Ureisblatt für den Kreis Elchen.
Nr. 51
15. TUutt
1015
© c t r. : Ten Monatsbedarf der Landgemeinden an Mehl.
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. t
Wir erinnern daran, daß die Zahl der Brotempfänger für den kommenden Monat his znm 20. l. M. dem Kommunalverband angegeben sein muß.
Auch wird nochmals darauf hingewiesen, daß ber rlusstellung von Ausweis- bezw. Brotkarten für neu hinzukommend« Brot- oder Mckstempsänger genau zu prüfen ist, ob die betreffende Person auf Grund ihrer Borratsangabe vom 1. Februar 1815 herechtrgt ist, Brotkarten zu beanspruchen.
Gießen, den 14. Juni 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Ür. U s i n g e r.
Bekanntmachung.
B c t r.: Bekanntmachung, betreffend Verwendung von Benzol und Solventnaphtha sonne Höchstpreise für diese Stoffe.
Unter Bezugnahme auf die im Gießencr Anzeiger Nr. 106 vom 6. Mai l. IS. veröffentlichte Bekanntmachung deS Stellvertretenden Generalkommandos dringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß das Kriegsministerium entschieden Hirt:
„1. Tie Höchstpreisbestimmungen gelten rückwirkend, glerch- gültig, wann sie veröffentlicht sind, vom 1. 5. 1915 an.
2. Vertrag«,- die vor denl 1. 5. 15 geschlossen, aber erst nach diesem Zeitpunkt zu erfüllen sind, fallen zweifellos unter die Höchst-
' Preisbestimmungen. 8 9 spricht dies noch ausdrücklich aus. Sind Verträge nach ihrem Inhalte vor dem 1. 5. allein durch Zahlung er» füllt, koutnit ffir die weitere Ersüllung durch Lieferung der Ware nach dem 1. 5. die Bekanntmachung in Betracht.
Ist schon vor dem 1. 5. geliefert, und war dies i^r Vertragswille der Parteien, Muß auch nach dem 1. 5. der vereinbarte Preis gezahlt werden, wodurch lediglich eine bestimmte Geldschuld ge- tllgt wird.
3. Ist der Preis vor dem 1. Mai gezahlt und entsprach dies dem Vertragswillen, kan» der Kaufpreis nur zurückgesordert werden. wenn der Lieferung der Ware die Bestimmungen der Bekannt- inachung entgegenstehen.
Das Kriegsminisleriitm verkennt nicht, daß infolge der erwähnten Bestimmungen einzelne Händler Verluste erleiden werden Gewissenhafte Händler mußten aber wissen, daß der ordentliche Handelspreis nicht so hoch lag, als er unter Ausnutzung einer Notlage leider getrieben wurde. Auch war einiw Wochen vor Erlaß der Bekanntmachung in öffentlichen Blättern auf komniende Höchstpreise hingewiesen und vor zu Hohen Preisen gewarnt worden."
Gießen, den 11. Juni 1915. d Großherzogliches Krcisamt Gießen.
I. V.: Hechler.
B c t r.: Fcldrügevcrfahren.
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Tic Feldrügeregister sind bis s p ä t e st e n s z u m 26. d. M t s. an die Herren Amtsanwältc cinzusendcn. Einhaltung des Termins wird Ihnen zur Psticht gemacht.
Gießen, den 10. Juni 1915.
Großherzogliches Krcisamt Gießen. _ I. V. : H e m m e r d e. _
Bekanntmachung.
Bctr.: Das Einbringen der Ernte 1915.
Bei Prüfung der Frage, welche Maßnahmen zu ergreifen sein möchten, um die diesjährige Ernte rechtzeitig und gut einznbringen, wurde auch an die Mitwirkitng von Jugendorganm sationcn gedacht. Wir stehen in oder unmittelbar vor der Heuernte. Hierbei dürste die Betätigung der Jugend zunächst cinsetzcn können. Aber auch bei der Pflege der Feldgewächse und Obst- kultnrcn, bei der Schädlingsbekämpfung usw. kann die Jugend sich vielseitig nützlich >nack>en.
Der Vorsitzende des Hess. Landesverbands Jungdentschland hat sich bereit erklärt, die dem Hefs. Landesverband „Jungdculscl»-- land" angcschlosscnc Jugend zur Mithilfe auszusordcrn und durch die Vertrauensmänner der 22 Bezirke des Äroßherzogtums zu veranlassen, daß die ihren Bezirken angcschlosscnen Jugend- und Sportvereine zur Mithilfe bei der Ernte ausgerusen werden.
In den Orten, wo die Hilfe der Jugend e r Iv ü n s ch t und notwendig ist, haben die H i l s e s u ch e n d e n ihre Gesuche an die Groß!,. Bürgermeistereien zu richten, welche sich unter Angabe der Beschäftigung und der Anzahl der Hilfskräfte, solvie ob Verpflegung und ilntcrknnft gemährt wird, wieder an die Bezirksvertrauens,minner des Bezirks zu wenden haben.
An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen »nd an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Es wird empfohlen, die Landwirtschaft treibenoe Bevöttcrung in geeigneter Weise auf vorstehende Bekanntmachung aufmerksam zu machen. Bei der ungeheuren Wichtigkeit, die dem guten Einbringen der Ernte in diesem Jahre zukommt, wird erwartet, daß Sie die Sache in jeder mir möglichen Weise fördern.
An die Schulvorstände des Kreises.
Wir lenken Ihre Aufmerksamkeit aus obige Bekanntmachung und empfehlen Jlmen, auch Ihrerseits die Durckstühruug dev Maßnahmen zu unterstützen.
Gießen, den 14. Juni 1915.
Großherzogliches Krcisamt Gießen. _ I. V.: Demmerde. _
Betr.: Die Einsckzränkiing der Psändbarkcit von Lohn-, Gehaltsund ähnlichen Ansprüchen.
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach Z 1 der im Neichsgesetzblatt Nr. 60 v. l. I. veröffentlichten Verordnung vom 17. Mai 1915 hat an die Stelle der im 8 74, Abs. 2 und 3 der Verordnung, das Verfahre!! der Zwangsvollstreckung im VcrwaltuugÄvog betr., von: 7. März 1894 und der isliv 8 146, Wss. 2 und 3 der zugehörigen Tienstvorschristen vorgesehenen Summe von eintausendsünshun erl Mark b s aut weiteres die Summe von zweitausend Mark zu treten.
Ferner ist hierdurch die in 8 4 des Gesetzes v m 21 Juni 1869, betreffend die Beschlagnahnie des Arbeits- oder Dienstlohns. vorgesehene Sumine von e i n t a u s e n d s ü n s h u n d e r i M ark bis aus weiteres gleichfalls auf zweitausend Mark erhöht worden. Sie wollen sich hiernach bemessen.
Gießen, den 12. Juni 1915.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. B.: Hemmerde
Bekanntmachung.
Wogen Vornahme von Umpslasterungsarbeiten wird die Webst e i n g a j s e vom Liudenplatz bis zur Wetzsteinstraße -für jeglichen Fuhr- und Radsahrverkehr gesperrt.
Gießen, den 12. Juni 1915.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Hemmerde.
wöchentl. Uebersicht derTodesfäsle i. d.StaSt r ■-yi*.
22. Woche. Vom 23. b>4 29. 'IKott 1915 Einwohnerzahl: angenommen zu 32 9 ) (inkl. 16JO Mann UUtdc). Eterblichkeitsziffer: 17,38'/«,
Nach Abzug von 3 Ortsfremden 12,65.
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