.
Frankfurt a. M., den 21. Juni 1915.
Für den Bereich des GroscherzogtumS Hessen ordne ich an, daß das Bahnpcrsonal der König!. Preußischen und Großhcrzogl. Hessischen Eiseiibahngemeinschast berechtigt ist, loährcnd der Tauer des Krieges ans dem der Gemeinschaft gehörigen Gelände die ivildrn Kaninchen auch ohne Zustimmung der JaApächter zu vertilgen, mit Ausnahme des Fangens in Schlingen.
Ter kommandierende General, gez. Freiherr von G a l l, General der Infanterie.
Bctr.: Beurlaubung, Zurückstellicng oder Versetzung von Militir- versoncn.
Au den Oberbürgermeister der Stadt Giehni und att die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Den Gesuchen auf Beurlaubung, Zurückstellung oder Versetzung von im Felde oder bei immobilen Truppen stehenden Militirper- soncn ist tünftig der bereits seit einiger Zeit im Gebrauch befinde tiche Fragebogen beizusügcn.
Tic Fragebodcn wollen Sie sich vmr der L. C. Wittich'schcii Doibuckchruckerci ln Tarmstadt in genügender Anzahl beschaffen und den Ihnen zugehcndcn Gesuchen »ach eingehender Beantwortung beifügen.
Gießen, den 30. Juni 1915.
Der Zivilvvrsitzcnde der Ersatzchvuunission des Kreises Gießen. I. B.: Hcmmerde.
Bekanntmachung.
Das Bczirkskommando beabsichtigt 2 bis 3 nur garnisondicnft- sähige Leute als Freiwillige, Schreiber mit guter Handschrift und eventuell Kenntnis im Maschinenschreiben, cinzustellen.
Leute unter 20 Jahren, die bereit sind, beim diess. Kommando einzutcctcn, wollen baldigst eine» Meldeschein und selbstgeschriebenen Lebenslauf hierher einreichen.
T a r m st a d t, den 26. Juni 1915.
Großh. Bezirkskommando II.
Bctr.: Bekanntmacknrng über die Bcrcitrcng von Backivarrn; hier:
Msführung des 8 9.
An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Großb. Bürgerntcistereien der Landgemeinden des Kreises.
Aus Gniitd des § 9 Ms. 2 der Bekanntmachung über die Bc- reitung von Backwaren gestatten wir hiermit bis auf weiteres, daß in den Bäckereien der Porteig für daS an, nächste» Tage zu backeiche Bsrot in der Zejt bon abends 9 bis 9'/z llhc bereiten werden darf.
Tic Beteiligten sind atslkald hiervon in Kenntnis zu setzen.
Gießen, den 30. Juni 19lo.
Großherzogliches Krcisamt Gießen.
I)r. N s i n g e r.
Bekanntmachung.
Warnung vor unlauteren DarlehnSvermittleni.
Wir haben schon wiederholt vor dem unlautcren Gc - s ch ä s t s g c b a r c n g e w i s s e r D a r l c h n s v e r ni i t t l e r gr- ioarnt, die in Zeitungen sich zur Bcschafinng oder Vermittlung von Darlehen unter anscheinend günstigen Bedingungen erbieten, denen es aber vielfach weniger um die Beschaffung drr Darlehen zu tun
ist, als um die Erzielung von Gewinn dadurch, daß iie cniir ocr die Behandlung der Tarlchnsgcsuckfe von der Borauszadiung eines die wirklichien Auslagen übersteigenden K o st c n v c > ich n s s c s N>r Einholung einer Auskunft über die Krcditwürdiglei: vcs Nach- suckfenden „sw. abhaiigig machen, oder auf Grund von zur Irreführung geeigneten Zeitungsannoncen und Prospekicu een Tar- lehnssnchcnden eine sogenannte G c l do f fe r t e n l i st e, d. i umfangreiches Verzeichnis von Tarlehnsvermittlern und Darlchns- gcbern, gegen Bezahlung einer Gebühr, die meist durch Nachnahme erhoben wird, übersenden. Wie berechtigt diese Warnung ist, bclvcisk die Tatsache, daß svrtlvährcnd Verurteilungen derartiger Personell wegen Betrugs zu empfindlickzen Strafen bekannt werden.
Da auch hiesige Eimvohner durch das unlautere Gcschiinsgc- baren derartiger Personen zu Schoden gekommen sind, können wir unsere Mahnung zur Borficht gegenüber unbekannten Tarlchns- vcrinittlern nur tvicderholen.
Gießen, den 1. Juli 1915.
Großherzogliches Polizciamt Gießen.
Hcmmerde.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 15. bis 30. Juni l. Js. wurden in hiesiger Stadt
gefunden: 1 Damcnhandtasche mit Inhalt, 1 Geldstück, I Teil eines silb. Armbandes, 1 Kinderhandtäschchen ans Nickeldraht mit Inhalt.
verloren: l gold. Ring mit 5 roten Steinen gez. F. G. 1860, l gold. Brosche mit Granatsteinen bestick uich in der Mitte eine Photographie, 1 kleines Geldtäschchen lJnvalti 4 Mk. iind Brotmarken), 1 Portemonnaie ^Inhalt: 5,70 Mark, Frcifahrtschein ufio.), 1 großes schtoarzseidcncs Tuch, l braunes Portemonnaie >J»halt: 1,30 Mark und 1 Schlüssel), l gold. Brille, 1 Brieftasche (Inhalt: 15 Mark. Militär- vast und Studentenkarte aus den Nonien Robert Aff laulendl, 1 Portemonnaie Inhalt: 9,23 Mark, Fahrkarte nach Lollar und Rabattmarken), 1 gold. Armband, 1 Bricftasckie Inhalt : 40 Mark Papiergeld unb Briefe), 1 go!d. Halskeitchen mit Steuerrad auf dem sich eine grün-rot-wciße Flagge befindet.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände beliebe» ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei Unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1. erfolgen.
Gießen, den 1. Juli 1915.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
H e in m e r d c.
Bekanntmachung.
Bctr.: Sonntagsruhe in den Apotheken.
Am Sonntag, den 4. l. Mts. oon nachmittags 3 Uhr dir- Montag, den 5. l. Mts. ficüh ist die H i r s ch a v o t h c k e geöffnet. Gießen, den 1. Juli 1915.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
H e m m e r d e.
Bekanntmachung.
Betr.t Feldbereich«»»« Muschenheim: Mer: Grenzrrgulierung mit Lofaüll.
Nachdem Großh. Ministerinni des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe durch Verfügung vom 12. Juni 1915 den Zuteiluiigspla» über die infolge Grenzregnlikrung aus der Nachbargcmarkung Hofgüll zur Feldbereintgnngsgemarknng Muschenheim zugezoaencn Grundstücke für vollziehbar erklärt hat, bestimme ick, als Zeitpunkt der Msführung des Zutcilungsvlanesl (Eigcntumsübergang) den l. Juli 1915, und überweise hiermit die Ersatzgrundstückc mit Wirkung von diesem Tage in das Eigentum der Beteiligten.
Tie Ucberivcisuiig erfolgt unter folgenden Bedingungen:
1. Meliorationsarbeiten können aus den neuen Grundstücken auch fernerhin vvrgenoniincn ivcrden.
2. Tie beteiligten Grundeigentümer müssen fich eine Aendcning der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführnng von Mcliorativnsarbeite», der Anlage von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb ber Zeit der Achsführung dieser Arbeiten notwendig ivcrden.
Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände ivird dem neue» Eigentümer nach dem Bonilätswert vergütet bczw zu- geschrieben.
Friedberg, de» 15. Juni 1915.
Ter Großhcrzvgliche FeldberetnigungSkommissär:
Schnlttspah », Regierungsrat.
Rotationsdruck der Brühl' scheu Univ.-Buch» und Steiudruckerei. R. Lauge, Gießen.


