— 2 W
Für reine Super- Phosphate
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16°/.
und
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rüber
14 bis
15^° o
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Pommern . . .
-47.
257,
7,20
Wcstprcußen . .
25'/.
26*/,
7,30
Brandenburg Ost.
25V,
26’/,
7,30
Ostpreußen . . .
25’,
27
7,30
Schlesien, Posen .
267.
277'.
7,35
Das übrige deutsche Gebiet aitö|d)lieö» lich Süddeutjch- lcmd.
-67,
27’/,
7,40
Basis waggonfrei Stettin.
Basis waggonfrei Danzig oder Neufahrwasier nach Verkäufer» Wahl.
frachtfrei Bollbahnftotion.
Basis waggonfrei Königsberg oder Memel nach Verkäufer» Wahl.
frachtfrei Vollbahnstation.
frachtfrei Vollbahnstation.
Tic Preise verstehen sich sämtlich für lose verladene Ware bei einmaligem Bezug von mindestens 10 000 kg, und zwar für das Pfundproient wasserlösliche Phosphorsäurc in reinen Super- phosphaten, resp. für 50 kg in Ammoniak-Supcrphosphatcn. Bei Lieferung von Mengen unter 10 000 kg können «4 sämtliche vorstehende Preise ie 25 Pfg. für 50 kg mehr gefordert werden. Soweit die Ware in Säcken geliefert werden kann, verstehen sich die vorstehenden Preise brutto für netto, in Werksäcken mit einem Ausschlag von je 50 Psg. für 50 kg, in Käufersäcken nach,Vereinbarung. Die Probenahnie erfolgt bei loser Verladung aus dem Lieferwerk, bei Verladung in Säcken aus der Empsangsltafion wie bisher, die Gewichtsseststellung nur auf dem Lieferwerk.
Bei Barzahlung ist der übliche Skonto wie bisher zu getvähren.
Ware darf wegen Mindergehalts an Nährstosfen nicht zurüch- gewiesen werden: es findet vielmehr nur einfache Vergütung des ordnungsmäßig nachzuweiscnden Mindergchaltes statt, unter Berücksichtigung der Latitudebestimmungen.
Tie Fabriken in Süddeutschland haben die Erklärung abgegeben, dass der Verkauf von Superphosphaten und Ammontak- Superphospbaten in ihrem Gebiet auf der gleichen Grundlogs auch bezüglich der Preise erfolgen soll.
Ter Verkauf zu Preisen über den festgesetzten Verbraucher- preisen zieht für den Wiederverkäufe,: den Verlust des Anspruches aus weitere Belieferung nach sich und verpfiichtet den Lieferanten, die Weiterliescrung einzustellen. Die Turchsührung dieser 4ln- ordnung unterliegt der Kontrolle des Preußischen Landwirtschafts- Ministeriums. „ ,,
Wiederholt wird den Landtvirten empfohlen, die Herbftdünge- mittel recht frühzeitig zu beziehen.
Berlin, den 7. Mai 1915.
Betr.: Ankauf grüner Zapfen für die Sameuklenganstalt Gammelsbach rm Rj. 1911.
A» den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Größt,. Bürgermeistereien und Markvorstände des Kreises.
Nach der vom Großtz. Ministerium der Finanzen, Wtcilung für Forst- und Kameralv.'rwaltung, gefertigten Zusammenstellung der Holzsamcnlieicrungen sür die Kommunalwaldungen im Wirtschaftsjahr 1911 sind die nachstehenden Beträge alsbald an die zuständige Kassestelle zu bezahlen.
Zusammenstellung
deS Ersatzes wegen der Holzsamen-Lieferungen aus der fiskalischen Sameuklenganstalt G-nnmelsbach sür die Kommunalwaldungen im Wirtschaftsjahr 1911. Rechnungsjahr 1914.
1. Gemeinde Rodheim an die Oberförstcrei Bingenheim 1 Agr.
Fichten = 6 Mk. .
2. Gemeinde Stciuheim an die Oberförsterei Bingenheim 1 Agr.
Fichten — 6 Mk .
3. Genreinde Lang-Göns an die Oberförstcrei Butzbach 2 Klgr.
Fichten 12 Mk. und 1 Klgr. Kiefern 25 Mk. — 37 Mk
4. Mark Bellersheim an die Oberförsterei Friedberg 1 Klgr.
Fichten = 0 Mk.
5. Mark Bettcnhausen an die Oberförstcrei Friedbcrg 1 Klgr.
Fichten — 6 Mk.
6. Mark Muschenheim an die Obersörsterei Friedberg 1 Klgr.
Fichten — 6 Mk.
7. Gemeinde Mten-Buseck an die Oberförstcrei Giessen 1 Klgr.
Fichten — 6 Mk.
8. Gemeinde Annerod an die Oberförstcrei Gießen 0,5 Klgr.
Fichten 3 Mk. und 0,5 Klgr. Kiefern 12,50 Mk -- 15/-0 Mk. 9 Gemeinde Gießen an die Oberförsterei Gießen 3 Klgr. Fichten = 18 Mk
10. Gemeinde Lollar an die Obersörsterei Gießen 0,5 Klgr. Fichten
11. Gemeinde Rödgen an die Oberförsterei Gießen 0,5 Klgr.
Fichten - 3 Mk. „ „ e
12 Gemeinde Ruttershausen an die Obersörsterei Gießen 0,5 Klgr. Fichten = 3 Mk.
13. Gemeinde Wieseck an die Oberförsterei Gießen 1 Klgr. Fichten 6 Mk. und 0.5 Klgr. Kiefern 12.50 - 18,50 Mk 11. Gemeinde Bersrod an die Oberförsterei Grünberg 0,5 Klgr. Fichten -- 3 Mk
15. Gemeinde Hattenrod an die Oberförsterei Grünbcrg 0,-5 Klgr.
Fichten = 3 Mk.
16. Gemeinde Rcislirchen an die Oberförsterei Grünberg 1,5 Klgr.
Fichten — 9 Mk.
17. Gemeinde Rüddingshausen an die OberförstereiHomberg 1 Klgr.
Fichten -- 6 Mk.
18 Gemeinde Lauter an die Oberförstcrei Laubach 0,5 Klgr. Fichten = 3 Mk.
19. Gemeinde Münster an die Obersörsterei Laubach 1 Klgr. Fichten
= GW. . ^
20. Gemeinde Nonnenroth an die Obersörsterei Laubach 2 Klgr.
Fichten -- 12 Mk.
21. Gemciiide Röthges an die Oberförstcrei Laubach 1 Klgr. Fichten
= 6 Mk.
22. Gemeind« Bilfingen an die Oberförsterei Laubach 3 Klgr,
Fichten = 18 Kl. „
23. Gemeind« Ettingshausen an die Oberförsterei Lich 2 Klgr.
Fichten — 12 Mk.
24. Gemeinde Hungen an die Oberförstcrei Lich 2 Klgr. Fichten
12 Mk. und 1 Klgr. Aesern 25 Mk. -^37 Mk
25. Gemeind« Langsdorf an die Oberförstcrei Lich 2 Klgr. Fichten
-- 12 Mk.
26. Gemeinde Lich an die Oberförstcrei Ltch 3 Klgr. Fichte»
*= 18 Mk. . ^
27. Gemeinde Nicdcrbessingen an die Oberförstcrei Lich 1 Klgr,
Fichten = 6 Mk. ,
28. Gemeinde Oberbessingen an die Obersörsterei Lich 0,5 Klgr.
Fichten — 3 Mk. ,
29. Gemeinde Grünberg an die Obersörsterei Nicder-Ohmen 4 Klgr.
Fichten 21 Mk. und 2 Klar. Kiefern 50 Mk. - 71 Mk.
30. Gemeind« Mach an die Oberförsterei Schifsenberg 1 Klgr,
Fickte» — 6 Mk
31. Gemeind« Großen-Ltnden an di« Ob«rförsterer Schifsenberg
1 Klgr. Fichten 6 Mk. und 1 Klgr. Kiefern 100 Mk. -- 106 Mk. .. ^
32. Gemeinde Leihgestern an die Oberförsterei Schisfenberg 1 Klgr.
Fichten 6 Mk. und 2 Klgr. Kiefern 50 Mk.58 M
33. Gemeind« Stcinbach an die Oberförsterei Schifsenberg 1 Klgr.
Fichten -- 6 Mk. . . _
34. Mark Grüningen—Torf-Güll an die Obersörsterer Schilsen-
berg 1 Agr. Fichten — 6 Mk. , , ,
35. Gemeinde Mendorf a. Lda. an die Obersörsterei Treis a. Lda.
1 Klgr. Fichten 6 Mk. und 1 Klgr. Kiefern 25 Mk. = 31 Mk.
36. Gemeinde Mlertshausen an di« Oberförsterei Treis a. Lda.
0,25 Klgr. Fichten — 1,50 Mk.
37. Gemeind« Beuern an die Oberförsterei Treis a. Lda. 1 Klgr.
Fichten — 6 Mk. , .
38. Gemeinde Taubringen an die Oberförstcrei Trers a. Lda,
0,25 Klgr. Fichten 1,50 Mk. und 1 Klgr. Kiefern 25 Mk. --- 26,50 Mk. „ . ^
39. Genreinde Geilshausen an die Oberförsterei Treis a. Lda. 1 Klar
Fichten 6 Mk. und 5 Klar. Kiefern 125 Mk. -- 131 Mk.
40. Gemeinde Londorf an die Oberförsterei Treis a. Lda. 1 Klgr.
Fichten — 6 Mk.
41. Gemeinde Staufenberg an die Oberförsterei Treis a. Lda,
1 Agr. Fichten 6 Mk. und 1 Klgr. Kiefern 25 Mk. = 31 Mk.
42. Gemeind« Treis a. Lda. nn die Oberförsterei Treis a Lda.
0,5 Agr. Fichten = 3 Mk. _
43. Gemeinde sMainzlar an die Merförsterei Treis a. Lda. Och Klgr.
Fichten 3 Mk. und 1 Agr. Kiefern 25 Mk. ^ 28 Mk.
Sic wollen Ihren Rechnern hiernach Ausgabe-Anweisung er- n.
Gießen, den 3. Juni 1915.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
vr. U s i n g e r. _
Betr.: Elektrische Uebcrlandanlage; hier: Beschädigung der
Leitungsanlagen.
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Rach einer Mitteilung der Großh. Piovinzialdirektion Oberhessen haben sich in letzter Zeit die mutwilligen Beschädigungen an den Ortsnetzen der Elektrischen Ueberlandanlage so gehäuft, daß die genannte Behörde gezwungen sein null, hiergegen entschiedener« Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere wurden die Trans- formatvrenstationen, die einen Bestandteil des Ortsnetzes bilden, in einer Art und Weise beschädigt, die es zweifeln macht, daß von seiten der Gemeindebebörden dem Schutze dieser Anlagen gegen mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen und-Zerstörungen wenig oder gar keine Aufmerksamkeit zugeweudct wird. Die Nachteile solcher Beschädigungen bestehen nickt nur darin, daß mit erheb« lichem Geld-, Zeit- und Arbeitsaufwanb die Beschädigungsstellen zu suchen sind und hierauf die schadhaften Teile ausgewechselt werden müssen, sondern auch in den berursachten Betriebsstörungen, die dann wieder zu Beschwerden der Gemeinden und der Stromabnehmer Anlaß geben.


