Ausgabe 
13.6.1917 Zweites Blatt
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flÜT ^ s*n; steht allem fcrain: barüfoer gfflt es keine Mcknungs- jverichrckenhett rm deutschen Volke. Unzulänglich ketten und Klagen, E in einem ,o großen Heere niemals ganz ausbleiben meiden, ist v« Heeres Verrvaltung stets Venrüht nachdrücklich abznhelsen. Es be- al,o tatsächlich 8in Bedn- uns, die Versorgung des Heeres durch ^«wungen ans der Heima: . ergänzen.

Nicht um unseren ftrapin Truppen willkommene Annehmlick- sondern aus Mcksicht aus die Ernährunas- «nw Äert^lungsschrmerrgkeiten im Inlande und auf die Gefadr SS ^rderdens sollten die Sendungen von Lebensmitteln an die SZTont unt^bl erben. In Ivelchem Umfange das trotz aller Mah- -^Se?t noch geschaht, da'ür nur ein Beispiel: Bei dem Feldposb- cmtt «ner Heeresgruppe sind in drei Tagen 3115 Beutel mit Päck-

^vSSL^SSAfirSf 91 ^ 400 Kilogramm eingegangen.- das wücke ^ '^ 4 Kilogramm ausmachen. Mmmt man an, daß « IlHUts Lebensmuts waren, so kann man berech-

JSmm XL*? **£Fe ^nen Heeresgruppe etwa 653 000 O^r0 5 Ersendahn.wagenLebensmittel im g£f fid > also keineswegs um kleine

SSJ?.' T Ä <T bte ^ A Ä,e den immer knapper weckenden Be- "I der Het ma t eit tzogen werden und bei der steigenden gr-tzte« Bnl btm Berd-rbcn ausgesetzt p d^t emzcluen m ben seltensten Fällen genützt wird, liegt Sfi ^d^r che Gchäd r gung der Allgemein-

2^,, ? Dfnckt ünst^ Soldaten rst es. iljte Angehörigen vor der ^^eilsMltteln^ so gut sie auch gemeint ist, Ml Fw* dre sich letzt noch etwas Mparen können,

de^ Landbe wohner, alle entbehrlickien Nahrungs- ?Ael der stä b 111 chen Bevölkerung und der Arbeiter n «£5 nr*gswi cht i gen Betrieben durch die yu '^dtKrm Verteilu :cgssstllen zustnnmen zu lassem

> ** ^^^.^^dpaketdienst. Bei der Versendung von Va-

'Mi " l m rv l ^ handelt es sich um eine militärische Wn-

b&2$\ Ä J^ Uma l g ^r Poftvenvalttmg beschränkt sich SÄiS^ nf ¥ n v l!th den m der Heimat besindliÄstn auszubandigeu, Die her den heimischen Post- bürten bis 10 Mo schwer fein, betragt Ps. für das Kilogramm, mindestens jedoch *5 1L xm ( ^ ctOTrf>t über 10 Mo bis 50 Mo sind

Ww 'Algut mid Gitter ab serttgunaen aufznliefrrn' w»-*®S?*OT ,t?n !neWt 25 Ds. Rvnsev» im ivraus zu der Patzte von dm MilU-ir, ,'^de der Zustellung an di-- Trap^n MmkRost mchts zu luu dikv liegt tnelniehr IN den Händn- der Hoerosverwaltuiig. Hiernoch ist es imrichtig: für das Ausbteiben ^dorige im Felde abgesandten Pakete bis 10 Kilo S?*«£fe doltMr-wal.ung verantwortlich zn machen. Diese hat nur ^'9 uvil der Aufgabepostanstalt zum Militärpaketdcpot

' grvtze Verzögerungen nahezu aus- PchwieriMt liegt in der Beförderung der ^rnoesland nametttlrch ivenn nulitärische Operationen sürttirnden. Auch die dem L.ruvpeutnl obliegende Zustellung der

Mwtlicher Teil.

P-Uete an den Emps<mg-r ist täneäuegS so leicht anSsührbar wie *** - A^ltrum rnelmch aratimntt Viele Beschwerden werden viel -u früh erhoben. Außer den vorstehend erwähnten Fe'ldpaketen an mobile Truppen kommen noch Pakete an Heeresangehört ge in Garmjonen des deuttchen Reiches in Bttracht. Diese sind mit S 7 ?? ^ Standorte in den elsäßischeu Kreisen Mtttrch.

>.xulHansen, Geb»verler, Thann und Colmar jederzeit zugelasseu ^texlitaen den Vorschriften und Taxen des Friedens dienst es.

Wonnen ^ Pakete mit Ausrüstnngs-- und Bekleidungsstücken Muttarpersonen m festen Standorten auch in diesen elsässi- Uhen Kreisen wrr bisher mit der Post abgesandt werden, wenn

^.^"A^^L^^ufschrist der in Betracht kommenden Truppenterle und Mckttarbehörden erfolgt.

Landkreis Gießen.

~ \ ®feit, 12. Ouui. Musketier Heinrich Hill- ^ .Gastwirt Ludtmg HillgäNner. erhielt in den Kumpfen rm Äiesten dte Hessische Tapferkeitsmedaille und lvurde z-um Gefretten befördert.

Kreis Alsfeld.

, 1L. Juni. Dem Schützen Heinrich Bost. Sohn vmltehen ^Hermann Polt, wurde das Eiserne Kreuz

Starkenburg und Nheinhessen.

***$ ^i!L2 f TO' ll.Iuni. Dir Reben stehen allenthalben in der SffiJ 1 ®. aT! ^ Rebhange, ganze Weinberge befinden sich in der a? k^etSSfvorerst allerdings in dm besseren und besten bx L^deren werden folgen, und die allgemeine Blute mttfte. lchnell im Gange fern. Nun hängt alles von der Wittc- 'fWttS' «wf ^rrme, gute Mtterurrg bringt einen gleichmäßigen, chn^en Verlaus der Bluche und entzieht die Blüten damit dem Deuwurm urtd fonsttgm schädlichen Ginwirkungen, wie sie bei

warm. Entsprecherrd der schnellen gesMlte^r Entwicklung bts retzt wird wohl auch die Blüte sich

Hessen-Nassau.

Schüchtern. 11. Juni. Das über Dort und Gemar- H55k^S? u, * c ? medergegangme Uumett er hatte kaum zu beschreibmde Gewalt. Fast Poet Stunden hindurch stürzte der Regen wvlHmbrucharttg her nieder, eine halbe Stunde lang mätjrte das!

^ Ifwo^tei- iiif, verzogen hatte, boten sich den Ifcwlr Btldec dar. Keine der Dorfstraßen ist in ihrem

v ^^ n x belahrbar. eine von r en in einer Länge von

SSSJKilometer aany m^w. An Feld- und Baum- fruchtm rst ungeheurer L>chadm angernr- et worden.

mr. Frankfurt a. M , 12. Juni. Die Stadt Frankfurt rn erner Erngaln an die Reichs stelle für Obst und Gemüse deit Konserventabrrkanteii zu etfaul-en, luie seither ihrem Gewerbe Ä Konservml^rshellmrg unter staat-

MuL d fl55? ma emzurrchtm. Dre 8k>nferbenfaM&mto4

luttm tiijn die Städte mtt emwaudfveter Ware versorgt und im der BerjorMmg. insbesondere der minderbemittelten Be- Volkerung solle man es bei dem bisherigen Zustand belassen.

Füller sch e Badeanstalt. WasserwSrme bt j Lahn am 13. Juni: 20° Reaumur.

Spictpian der vereinigten zrankmrter Stadttheaiu.

Opernhaus.

n, _Donnerstag, 14. Juni. äbds. 7 :Orpheus und Eua-dike".

uZj®' ^uni, abds. 7\-j.Rigvletto" Samstag. 16. Juni, a "5 er hegende Holländer" Sonntag. 17. Juni. abds. 6^-: ,F)Largar>ethe Montag, 18. Juni, abds. 7:Aebelö". Dienstags lJ.^yum, E>s. 7:Der Zigeunerbaron". Mittwoch. 20. Juni, Kvs. b:Die Walküre". Donnerstag. 21. J-uni, abds 7:Der Barmer von Sevilla". Hieraus:Tänze von Brahms". Schauspielhaus.

Donnerstag, 14. Juni. abds. 7':Wie es euch gefällt" Frei- mg, Id.^zunr, abds. 7>: Vierte Borst, im Sliatesveare-Lustsp.-- Bvkl.honette von Shakespeare" Hierauf:Die Komödie der Irrungen . Lximstag, 16. Juni, abds. 7y s :Hampelmanns Ge- Sonntag. 17. Juni. abds. 7>/,.-Me es euch gefällt". Montag, 18. Jum, abds. 7>2-: Fünfte Borst, im Slzakespegre-Lust ' sprel-Zykl. ..,Was ihr wollt!". Dienstag, 19. Juni, abds. 7: Letztes .^'«§^^-Hanssens.Hamlet". Mittwoch, 20. Juni, abds 6> - Letzte Vorst, dies. Spielz. Zum 25. Male:Peer Gvnt".

VSchestl. UebersiÄt derCaderfällr l d.Stabt SicheL

20. Woche. Vom 13. bis 19. Mai 1917. Einwohnerzahl: angenommen zu 33100 (inkl. 1600 Mann Militär) ^terblichkeitsziffer: 39,24'/,..

Rach Abzug von 13 Ortsfremden: 18,85%,.

ES starben an

Altersschwäche Rose

Tuberkulose der Lungen

Gehirrischlag

anderen Krankheiten des Nervensystems anderen Krankheiten der Derdauungsorgane Krebs Selbstmord

anderen benannten Todes­ursachen

Zus.

Er-

Kinder

wachsene

tm t. getan*« tabr

vom 2 btS tb. 8ah7

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-

L. .50/5. 17. K. R. A.,

betreffend Beschlagnahme und Bestands- Rhedung von when Reh-. Rot-. Dam- und Gemswild-, Hunde-, §ü)weine- und Seehundssellen, von walroßhäutm. Renn- uud Elentierfellen, somie von Leder daraus.

8 om 13. Sfcrari 1917.

£^ ni ? t e- 4in '. 9 wird mit Ersuchen des König. Zu&^ n ck^S li h'erimt j, |c qllgemcimn Kenntnis gt-

Bes<N»gA<ihme>wrschriftzn nach § G der Bekannt- nwcwntgtn^&gr die Sicherstzll-mig Don Kriegsbedarf in der i^assnna w> m ^28. April 1817 (Reichs-«t<-setzbl. §. Z76)*) , jede ZnImderhaMmrg gegen die Meldepflicht und Pflicht rur slübrmiq ^agerbeichs noch § ö der Bekanntmachungen aber Vorrats- erdednngcn vmn Februar 1815, vam 3 Senteniber 1817 ltnh

^ f} ototo 1815 s?s 5 rÄw

Eann der Betneb des 5Amdelsgewecbes gemäß ^ L r Fe ruhaltung unzuverläNger Personen ^esagt^vvrdm" ^ ^Umbcr 1915 (Reichs--Gc!setzbl. @/603)

8 1 .

Don der Bekanntmachung betroffene Gegimstünde.

-fc °b«^E

a) Reh-, Rot-, Danv- wtd GemSwkld:

b) Hiulndsn:

o) Lahmen Und wklden Sdfi oe vn az ;

d) Seelmnden:

e) Wcklwsseu;

f) Rerrn- Uni» Glentieven;

g ' a ^ f b^kchneben Häsröc» m* Fellen

hergestelltr Leder.

Auch Häute und Felle, die von geßrllemM Tieren stmmnen fmv ijou der BekEttmachuug betroffen. '

97^4 betvoffm, von dieser BeLrnuttnachung wecken Häute und Felle derremgen Tiere, du- Etgenvrm der Kaiserlichen Marine sind.

. ^ ! u einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu

zehntausend Mark wird, sofern nicht nach den allgemeinen Strafae- setzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft: 19

1.;

2. wer. imbefvgt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseite- ichatst, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder oder em anderes Veräußerungs- oder Erwerbs­geichast über ihn abschließt: ^^weros

derpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwayrcn und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt:

4. wer den erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt

**} Wer variätzLich die Auskunft, zu der er auf Grmtd dieser Derordnung verpsttchtet tst, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wnfeutttch unrtchttge oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geraugm^ bts zu sech^ Monaten oder mit tzfeldstrase bis zu zehntausend Mark bestraft. auch können Vorräte, die verschwiegen sind im Urteil tut dem Staate verfallen erklärt werden wrrd bestraft, wer vorsätzlich dte vorgeschriebeueu Laqerbücher ein- zuncht.-a oder zu fuhren unterlätzt Wer fahrlässig die Atrskuntt zu der, er am Grund dieser Verordnung verpflichtet ist nickt n der gesetzten Frtst ertettt oder unrichtige oder unvollständige An- gab-u macht, tmrd mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder inr llnvemwgensfalle mit lvefäuguis bis zu sechs Monaten bestraft (^bcnio wird bestratt, wer tahrlätsig die po-rgeschriebenen Lagerbücker eutzurlchten oder zu rühre:: unterläßt. <«geroucyer

^ Jnlaudtsches Gefälle [

- otiyxor CO uaj

. 5*2i:. f f )ie . m Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel!

der Todesfälle m der betreuenden Krankheit auf von auswättL nach Gtetzen gebrachte Kranke kommen.

Berösfentlickung des Großh. Kreisgesulrdbeitsamts OUeßen.

Mchrzmalrat Dr. ($ Walg e r . Großh. Kreisarzt.

Beschlagnahme.

Hrermrt wecken beschlagnahmt:

i . me Häute jot6 Felle im § 1 genannten Tiere, soweit ne tm Ziuaaide augesallen sind, emschlieUich der bereits emgearbette-en 5>Mte und Felle;

ri mt K' g) i^smte Leder in ick^r Form, Elgentzan:. Besitz oder Gewahrsam einer oder ^Gerber Vereinigung befindet.

auck Häi un Smne dieser Bestimmmtden gelten

^ besetzten feindlichen Gebieten und

&^ fas unb Me afc auf

8 3

Wirkung der Beschlagushme.

9^^?es'cAaOm^W hat d« WirLmg, daß die Vornahme von ^ ß 1 I>eTÜ ^ rrte7t Gegonitänden ber&oten fectü&moen über sie nichtig sind, soweit Anordnungen erlaubt werdet VerfMttlgen sdehm Berfügu-ngeu gleich, fateen 1 ^ ec ÄwVtgSvollstpeÄmg oder Arrestvollziehirng er-

8 ä.

BeräuherungserlarrLnis.

^^ bie Bermcheriutg und Lieivrnng mlan^fchest MEs, soweit es nicht aus nMtärischen Sck)tackt:ni^ gm stammt, mögenden-fallen erlaubt, sotzw: die an diie Beräuße-, ^ gestsüPftLn Bedingungen des § 6 dieser Be-,

kmultumchuu-g Amvgehatteu :verdeu:

u) von dem Besstzer des Tieres an eine Häuteverwertungs-Ver- ermgung soserrn er chr zur Ginlieserung der von dieser Be- wrmtmachung b^wffeneu Feile seit spätestens 1. Juli 1916 ^ u nd Mar bei gesalzenen Fellen Fellen innerhalb c

Wvchvn tiKKp delrn Mhcmten:

b) 191 nicht seit spätestens 1. Juli

^^^2^"«^^^^0S-Verelntgung zur Ablieferung ul BekamtLmachrmg betroffenen Felle vertrag

Z^udler, und zwar bei gesab- ^uen ^llen vmrerhalh wer Woche:r, bei trockenen Fellen tnnerWb acht Wvchen nach dem MhSnten-

° ^ ^^^^^^hd^monattich über 500 der ton dieser Bek:mttnachung betroffenen Felle angesammelt ^ öugelassenen Großhändler t), jedoch spätestens

^ 9e folgenden Monats für das imrer- Me* tnrc ^ 9cm<iemn Kalsndermionats crfmmndt? Ge-

d) der moEch höchsterts 500 der von dieser Bekanntmachuug betrosfeiren Felle angesammelt hat

irr üim cijtcn anderen Händ^

ler lSammler), jedoch spätestens am fünf^hnten Tage des

das innerlxrlb des vorangegangenen Kalerchermonats gesammelte Gefälle: "

e) Hmiteverwertungs-Bereinigung, die etnem Verband 1 r ^Euteverwertturgs-Vereimgungen angebärt, an diesen

^ner HäuteperwertungK-Bereinrgung, die Lei- ^u^'^anb angehört, an einen zu gelassenen '(Großhändler * sol^d^n V^^edoch spätestens aut fünfzehnten lAge des wlaenden Monats firr das rmrerhalb des vorangegaugenen Käleudermonats gesammelte Gefälle: ^ ^

' ^ ^em Verband von HäuteverwerttmsA-Bereimgunqett

MLe %kl^ieh^^Ä?^ ^?bbändler au die

^ E funnrndzwanzigsten Tage des

4Um nm ^ ,rteri beäfefbeii Monats

g) £?w^®° mm -? ftptk «? di- BerteilungMcllk 5,. jedoch mnlten Tose dcs Monats fitz das bis' rum d Tage des BormoncttÄ gesammelte Gefälle *

^??"^er..Berteüuugsstelle (8 5) an die Gerbereien. '

^ e t .^ et : a - u Vkwi'ULen und Liefentngen siird nur erlaubt wenn /Schlächter sowie Wdeckereien und Wildbret alle Stellen, an lvelche die Felle veräußert werden bürgen, Bücher fuhren aus denen folgendes ersichtlich ist * ^

_5? Berufs:chlachtern sowie ?M»eckereien und Wildbrethänd^

StSSwSteÄ

lem: Tag ber Schlachtung oder oes WhäntMs, Äup- BMMr des 0-eNes, Tag der Ablieferung, Anzahl und Art der Felle;

ber ..ben weiteren Lieferungsstufen bis zum Bnckatck von .vauttvenverbing. Ve:*einigungeu oder zum zu ge tasseneu. ^oßhandlec ein,chließ!ich: Lieferer und Gmiuanger, Tag «r Etnneferung und Weiterlieferung, Anzahl und 'Art -u-r r^lle. die ^chlachtark, sofern sie von der im - 3 Zisser 1 b angegebenen abweicht : ferner die Äiängel uno das Jede andere Art der Veräußerung oder Lieferung von besmt.rg» nahnrven Fellm ist verboten, insbesondere der Ankauf <*ur Gin - ^^eilungsstelle Gerbereien von einer anderen Stelle als der

8 5.

SammiLstelle utS Dertrilunasstelle

^ 521 n S?J!: IIe j£ T . bescylagnamun Haut. um> F^lle tft die RohhQUt-dllttengesellschatt in Beriru W. 8. Behrerrür. ZS. q^^^ugsstelle ist die Kriegsleder 9llttengeseNschaN in Ber- lm W. 9, Budapester Stratze 11/12.

8 6 .

Bohundluug der Felle bis zur Ablieferung an den GeEr.

1. Die Erlaubnis zur Verfügung Wer die beschlagrmhmten'FeAe Ut davon abhäng'tg, daß die folgenden Vorsck^riften beobachtet werden:

a) Die von der Beschlagnahme betroffenen Felle sind Seim' .. M^den sorgfälttg zu behandeln, o Alle unter § 1 a, b und d bezeickxneten Tiere müssen mit Kvpsliaut, fedoch ohne Kopffrwchen und Beiuknocheu ab­gehäutet wecken. Schweine müssen mit Kops (jedoch bfe M ben^ Augen.ohne Schnauze abgeschnitten), ohne Füße, ohne Sawwnz und ohne Ohren abgehäutet wecken a) Hunde-, Schwerne- und Seehundselle ssnd spätestens rnnerhalb 24 stunden nach dem Mhäuleu vom Ge­wahrer sorgfälttgst zu salzen. Falls Hunde- und Schweine feile nicht innerhalb 24 Sttinden nach dem Abi. hauten gesalzen wecken können, müsse:: sie unverzüglich gettockuet werden.

.Die Felle von Reh-, Rvb-, Dam-, Y^mswild strrd. ^ MgWttgst zu trocknen. 'Die zu krock-

naicken Felle Iollen unverzüglich u.ach dem Ziehen mtt der ^letsc^erte nach außen möglichst in Zugluft und rcketNalls vor Nässt gefchutzt so aufgehängt werden, dass, dfk Stellen des FÄes gut trocknen können, ck) Sck-weine- und Hundefelle sirrd nach dem Trkalttn spm*- dem Salzen) zu wiegn: Die Gewichtsfestsetzunq hat in den Abmaßen von 0,10 kg zu erfolgen. Das durch Wie- KL^Etelte Gewicht ist bei diesen Fellen in unver- löschttcher Schrift (z B. durch geeigneten Tintenstift) aus oer FlEette des Felles zu vermerken. Die Fette von Reh- Rot-, Dam- und. Gemswild sowie bi% Schweine- nub öuni*feUe, die nicht gesalzen necken konnten, svrd m vvMrocke::em Zustande zu wiegm. Das so ermittelte Gew«ht M durch geetgiteben Farbstift auf der Fletsch­lette des gelles zu vermerken.

a) Jeder Verlvabrer hat dic Fr-N- psleSli» m Velmb'hx o . S"? t»en feothmont arirennt yu lmltzn.

3. a) J^der Sandler Sammlni bot ÜrS zrim filnfn^ttm Ta.tz eine Liste für das von ihm in: vorher­gehenden Morrat gesammelte (hefälle nebst einer Re>h» inm-g darüber an den zu gelassenen Großbändler eirt-« oSTeK!' an ^ n Ww Ware kiefern will.

d) Icke H^teverwertungs-Vereinignug, die einem Verband angehort. bat bis zum fünfzehnten Tage eines jede:: Mo« 7wts eme Liste über das im vorhergehenden Monat von rhr geiammelte Gefälle nebst einer Rechnung darüber an > Berband einzureickx'n.

c) Icke Häuteverwertttngs-Vereinigung, die keinem Verband angehort, hat bis zum fünfzehnten Tage eines jeden Mo­nats eine Liste über das von ihr jm vorhergehenden Monat angejammelte Gefälle nebst einer Rechnung dar­über an den ^gelassenen Gwschändler einzureicken 5v ,IC l ^ re Wären liefern :mll.

d) Die Verbände voü Häittever:verttmgs-^rei:ttgungen mck me ^uMassenen GrosthlMdler haben bis zum fünfund- zivanzrgsten Tage eines leden Rtonats die Listen fftt daS

|On. nmtzchntvn Tage desselbett Monats ihnen ^wMete (gefalle nebst einer Rechnmtg darüber an die MNKivelstelle in der borgeschriebenmt Form einzureichen.

8 7.

Meldepflicht.

-tta ***1% 4 und 6 feine Veräußerungserlaub-

bat wer von ihr kernen Gebrauch gemacht hat. hat die in seinem