Ausgabe 
16.3.1915
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tu fl«etftjiet« SBeif« zur öffentlichen ffittmntii bringen >Ott flWrt boÄ w ihrer Durchsührmig Nötige veranlass««.

.. Auswet-kart«, und Brotmarken,« vom LS. k. MtS. ab

^ len, werden Ihnen in aller Kürze zugehen. Wir weifen hier- nochmalS ariSdrücklich daraus hin, daß die in 816 der Bekannt.' nwwfcunfl erwähnten Landwirte unter keinen umstünde« Au-. treiSkarten oder Brotmarken erhalten dürfen.

Nie fielt, den 15. Mürz 1915.

Großherzo^lich^ Kreisamt Gießen.

Bekanntmachung.

85 c t r.: Verkehr mit Brotgetreide und Mehl.

Nachdem inzwischen der aus den Dag und für de» Kopf der Bevölkerung zugelaffene Mehlverbrauch von 225 Gramm! auf 220 Gramm herabgesetzt imirbe, und in z 11 der Bekanntmachung, betreffend Regelung des Verbrauchs von Brotgetreide und Mehl vom 15. l. Mts., der jeder Person zustehende Anspruch aus Brot, Mehl ustv. festgesetzt worden ist, hat der Kreisausschutz'in » änderung des unter Nr. 2 der Bekmmtmachung betr. Verkehr mit Brotgetreide und Mehl vom 21. Februar 1915 iKreisblatt Nr-. 21 vom. 26 Februar 1915t beschlossen, daß das Roggenbrot vom 22. l. Mts. ab höchstens 85 Prozent Roggenmehl enthalten darf.

SBcitei wird die Bestimmung unter 4 der letztgenannten Be­kanntmachung, wonachBäcker und Händler inr Meinverkanf nicht mehr als 1 Pfund Weizen- oder- Roggenmehl adgeben dürfen", *}» des KreisausschusseS, gleichfalls mit Wirkung voni

-2. I. MtS. ab, aufgehoben, da von da ab Mehl nur gegen Brot­marken abgegeben werden darf.

Tie Großh. Bürgermeistereien der Landge­meinden des Kreises werden beauftragt, vorstehen­de« alsbald in geeignete« Weise zur Kenntnis der Interessenten! zu bringen.

Gießen^ den 15. März 1915.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

__ Dr. Ufinget. _

Betr.: Den Anbau von Frühkartoffeln.

An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Daß bei sparsamer und wirtschaftlich« Verwendung der im vorigen Jahr geernteten Kartoffelmengen der Bedarf unserer Be­völkerung an Kartoffeln zu Speise- und Futterzlvecken, sowie vor­nehmlich zur Bwtbereitung bis zur nächsten Ernte gedeckt werden kann, ist bestimmt zu erwarten. Da es sich aber zurzeit nicht über­sehen läßt, wie sich die wirtschaftlichen Verhältnisse im Sommer und Herbst d. Js. gestalten werden, besteht schon heule für die deutiche Landwirtschaft dis sehr wichtige Aufgabe, Vorsorge,iderweife ihr Augenmerk auf den Anbau u,ch die Ernte der Kartoffeln in diesem Jahre zu richten. Weise Vorsicht perlangt, möglichst srüh- »eitrg neue Kartoffeln zur Verfügung zu haben, d. h. in weit er­heblicherem Maße als bisher anzubauen. Der Anbau von Früh« mrtofseln im Deutschen Reiche beträgt wenige Hundertstel der Gesamtanbaufläche. Um denselben zu vergrößern und vornehmlich dort zu ermöglichen, Ivo die natürlichen Bedingung«, (Boden und Nimatlick« Verhältnisse) für ihn vorhanden sind, hat die Gesell- Mast zur Förderung des Baues und der wirtschaftlich zweckmäßigen Verwendung der Kartoffeln bereits ver-schiedentlich in landwirt- schaftlicheu Fachblättern und Tageszeitungen in ausklärenden Ar­tikeln auf die Bedeutung einer erheblichen Vermehrung des An­baues von Frühkartoffeln hingewiesen. Die für den Anbau von Frühkartoffeln in - Betracht kommenden Gesichtspunkte hat der bekannte Leiter der Kartoffel-Äultur-Station in Berlin, Professor Tr. v. Eckeubrecher, im Aufträge der genannten Gefellschasl in einem Merkblatt zusammengestellt.

Tamil das Merkblatt in möglichst weiten Kreisen Verbreitung Nndet, i der Preis des einzelnen Abdrucke« bei Abnahme von mindestens 100 Stück auf nur 0,01 Mk. festgesetzt worden.

Mir empfehlen Ihnen, die Interessenten hieraus hinzuweisen. etwaige Bestellungen entgegenzuiwhmen und uns bis spätestens zum 25 d. M. zu ttbermitteln. damit loir den gemeinsamen Bezug veranlassen können.

Gießen, den 14. März 1915.

Großherzogliches Kreisan,t Gießen. _ Dr. Using e r.

Bctr.: Die Sicherung der Frühjahrsbestellung und brr Ernte

1815.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinde» des Kreises.

frs in dringend notwendig, daß die Gemeindeverwaltungen ,lch rn diesem Jahre eingehend und ständig um die Feld- und Gartenwirtschaft in ihrer Gemeinde kümmern damit alle «forderlichen Arbeiten richtig und rechtzeitig vvrge^ nonime» werden. u

. ÄiE'svndere ist die« jetzt wegen rechtzeitiger Vornahme einet «KtoumaSma&iflen Frgh,ahrsbestellung nötig.

Wir empfehlen Ihnen, da Sie wegen Ihrer übrigen Arbeiten dioe Augeleg«,heit allein wohl nicht erledigen können, alsbald ^rvck, den Gememderat eine Deputation (Gemeinderat-ii ""Sl'eder. zu der >o,t,ge sachkundige, wählbar« Ortsei,iwohner VigewMt iverden können - v«gl. Art. 129 de,- LGO.) hser-

iür WM«, zu lassen. Tie Deputation hat alle- Erforderliche soweit nötig nach Besichtiguilg der Gemarkung, oder aut Mel­dung der yeldschützenalSbald »u beschließen rmd bei Ihnen in Antrag zu bringen.

.Für Frauen, deren Angehörige im .Krieg stehen, und für Personen, welche die Bestellung von Feld und Garten nicht allein verstehen, ist der erforderliche Rat und Beistand, soweit er nicht durch Verwandte geschieht, durch von der Gemeinde benannte Ver­trauensmänner in die Weg« zu leiten.

Wir empfehlen hierbei die Beachtung unseres heutigen Aus- schreibews über die Einrichtung eines Hilfsdienstes in der Land­wirtschaft, von denk Sie den Deputationen besonder- Kenntnis geben ivoklen.

Bis zum 25. ds. MtS. sehen wir Ihrem Bericht entgegen, ob eine Deputation bestellt wurde, wer ihr angehört und ob eine ordnungsmäßige Frühjahrsbestellung in Feld und Garten in Ihrer Gemeinde sicher gestellt ist.

Gießen, den 14. März 1915.

Großherzogliches Kreisämt Gießen.

______ Dr. Uiinaer. _

Betr.: Feldbestellung. hier die Beschaffung von Saemaschinen.

An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Eine Gieße»er Firma und die Finna Tröster in Butzbach haben sich bereit erklärt, Maschinen leihweise zur Verfügung zu stellen in der .Hoffnung, daß sie Gelegenheit haben, auch Maschinen dabei »u verkansen. Ein wirklich praktischer Erfolg bei der leihiveisen Ueberlassung solcher Maschinen in Gemeinden, wo sie nicht vor­handen sind, wird aber nur dann «zielt, meitn die Maschine zuM Arbeiten einmal vv» einer damit vertrauten Person praktisch vor- gesührt werden kann. Gerade bei dev Vcrlveuduug der Drillmaschine können größere Schäden entstehen, wenn die Leute nicht mit der Maschine umzugeheu verstehen, als wenn sie ihre übliche Aussaat- melhode zur AnSsührung bringen. Die Landwirtschaftskammer ab« ist durch die außervrdentlich ausgedehnte Aushebung ihresPerfonals nicht in der Lage, an allen diesen Orten jemand zur praktischen Vorführung zur Verfügung zu stellen. Tie Gießen« Firma, mit der wir verhandelt haben, machte ebenfalls auf die Notwendigkest auf­merksam, daß bei der Berwendung der Maschine in der ersten Zeit eine mit d« Maschine vertraute Person anwesend sein müsse: fie erklärte aber, daß sie nicht in d« Lage wäre, aus ihrer Fabrik Arbeitspersonal zur Verfügung zu stellen.

Tie Fabriken verlangen die Uebernahme der Frachtkosten ab Fabrik bezw. ab Lag« nach der Gemeinde und zurück. Sie Mün­chen weiter eine entsprechende Entschädigung für die Wiederauf­rischung der Maschinen. Für die Fabrikate der Butzbacher Fabrik werden letztere Kosten einschließlich Transport auf ungefähr 40 Mk. pro Maschine, für die Fabrikate der Gießen« Firma, die von Leipzig komm«,, auf 50 Mk. veranschlagt. Es ist beabsichtigt, die Landwirte zu veranlassen, 50 Psg. pro Morgen für die Ueberlassung der Drillmaschine zu vergüten, den Rest wäre die Laiidivirtsckafts- kamni« zu übernehmen jedenfalls bereit.

Insoweit die leihweise Beschaffung von Säeniaschinen von uns aus diese Grundlage vermittelt w«den soll, empfehlen wir Ihnen, uns bis spätestens zum 20. d. Mts. Bericht zu erstatten.

Gießen, den 14. März 1915.

Großherzoglichcs Kreisamt Gießen.

___ Dr. Usinge r. _

Bekanntmachung.

Betr.: Das Frittern der Tiere aus Schlachtviehmärkten und Schlackitviehhösen.

Uni« Bezugnahme aus die in obigem Betreff ergangene Be­kanntmachung des Herrn Reick-skanzlers vom LI. Januar 1915 abaedruckt im Kreisblatt Nr. 13 bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß Großh. Ministerium des Innern zur Ausführung d« erwähnten Bekanntniachung aut Grund von deren 8 2 Äbf. 2 und 8 4 bestimmt hot:

1. die Beamte» der Beterinärtwlizei, svlvie die Ortsvoliz«- behördni und die au Schlachtviehhöfen bestellt«, Polizeiorgane werdni beauftragt, die richtige Durchführung der Verordnung zu überwach«,. Sie haben Zutritt in all«. Räum«,, in d«,«i Futter­mittel aus Schlachiviehliösen oder auf Schlachtviehmärkten auf- bewahrt oder zubtteitct w«den,

2. Die Großh. Kreisämt« können den in 8 2 Abs. I der Verordnung bestimmten Zeitraum in einzelnen Fällen oder all- gemein für bestimmte Fälle abkürzen,

3 : Mdrnck der Verordnung und d« Aiisführungsvorschrisle» ww rn den sochlachtviehhöfen, aus Schlachtviehmärktennd in Schlachthüfen an geeigneter Stelle anzubringen.

Gießen, den U. März 1915.

GroßberzoalicheS Kreisamt Gießen.

D r. Uftiige r.

An den Oberbürgermeister der Stadt Gießen und an dir Großh Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises

Wir beauftrag«. Sie, das nach obigen AusffchnmgsvorlchritttN Ei-fordnltche zu verwckasfen.

"'teßen, den 11. Mär, 1915.

Großberzogliches Kreisämt Gießen.

Dr. Usinger.