Ausgabe 
16.7.1917 Zweites Blatt
Seite
2
 
Einzelbild herunterladen

fc *«**«*. 15. 4u1i. 5m nahen. .Ostheim war der Land­wirt Pein von da zmn -erstormal nur der Jagd. Er schoß im L>a.'d-e br Hausen bei diesem ersten Jagdg-ang einen kaviralen Lechsender.

Starkenburg und Rheinhessen.

Fc. Worms. 14. Juli. Der diesjährige junge Tabak macht Mite Fortschritte. Es ist eine reiche Ernte zu erwarten.

Hessen-Nassau.

** Frankfurt a. M , 13. Aull. Eine große Wohltätigkclts- Aeoanstalttmg zum Besten der Hmdenburg-Büchjersammlung wird der Osteno verein am Samstag, den 21. dK. Mts., bei jeder Witterung im Zoologischen Garten, der ihm von der städtischen Verwaltung für diesen überaus dankenswerten Zweck Aur Berfüglmg gestellt nmrde, stattfrndeil Lassein Die Veranstaltung wird sich in einem würdigen, dem Ernste der Zeit entsprechenden Rahmen halten und doch reiche Abwechslung und künstlerische Ge­nüsse bieten. Da die Veranstaltung bereits am NackMtttag be- chnnt. tvird das Llbonuenrent des Gartens ab 1 Ufa aufgehoben sedt. Der gesamte Reinertrag der Veranstaltung ist für den oben- gemnmteii Zweck bcfHmmt

fc. Frv nhau sen, 15. Juli. In dre Wohnung des Kvnrod Funk im nahen Wenkbach brack)m imchtlicherweile Diebe ein, erbrachen Kisten und Kasten »und stahlen Kleidungsstiicke im Werte von 400 m.

X Hanau. 12. Juli. Die Hanauer Handelskarnnrer hat in ihrer letzten Plenarsitzung beschlossen, einer neubegründetenVer- emigung südwestderltscher Handelskammern" beiz-utreten, welche die Handelskammern von Hessen, Baden, Württemberg, der Pfalz und den: südlichen Hessen-Nassau wich aßt, einer Bewegung der Hcm- delskammier Frankstrrt ihre Entstehung verdankt und eine einheit­lichere und wirksamere Vertretung der gemeinsamen Arrberessen von Hmrdel und Industrie Südwest der itf chlands bezweckt, als sie bisher sbattgestrnden hat.

ul. Limburg, 13. Juli. Der Kreisausschuß hat mit Wirkung vom heutigen Iäge die gesamte Frühkartvffclerntc im tvreise Limburg beschlagnahmt. Gleichzeitig erließ er eine Verordnmrg, wonach die Ausfuhr von Frühkartoffeln aus dem Kreise verboten ist btzw. mir mit seiner Genehmigung erfolgen darf.

Marburg, 12.Juli. Aus dem heute lstcr abgehaltenen Ziegenlämmermarkt standen 120 zum größten Teil präch­tige Tiere zum Verkauf. Bei flottem Handel wurden hohe Preise erzielt. Gleichzeitig fand auch ein Schweinemarkt statt, der mit 420 Tieren befahren war. Die Preise für Ferkel gingen etwas zurück, während Läufer wie bisher bezahlt wurden.

,= Rod h eim v. d. H., 13. Juli. Eine Tiebsbaude, die an­scheinend rrur lebende Rmker stiehlt, treibt zurzeit in der Gegcnt> ihr Unwesen. In Nieder-Rosbach holte sie ein einjähriges Tier aus dem Stall und schlachtete es auf einer nahen Wiese ab. In der vergangenen Nacht wurde sodann aus deinMaierhof" am Wege nach Köppern ein schweres Rind gestohlen und im Felde abgcstochcn. Bei dieser Arbeit überrckscfae man die Diebe, die unter Zurück- (assung des Tieres flohen und leider nicht ergriffen werden formten.

Gießener Strafkammer.

Gieße n, 10. Juli.

Der wegen Diebstahls und Betrugs mit 8 Tagen Gefängnis vorbestrafte 16jälirigc Fabrikarbeiter Georg Gr. von Tarmsfadt batte sich wegen schweren Diebstahls zu verantworten. Ter .Angeklagte, der in der letzten Zeit arbeitslos war und sich in der Gegend von Schotten herumtrieb, ist geständig, am 13. Juni l. Js. durch ein offenstehendes Fenster in das Dienstzimmer des Bahn­hofsgebäudes zu Rainrod eingeUogen zu sein, die verschlossene! Schalterkasse unter Anwendung von Gavalt geöffnet und daraus emen baren Geldbetrag von 1815 Mk., ferner aus dem gleichen Zimmer ein Paket mit einem Fahrradschlauch im Wette von 5 Mk. entwendet zu haben. Der Angeklagte, auf den alsbald der Verdacht siel, wurde von einem Radfahrer verfolgt und in der Nähe von! Sichersdorf festgenommen. Geld unä> Schlauch wurden ihm ab- genomMien. Das Gericht verurteilte ihn zu 3 Monaten Gefängnis.

Unter Ausschluß der Oeffcntlichkcit wurde gegen den ebenfalls 16 Jahre alten Gärtncrlehrling Wilhelm W. von Steinfurth we- gen Sittlichkcitsoerbrechcns verhandelt. Ihm wird zur Laü gelegt, zu Stein;utth in 2 selbständigen Handlungen im Win­ter 1916/1 < und im Mai l Js. mit der 8 Jahre alten Dorothea L. untüchtige Handlungen vvrgenommen und sie z-ur Duldung un­züchtiger Handlungen verleitet zu haben. Nach dem öffentlich ver­

kündeten Urteile erhielt der geständige Angeklagte unter Zubilli­gung mildernder Umstände eine Gesanrtgefängnisstrafe von 3 Mo­naten und 2 Wochen.

Der 18 Jahre alte Kanalarbeiter Heinrich H., der 17jährige Philipp 2B V beide von Kilianstädten, und der 17 Jahre alte Bahn^ arbeicer Friedrich Wilhelm St. von Büdesheim sind des s ch w e r e n Diebstahls bzw Beihilfe hierzu angeklagt. Die Angeklagten H. und W. waren durch den Mitangeklagten St., der früher ein­mal bei dem Landwirt Sch in Büdesheim bcdienstet gewesen war und die Verhältnisse in dessen Haus kannte, davon in Kenntnis« gefetzt »vordcn, daß dort eine günstige Gelegenheit zum Stehlen sei: St. zieiigte hhnen auch die Ho freite und erklärte ihnen, wie sie hin­eingelangen könnten. H. und W. drrulgen am Abend des 15. April L Js>'. durch einen Winket in die Hofreite Sch.s ein, W. schlug im unteren Stock des Wohnhauses ein Fenster ein, H. öffnete es mld die beiden drangenrn das Haus. einem in der Stube vor- gefundeiten Schürhaken. öffnete W. einen verschlossenen Schreib- sekretär und entwendete daraus einen Strippbeutel rrrit 6 Mk. In­halt. H. leuchtete dabei mit einer Tascherckaterne. Das Geld teilten sich die beiden. St. bekam nichts. Die weitere Entwaldung einer Brsitcnkartcntascfa mit 19 Mk. Inhalt bestteiten die Angeklagten. H., der inzimsefan zum Militär einberufen worden ist, konnte heute nicht abgeutteilt werden. W. und St. sind geständig. W. erhielt eine Gefängnisstrafe von 3 Wochen, St. eine solche von 2 Wochen.

Der vom Schöffengericht Büdingen wegen Vergehens gegen die Bekannttnachmrg, betr. Lausschlachtungen zu 20 Mt Geld­strafe verurteilte Viehhändler Wilhelm N. von Büdingen hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, er hatte aber mit dem Rechts­mittel keinen Erfolg, denn die Berufung rvurde auf Grund der Be­weisaufnahme kostenfällig zurück gewiesen.

Wegen Diebstahls bzw. Hehlerei hatten sich endlich der vorbestrafte Maschinist Heinrich P. von Londorf, der Kellner Ernst N. zu Gießen, die vorbestrafte Rosa W.. Braut des Ange­klagten P., zu verantworten. P. und N. wird zur Last gelegt, ge- mernschaftlich in der Nacht von: 19. zum 20. Mai l. Js. der Elisa­beth W. Ehefrau in Gießen 15 Pfund Speck im Werte von 50 Mk.. und der Katharina Sch. Witwe dahier 5 Würste, l 3 /* Pfund Ranchsleisch imd 10 Pfund Speck im Gesamtwert von etwa 45 Mk. aus einem Gebäude mittels Anwendung eines falschen Schlüssels entwendet zu haben. P. ist geständig, dagegen bestteitet N. die Be­teiligung am Diebstahl, gibt aber die Mtwirkung beim Verkauf des Specks jju. Den Speck haben die beiden am den WirtZur Mosel- quelle" in Frankfurt a. M. für 100 Mk. verkauft, den Erlös haben sie geteilt. P. f>at außerdem eine Reihe von einfachen und schweren Diebstählen sowie einen Betrug und eine Unterschlagung begangen, die er teils zu gibt, teils bestreitet. Seirre Braut, die Wl, ist dep Hehlerei angeklagt. Auf Grund der umfangreichen Beweiserhebung, es waren 1.4 Zeugen und ein Sachverständiger geladen, verurteilte das Gericht den Angeklagten P. unter Einbeziehung der durch Ur­teil der Strafkammer vom 8. Juni 1917 erkannten Strafe von 3 Monaten und 1 Tag zu einer Gefamtgefänanisstrafe von 10 Mo­naten. N. zu 4 Monaten Gefängnis, die Angeklagte W. wurde frcigesprochen. Desgleichen wurde P. wegen schweren Diebstahls in 2 Füllen und wegen des Betrugs freigesprochen. P. erkannte die Sttafe alsbald an.

< 5 ertdU$jaai.

[] Marburg, 12. Juli. Daß die Klatschsucht üble Fol­gen haben kann, sollten auch z- hiesige Frauen erfahren. Sie standen heute vor Gericht, iveil fie einen: jullgen Kaufmann nach­gesagt hotten, er drücke sich dadurch voin Militär, daß er den Aerzten etwas rormache. auch einen seiner Angestellten, der jetzt in: Felde ist, habe er diesen Ratschlag gegeben. 'Die Urheberin der Erzählung wurde zu einer Wache Gefängnis, die Mitangeklagte dagegen zu 20 Mart Geldstrafe verurteilt. Ein älterer Mann, dem sie es auch erzählt hatten und der daraufhin eine Emgabe an die Behörde machte, wurde frergesprochen, weil er in Wahrung berech­tigter Interessen gehandelt.

Universitäts-Nachrichten.

Frankfurt a. M.. 13. Juli. Dr med. Erich; Feiler, bisher Privatdozent an der Universität Breslau, lmbilitiette sich heute an der Universität Frankfurt tn der medizinischen Fakultät als Privakdvzent für Zahllfailkunde durch falle Antrittsvorlesturg überKrieg und Zahnhfalkunde". Dr. Feiler übenrincmt zugleich die Leitung der Abteilung für konservievends Zahnheilkunde tun Zahnärztlichen Institut (CarEnuim der Universität Frankfurt.

Nöchesü. «rbrrfichk SerTsdessällr i. d. Stadi Sichre.

26. Woche. Vom 24. Juui bis 30. Juni 1917. Einwohnerzahl: angenomnwn zu 33100 (inkl. 1600 Dtann lviilttär) Slerblichketrsziffer: 23,66 Nach Abzug von 12 Ortsfremden: 4,71

Zuf.

Kinder

ES starben an

w schiene

un 1. Lebens­jahr

vom 2. btS 15. Jahr

Diphthette

2 (2)

2(2)

ander. W»nldin(ekti.onskrh.

1 (1)

1(0

Tuberkulose and. Organe

1

1

Lungenentzündung

1(1)

1 (0

Krankh d. Lreislanfsorgane anderen Krankheilen des

2(2)

2(2)

Nervensystems

Magen- und Tarmkatarrh

3(3)

1 (0

2(3)

Brechdurchfall anderen Krankheiten der

1

1

LerdalnnlgSorgane Krankheiten der Harn- l,nd

KD

1 (1)

Geschlechtsorgane

1(0

1 (1)

and. benannten Todesursachen 2 (1)

2(1)

.

Summa: 15(12) 7(6) 1(1) 7 (d)

Änm.: Die in Klammern gesetzten Ziffern gebm an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von cucsrvär^ nach Gießen gebrachte sfaanke kommen.

Veröffentlichung des Großh. Kreisgesundheitsamts Gießen.

Mediziualrat Tr. E. W a l g e r , Großh. Kreisarzt. La ndkreis Gieße». __

Amtlicher Teil.

vaterländischer hiiftdienft.

Aufforderung des Ariegsamts zur freiwilligen Mel­dung gemäß 8 7 Abf. 2 der Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst.

Hilfsdienstpflichtige lverden zur Verroendung bei Militärl'e- hörden und Zivilverilxlltungen im besetzten Gebiet für folgeni>e Beschästigimgsarten gesucht:

_ Gerichtsdienst. Post- und TelegravhendiLnst, Maschinen- und Hilfsschreiber. Botendienst. Technisckuw Dienst, Krafisatrdienst, Eisenbahrrdieust, Bäcker und Schlächter, .Handwerker jeder Art, Land- und forstwirtschaftlicher Arbeitsdienst, anderer Arbeitsdienst jefcee Art, PstndePfleger, Kutscher, Vichwärter, Sick-erheitsdlenst (Bahnsckntz, Gefangenen- und Geiängnisbewachullgs, Krantenp-slege.

Hilfsdienstpflickstige mit französischen oder vlämischen Sprach- kenntnisse werden besonders berücksichtigt.

Hilfsdienstpslichtige im lvehrpflichtigerl Alter werden nicht angenommen.

Bis zrir endgültigen llebettveisung all die Bedarfsftellen des besetzten Gebietes ivird einvorläufigel' Dienstvfatrag" abgo- geschlossen. Die Hilfsdienstpslichtiaeil erhalten: Freie Verpflegung: oder Geldentschädigu'ng für Selbstverpflegung, freie Unterkimft^ freie Eisenba hn fahrt zum Besttnnnungsorr llnd zurück, freie Be-, llutzung der Feldpost, freie ärztliche und Lazarettbebandlung, sowie angemesseiien Lohn für die Tauer des vorläufigen Dienstvertrages. Die endgültige Höfa des Lohnes oder l^oehalte- kann erst beim Abschluß des endgültigen DienstverrrageS festgesetzt werde,l und richtet sich nach Art und Dauer der 2lrbeit sowie nach der Leistung: eine auskönlinliche Bezahlung wird zugestchett. J-m Falle des Bedürfnisses werden außerdem Zulac.eu gewährt für in der .Hei-- nrat zu versorgende Famckienangekörige.

Die Versorgung Hilfsdienstpflrcl.tiger, die eine Kriegsdienst­beschädigung erleiden, und ihrer .Hlnterbliebenen wird noch be­sonders geregelt.

Mewllngen ninlmt eittgegen:

'das Bezirkskoilmrando «r Gießen.

Es silld beizubriligen: ettoaige Mil^türpapier'. Beschäftigungs- ausweis oder Arbeitspapiere, erforder/iafansalls eine B?)chein.i- gung gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes den Vaterlcnrdrsck»en

Hilfsdienst (Abkehrschein), Angaben, nxrnn der Berverber dle Bo- schäftlgung antreteu kann. Eine vorläufige' ärAttlche Untersuchung erfolgt kostenlos bei der Meldung beim Bo.',irkskonrmando.

Kriegsamtstelle Frankfurt a. M.