Ausgabe 
11.9.1917 Zweites Blatt
Seite
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Konservengläser

wieder eingetroffen

679 *

Lang & Wiedensfein.

IrestzMsKnen - Versteigerung.

Montag, den 17. September, nachmittags 3 Nhr, werden bei Gastwirt Fischer in Burg- Gemünden, Kreis Alsfeld, eine gut erhaltene Lokomobile und ein Dreschwagen versteigert.

Wehr wein, Nachlaßverwalter.

Bekanntmachung.

In unser Handelsregister Abt. A wurde heute bezüglich der Firma I. Jttmann, Gießen, einge­tragen: Der Alfred Brumlik Ehefrau, Else geb. Haas, zu Gießen ist Prokura erteilt. 6727 B

Birnenverkauf.

Donnerstag, den 13. ds. Mts., von vorm.

8 1 /* Uhr ab kommen in der Turnhalle, Stein­straße 3, zirka 200 Ztr. Birnen zum Verkauf, und zwar für die Nummern von 1300 vorm und von 301500 nachm.

Die Ausgabe der Nummern erfolgt am 12. dS. MtS., nachm, zwischen 4 und 6 Uhr, an oben­genannter Stelle. *

Gießen, am 8. September 1917.

Der Großh. Kreisbauinspektor des Kreises Gießen I. B.: Haas. 6717 B

Obstversteigerung.

Gießen, den 6. September 1917.

Gro ßherAvglrches Amtsgericht.

Obstversteigerung.

Mittwoch, den 12. September lfd. Fs.,

von vormittags 9 Uhr an soll das Obst der Gemeinde Annerod, bestehend in großen Quantitäten Aepseln,Birner und etwasZwetschen,versteigert werden. Zusammenkunft bei der Kirche.

Annerod, den 8. September 1917.

Großh. Bürgermeisterei Annerod.

Horn. _ 6707

Obstversteigerung

Donnerstag, den 13., und Freitag, den 14. September kfd. IS. jedesmal von vormittags 9 Uhr an, soll das Obst der Gemeinde Großen- Buseck, bestehend in großen Quantitäten Aepfeln Birnen und etwas Zwetschen, versteigert werden Der Anfang ist am ersten Tage am Pfingst. weg und am zweiten Tage am Beurerweg. Großen-Buseck, am 8. September 1917. Großh. Bürgermeisterei Großen-Buseck. Schwalb.

6680

Obstversteigernng.

Freitag, den 14. ds. MtS., soll das Ge- memdeobst, Birnen, Aepfel und Zwetschen, ver­steigert werden. Anfang mittag 1 Uhr bei der Schule. Dorf-Gill, den 10. September 1917.

Großh. Bürgermeisterei.

Suhl. 6730

Donnerstag, den 13. ds. Mts. von vorm. 9 Uhr beginnend, soll das hiesige Gemeindeobst, bestehend in Aepfeln, Birnen und Zwetschen, ver­steigert werden.

Reiskirchen, am 8. September 1917.

Gr. Bürgermeisterei Reiskirchen.

Waguer. 6723

Obstversteigernng.

Freitag, den 14. ds. Mts., von vormittags 9 Uhr beginnend, soll das hiesige Gemeindeobst, bestehend in Aepfeln, Birnen und Zwetschen, ver steigert werden.

Zusammenkunft am Weiher.

Rödgen, am 9. September 1917.

Großh. Bürgermeisterei Rödgen.

Kraushaar.

6722

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.

Bekanntmachung.

der l&

voxmiUa Q Z von 812 und nachmittags von 26 Uhr lm ""en Rathaus am Marktplatz zur Landrturmrolle melden, ru t Geborene haben bei der Anmeldung ihren

(veburtsichein vorzulegen.

Gietzen, am 4. September 1917.

Ter

6761B

Oberbürgermeister: Keller.

Bekanntmachung.

einer vom Kriegsministerium. Kriegsamt, ^§yL.. erlassenenen Verfügung

werden tue Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die im Mch»von Benzolmotoren sind, aufgefardert, diese auf

^^^usmrttelamt. Zrmmer Nr. 6. bis zum 14. ds. Mts. mit Angabe der Pferdestärken anzumelden. Gietzen, den 10. September 1917.

Der LberbürgerMcister

(LebensWittebrmt).

6735B

Versteigerung.

den 12. September 1917, nachmittags ^ Ubr beginnend, werden im Städtischen Hospital, Settersweg y, Mobiliar, Haushaltungsgegenstände und verschiedene Küchengeräte durch das Städtische Armenamr versteigert. 6617 B

Anordnung

über den Verkehr mit Petroleum.

. Auf Grund der Bekanwtmachimg Großh. Ministe rutms des Innern vom 27. Oktober 1915, der Bekannt pmchung vom 21. Oktober 1915, R.-G.-M. S. 683, über eine Aenderung der Verordnung vonr 8. Juli 1915 S. 420), die Höchstpreise für Petroleum und

die Berwikung der Petrolenmb-stände betresfQtchwird für den Bezirk der Stadt Gießen folgendes angeordnet

81 Dre Verteilung von Petroleum erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Mengen auf Grund von Pe­troleum-Marken.

82. BeMgsberechtrgt sind

a) Haushaltungen, denen keinerlei Ersatzbeleuchtung zur Verfügung steht,

d) Haushaltittigen, die zur Beleuchtung von Treppen, Kellern, Bodenräumen usw. zeitweise Petroleum be­nötigen,

e) Einzelpersonen (Zimmermieter), insoweit eine Be­leuchtung ihrer Wohnräume unbedingt notwen­dig ist.

8 3. Die Ucbertvcrgung von Petroleum-Marken auf andere Personen ist verboten.

84. Die Abgabe von Petroleum im Kleinhandel ist SffLr 1 .merchzeitiger Empfangnahme von Petroleum- lässig " m au ^ lnlsgedruckten Menge zu-

^5. Jei^r .Kleinhändler ist verpflichtet, Petroleum gegen Bezahllmg gemäß den Bestimmungen dieser An­ordnung an redermami abzugeben. Die Kleinhändler yaven me rn Empfang genommenen Petroleum-dILarken zu sammeln und in den ersten drei Tagen eines jeden Monats an die Stadtverwallllng abzuliefern.

86. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung wer- yn. ven Migeführterr Bestiimmmgen entsprechend mit Gewstrafe brs 1500 Mk. oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft. Wer der Anordnung zuwiderhandelt kann zudem wm Petroleum-Bezug bezw. vom Klein­handel ausgeschlossen werden.

._£ 7 ; Diese Anordnung tritt mit dem 17. September 191« in Kraft.

Gießen, den 7. September 1917.

6696B

Ter Oberbürgermeister: Keller.

Bekanntmachung.

mit Nadelschn!llholz B°rs°r,u.,g d°ö

^'Ä" 19 ' 7 ' »etwlfenb ScftBnbMtSebuna

3. vom 1 . September 1917, betreuend allgemeines Nein­verbot, werden hiermit zur Kenntnis etwaiger Inter- refsenten rn der^tadi Gienen gebracht. Ein Abdruck der genannten Bekanntmachungen ist am Stadthaus angeschlagen, kann auch bei dem Sekretariat des Oberbürgermeisters Zimmer Nr. 15 eingesehen werden.

Gießen, de« 6. September 1917.

Der Oberbür g ermeister: Keller.

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