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Polbsbund für Freiheit und Vaterland

-'- Ortsgruppe Stehen -

3294 D

Oeffenflfdie Perfammlung

Samstag den 4. Mai, abends 8 l U Uhr, im Saale des Betels »Fürfienftobi

6 s wird fprechen:

Barr ProL Dr. Walter Sostz aus Leipzig

Ober:

Deuffdiland und feine Zukunft

Spätefte Anmeldung kür die Disbufficnsredner: Freitag abend bei ßerrn Profellor Bouffef.

zu zahlreichem Beiudi ladei ein Der Porlfand der Ortsgruppe,

Nieren- End

Harn kranke

verlangen ira eigensten Interesse Werbe- und Brunnerischriften frei durch die

Verwaltung des Kgl. Bayr. Mineralbades Brückenau.

Kgl. Bayer. Mineralbad. Verpflegung I Eisenbahnlinie Flieden-Jossa-Gemünden. gesichert. 15. Mai bis Mitte Sept. | Lokalbahn ab Jossa. 831038

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WPPn^7PP flllpllp ffegen Nieren und Harnkrankheiten, Stoffwechselkrankheit., Ei- nölilJlZiül lUuliu weihverlust, Steinleiden. Harnsäure, Gicht usw. Stahlqneüa erprobt gegen Blutarmut, Frauen- und Nervenkrankheiten. Sianberyer Quelle geg. Katarrhe des Nierenbeckens, der Blase, Harnröhre und der Atuiungsorgane.

und in Pension

|[fl| Mfln« «oJcrnas Hotel mit weiteren 9 irn Königlichen Kurpark u

uyi. uuiuuuo. unmittelbarer Nähe der Kgl. Badeanstalt geleg. LogierhÄusem. Pe

ILv- :

Biente Mittwoch nachmittags 4 Uhr

letzte grefio Kbder- u. Famiiienvorstellung.

Anf allen Piiltzen crmttüigtc Preise,

Abends keine Vorstellung. 01807

z ;

Cafe Amend

Heute Mittwoch, 8 Uhr:

Familien-Konzert

Bekanntmachung.

Die Stücke der siebenten Kriegsanleihe der bei uns gezeichneten Beträge bis 10vS. Mark können in Empfang genommen werden.

Die erteilten Abrechnungen sind als Ausweis unbedingt vorzutegen. Dritte Personen sind zur Empfangnahme der Stücke schriftlich zu bevoll­mächtigen.

Ebenkönnen die eingelieferten Sparbücher gegen Rückgabe der erteilten Empfangsbe­scheinigung abgeholt werden.

Di Kri-gsanleihestücke nehmen wir aus Antrag in Aufbewahrung und Verwaltung; auch stehen fetter- und l' cb cs sichere Schrankfächer unter Sclbst- versrlilus; der Mieter zur Verfügung.

Gießen, im pi i: 1918. 3327 O

Bezirtssparkasse Gießen.

'Kcrsisfiflimtit

Zur Rustbolz-Dc-steiaernu-: in der Königlichen Ober»

fintcrci Krofdorf.

Ti '»Jcborc Und bei Lv) 7 und 8 nnf .!» Itaummetcr abzugeben, nlfo nicht aus je Zentimeter, wie es in der gestr en 'In.;elge tniolge eines Druckfehler? beißt.

HeLzversteigernng.

Sa - Stag den 4. Mai vorm, um 9 1 /, Uhr anfaugcuv, kommt im Södeler Gemeindewald nach­stehendes Holz zur Versteigerung:

Eichen« Stämme

1. Kl. 1,3ö Fstm. 21 Fichten-Stämme 8,56 Fstm.

2. 7,05) 6 Kiefern-Stämme 3.19

3 .21,15 458 Stück sichten-Derbstangen

4 .37,12 379 Stück Fichten-Neisstangen

b.34,18 Buchen-StÜmme

6. 23,31 1. Klaffe 1,40 Fstm.

2. 3,54

3. 10,36

Zusammenkunft am Eingang des Waldes aus der Straße Södel-Oppershofen.

Södel, den 29. April 1918.

Großh. Bürgermeisterei.

I. V.: Hensel. 3830

Holwustösikuinsi ber Stadt Gicsjkii.

Montag de« l». Mai 191'-;, vormittags ÖV. Uhr beginnen-» werden in den Waldungen der 'tobt Wicijcn in den Abteilungen Haingesboden Nr. 41 und Mühlberg Nr. 47 im Bezirk des ForstwartS Brück-Rödgen meist- bietend versteigert:

2K dim. ,<io) enScheityolz, 600 Wellen Eichen» Reilig.

2 Erlen- 300 dichten

7 * Eichen »Knüppel, 10 Rm. Eichen-Stockholz,

21 , üblen- ^

Tie Zusammenkunft ist aus der Grunberger Strafte, an der Haopeiawiese. Holzhändler sind vom Mitbieten auSae'chlo ien. Jeder Steigerer darf nur seinen Eigen» bedarf -igern.

Gie^e»», den 30. Avril 1918. 3324B

D «Ob erbiirgermeisf er. I B.: Kren zi en, Deigcordne ter.

Bekanntmachung

lus der Hensel-Stistung kommt eine lebens­iche Prrmtoe im Jahresbetrag von 175. Mk. an bedüriti-e» und würdigen hiesigen Bürger, ohne Unterschied der ' onstssion, yux Vergebung.

Meldungen nimmt das Städttsche Armenamt, Aster- sveg 9, bis Mai 1918 erttgeamr

Gießen, den 29. April 1918.

33178

Ler L-berbürgsmeistcr (ArmenverwalLung): Keller,

iZrasvkrftcigtrimg der Iladt Gienen.

Die Stadt Gieften lägt Dienstag, den 7. Mai und Mittwoch den r-j. Mai ds. 7»s. folgende GraSnutzungen öffentlich meistbietend versteigern:

. am Dienstag, dem 7. Mai

1. vormittags 9 !lhr an Ort und Stelle die GraSnuhnng von den ftädt. Grundstücken bei der Kläranlage in der Nabe der Margarethenhütte für das ganze Jahr;

2. vormittags 9' Ubr an Ort und Stelle einige Klee» stücke bei der Eiienbabnbrttcke am Wetzlarerweg für daö ganze Jahr;

3. ro mittags 1« ' . Uhr an Ort und Stelle die GraS- Nutzung von den Wlcfeckböfchungcn für das ganze Jahr; Zusammenkunft in der Hammstrafte am Eisen» bahnübergang;

4. vormittags I I Ubr an Ort und Stelle die GraS- Nutzung vom ^riedbos aus dem Nabrnngsberg lind von den Anlagen vor dem Friedhof für das ganze

Jahr;

5. vormittags II 1 , Ubr an Ort und Stelle die (Aras» nntznng vom Obftbanmstück bei der Kaserne zur ein» malige« Adcrntung.

6. nachmittag sJ Ubr tn der Nestauration von Melchior Schäfer Wwe., Kaiicrallee 4, die Grasnutzung von den Waldwegen für das ganze Jahr:

7. nachmittags 2 '/, Ubr daselbst die GraSnutzung vpn sämtlichen Feldwege» für da3 ganze Jahr;

8. nachmittags 5 Ubr an Ort und Stelle die (LraS- Nutzung vom Friedhof am Noddcrg für da» ganze Jahr.

. Am Mittwoch, dem Mai

9. vormittags ? Ubr an Ort und Stelle die früher Ockel'sche Wiese au der Rvdheimcrürafte hinter dem Schlach-Hof tu 4 Abteilungen für das ganze Jahr:

10. vormittags 9*/ 4 Ubr an Ort und Stelle die Wiese bei dem städtische« Freibad in 0 Abteilungert für das ganze Sabr­il, vormittags 9'/« Ubr an Ort und Stelle die Wiesen bei der frühere» Akticubrauerei in 16 Abteilunaen und die Wic.c auf dem Obleoerg in 8 Ableitungen für das ganze Jahr:

12 vormittags 10 ». Ubr die früher Haubach'sche Wieie 9'n ^üiiffeuberger Weg vor dem Bahnübergang in

^ o Abteilungen für das ganze Jahr,

13. vormittags U Uür die Wiesen im Ruftland vor der Heil- und Pflegeanstalt tn 21 Abteilungen für das ganze Jahr:

14. nachmittags 4 Uhr die Miefen in der Schwarzlach

m ,A Abteilungen für da> ganze Jahr. 3320B

Gieften. den 30. Avril 1918.

Der Oberbürgermeister. I. B.: Krenzien, Beigeordneter.

Seifen Berbrauchsregelmig.

Auf Gvuitd der Bekanntmachung des Neichskanzlers vom 9 April 1918 über eine einmalige Sonderzuteilung von K-^.-Seife wird für die Stadt Gießen folgendes bestimmt:

^ 1. Im Monat Mai d. I. dürfen ausnahmsweise außer der anf Grund der Seifenkarte rustündiqen Menge r^ernseise von 50 Gramm für den Monat weitere 50 Gramm K-J-Seife abgegeben werden.

2. Ter Verkchifer ist verpflichtet, die Abgabe cmf dem Stamm der Seifenkarte inrtcr dlngabe des Datums mit Trnte oder Farbstcmpel zn vermerken.

Zn>.üderhandlungen gegen die Bestimmungen der Ziffer 2 werden mit Gefängnis bis zu 3 Monaten od<^r mit Geldftrase bis zu 1500 Mk. bestraft.

Gießen, den 30. April 1916. 3325B

Ter Ocherbür-.znmleisler (Lelvmsmitlelamt).

Nähgarnverteilung.

Das den Familien mit 3 oder mehr Personen auf Grrmb der ansgegebenen Nähgarukarten für das 1. Bier-- tetjafrr 1918 zustebeirde Nähgarn ist den amtlichen Ver- kcnifsstellen überwiesnr worden.

Das Nähgarn ist gegen Abgabe der' Nähgarnkarte tn derjemgen Verkaufsstelle abznholen, in der die Be­stellung erfolgt ist. Die Abholung des Nähgarns muß brs zum N. HToi l. 3- geschehen; über nicht rechtzeitig! abgeholtes Nähgant wird anderweit verfügt.

Tie Verkaufsstellen haben die in Empfang genom­menen Nähgarnkarten bis zum 15. Mai l. I. im Stadt. Lebensmittel amt, Zimmer Nr. 8, in verschlossenem Briefumschlag unter schriftlick>er Angabe der Zahl der abgelieserten Karten und der nicht abgeholtcn Garn­rollen abzugcben.

Die Bezugsberechtigten haben keinen Anspruch auf Lteferung des Garns in einer bestimmten Farbe oder Nnmmelr. Tie Verkaufsstellen sind jedoch verpflichtet, Mnnschon der Bezugsberechtigten, soweit möglich, zu ertt,prechen. Ter Kleinverkaufspreis ist anf 0,33 Mk. ftir die Rolle Nähgarn zu 200 Meter fest-gesetzt.

Das den Gewerbetreibenden (Schneidern, Schneide- rrnnen und dgl.) und den Anstalten für das 1. Viertel­jahr 1918 zugeteilte Nähgarn ist noch nicht eingetroffen; cs wird buljer später verteilt werden.

Verfehlungen gegen obensbehende Vorschriften mtter- ltegen den rn der Bekanntmachung der Reichsbekleidungs- stelle vom 19. Januar 1918 iiber Nähqarnvertcilnngs enthaltenen Strafbeslimmungen; außerdem Haben Ber-, kaussstellen, die gegen vorstehende Bestimmungen ver­stoßen, den Ausschluß von weiteren Zuteilungen zu ge­wärtigen.

Gießen, den 30. April 1916 3316B

Ter Oberbürgermeister (Lebensmittelamt).

Wäsche-Ver eiluug.

fLie Reichsbekleidungsstelle teilt demnächst Wäsche für Frauen und Kinder und zwar

Frauenheiuden zum Preise von etwa 8,75 Mk., Frauenbeinklcidcw zum Preise von etwa 8,25 Mk. zu.

Wäschegeschäfte, die sich an dem BeMg zu beteiligen beabsichtigen, haben Bestellungen

bis spätestens 5. Mai !. 3. unter Angabe der Zahl der gewünschten 5xmden und Beinkleider dem Stadt. Lebensmittelamt, Zimmer Nr. 8, schriftlich oder mündlich zu machen.

Gießen, den 30. April 1918. 3318B

Eer Oberbürgermeister (Lebensmittelarnt).

Bekanntmachung

über eine Anbau - und Ernteflächeuerhebung im Jahre 1918.

Auf Grund der Verordrrung des Reichskanzlers vom 21. März. 1918 über eine Anbau- und Ernteslächen- erhebung im Jahre 1918 und der Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern vom 8. April 1918 gleichen Betreffs (Kreisblatt Nr. 40 vom 17. April 1918) wird für die Gemarkirngen Gießen und Schisfenberg, folgendes bekarmtgegebcn:

I. In der Zeit vom 6. Mai bis 1. Juni 1918 werden sestgestcllt:

Tie Anbau- und Ernteflächen beim feldmäßigen Anbau von:

1. Weizen: a) Winterfrucht, b) Sommerfrucht.

2. Spelz, Dinkel. Fesen, Emer und Einkorn (Winter- nnd Sommerfrucht).

3. Roggen: a) Winterfrucht, b) Sommerfrucht.

4. Gerste: a) Winterfrucht, bi Swnmersimcht.

5. Gcmeyge aus den Getreideart.'u 14.

6. Hafer.

7. Gemenge aus Getreide aller Art mit Hafer.

8. Körnermais.

9. Sortstigen Getreidearien (Buchweizen, Hirse).

10. Hülsenirüchten.

I. Zur Köntergewinnung:

3 ) Erbsen uird Peluschken,

b) Speisebohnen (Stangeit- und Buschbohnen),

c) Linsen und Wicken,

6) Ackerbohnen (Sau- imb Pferdebohnen),

e) Lupinen,

f) Gemenge aus Hülsenfrüchten aller Art,

e) Gemenge aus Hülsenfrüchten aller Art mit

Getreide;

II. zur Grünfuttergewinnung (Hülsenfrüchte aller Art, rein oder im Gcmcitge untereinander oder mit Getreide); auch Lupinen zum Unterpflügen.

11. Oelsrüchten;

3 ) Raps und Rübsen,

b) alle übrigen Oelsrüchte (Mohn, Leindotter, Senf, Sonnenblumen und andere).

12. Gespinstpflanzen (Flachs, Lein, Hanf, Nessel und- andere).

13. Kartosscln:

3) Frühkartoffeln, b) Spätkartoffeln.

14. Rüben- und Wurzclfrüchten: o) Zuckerrüben.

b) Rrtnkel- (Fittter-) Rüben, o) Kohlrüben (Steckrüben, Bodenkohlrabi, Wruken, Tolschen),

Totschen),

d) Mohrrüben, Möhren. Karottert. .

15. Gemüsen:

3) Weißkohl,

b) alle sonstigen Kvhlartcn,

c) Zwiebeln.

d) alle sonstigen Gemüse arten (Spargel, Topttranv- bnrs, Schwarzwurzeln, Mairüben. Z^ote Rüben. Sellerie, Gurken mtd arrdere).

16. Futterpflanzen zur Grünfutter- und Heugewinirung: 3) Klee aller Art, Luzerrte, auch mit Beimischung

von Gräsern,

b) alle sonstigen Futterpflanzen (Seradclla als Hauptfrucht, Esparsette, Mais und andere) auch in Mischung.

17. Sonstigen Gewächsen aller Art (Hartdelsgewächse) sÄrassämereien, Hopfen, Tabak, Zichorien, Korb­weiden imb andere),

foitric bte Bewässcrungs- uub andere Wiesen, die ge­samten bestellten und nicht bestellten Ackerflächen und die Weidestddjen.

II. Tie Erhebung erfolgt unter Zuziehunb von Sach­verständigen und Vertrauensleuten durch Befragung der Grundeigentümer und Bewirtschafter. Jeder, der Land in den Gemarkungen Gießen imd Schisfenberg v e r * pachtet oder sonst zur entgeltlichen oder unentgelt-^ lichen Nutznießung ausgegeben hat, ist verpflichtet, ohne jede weitere Aufforderung bis spätestens am 6. Nlai auf dem Stadt. Lebensmittelamt, Zimmer 7 insoweit noch nicht geschehen schriftlich oder mündlich anzugeben:

3 ) Tie Namen seiner Pächter (Nutznießer usw.). b) Tie Grüße der einem jeden derselben vcrpaästeten.

oder sonst ausgegebenen Fläche.

Diejenigen, die eine zusammenhängende Fläche in Tkeineren Stücken an verschiedene Personen zur garten- mäßigen Nutzung für ihren eigenen Haushalt abgegeben haben (Schrebergärten, Lanbenlolortien oder ähnliches), braitchen die Namen der einzelnen Pächter, ddutznicßcr usw. nicht anzuaeben. Es genügt in diesem Falle die Angabe der Größe des so ausgegebenen Landes und der Zahl der Pächter, Nutznießer usw.

III. Jeder Inhaber eines landwirtschaftlichen Be-> triebes oder Benürtschafter einer landwirtschaftlich be-> stutzten Fläche hat in der Zeit vom 6. Mai bis 1. Junr auf Behagen des Stadt. LebenSmittelamt^s oder einer von ihm beaufttagten Person mürtdlich alle Angaben über die Nutzung seines Landes, insbesondere über den Anbau von Fetdfrüchtcn zu machen, deren das Stadt. Lebensmittelamt zur Ausfüllung der Zählliste bedarf. Er ist verpflichtet, hierzu einer Borladimg des Stadt. Lebensmittelamtes zum persönlichen Erscheinen, lzu folgen. Betriebsinl-aber, die (^ruridstücke außerhalb der Gemarkungen Gießen und Schisfenberg bewirtschaften, haben die Angaben und zwar für jede einzelne Ge­meinde, in der solche Grundstücke liegen, besonders bei dem (Stabt. Lebensmittelamt schriftlich oder zit Protokoll zu erklären.

IV. Das Stadt: Lcöensmittelamt und seine Beauf­tragten sind befugt, zur. Ermittlung richtiger Angaben über die Anbau- und Ernteflächen die 6-rundstücke der zur Angabe Verpflichteten zu betreten, Messungen vor- zunehmen, sowie die Geschäftsbücher der Bewirtschafter' eitrzuseheu, auck) hinsichtlich der Größe der landwirtschaft- lickMt Güter oder einzelner Grundstücke Auskunft von Behörden einzuholtm.

V. Wer vorsätzlich die Angaben, zu denen er verpflich­tet ist, nicht oder wissentlich unrichtig oder nnvoll- ständig macht, oder wer das Betreten der Grundstücke oder die Einsicht rir die Geschäftsbücher verweigert, wird mit Gesängtris bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mart oder mit einer dieser Strafen be­straft.

Wer fahrlässig die genarmten Angaben nicht oder un­richtig oder unvollständig macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft.

G i e ß e n. den 30. A^nl 1918. 3321B

Der -Oberbürgermeister;: Keller,

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