Nr. 24 ? Zweiter Aatt
Erschein! lLgtkch ttrit NuS»«chrrre der Sonnlo.gH.
Beilage,:: Siebener FanckllenblStter" und
„Ureizhlatt für den Kreis Sichen".
Postscheckkonto: Kranlssrl am Main Nr. U68L.
Vaakverkehr: Gewerbedank Giehen.
Samstag, 2X Gttober 9J?
Zwilllugsrunv^ruck und Verlag)
B r ü hl'pyr Unwerftläls-Buch-u.Stundri-ckerei.
R. Lang e, (Sieben.
5chrlftlei1nng. Seschästrstelle und Druckerei:
Schulsttaye?. eschäf »ileUe u. Verlag:
Schriftleuung: 112.
Anschrift für T r. ht racynchten: AnzetgerGietzen.
Die Unternehmung aus ©cfel
Berli n. 19.Okt. (WTB.) Zn der Unternehmung auf Oesel erfahren wrr weiter: Nachdem die See streit kr äste bei Pam^eot d:e ersten ^.nrppen an Land gesetzt hatten, radelten die e wcnlgrm hmrdert Manr: mit- größter Beschleunigung nach Osten, mn k^en BnlMNÜ)pf von Onj sa zu nchmer:, der den Damm nach der Bnsel Iwn beherrscht, um so die auf Oesel befindlichen Truppen abzuschueiden. Da sie ohne Geschähe vorgingen die dessen bald die groß? Gefahr erkannten, warfen sie sich ihnen mit gvp-er Uoberlegenheit entgegen, sodaß die Radfahrer, rrotzdem sie nwhrere hmrdert G?sai:gene und große Bntt-e gemacht batten, den Drucken köpf nicht halten komtten. Sehr schlechtes Wetter verzögerte leider die Ausladung der Geschähe hei Panuro! um einerv koltbcrven Tag. Es kam dal/er darauf cm, das; die deutfchm Seestreitkräfte so schnell wie möglich in die Kassar-Wik wrangen, mn den Damm bei Orissa unter Feuer nehmen zu können Die naviga torischen Verhältnisse Narren hier jedoch denkbar schwierig Zurrächst mutzte der Soelaftmd ausgelotet, he tonnt, befeuert nn)e dann die zahlveickzen Minensperren rveggmäumt tocrbcn. Lllxn mich nachdem die Drrrchfahrt festgestellt und gesichert war, konnckcu nur leichte Soestreit kr' äfte in die Kassar-Wik emdring-en, ivährend die russischen Zerstörer an den im grotzen Moonsnnd liegeriden Linienschisten, Panzerkreuzern und Panzer-Kruanenbooten Rückhalt finden tonnten. Mit fieberhafter Arbeit machten sich sofort nacktem Toffri nicdergckämpft war, Minensucher und Torpedoboote an die dlrbeit, die Fahrt nach Osten durch den Sund freizumachen. Flachgehende Baute fuhren lotmrd vorauf Unaufhörlich wiedcrl-olten sich die nwnotoncn Ruse der Lotenden, die die jeweilige Wassertiefe meldeten.
Ws nach getmrer Arbeit die deutsche Torpedoboots- flotiIle sich zum T-urchbrnch oaftchickte, empfing sie in dein engen Sund das wohlgezielte Schnellfeuer russischer Z e r st ö - rer, die sich -cnuf diese Motitle genau eingeschossen Hutten ' Die Lage ivar äutzerst wigennätlicl). Die Fahrrinne war nur rvenige Meter breit und außerdem so stach, datz die Bvvte nur .pmz lmig an: fahren korvtte::. .Trotzdem särbw fick) das Wasser ain .deck gelb' und dunkel von den, aufg-ewirbelten Grmrdfchlamm. Ring - ndie D- t schlugen die russischen &nx mveri ein, u wall sti ge hoch'ch mnc de Wassersärckmi rn:f. Ein deutsck^er Kwmzer grif. zu ar ü..er den Sn.' ^ herüber urit seinen stärkeren (Geschützen in den Kamp' ein, konnte aber, da fcrä Wasser so flach war, nicht nahe genug heranlöuimen Endlickr hatt-en die deutschen Flotillen die gefährliche Enge ohne Berückt passiert umd gingen mm mit holder Falpet dein F-ein> ent. gegen. Kaum jagte:: die ersten deutschen Granaten über das Wasser, als das Feuer der russisckien Zerstörer unsicher zu werden begann Bald diäten sie ab und suchten mit östlichem Klurs bei rhreu. Linienschiffen Schutz. Noch eimnal kan: das (Gefecht zum Stelle::, als das russisch^ Vanzec-Kononenbeot „Ehrabry" in den Kampf emprtff. Die deutschen TonxLaluwde ginge:: nrit höchster Falxrt so dicht an das Tjrrtzer-Kanvne:rb'<x>t 'Hera::, bis sie es mit ihren 10,5- Zentimcüer-GZck.ätzen fassen konnten. Nachdem „Chrab-ry" mehrere Volltreffer erhalten hatte, drehte er ab.
. Jnr weiteren Verlauf kam cs nochmals zu -einem kurzen Elefecht zwischen deutschen und russisck>en Torpedobooten, wobei das russische Torpedoboot „G r o nr" von :rns genouniven lvurde. Bei dem Der-
Mmtlicher Ter?.
Nr. I.. 111/7. 17. K. R. A.,
betrcffmd Beschiagnehme, Vehandlnug, Vcrwendung m-d Mkldchflicht don rolf€ii Großviehhäuten und Noßhäuten.
Vom 20. Oktober 1917.
Nachstehende Bekanntniachuarg wird auf Ersuchen des Königlichen Kriegs Ministeriums hiemnit zur allgemeinen Kenntnis gc- brackr! mit den: Benverken, datz, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetze;: hv!)ere Strafen verwirkt sind, jede Zuwider handlurkg gegen die Beschagarahrnevorschästen nach § 6 der Bekanntnmchnng über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. Llpril 1917 lReickis-Gesetzbl. S. 376)*t und jede Zuwiderhandlung gegen die Meldepflicht und Pflicht zur Führung eines Lagerbuch.' nach § 5 der Bekanntmachung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 604)**) bestraft wird. Auck> kann der Betrieb des Daudelsgewerües geniätz der Bekanntlnachiuing zur Fernhaltung ,mz:lverlä)siger Personen vom Handel vom 23. Sepdnnber 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden.
*) Mit Gefängnis bis zu einem Fahr oder mit Geldstrafe bis Ku zehntausend Mark wird, sofern nicht nach allgenleinen Strafgesetzen höhere Strafen venvirkt sind, bestraft:
1 . . . ..;
2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstarch beiseite- sck)asst, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft oder ein m:deres Veräutzerung^- oder Erwerbs ge schüft über ihn abschlietzt;
3. wer der Verpflichtung, die lxckchlagnahmten Gegenstände zu vertvahcen und pfleglich zu behandeln, znwiderhaichelt: .
4. wer den erlassenen Aussührungsbestünmungen zuwiderhandelt.
**>„Wer vorsätzlich die Auskimft, Lu der er <r.n Grund dieser Be- !anntmack)::r.g verpflichtet ist, nickK in der gesetzter: Frist erteilt oder wissentlich unrickstige oder ni: voll ständige Arrgaben macht, oder wer vorsätzlich die Einsicht in die Geschäftsbriefe oder Geichäfts- bücher oder die Besichtigung oder Untersuchirng der Betriebsenirrch- tungen oder Rümne verir^eigert, oder wer vorsätzlich die vorgeschne- benen Lagerbücher einznriästen oder zu stihren rmterlätzt, ward mit 6jefcn:gnis bis zu sechs Rävnaten u:rd mit (-Geldstrafe bis ;u ^ebn- tm'.send Mark -oder rnit einer dieser Stixiidn bestraft, arab können Vorräte, die verschwiegen worden sind, im Urteil als dem Staate veriaU-en erklärt werden, olme UntersckM), ob sic dem Auskrursts- pflichtigei: qelwren oder nicht.
Wer salxrlässig die Afuskrmft. zu der er Mrf Grund dieser- Be- krnntmaching vecpslickitet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, oder wer fnln- lüssig die vorgeschriebenen Lagerbücher einzurichten oder z:i füllen unter!äU, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft.
81.
Von der Vcknnntmachung betroffene Gegenstände.
Von dieser Bekanntmackmirg toerden betroffen:
a) alle Motzviehhaute jeder Herkunft und jeder: Gewichts von
such,, es in de;: Hafen ernzuschleppen, kenterte es jedoch, da es« stark bes(l,.idigt war. Die Ripsen stüchteten rum in den ,rrotz:m Moon-Sund, -wohir: il-nen die deutsche Flotille wegen Minenge- s^hr und der dort liegenden Groschampfs.äiffe nicht folgen konntet ^.er Z:veck jedoch war erreilst, die Nordkü.ie von Oesel als Nach- schnblinic der Arrnce gesichert und die Bövrohnng der dcutsckeZ 1) i f ahrera bt eil un g bei Orissa du ich die russische Flotte im Rücken! verhindert.
Russischer dmiralitätsbericht :wrn 16. Oktober ,
Baltisches Meer: Die gegnerischen Operotioue:: zu Lande :rnd iQjiif der Fusel Oesel endigtrn. gestern nrit der völliger: Be- setzstng der Fistel. Beim ZinrücknZeichen zerstörten wir die Anlage:'. nrilitärisck)er Nadir. Der Feind drang nachts in den N i g ai s chen M e e r b u s e n ein. Bei Tagesanbruch wurde am 14. Okto'un durch unsere Borlmten ein Teil der feindlichen Streitkräfte gesichtet, lln- scne Vorlrut begann unter dem Druck des G-gners zinrickzaweichen Die Linienschiffe „Tcraianin", „Slaeva'^ und der .Kreuzer „Bala" kehrten darauf in de:: Rigaische:: Meerbrsten zurück und verjagten fturch ihr Feuer die feindliche Borhrrt. Darauf griffen die Haupt- st r e i t k r ä s t e des Gegners an und kmnen mit uns in ein G e - f e cht. Unter den bcideuteDsten Schiffen Gegr'crs be'ar'den sich zwei Dreadnougbts vnn Typ „Grotzer K!ur wstt". Im Verlaufe der ::ngleichen Schlackst .versiu-chtea die feind'ichm Dcoadnoughts, sich in einer Entfernung zu bailter. die oft die Tragweite msterer alten Linienschi'fe übertras. Obwohl die seindlick>en Schiffe den imsrigen beträchtlich überlegen wäre::, vertstdigte': die unseren deanoch lange Zeit der: Eingcng zum B>:sen Nn:r rxtU sie durch das Fcarr der feindlichm Drecch-'ongssts'--schrer beschädigt wordei: nnir^n. sal>en sic sicb ge^.'-'nngcn, sich in das Innere des Mo onsunds z u - r ü ckz u r i eben. Das Liniensckstst „Sl av'a" wirrde unter der Wass-nli'-i-' getroffen u?:d sank. Fast die ganze Besatzung wurde durch uns'we Kanonenboote gerettet.
Im Verla-ft dieser Scha dt versagten unsere am Eingang nun Moon.'und ansgcst'llten Batterie:: tn^rck^ ibr Feuer die ieind- lichen Kanonenboote, die stch "nstren Sadisten zu nähern r*r-- suchen. G'g'n Ende der Sck)st-bl richteten die ftindlick:<n D^d- nonghts ibr Fener gegen di" K ü st e n b a t t e r i e n. Dstst Bat- erien imrrden nahezu völlig zerstö'ä. Ein anderer Teil unlerer See streit kr ält-e bielt im Moonsunde se'bst einen heftigen gegen die Nordküste gerickr-ten An-rriff aus. Dieser Ar:griff batte keiner: Erfolg. Zu gleickxr Zeit nxrrf eine grotze An^ckil ieindlickxr Flugzeuge eine gen.xr!tige Mein:: Bomben aus die Küste der von :ms l^esetzten Insel imd unsere Fahrzeuge ab. Im Verlaust dieser Lnfikämpse wurde neuerdings en: seindlickes Migzeug durch unseren Flieger Leutna.lt Samanow abgeschossen. Auf der Südwestküste der Insel Dago landete der Feind neue Abteilungen, die sick) kurz darauf unter den: Feuer unserer Sckstffe zurückzogen. Nack) einiger Zeit bombardierten ein stindlicher Kreuzer und der Dreadnought .J&iifrr" die Küste. Unsere Posten konnten tim der Insel Dago st Mellen, datz die feindlickren Schiffe von verschiedenen Typs waren, unter Urnen befanden sich Dreadnoughts, dre durch Kanoneriboote geschützt waren. Die Zahl der allein in der von unseren VoNwsten eingesehencn Gegend gesichteten Schiffe stieg zeitweise aus 68.
&y3axmz0gtrxnKvtüSzw**eA'o>i -t^TO/*.-^t^as^»w^^2ii«^-art*aarssssGCSiiacs^^CB65ej«!
Rinden:. Kühcn. Och'en und Bullen, fo7vic von Fressern und Kälbern von 10 Ltcklogvcnnm G-rüngnmch an aufwärts:
b) alle Rotzhautc. Pony häute, Fohlen feile, Eiel-, Maultiere rovd Maackefelhäudc' jeder Gröst: und Herkunft:
c) alle Mis militari sch? i: Sckstochtungai: stamnmä>en sowie alle in den' besetzten Gebieten :md in den Eiavven-^und Operativ nch^ebieten gewvnm-nen .Häute Felle von -Sckrlacksttiercu. Vierden Ponys, Fohlen, Eseln, Maultieren irrtb Mauleseln. A:ich Häute und Felle, die von gefallenen Tieren stamme:^
sind von der Bekaimtmachimg betroffen.
Rickn betroffen von dieser Bekanrltmachcng werden Hcmte und Felle dm- Diierc, die Eigentum der Kaiserlicknen Marine sind.
Inlütldisches Gefalle.
8 2 .
Mschlüssmrhmr des inländischen Gefälles.
Me im § 1 unter a und b bezeichnten Häute und Felle aus dem Jnlande werden hiermit beschlagnahmt.
8 3.
Wirkung der Veschlagnahine.
Die Beschlagnahme hat die Wirlling. datz die Vornahme' von Veränderungen: an den von ihr berührte: GegcnMrstxM verböte:: ist und reck>^sgesck)äftsick)e Verfügungen über diese nichig sind, soweit sie nicht auf Grund der folgenden Anordnungen oder etroa weiter ergehenden Anordnimgen erlaubt werden. Den rechs- geschäftlichn Versügu::gen stehen Verfügunge:: gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen.
8 4.
VeräutzerungserlaubniS.
I. Trotz der Beschlagnahme ist die Verärltzerung und Lieferung inländisckien Gefälles, soweit es nickst aus militärischen Schlachtungen stanimt, in folgenden Fällen erlaubt stacker Jnnehaltung der nachsteMrdcn Besti:nmungw: zu ^ bis v): , . .
a) Von einem Schlächter***) an eine HäuteverwertungS-Vercrnr- MNg oder an einen Händler (Sainnüer) oder an einen von der 5briegs-Rolstwst-^llncillmg des Königlick) Preutzischn Kriegsministeriums zugclassenen Grotzhändlerst):
b) von einem Hcaürlcr (Sammler) an einen von der KrikAs-Rod-
swff-Abtrellung des Königlich Pmchischen Kriogsnnnpvenums zng^'lasstnen Grotzhändler oder, falls seine Anwmmluug nur unmittelbar von einem Säst achter gekauftes Gclalle cntlstllt. m: einen andern: 5)är:dler (Sammler): .
c) von einer Häuteocrwertungs-Bereinigung an enven Verband
von Häutevenvertungs-Bereinigungn: oder an einen von der Kriegs - Ro hsto sf-Mte:l:mg des Königlich Preusxisck)cn Kriegs- ministerrums zugrlassenan Gstvtzhändlcr: _ . r . r
b) von einem von der KriegS-Rvhstost-Abteilung des Königlich Preutzisckien Kriegsministeriums zu gelassene:: Grotzhändler oder von einem Verbaarde von Hch:teverwertungs-Vereinigungen an die Sammclstclle (8 5); cs ( '
e) von der Sainmelstelle an tue Verte:lungsstelle (8 5);
5) von der Verbeilungsstelle an eine Gerberei.
Diese Vor ä u tzcr u n g cn und Lieferungen sind jedoch nur gestattet, wenn die folgenden Bestimmungen zu A bis D innegehalten werden:
***) Schlächter im Snrne dieser Bekanntmachung ist derjenige. in dessen Eignitun: die Haut durch die Schlackstung oder dos Fallen verbleibt oder übergelst.
f) Die Liste der zu gelassenen Grotzl)ändlcr pnd der ihnen zu- gewftsenen Sammellezirke smoie die von der Scrmnvelstelle mit Zu- stinrn:ung der Verteilungsstelle zu Verladeplätze:: besliinniteri Lager werden von der Sammclslelle (ß ü) von Zeit zu Zeit b: der Fachpresse bekanntgemacht. Abdrücke sind bei der Svanmelstelle erhältlich.
2!ns Stodt nnd Eernd.
Gießen, den 20. Oktober 1917,.
** Auszeichnung. Der Landstirrnrmcmn WM Kir- st ein wurde zum Gefreiten befördert und mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse crusgezeichuet.
** S t a d t t h e a t e r. Am morgigen Sonrckag-Nachmittag findet die erste diesjährige Sondervorstellung der Winterspielzeit für die kriegsbcscbäftigte Arbeiterschaft statt, in der das Lustspiel „Ter dunkle Prinkt" zur Auffühnmg gelangt: zu dieser Vorstellung wer den keine Kürten ausgegeben. — Am Abend wird das Singspiel „Das Dreimäderlhaus" wiederholt.
** Vortrag. Am Mitttvoch, 21. Oktober, aberckis 8Uhr, sprechen in der grotzen Aula Frau Buchsath und Frau Dr. N e g e l i aus Mainz über „Die Sittlichkeitsfrugeu und ihre Bedeutung für die Zukunft Deutschlarrds". Der Bortrag ist nur für Frauen, nicht für Männer, jedoch werden ernst denkende, nicht zu junge Mädck^en zugelassen. Nähere Auskunft gibt die Anzeige in der heutigen Nummer unseres Blattes.
Luther-Vorträge. Der dritte Vortrag fi:chet Donnerstag. 25. Oktober, abends 8 Uhr, in der Stadtkirche statt. Prostssor v. Sckstan wird über „Luther und die evangelische Kirche" sprechen. Siehe Anzeige.
** Deutsche Vaterlandspartei. Wir verweisen auf auf den Aufruf der deutschen Vaterlandspartei in der heutigen diutnmer unseres Blattes.
Kreis Schotten.
0 Gedern. 19. Okl. Tie Kriegsbetstunde am vergangenen
Mittwoch abend wurde zu einer Hindenburg -Feier gestaltet. Der Ortsgeistliche sprach über „Deutschland im.4. Kriegs- ia.hr". 1
Starkenbnrg unD Rheinhessen.
1 Darmstadt. 19. Oft. Das Polizeiamt hat angeordnet, datz in Zukunft bei Fliegeralarm nur noch eine Signalbvn:be in jedem Poliz-einwier abgeschössen ustrd. Zum Zeichen, datz die Geiabr vorlvi sei. rvird aus allen Kirchen mit einer Glocke drei .Rinuten lang geläutet. Das bisherige Sckstutzzeichen, Hupensignale per Schutzmannsckxlst, war nicht genügend durchgedrungen. — Ehrenbeigeordneter Seifensabrikant Schmitt beging gestern seinen 75. Geb:rrtstag. Trotz seines lwhen Alters nock) von seltener Rüstigkeit. hat er seit Kriegsbeginn seine ganze Arbeitskraft in den Dienst der Stadt gestellt.
X Darmstadt, 19. Oft. Im historischen Verein für das Grotzherzogtum Hessen sprach Professor Dr D ü h l über die führen den Männer der Refonnatim: in .Hessen. Er betonte den Unterschied zwischen der evangelischen Bewegung von 1526, die von Geistlichen getragen wurde, und der Einführung der Reformation durcki die weltliche Macht, dre nach 1526 einsetzte._
& ajHofapot-Heker» OH 03
ärzllich
bevorzugt.
OnOberfr.
! s.raachen !u. vorzfigl Wlrkonj. ErhälU. in Aoetheken
A. Buchführung.
Die unter 1 und 2 be^näsnctm Stellen, welche HLtte und Felle veräußern u::d liefern, haben Bücher zu führen, auS denen folgeiches ersichtlich sein mutz:
1. bei Berufsschlächtern imb Abdeckereien: Tag der Schlachtung oder des Abhäickens, Empfänger der Ware, Dag der Ablieferung, Nummer (|j6c) und Mängel: autzerdem bei Notzhäuten usw. (^ 1b^ die Länge: bei Grotzviehhäuten: Gatttmg, Num- mer der Preisllassess), das durch Wiegen ernnttelte Gewicht, das Reingewicht (Grüngewicht) :md die Schlachtart, sofern sie von der im § 6b angegebenen abweicht.
2. bei Händlern (Sammlern), Häutevenverttmgs-Bereinigungen, Verbärrden non 5)äuteverwertungs-Vereinigungen und Grvß- bä:ü)lern: Lieferer und Empfänger der Ware. Tag der Ein- liestnmg U7Ü) Weiter!iestrung, stiummer (8 6o) und Mängel; Mlszerdem bei Rvtzhäuten usw. (8 1b) die Länge; bei Grotzmeh- häuten: Gattung, Numn:er der Preisklassess), das durch
^ Wiegen ermittelte Gewicht (Grüngewickst), die Schlachtart sofern sie von der im 8 6b angegebmen abweicht.
B. Erlaubte Bewegung der Ware.
Die tatsächliche Ablieferung der Ware darf nur erfolgen, wenn bei ihr die Ware nicht anders als zwisck^en folgenden Stellen örtlick bcrvegt wird:
a) Von einem Schlächter:
an eine nicht mehr als 50 Kilometer vom Schlachtort ent- fenrt gelegene Amu ahnre stelle einer Häuteverwertungs-Ver- einigung oder
an einen nicht n^hr als 50 Kilometer vom Schlachtort entfernt ansässigen Händler (Sammler) oder
an ein von der Sammelstelle zum Verladeplatz bestimmtes Lager eines zugelassener: Grotzhändlers, sostn: sich ein solches an dem Ort besindet, innerhalb dessen die Schlachtung stattgefunden hat;
b) von einem .Händler (Samrnler'):
an das Ärger eines Händlers (Sammlers) oder cm ein von der Sammelstelle zum Verladeplatz bestimmtes Lager eines z::gelassenen Grotzhändlers;
e) von der AnnalMestelle einer Hmckeverwertungs-Vereinigrmgl nack, dein für diese von der Kriegs-Rohstoff-Abtcilung des Königlich Preußische:: Kriegsministeriun^ vorgesckniebenen und von der Sammelstelle beka:Mtgegebenen Verladeplatz:
ck von den Verladevlätzen nach der: Gerbereian auf Awveisung der Berteilungsstelle (8 5)
Bei den Benregivrgen zu b und bei der Bewegung der War« vom Schläckster an einen Händler (Sammler) oder an ein zum Verladeplatz bestimmtes Lager eines zugelassenen Großhändlers darf die Ware den Sammelbezirk des Grotzhchchlers, der für den Ort der Schlachtung zuständig ist. nicht verlassen.
^Anmerkung: Grundsätzlich soll in ollen Fällen, in denen mehrere Lieferungsarte:: wahlweise erlaubt sind, diejenige gewählt tverden, welckie die Eisertbahn am wenigsten in Anspruch mmmt, insbesondere sind Stückgutsendungen möglichst zu vermeiden
ftf) Dgl. 8 4 der Bekanrcknvachung l. 700/7.17. K. R. A., bo treffend Höchstpreise vop rohen Großvrehhäuten und Rvtzhärrten.
C. Fristen.
Die zu 8 bezeichneten Beivegungen der Ware müssen innere halb folgender Fristen vor genommen werden: a) Bei Sendungen vom ScküEer:
unmittelbar nach dem Abziehen oder, falls die Haut bei ihm gesalzen oder getrocknet wird*), innerhalb 10 Tagen nach dem Abziehen;


