Ausgabe 
10.9.1917 Erstes Blatt
Seite
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Todes-Aozeige.

Heute morgen entschlief sanft nach kurzem, schwerem Leiden mein lieber, guter Mann, unser guter, treusorgender Vater, Schwiegervater, Gross­vater, Bruder, Schwager und Onkel

Heinr. Wilhelm Samm

im Alter von 65 Jahren.

In tiefem Schmerz die trauernden Hinterbliebenen:

Frau Kalk. Samm geb. Hofmann Heinrich Samm, z. Z. im Felde und Familie Familie Verthold Kleber, Frankfurt am Main Familie Balthasar Buchleck, Großen-Buseck Jean Meurer, z. Z. Felde und Familie nebst allen Angehörigen.

Giessen (Wolfstr. 20), den 9. September 1917.

Die Beerdigung findet Mittwoch, den 12. September, nachm. 2*/ 2 Uhr, von der Kapelle des Neuen Friedhofes aus statt. 670f *

Gestern abend verschied sanft und unerwartet unsere heiss­geliebte, herzensgute, treusorgende Mutter und Grossmutter

Frau Margarete Günther

geb. Klinkei.

In tiefem Schmerz:

Die trauernden Hinterbliebenen.

Giessen (Kirchstrasse 16), den 9. September 1917.

Die Beerdigung findet in aller Stille statt.

Beileidsbesuche dankend verbeten. 6712

O Vaterland, du forderst viel

Im Kampf ist er gefallen fürs irdische Vaterland.

/u End ist nun sein Wallen. Gott nahm ihn an der Hand, Sein Engel trug den Müden zur ewigen Seligkeit. Nun hat er Ruh und Frieden nach allein Kampf und Leid. Und wie von Helden singen Die Lieder alt und neu:

So wird sein Name erklingen Im Ehrenbuch der Treu,

Gott hat ihm Leben geben Der Tod war sein Gewinn, Dieweil er gab sein Leben Für seine Brüder hin.

Man hat in fremde Erde Sein letztes Bett gemacht.

Dort liegt er ohn Beschwerden. Ein Kreuz hält stille Wacht-.

Das spricht: Vom Kampfgebrause Ruht hier ein Krieger aus.

Er kam nicht mehr nach Hause, Und doch ist er zu Haus.

Ruhe sanft du edler Güter,

Du teurer Gatte, lieber Vater Sohn und Bruder.

Können wir dein Grab nicht schmücken, Trauernd an der Gruft nicht stehn Hin zum Himmel wollen wir blicken,

Dort, dort gibts ein Wiedersehn.

Tieferschüttert und ganz unerwartet erhielten wir die schmerzliche Nachricht, daß mein innigstgeliebter, treuer, unvergeßlicher Gatte, der treusorgende Vater seiner drei unmündigen Kindlein, mein braver, liebevoller, stets ruhiger und fleißiger Sohn, unser einzig lieber Bruder, Schwieger­sohn, Schwager, lieber Pate und Onkel

landstmni Heinrich Krag

in der 4. Kompagnie eines Res.-Regt., Inhaber des Eisernen Kreuzes II. Klasse,

in der Morgenröte des 15. August bei einem Gefecht durch Kopfschuß, nach 26 monatiger treuer Pflichterfüllung sein Leben im blühenden Mannesalter von 36Jahren lassen mußte.

In größtem Schmerz:

Anna Krug, Gattin, und drei kleine Kinder Katharina Krug, Mutter Familie Johannes Krug

Georg Körbächer, Fcldw.-Leutnant, z. Zt. im Felde, und Frau und alle Angehörige.

Hattenrod, Odenhausen, den 7. September 1917.

Wiedersehen war seine und unsere Hoffnung.

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Donnerstag, den 13. ds.Mts., vormittags

9 Uhr beginnend, soll das hiesige Gemeindeobst, bestehend in Aepfeln, Birnen und Zwetschen, ver- steigert werden. Der Anfang ist an der Kreisstraße Beuern Großen-Buseck.

Beuern, den 9. September 1917.

Großh. Bürgermeisterei Beuern Otto, Beigeordneter.

6711

Zurker-Ausgabe.

Für die Ausgabe des im Atonal September zur Der-, teilung kommenden Zuckers tmrb folgendes bestimmt:

1. In der Zeit vom 12. bis 15. September 1917 sind die Z u ck e r m a r 1 e n Rr. 3 3 in einem Kleinhandelsgeschäft der Stadt Gießen gegen Aushändi­gung eirres mit der AufschriftZucker" versehenen Be- stell-Answeises, aus dem die Firma des Geschäfts und die Zahl der abgelieserten Zuckermarken an zu geben sind, abzuliefern. Wer bis zum 15. September die Zucker marke Nr. 33 nicht abgegeben l>at, verliert den Anspruch auf Zucker. Die Bestell-Ausweise können auf dem Stadt. Lebeusmittelamt gegen Erstattung der Selbstkosten in Empfang genommen werden.

2. Die Kleinhandels geschäfte haben die ONarken auf Bogen auszukleben und mit einer Ausstellung über die Gesamtzahl der vereinnahmten Marken bis längstens 17. September 1917 dem Stadt. Lebensmittel- amt zur Prüfung einzureichen. Auf Grund der ein^ aereicksteu Zuckermaicken erhalten die Kleinhandels g e schäfte Bezugsscheine zum Bezug des Zuckers von einem (Äwß- Händler der Stadt Gießen. Die Klein Handelsgeschäfte, die bis zum 17. September 1917 die Marken nicht abliesern, lyaben den Ausschluß vom Zuckerverkaus zu gewärtigen.

3. Die Menge an Zucker, die auf die Marke entfällt, sowie der Beginn der Ausgabe werden noch bekannt gegeben.

4. Nachstehende Geschäfte sind vom Zuckerverkauf bis auf weiteres ausgeschlossen, und es können von denselbär keine Zuckermarken angenommen werden:

1. Karl Gessert, Krofdorfer Straße 11,

2. Jvhs. Häuser, Ludwigstvaße 3v,

3. Marie Klein, Molfstraße 7,

4. Emil Karn, Schulstraße 10.

5. I. M. Schulhof, Morktstraße <

6. Karl Schwaab, Seltersweg 23,

7. August Wallenfels, Marktplatz 17,

Gießen, den 8. September 1917. 66946

_Der Oberbürgermeister (Lebensmittelwnt).

Kohlen Versorgung.

Um Stockungen in der Lieferung der Hausbrandkohlen zu vermeiden, hat der Reicks komm issar für die Kohlen­verteilung zugelassen, daß bis zum 15. d. Mts. von der Durchführung der Bestimmung unter §411 der Bekannt- inaäWNg (Kreisblatt i>ir. 151 vom 31. August 1917) ab­gesehen wird. Hiernach dürfen bis zu deni genannten Tage Bestellrmgeu für .Hausbrand, Landwirtschaft und Kleingewerbe auch dann ausgesiihrt tverden, wenn ein von der Ortskohlenstelle der Stadt Gießen abgestempel- ter Bestellschein nicht vorgelegt wird.

Vom 16. b. Mts. ab dürfen aber Hausbrandlreferunp, gen mrr auf gestempelte Bestellscheine erfolgen.

Gießen, den 8. September 1917. 6695R

Der Oberbürgermeister. I. V.: Grünewald.

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Anordnung

über den Verkehr mit Petroleum.

Auf Gruud der Bekanntmachung Großh. Ministe­riums des Innern vom 27. Oktober 1915, der Bekannte machmrg vom 21. Oktober 1915, R.-G.-Bl. S. 683. über eine Aeudermrg der Verordnung vom 8. Juli 1915 (R.-G.-Bl. S. 420), die Höchstpreise für Petroleum und die Verteilung dar Petroleumbestände betreffend, nnrd irr den Bezirk der Stadt Gießen folgerrdes airgeordnet-.

§ 1. Die Verteilmrg von Petroleum erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Mengen auf Grund von Pe­troleum-Marken.

§ 2. Bezugsberechtigt sind

a) Haushaltungen, denen keinerlei Ersatzbeleuchtung zur Vcrftignng steht,

b) Hausl>altungen, die zur Beleuchtung von Treppen, Kellern, Ladenräumen usw. zeitweise Petroleum be­nötigen,

c) Einzelpersonen (Zimmermieter), insoweit eine Be- leuchitung ihrer Wohnräume imbedingt notwen­dig ist.

§ 3. Die liebertragung von Petroleum-Marken auf andere Personen ist verboten.

84. Die Abgabe von Petroleum int Kleinhandel ist nur bei gleichzeitiger Empfangnahme von Petroleum- Marken in der aus denselben mrfgedruckteu Menge zu­lässig.

85. Jeder Kleinhändler ist verpflichtet, Petrolennr gegen Bezahlung gemäß den Bestimmungen dieser An-- ordnurrg an sederniann abzugeben. Die Kleinhändler l>aben die in Empfang genommenen Petroleum ÄLarken zu samnialu uird in den ersten drei Tagen eines jeden Dionats an die Stadtvenvaltung abzuliefern.

8 6. Zuwiderhandlungen gegen diese Arwrdnung wer­den den ^geführten Bestimmimgen entsprechend mit ^ldstrase bis 1500 Vik. oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft. Wer der Anordnung zuwiderhandelt, kann zudein vom Petroleum-Bezug bezw. vom Klein­handel ausgeschlossen werden.

8 7. Diese Anvrdwmg Bütt mit dem 17. September 1917 in Kraft. 66968

Gre ße n. den 7. September 1917.

Der ObcErgermeiLer.: Ke Her.