Ausgabe 
15.8.1917 Erstes Blatt
Seite
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Heute nacht entschlief sanft unsere liebe, treusorgende Mutter und G/ossmutter

Frau Katharina Blum

Witwe des praktischen Arztes Dr. med. Blum.

Otty Biermann geb. Blum Günther Biermann, Seekadett.

Giessen, Flensburg, den 13. August 1917.

Die Beerdigung findet statt Donnerstag, den 16. August, nachmittags 3 x / 2 Uhr> auf dem Alten Friedhof.

Von Beileidsbesuchen bitten wir abzusehen.

Todes-Anzeige.

Auf dem Felde der Ehre starb am 3. August nach genau 3 jähriger treuer Pflichterfüllung fürs Vaterland durch Granatvolltreffer mein innigst- geliebter Gatte, der treusorgende Vater seines Kindes, unser lieber Sohn, Bruder, Schwiegersohn, Schwager und Onkel, der

Schriftsetzer Hermann Römer

Unteroffizier in einem Infanterie-Regiment Inhaber des Eisernen Kreuzes und der Hess. Tapferkeits-Medaille im Alter von 28 Jahren.

Für die trauernden Hinterbliebenen:

Frau Minna Römer geb. Thielmann und Kind Familie Philipp Römer Familie Thielmann.

Wetzlar, Giessen (Kaiser-Allee 117), Nieder-Girmes, im August 1917.

6032

Todes-Anzeige.

(Statt besonderer Nachricht.)

Heute wurde meine geliebte Frau, meine herzensgute Mutter, einzige Schwester, Schwiegertochter, Schwägerin und Nichte

Frau Else Lorenz geb. Scharmann

nach langem schwersten Leiden aus diesem Leben abgerufen.

Die trauernden Hinterbliebenen.

I. d. N.:

August Lorenz, Großh. Regierungsbaumeister

Fritzchen Lorenz

Artur Scharmann, Großh. Lehramtsassessor.

Friedberg, Nieder - Weisel, Alsfeld, Darmstadt, Giessen, Bad-Nauheim, den 13. August 1917. 6034

Die Beerdigung findet statt Donnerstag, den 16. August, nachmittags 4 J / 2 Uhr, in Giessen, von der Kapelle des Alten Friedhofs aus.

Tieferschüttert und unerwartet erhielten wir die iraurige und schmerzliche Nachricht, daß am 28. Juli unser lieber Lohn und Bruder, der

Gefreite Konrad Lemp

Inhaber der Hess. Tapferkeitsmedaiile, eingereicht zum E. K. II. Klasse und zur Beförderung zum Unteroffizier, als Geschützführer in einem Feld-Artillerie-Regiment

nach 3jähriger, treuer Pflichterfüllung im blühenden Alter von 23 Jahren auf dem Felde der Ehre gefallen ist.

Die tieftrauernden Hinterbliebenen:

Konrad licrap und Frau Wilh. Lemp, z. Zt. im Felde

Marie Lemp Heinrich Lemp Lina Klein»

Treis a. <L Lumda, den 15. August 1917.

Du warst so brav, starbst so früh, Vergessen werden wir dich nie. Wiedersehen war seine und unsere Hoffnung.

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K. 13/17 Mittwoch, den 22. August 1917, vorm. 10Ubr,werden auf Grotzh. Amtsgericht Gietzen, Zimmer Nr. 14 zum Zwecke der Aushebung der Eigentums-, bzw. Erbenge­meinschaft, die auf den Namen der Arnold Freiherr Gedult von Juugenfeld Eheleute zu Gietzen eingeschriebenen Im­mobilien:

1. Fl. 3 9ir. 67-^-fl49 qm Grab­garten am Gänsacker,

2. Fl. 3 Nr. 09=42*qm Hof- reite daselbst (Wiesenstr. 2)

öffentlich versteigert.

Die amtsgerichtliche Ver­fügung ist am Grotzh. Orls- gericht zur Einsicht an der OrtSiafel angeheftet.

Gietzen, den 2. Juli 1917. Grotzh. Ortsgericht.

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Für die vielen Beweise aufrichtiger Teil­nahme bei dem Hinscheiden unseres teueren Entschlafenen

Johannes Stehling

Königl. Eisenbahn-Zugführer

sagen wir herzlichen Dank.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Lina Stehling.

Gießen, den 15. August 1917. <,5010

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Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öfsentlichen Keunnn^ge' bracht, daß das ueu errichtete Grundbuch deriNe- markung Dorf - Güll nebst den dazugehörigen Parzellenkarten in dem Dienstzimmer des Großh. Ortsgerichtsvorstehers zu Dorf-Güll offen gelegt worden ist.

Die Beteiligten sind befugt, dasselbe während der Zeit der Offenlegung in diesem Lokale ein­zusehen, auch gegen die Gebühr von dem Orts­gerichtsvorsteher Grundbuchsauszüge (Geschosse) zu verlangen. Auch werden sie durch letzteren auf die von den Feldgeschworenen entdeckt werdenden, sie be­treffenden Fehler aufmerksam gemacht werden.

Allen denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes und der Größenangaben für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer unerstrecklichen Frist von sechs Monaten ihre Anstande entweder auf gütlichem Wege bei dem Großh. Ortsgerichtsvorsteher, vor welchen sie ihren etwaigen Gegner vorladcn lassen önnen, zu beseitigen und sofern dies nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitig, 'eiten zuständigen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Gericht ein anderes als das Unterzeichnete, 0 haben sie davon, daß letzteres geschehen ist, linnen eben dieser Frist Anzeige zu machen. Dieselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist auch alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grund- iuchs gegen den daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt hatten.

Nach Ablauf dieser Frist wird der Besitz, wie ihn das Grundbuch angibt, inbezug aus die Personen der Besitzer und die Größenangaben in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche Beseitigung bei dem Großh. Orts­gerichtsvorsteher zu Protokoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben und ersorder-. lichensalls bei dem Unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht worden ist.

Zugleich werden diejenigen, welche die in Ge­mäßheit des Artikels 30 des Gesetzes vom 21. Februar 1852, die Erwerbung des Grund- eigentums usw. betreffend, beigesügten Erwerbs- titel eingetragen oder berichtigt zu sehen wünschen, ausgefordert, die erforderlichen Anträge binnen der festgesetzten Frist von sechs Monaten bei dem zu­ständigen Gerichte zu stellen, und wenn dieses ein anderes als das Unterzeichnete ist, bei diesem die Anzeige zu machen.

Die unerstreckliche Frist von sechs Monaten geht mit dem 1. April 1918 zu Ende.

Lich, den 1. August 1917.

Großh. Amtsgericht. «022»

Bekanntmachung.

Als Hilfsfeldschützen für die Gemarkung Gietzen sind verpflichtet worden die Angehörigen des Ersatz-Bataillons Jnfanterie-RegimentS 116: Johann Eisenhauer. Philipp Eisel, Hermann.Gräsing, Jakob Harenza, Ludwig Hosinann. Otto Rubel, August Rieve, Adam Schiebener. Philipp Schollenberger, Walter Söller sowie Karl Seibert von Wieseck.

Gietzen, den 14. August 1917. 60288

Der Oberbürgermeister. I. 23.: Emmelius.

Submisstonsverkauf von Fichten-Dcrb- und Reißstangen bei der Stadt Gießen.

Aus den Waldungen der Stadt Gietzen sollen die nach­stehend verzeichneten Fichten-Derb- und Reisstangen im Submissionsweg verkauft iverden:

a) in der Forsttvartci 1 (Förster Briick-Gietzenl:

Los 1 385 Derbstangen, 1012 Ztm. Durchm. -- 47,95 Fstm.

2 401 8-9 = 27,91 ,

3 79 6-7 it = 2,90

b) in der Forstwartei 2 (Fürstwart Arft Hochwart): Los 4 160 Derbstangen, 1012 Ztm. Durchin.19,04 Fstm.

5 917 8 9 == 53,49

61832 6-7 =46,21

7 2122 6-7 --64,38

,, 8 690 Reisstangen. 5 9,6,

c) in derForsiwartei 3 (Forsttvart Getsel-Gietzenl: Los 9 226 Derbstangen, 1012 Ztm. Durchm. -- 31,04 Fstm.

10 213 8-9 - 15,20

11 99

6-7

- 4,16

Das Gebot geht aus den Festmeter und ist für jedes Los besonders anzugeben. Gegen attsreichende Sicherheit wird Zahlungsfrist bis 15. November 1917 gewährt.

Angebote sind verschlossen und mit der AufschriftSub- misstonsholzverkans der Stadt Gietzen" bis ivätestcnS 25. August 1917, vormittags 11 ttbr, an den Ober- dürgermeister der Stadt Gietzen einzureichen, woselbst um die angegebene Zeit die Eröffnung der Angebote in An« Wesenheit etwa erschienener Bieter erfolgt.

Wegen vorheriger Besichtigung des Holzes wende man sich an die vorgenannten Forstwarle.

Gietzen, den 13. August 1917. 60293

Der Oberbürgermeister. I. A.: Emmelius.