Nr. ,68
Zweites Blatt
167. Jahrgang
Kettag. 20. Zn« m
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntag«.
Beilagen- ..Sietzener Zamilienblatte^' und „Kreisblatt für den Kreis »letzet'.
-ostlcheckVonto $ranffurt am Main Nr. U686. vanwerkebr: Hewerbevank Gießen.
Giehener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
Z,oMngSrmü»druck und Verlag:
Brüh lfche UrnverftES»Brrch- u.Steindrnckereu R. Lange, Gießen.
rchristleitung, GefchäflrfteSe und vruckerel:
Echulstraße?. Geschäftsstelle u. Verlag:
Schristleitung: ^ 122.
Anschrift für Drahtnachrichten: AnzeigerGießen.
Verordnung
über den Verkehr mit Getreide, Hülseusrüchten. Buchweizen und Hirse aus der Ernte 1917 zu Saatzwecken.
Die in der Rcick^etVeiLeorduuug viorbehcrltenen Be strmmttngen über t>eni Verkehr mit SÜatgut von Getreide^ Hülserrfrüchkeu, Buchw-eizen und Hirse mrs der Ernte 1917 sind mrumehr ^lchs-en nxvrixm. Sie lassen den Verkehr mit Wntterg-etreido zu Scratzivecken vom 15. Juli bis 15. Dezember 11917, bcn Berkehr mit Sflnttnvergetreide zu. Saat zn^ecken ösmt 1. Jcmruar bis 15. Jicni 1918, den Saatgut- verkehr mit den übrigen Früchten ohne zeitliche Beschränkung Kl. Die GvurwL-age der Regelung bildet, wie bisher, die SacrtHarte. Die VmTschrifben über- die Ausstellung der Smttkarten schließen sich wie die über den SaatgutHandel cilg cm den bischerigen Rechts zuslrrnd beim Getreidesaat- gutverkehr^cru. Die Zulastzmig zum Handel mit nicht selb st - gebautem < 2 aatgiut erfolgt für alle Feuchte durch die Reichs geweKesdelle und die von dieser ermächtigteu Stellen. Du nach den bischerigen Erfahrungen notweudrge strenge lieber- loachung des Saabg>utverkechrs und des Geschäfts betrieb'- der Schatguthändk'r ist ebenfalls der Reichsgetreide stelle zibertvl»Verl.
Die Berüußerlung anerkanntsn Saatguts durch anerkannte Sacchpüwrrtschaflieii ist, wie bischer, von der neben der Saatkarbe erß-nÄerlicher: Beränßerungsgen^migung des Konunuurtverbarides befreit Der Kreis der anerkannten Saatgntn irkschaden bemißt sich nicht rnehr nach den, Tcrris- ,rnd BerkechrsallMger, sondern wird in einem besonderen BerMichnis ivl Deutschen Reichsanzeiger zur Beröffent- tlchlmg gelangen Den Unternehmern landtorrtschaftliche r Betriebe, die sich Nachweis lichi in den Jahren 1913 und 1914 mit dem Verkauf von Saabgetreide befaßt haben, kann die BeranßerAmgsgcaiechm ignng von den .Kommunalverbanden ahnlick) wie bEcher allgemein erteilt werden.
Für den Verkehr mit Saatgut von Hülsenfruchten. Butbweizen und Hirse bestechen insofern Besonderheiten, als grundsätzlich das gesamte Saatgut, Und Kvar gewöchnliclzes Saatgut ebenso wie aberkanntes Saatgut und Original- saalgut (Hochzuchten.i nur durch die Reichsgetreidestelle ub- gesetzt ina-beit darf. Durch besondere BestrnQUmrgen ist allerdings mrvgesehen, daß die Reichsgetreidestelle hinsichtlich des ^lbfa^es vom Saatgart alter Art von Landwirt ati L-and- itrtrt irrtb hinsichtlich des Vertriebs von cvnerkairntem Saat- gut und Originalsaat gut drrrch landwirtschaiftliche Berufs- Vertretungen und Händler Ausnahmen machen kann. Die Bestrnrmuugen über den Verkehr mit Saatgut von Hülsenfrüchten, das zum Gemüseanbau bestimmt ist, sind gegen das Vorjahr nicht unwesentlich verschärft worden, um den vielfach mugekommemni Mißbräuchen entgegeuztttvirken. Der Begriff des „Gemüses aatgutes^ ist dahin festgelegt, daß als lvemilsesaatgut mrr diejeirigen Sorten gelten, die in einem besondere«, im ReichsoTrzeiger Lu veröffentlichender, Verzeichnis namentlich aufgefüchrt sind. Ferner darf auch (vemüsesaatgut grundsätzlich nur gegen Saatkarte gelrarrdelt werden, es sei denn, daß es sich um Mengen bis zu 125 Gramm handelt. Endlich ist die Reichsgetreidestelle allgemein ermächtigt worden, weitere einschränkende Bestimmungen über den Verkehr mit Gemüsesaatgut zu erlassen. Für den Handel bringen die neuen Bestimmungen insofern
p'ne Erleichterung, als die Zulassung drrrch die Rerchs- I getreidestelle erfolgt, die auch andere Stellen (.Kommunal verbände) zur Zulassung ermächtigen kann. Ferner ist der Handel nicht mehr von dein Vertrieb des Originalsaatgutes uvtb des anerkanirten Saatgutes alusgeschlossen. Die Mil ivrrkung besonderer Saatsdellen ist dadurch gewahrt worden, daß sie die Prüfung vorzUuechmen haben, ob es sich in den eirzelnen. Fällen wirklich um brauchbares Saatgut handelt.
Ans Stadt nnd Land.
Gießen, 20. Juli 1917.
Sitzung
der Mitglieder des kebensmittelausschusies.
(Schluß.)
2. Bildung von Unter au sschüssen.
Mir Rücksicht, darauf, daß der Lebensmittelausschuß zurzeit aus 24 Personen bestecht imb daß zu den Sitzungen sämtliche Stabt- verockdnete eingeladeu werben, erschien es im Hinblick auf die große Milgliederzahl zweckmäßig, besondere Unterausschüsse zur Vorbevettimg cm^zelner 2kngelegenhetten zu bildern Entsprechend dem Vorschlag des Oberbürgermeisters wurden für folgende Gebiete Ausschüsse eingesetzt:
a) Kartoffel, Gemüse. und Obst.
e) Fleisch. Fett und Nährmittel,
b) Mehl. Milch Eier und Butter.
3. Gemüse- und Ob st Versorgung.
Herr Reallechrer Grinnn, der in dankenswerter Weise seit Frühjahr dieses Jahres in der Obst- und Gemüseversorgung der Stobt Gießen tätig ist, erstattete Bericht über den -Stand der Ver sorgimg. Er wies darauf Irin, daß die (stobt in größerem Umfang Anbau vertrage mit Landwirten über Gemüse jeder . Art abgeschlossen habe. Infolge der zu Beginn des Sommers anhaltenden Trockenheit sei der Ertrag von Frühgemüse im allgemeinen gering gewesen, so daß die Anlieferung nur in knappem Umfange erfolgt sei. 9luch die Ueberweisung durch die Landesgemüsestelle sei nicht ausreichend gewesen, run den Bedarf, der mit Rücksicht auf die allgemeine .Knappcheck an Lebensrnitteln b^eutend gestiegen sei. voll zu befriedigen. Infolge des seck einigen Wochen ein getretenen Regenwetters habe sich die Sachlage jedoch wesentlich verbessert, so daß in absehbarer^ Zeck zu erwarten sei, daß der Markt genügend mit Gemüse versorgt werden könne.
Die Erstlsfung des gesamten Obstes gesckzehe entsprechend den für Hessen geltenden Besttnmrungen durch die Landes-Obststelle, die durch Kommissionäre für der, Aufkauf und die Zuteilung an die einzelnen Städte sorge. In Gießen sei eine Obstverwertungs- genossenschaft gegründet «worden, die als Kommifsivnär der Landes- vbstsdelle tätig sei. Es sei niclft zu verkennen, daß es der Landesobststelle nicht gelungen sei, den Bedarf der Bevölkerung an Obst, der gegenüber den Friedenszecken bedeutend gestiegen sei, auch nur annähern d ^ zu befriedigen. Die Stadtverwaltung habe selbst für die Beschaffung von Obst sorgen müssen. Es seien größere Mengen Kirschen auf den Bäumen gesteigert und in der Stadt z!um Verkauf gebracht worden. Die dlbg-abe an die Bevölkerung erfolge durch die hiesigen Händler.
Die Einrichtung der Landesvbststelle und ihre Tätigkeit tour de von zahlreichen Mitgliedern der Versammlung aus das l)eftigstc an-, gegriffen. Es wurde geltend gemacht, daß es an sich verkehrt sei, den Verkehr zwisckieu Verbraucher und Erzeuger zu unterbinden, oder auch mrr zu erschweren. Es sei der Landesobststelle gar nicht möglich, alles Obst ausreichend zu erfassen. Wenn dein Verbraucher freie Hand darin gelassen sei, seinen Bedarf unmittelbar bei dein Erzeuger einzudecken, würde die Obstversorgung der einzelnen Familien wesentlich erleichtert werden.
Einen besonderen Sturm der Enttüstrmg erregte die Be-
strmnrmrg der LondesobUtelle. wonach für die Verbringung mn Obst aus einer Gemeinde in die andere die Ausstellung von Be- sörbermrgsscheinen, für die eine Gebühr von 10 Vfg für jedes Pnmd erhoben wird, vorgeschrieben ist. Es sei zu befürckstcn, daß ditnh diese ErsckMwtmg des Verkehrs und durch den Mangel an Arbeckskrästen zahlreiches Obst den, Verderben ausgesetzt sei. Man ,ixrr der Auffassung, daß am besten die Landes-obststelle ausge?hoben.
Es wurde angeregt, das Obst von den Dbftbmeinen der Stadt Gießen nicht zu versteigern, sondern freihändig an Verbraucher der Stadt Gießen abzug-eben. Dos gleiche Verfahren hrnsichttich des Kretssttaßen-Obstes wurde dringend durch .Herrn Stadtverordneten Winn empsoih-len. Es sollen die erforderlichen Schritte unternommen werden.
4. Milch- und Ererverforgung.
Heber den Stand der Mllchversorgung wurde seitens des Referenten berichtet. Der Stadt Gießen sind 31 Landgemeinden für die Milchversorgung zugewiesen. Die Erfaßung der Milch tfi der Stabt Gießen für dieses MilchMbiet durch den Kourmmtalperband für Milch- und SpeisesettveiTsorgung in Darmstadt übertragen. Durch intensive Arbeck in den einzelneu Gemeindert war es möglich, die. MilckMkfuhr nach der Stadt Gießen nicht rmerheblrch zu
steigern. der Stadt Gießen mck Eiern erfolgt tArch
die Laudeselerstelle in Main^, die der Stadt Gießen aus den ländlichen Eiersammelstellen die entsprechende Menge ichettvelü. Die Eier kommen an die nick der Verteilung beauftragten Firtnen Lmmrttelbar zur Versendung, die auf eigene Rechnung dieses Geschäft erledigen. ^
** Hessische Schulbücher beim Sprachunterricht. Nach der Zuschrift eines in Malta weileirden Lehrers, der sich mit der Erteilung des ^ Unterrichts im Deutschen an. Araber, Türken usw. besaßt, haben sich die im Berlage von Emil Roth in Gie ßen erschienenen Hessischen Lehrbücher sehr gut bewahrt. Die güte Sprache der Lehrbücher nähert sich, so schreibt der bett. Lehrer, der Umgangssprache seiner meist hoch gebildeten^ Zöglnrge: der Hauptwortschatz der deutschen Sprache konimt nock> den Erfahrungen des Briefschreibers mit Schüleru aller möglichst Rationen! in den Hessischen Lehrbüchern vorteilhaft zur Geltung und ermöglicht es, die deutsche Sprache sicher und leicht zu lehren.
Landkreis Gießen.
Lang-Göns, 19. Juli. Gestern ergrifr der Flurschütz Herbes einen in Ebersgöns beim Arbeitskommando ourchge- gangenen Franzosen, welcher sich schon 2 Tage in hwsiger Geinar- kung Herumtrieb. Er ivar reichlich mit NahrirngsMitteln versehen.
Kreis Alsfeld.
** Elpenrod, 20. Juli. Mit dem Hessischen Kriegs ehren.- zeichen aus Eisen wurde ausgezeichnet der Leutnant Ed. L u tz, Sohn des verstorbenen Landtagsabgeordneven Lutz, in einen: Feldart.-Regt Er ist bereits Inhaber ldes Eisernen Kreuzes 2. Klasse und der Hessischen TapfetkeitsTnedaille.
Kreis Schotten.
** Gedern, 20. Juli. Der mit Ausnahme seiner Verwundung seit Kriegsbegimt im Felde stehende Gefr K. B i r f ^ imrrbe für tapferes Verhalten bereits 1914 mck dem Eisernen Kreuze 2. Klasse und jetzt mit dem Hessischen KriegAehrenzeichen aus Eisen ausgezeichnet. Er steht in einem Feldart.-Regt
kirchliche Nachrichten
Israelitische keligionsgemeinde. Gottesb. i. d Spnagoge SiL- Anlage . Samstag, 21.Jüli. Vorabä: 8.30: morg.: 8.30: abds.r 9.45 u. 10.20. — Israelitische rleligionsgesellschaft. Srbbatfeier« 21. Juli. Freitag abd.: 8.15; Smnstag vorm.: 8.30: nachm. 5.00: Sabbatausgang 10.20. WochengotteÄlienst: morg. .7.00, abds. 8.0a


