Was bedeutet Sol-schmuck angesichts dessen, was für das Vaterland auf dem Spiel steht.
Die Gol-ankaufftelle
tu den Raumen der Bezirksfparkaffe Gießen ist morgen von 2 bis 4 Uhr geöffnet!
Gietzener Strafkammer.
Gießen, den 2. November 1917.
Der am 28. J!mri 1900 zu Ranzin geborene, wegen Tieb- Wfiä bereits zweimal vorbestrafte Hcmsblursche O. L. ist crngeklagt und geständig^ im Iüli L&. ZU Gießen au£> dem Lager der Firma Slmd7)einr, bei der er in Stellung war, 147 Säcke Und zwei Ballen Packttich im Gesamtwerte von ca. 150 Mk. entwendet zu hab.en. kDie gostotzlenen Sachen hat er an eine hiesige Althändlerin für zusammen 6,50 Mk. verkauft. Das Gericht billigte dran jugerrd- lichen Angeklagten mildernde Umstände Zu imd verurteilte ihn zu ^ 0 -Monaten Gefängnis.
Die n. a. wegen Diebstahls vo-rbeftuafde E. F. Witwe von Wei- sewlQt ist an geklagt, am 22. September 1917 zu Büdingen einen! dem Besitzer des Hotels „Fürstenyof" gehörigen Damastüberzug, sowie zu .Ortender§ am 24. September der Wirtin Heinrich Graulich Ehefrau daselbst vier Bettbezüge, zwei Bettücher, eine Straußen^ sÄer und zwei Herrenhemden entwandet zu haben. Die Angeklagte hat zu den genannten Ztttisn in den fraglichen Wirtschaften übernachtet mrd dabei die angegebenen Sachen gestohlen. Endlich hat sie bei ihrer Einlieferung in das Mftlokal in Ortenberg sich unter dem falschen Namen „Elise Mhcno" in das Gefangenenbuch ein- tragen lassen und sich hierdurch der UrkundensLlsckmng schuldig gemach^ Da sich im Laufe der Verhandlung Zweifel an ihrer geistigen 'Zurechnungfcst^igkeit ergaben, wurde die Verhandlung ausgesetzt und der Stcmtsaiiwaltfchaft anheimgVgeden, die Angeklagte auf ihren Geisteszustand untersuchen zu lassen.
Der Fuhrmann I. K. G. von Staden ist der fahrlässigen Tönung eines Menschen ,angeklagt. Am 9. Juli 1914 war der WÄH- Ibinder ^rirn^ibt von Büdesheim Mifammen mit denk inzwiscb-en ver- stordviren Händler H. von Seckbach! an der Kreisstraße Büdesheim— MÄ^r-Dorfelden nrit Kirschenpflücken beschäftigt, als das mit Mehl beladene Auhrwerk des AngeDagten die Stelle passierte. Das rechte Vorderrad des Fuhrwerjs erfaßte die auf der etwa 4 Meter breiten Fahrbahn der Straße stehende Leiter, auf welcher der Wnstbrnder >Lch.midt fn einer Höhe von 4—5 Meter stand und ^nit >chssckenpstückeu beschäftigt war, schlejifte und drehte sie 3—4 Meter wert fort, so daß Schmidt herunter und mitten auf dia Straße fiel. Schmidt erlitt schwere imune Verletzungen, an denen er einige Tage später starb. Auf Grund der Beweisaufnahme erachtet^ das Gericht den Angeklagten der ihm zur Last gelegten Straftat für überführt und verurteilte ihn zu zwei Mochten- Gefängnis .
Das Schöffengericht Bad-Nauheim hat 3 junge Burschen von Ober-Mörlen m je 60 Aöcrrk Geldstjrafe verurteilt, well sie im Mai d.^. eine'Anzahl Isolatoren der elektrischen Ueberlandzenttale »durch Steinwürfe besch,ädigt und zerstört hüten. Ihre gegen das Urteil erngelcgten Berufungen Hatten Erfolg, denn sie erzielten in' der .heutigen Verhandlung ihre Freisprechung.
Dem Händler Georg G. von Holzmühl ist unter der Anschul- drgung: 1. in mindestens 5 Fällen die Haussclchachlung von Schweinen vorgenommen zu haben, ohne die vorgeschricbene Erlaubnis des .Kreisamts einzuholen.- 2. Fleisch von den ohne Erlaub- nis geschlachteten Schweinen ohne Abgabe -von Fleischkarten an
NerSoancher abgegeben und ohne G ao H uchp mg traS dem Bezirk des Kommunal Verbands auSgeführt m haben: 3. ge»oerbsm^ig Vichhand^ nämlich Handel mit Schweinen getrieben zu haben, ohne im Besitz einer Ausweiskarte des Birtzharrdelsverbmtdö der
Provinz Oberhessen zu sein, ein Strafbefehl über 250, 250 und 100 ML, zusammen 600 Mk., zugegangen. Auf seinen hiergegen, erhobenen Einspruch wurde er vom Schöffengericht Herbstem wegen der Vergehen unter 1 und 3 zu 150 btzw. 50 Mk. Geldstrafe verurteilt, während er m Punkt 2 Freisprechung erzielte. Gegen das Urteil verfolgte die Staatsanwaltschaft Berufung, um auch eine Verurteilung bezüglich der Klage 2 btzw. eine Erhöhung der Strafen zu 1 und 3 herbeizuführen. Das Rechtsmittel hatte aber nur insofern Erfolg, als die Geldstrafe zu 1 auf 300 Mk. erhöht, wurde. Im übrigen wurde die Berufung Aurückgewiesen.
Spielplan des Eichener Stadttheaters.
Dienstag, den 6. November, abends 7y 2 Uhr: Bei gewöhnlichen Preisen (ermäßigt). „Der Herr Senator". Freitag, 9., abds. 7'Vo: Gew. Pr., (erm.). Zum GÄoenkeir an Schillers Geburtstag. „Die Braut von Messina". Sonntag, 11., nachm. 3i/ 2 : Gelv. Pr. (erm.). „Das Wmtermärchen". M>s. 7,Vs: Gew. Pr. (ernt.). Neuheit! „Die Königin der
Spietplan der vereinigte» Zrcmifurter Stadttheater.
Opernhaus.
Mtontag, 5. Nov., abds. 7: „Undine". Dienstag, 6., abds. 7: „Der Troubadour'^ Mittwoch, 7„ abds. 7: „Die Rose von Stam- kul". Donnerstag, 8., aÄ>s. 7: Neu einstud. „Oosi Lau tutte (So Wachens Alle). Fveitag^ 9.: Geschlossen. Samstag, 10., abds. 7: „Rigoletto". Sonntag, 11., nachm. 3: „Das DreimcDerlhaus"^. Llbds. 7: „Hoffinanns ErzäWrnaen".
SchausplelhauL.
Montag, 5. Nov., abds. 7h 2 : ,^Jvhannisfeuett'. Dienstag, 6., abds. 7h 2 -: „David". Mittwoch, 7., abds. 7y 2 : „Der Zentaur". Donnestag, 8., abds. IVn ,^Jpihi,genie auf Tauris". Freitag, 9., abds. 7!r/2: „David". SämsLaa, 10., abds. 7 1 / 2 : „Der Zentaur". Sonntag, 11., nachm. 3y 2 : „LaLften". Abds. 7^/ 2 : „Der Blaufuchs". ___
Amtlicher Teil.
Betr.: Aushebung von Luxuspferden.
An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Mit dem Erlaß vom 22. Oktober 1917 hat das Kiiegsministe- rium die beschleunigte Aushebung sämtlicher zum Kriegsdienst geeigneter Luxuspferde angeordnet.
(A.tö „Luxuspferde" im Sinne dieses Erlasses stick nicht cm- zusehen
a) sämtliche Reit- und Zugpfecke, welche seitens ihrer Besitzer restlos zu Zwecken des Erwerbs- oder Betriebslebens verwendet werden, soweit dieses Erwerbs- oder Betriebsleben unmittelbar oder mittelbar den Zwecken! der Kriegswirtschaft dient; als Luxuspferde gelten also z. B. nicht Troschkenpferde im Rahmen des städtischen Bedürfnisses, Wohl aber die Pferde öffentlicher oder privater Reitinstitute.
b) sämtliche Reit- und Zugpferde, welche zwar seitens ihrer Besitzer nicht oder nur in beschränktem Umfange zu Zwecken des Erwerbs- lcker Betriebslebens verwendet, dafür aber seitens der Kommunal Verwaltungen usw. in ihrer „Freizeit" derart zu Leistungen im Interesse der Allgemeinheit herangezogen werden, daß jedeBe Nutzung zu Luxuszwecken (z. B. Spazierfahrten, Theaterfahrten usw.) a u s g e s ch l 0 s s e n ist.
Wir empfehlen Ihnen, bis zum 7. November X9^Z nach nach
stehendem Muster eine Nachwersung sämtlicher danach für die Abhebung in Bettacht kommender Luxuspferde — ohne Rücksicht auf ihre Kriegsbrauchbarkeit — einzureichcn. Die Entscheidung darüber, inweweit im einzelnen Falle Pferde als Luxuspferde im Sinne dieser Verfügung anzusehen sind, ist also — selbstverständ- lickM Nachprüfung durch das Generalkommando Vorbehalten — in erster Linie Sache Ihers pflichtmäßigen Ermessens. Sie haben im Zstläifelsfalle Ihre Bedenken, ob die betreffenden Pferde unter den Begriff „Luxuspferde" fallen, in Spalte Bemerkungen zum Ausdruck nnb dabei gleichzeitig — unter genauer Darlegung der Gründe ■— zur Sprache zu bringen, falls i n g a n z besonders gearteten Einzelfällen Ihrer Ansicht nach eine einstweilige Zurückstellung einzelner — selbstverständlich in die Nachweisung aufzunehmender — Pferde, trotzdem dieselben nicht unter die Kategorien a oder b fallen, angezeigt erscheint.
Das Generalkommando wird auf Grund dieser auf das sorgfältigste aufzustellenden Nadpreisungen entscheiden, - welche Pferde zunächst der betreffenden Aushebungs-Kommission vorzustellen sind.
Auf Grund gesetzlicher bzw. kriegsmmisterieller Bestimmungen dürfen grundsätzlich nicht ausgehoben werden und sind daher auch in diese Nachweisung nicht aufzunehmen A. Allgemein:
a) Pferde der Mitglieder der regierenden deutschen Familien,
b) Pferde der Gesandtschaften ftemder Mächte und des Gesandtschaftspersonals,
0 ) Pferde der Beamten im Reichs- oder Staatsdienste, soweit sie zur Ausübung des Berufes der Genannten notwendig sind, zum Dienstgebräuche, sowie der Aerzte urrd Tierärzte, soweit
6) Pferde der Posthalter innerhalb derjenigen Zahl, welche von denselben zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß,
fe) die unter 5 Iähre alten Pferde, d. h. alle Pferde, bei denen die letzten Fohlen er satz zähne noch nicht in Reibung getteten sirrd (im Zweifelsfalle sind die betteffenden Pferde unter entsprechender Erläuterung in Spalte „Bemerkungen" anfzu- nehmen).
f) Stuten, die aus Remontedepots an Züchter zu ZucUzwecken abgegeben sind und noch der Kontrolle der Remontedepots unterliegen.
B. Auf Antrag des Besitzers:
Stuten, die nachweislich (Teckschein, Fohlen bei Fuß) Zuchtzwecken dienen.
In einer besonderen Anlage zu der Nachweisung sind diejenigen Schul Pf erde, die zu Erwerbszwecken dienen, sowie Rennpferde (auch Traber) nachzuweisen, deren Freilassung von der Aushebung seitens der Besitzer ausdrücklich beantragt wird, weil der Friedenswert nachweislich völlig aus dem Rahmen der möglicher: Entschädigung (maximaler Friedenspreis Mk. 2000, vom Reiä^skauzler festgesetzter Zuschlag 75 Prozent, ^insgesamt höchstmögliche Entschädigung also 3500 Mark) herausfällt. Daß dieser Nachweis erbracht ist, muß für jedes derartige Pferd besonders bescheinigt werden.
Gießen, den 31. Oktober 1917.
Grotzherzogtiches Kreisamt Gießen, vr. U s i n g e r.
Nachweisung
der im Bereiche der Gemeinde . vorbcmdenen Luxusplerde
Lfd.
Nr.
Des Besitzers Name Wohnort
Alter des Pferdes
Geeignet als N.")IZ."),sZ.'»
Bemerkungen
')
3. i. Reitpferd: Zugs
erd; schwer
es Zugpferd.
Auf dem Felde der Ehre fiel am 4. Oktober 1917 unser treues Mitglied
ÜMefier H. Drescher
Ehrendes Andenken!
Turnverein Wißmar.
Wißmar, den 3. November 1917. .....
Am 2. November verschied sanft unser lieber Nesse
Georg Griesbach
was wir Freunden und Bekannten hierdurch mitteilen.
Karl Waltber, Marktaüfseher Ludwig Waltber, Oberbahnasststent. Gießen, den 5. November 1917. 8096
Die Beerdigung sindet Dienstag, vormittags 11 Uhr, vom Neuen Frt edhof aus statt.
m
Heute morgen 10 Uhr entschlief sanft nach längerem schweren Leiden unser lieber Vater, Schwiegervater, Großvater und Urgroßvater
|jerr JsSinmirs JJaufdi II.
im 82. Lebensjahre.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Familien Pansch Familie H. Fung Familie H. Oßwald.
Wieseck, den 4. November 1917.
Die Beerdigung findet Dienstag den 6. Nov., nachm. 2 Uhr vom Sterbehaus, Gießener Straße 55, aus statt. ö0! '*
Verwandten, Freunden und Bekannten die traurige Mitteilung, daß mein lieber Mann, unser guter Vater, Schwiegervater, Großvaters Bruder und Onkel
Herr Justus Brnnkr
im Alter von 62 Jahren nach schwerem Leiden sanft entschlafen ist.
Die trauernden Hinterbliebenen:
I. d. N.:
Elisabeth Benner geb. Röder nebst Kindern.
Gießen tDaminstr 48), Freibnrg i. B., Karlsruhe, den 3. November 1917.
Die Beerdigung findet Mittwoch nachmittags um 3»/- Uhr vom Neuen Friedhof aus statt. 06905
Allen Freunden und Bekannten die schmerzliche Mitteilung, daß meine liebe Frau, unsere unvergeßliche Mutter, unsere gute Tochter, Schwester, Schwägerin und Tante
Iran Jettchrn Lion
geb. Hainebach
heute sanft entschlafen ist.
Sic trauernden Hinterbliebenen.
Nord eck, 3. November 1917. 80a5
Die Beerdigung findet Dienstag nachm.
2 Uhr statt.
Lohle»- lütofsöbgttöe.
Die hiesigen Eisenbahnbediensteten, die noch keine 5!ohlen erhalten haben, können von» nächsten Dienstaa idem 6., ab am Lagerplatz Oberlicssifcher Bahnhof je 4 Zentner Dtetukohlen bei gleichzeitiger Abnahnie von mindestens 2 Zentner Koks unter Anrechnung auf den .^ohlenbezugfchein erhalten. Wer bereits Koks empfanacn hak. erhält die 4 Zentner Kohlen ohne Hinzunahme von Koks. Vorausbezahlung beim BereinLkassierer, Ltebig- Urane 23.
Lebensmittelkarten-Abschnitte Nr. 1 «Kaffee - Ersatz), Nr. 2 l.Kunsthonig», Nr. 3 lZwiebeln), sowie Seifen- und Petrolenmkarten bitten wir sofort in den Verteilungsstellcn abzugeben.
Gießen, den 3. November 1917. 8084
Eisettbahn-5ronsumverertt.
Lichtspielhaus - Bahnhofstraße 34.
Erstklassige Kflnstlerkapelle. -M>
Heute m 1 letzter Tag 45 der Sündenkette.
Horfen Dienstag IraafTUhrnng:
!m Hause des Kommerzienrats
Vornehmes Gesellschaftsdrama in 5 Akten. *
Nach dem gleichnam gen berühmten Roman von E. Tlarlitt.
J. d. H. Edith Heller, ein neuer Kinostern für Gießen
Außerdem:
Ein Unteroffizier und 2 Mann
Lustige Militärhumoreske in 2 Akten. 8094 a
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Betr.: Tachkuvser.
Die Ablieferung von Dachkupfer und Blitzab- leiterdraht kann am
Freitag den S. d. M.
von vormittags 9—12 und nachmittags von 2-5 Ubr im Keller der Oberrealschule erfolgen.
Gießen, den 3. November 1917. 80916
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