Ausgabe 
30.3.1915
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Bekanntmachung.

B«I r.! Aenderung der Postordnung vom SO. Mir» 1900.

Nachstehend bringen wir eine Bekanntmachung des Reichs­kanzlers vom 16. März 1915 zur öfsentlichen Kenntnis. Bietzen, den 25 Mär, 1915.

Drotzherzogliches Kreisamt Giehen.

Pr. U > I n g c r.

Bekanntmachung

brtressend Aenderung der Postordnung vom SO. März 1900.

Vom 16. Marz 1915.

Aus Grund des ß 50 des Gesekes über das Postwescn vom L8. Oktober 1871 lReichs-Gesetzbl. S. 347) und des 8 3 Absatz 2 des Gesetzes, betressend die Erleichterung des Wechselprotestes, vom 30. Mai 1906 (Rcichs-Gcsctzbl. S. 321), sowie aus Grund des 8 I der Bekanntmachung des Bundesrats vom 4. März 1915 lReichs-Gesetzbl. S. 129), belrefsend die Fristen des Wechsel- und Scheckrechts tür Elsatz-Lothringen, Ostpreußen usw., wird der 8 18a Postproiest" der Postordnung vom 20. März 1900 wie svlgt ge­ändert :

1. Unter V ist statt des mit den WortenPostprotestaufträge mit Wechseln, die in Elsatz-Lothringen, in der Provinz Oslpreutzen usw." beginnenden und des folgenden Absatzes Bekanntmachung vom 25 Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S 47) zu setzen:

Postprotestaufträge mit Wechseln, die in Elsatz-Lothringen. in der Provinz Ostvreutzen oder in Wcstpreutzen, in den Kreisen Marienburg, Elbing Stadt und Land, Stuhm, Ma- ricnwerder. Rosenberg, Graudenz Stadt und Land, Lübau. Eulm, Briesen, Strasburg, Thor» Stadt und Land zahlbar sind, oder nrit solchen im Stadtkreise Danzig zahlbaren ge- genen Wechseln, die als Wohnort des Bezogene» einen rt angeben, der in Ostvrcutze» oder in einem der bczeich- ncten wcstpreutzischrn Kreise liegt, werden erst an solgenden Tagen nochmals zur Zahlung vorgezeigt:

a) wenn der Zahlungstag des Wechsels in der Zeit vom 30 Juli 1914 bis einschlictzlich 29. April 1915 einge- tretcn ist.

am 31. Mai 1915:

b) wenn der Zalzlungstag des Wechsels am 30. April 1915 oder später cinlritt.

am dreitzigslen Tage nach Ablaus der Proteftsrist des

Art. 41 Absatz 2 der Wechselordnung.

Ms Zahlungstag gilt der Fälligkeitstag des Wechsels, oder, wenn^dieser ein Sonn- oder Feiertag ist. der nächste Werktag. Fällt der Schlutztag der Frist zur Vorzeigung des Wechsels aus einen Sonn- oder Feiertag, so wird der Wechsel am nächsten Werktage zur Zahlung vvrgezeigt. Die Postocrioaltung behält sich vor, die Vorzeigung der Wechsel, deren Protestfrist am 31. Mai 1915 ab­läuft, aus mehrere vorhergehende Tage zu verbellen.

2. Vorstehende Aenderung tritt sofort in Kraft.

Berlin, den 16. März 1915.

Der Reichskanzler.

In Vertretung: Kraetke.

ffl 1 1 1 .: Die Sicherung der Frühjahrsbestellung und der Ernte 1915.

An dir Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, die mit der Erledigung der Verfügung vom 14. März 1915, Kreisblatt Nr. 26, noch im Rückstände sind, werden an die alsbaldig« Einsendung der Berichte erinnert. Giehen, den 26 . März 1915.

Grotzherzoaliches Kreisamt Gießen.

,_ Pr, UIinger. _

Bekanntmachung.

Betr.: Vetcrinärpolizetliche Erleichterungen für die MUstärvieh- transporte.

Nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 4. Februar 1915 (Reichsgesctzblatt S. 62) hat der Bundesrat in seiner Sitzung voni 4. Februar 1915 aus Grund des 8 79 des BiehscuchengcsctzeS voni 26. Juni 1909 beschossen:

Die 88 172, 173 der Ausführungs-Vorschriften des Bundes- rats zum Biehseuchengcsetzc dom 7. Dezember 1911 (Reichs gesctz- blatt ». 1912 S. 3) werden auf die Dauer des gvgcnwärtigcn Krieges für ansteckungsvcrdächtrgr Tieres die mittels Militär- transports unmittelbar in ein militärisches Depot oder zur Truppe überführt werden sollen, unter nachstehenden Bedingun­gen außer Kraft gesetzt:

1. Die Tiere sind von Viehbeständen, die nicht zur Vcrpsle- gung des Heeres und der Marine bestimmt sind, abgeson­dert zu halte» und nach Möglichkeit alsbald abzuschlachten:

2. eine längere Aufstallung der Tiere ist nur zulässig bei dauernder tierärztlicher BeaussiilUigung und an Orlen, an denen eine Berührung des Viehes mit Viehbeständen, die nicht zur Verpflegung des Heeres und der Marine bestinrnit sind, ausgeschlossen ist.

Vorstehende vorübergehende Abäillcrung der Ansführungsvor» schristcn des Bundesrats haben nach 8 l der Hessischen Aus-

führungsanweisung zum Reichöviehscuchengesetz vom 30. Aprll 1912 (Rgsbl. S. 354) auch Gültigkeit für das Grotzherzogtumi Gictzcn, den 27. März 1915.

Grotzherzoaliches Kreisamt Gießen. _ I B : L e m m erd e. _

B« tr.i Tie Verteilung von Ticrschutzkalendern an die Schul­jugend.

An die Schulvorstände des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, die mit der Einsendung der Beträge für empfangene Tlerschutzkalcnder noch im Rückstand sind, werden zur baldigen Einseirdung derselben gemäß der Verfügung vom 31. De­zember 1914 erinnert.

Giehen, den 27. Mär» 1915.

Grotzherzogliche Kreisschulkommission Gictzcn, _ I V: D e mm cr de. _

® e t r.: Lehrlingswescn

An die Schulvorstände des Kreises.

Grohh. Ministerium des Innern. Abteilung sür Landwirt­schaft, Handel und Gewerbe, hat in einer an die Grobh. Hand­werkskammer gerichteten Verfügung vom 5. d. Mts. sich damst einverstanden erklärt, daß die zur Entlassung kommenden Schü­ler, die ein Handwerk erlernen wollen, soweit erforderlich, zu« Mithilfe bei landwirlsckiaftlichen Arbeiten während der Saatzeit herangezogen werden, und daß der Beginn der Lehrzeit mit Rück­sicht aus die demnächst beginnend« Saatbestcllung nicht früher als Milte Mai sestgclegt wird.

Sic wollen Interessenten von Vorstehendem Kenntnis geben. Gießen, den 26. März 1915.

Grotzherzogliche Kreissckmlkommission Bietzen.

I B.: H e m m e r d e.

Bekanntmachung.

Betr.: Sonntagsruhe in den Slpolhekcn.

Am Karsreftag ilt von nachmittags 3 Uhr bis zum 3. Aprll l. Js. früh die Engelapothcke, am ersten Ostcrseiertag von nachmittags 3 Uhr bis 5. Avril früh die P e l i ka » a v o l h e ka und am 2. Osterseiertag von nackuniltags 3 Uhr bis 6. Aprll l IS. früh die üirschavolheke geössnet.

Bietzen, den 29 Mär, 1915.

Grotzhcrzoglichcs Polizeiamt Gietzen. bcmmerdc.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigiing Leihgestern.

Tienstom den 30 März lsd. Js. sollen an Ort und Stelle verschiedene Massegrunds!ück>> in den zugczogenen Tellen der Nach. bargcmarkungen Grotzen-Linden und Ober-Sleinberg versteigert werben.

Zusammenkunft hierzu bezüglich Gemarkung Grotzen-Linden vormittags 7 3 /t Uhr am Bahnhos Grotzen-Linden und bezüglich Gemarkung Ober-Steinberg bei Flur IV Nr. 169'/, an der roten Waldcck vormlllags >0'/, Uhr.

Fricdberg, den 24. März 1915.

Ter Grotzherzogliche Feldbereinigungskommissär:

_ - _ Schnittspahn, Rcgicru ngsrat.

Bekanntmachung.

Alle nicht mehr dienistpilichiiger, Pergonen, die im Frldmaga- »indiciist ansacbildet sind und sich zur Berwendung im Heeres­dienst zur Verfügung stellen wollen, werden hicrnrll ersucht, sich bis spätestens 5. April 1915 beim Bezirkskommando hier, Landgrakcustraßc 6, Zimmer 21, unter Vorlage ihrer Mili- tärpaviere mündlich oder schriftlich zu melden. Bei schriftlichen Meldungen wolle angegeben werden, »vann und wo die Ausbil­dung im Frldmagazindienst erfolgt ist.

Gictzcn, ben 29. März 1916.

Grobh Bezirkskomm ander:

Naumann, Oberstleutnant und Bezirkskommandeur.

Meteo rologische veodachtungen der Station Siegen.

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Sonnenschein

Höchste Temperatur am 28. bis 29. März 1915 -(- 3,2 "0.

Sliedrigste . , 2->. , 29. . 1915 = 2,8*

Niederschlag. 0,0 m a.

Rotationsdruck der Brühl Achen Unw.-Buch. und Elcindruckerci. R. Lange, Gcehen.