Bkkmlm-W
Rr. Bst. 1945/2. 17. K. R. A-,
betreff. Bestasrdserhebung nndLagerbuchführung von Drogen und Erzeugnissen ans Drogen.
5Som 15. März 1917.
Vachsteherrde Bekanntmachung wird auf Ersuchen des ffömg- Lchen Kriegsministeriums fyicrntü zur allgemeinen Kenntnis go* bracht mit dem Bemerken, daß», soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung My Grund der Bekanntmachungen über Vmwatser Hebungen vom 2. Februar 1915, 3. ©eptentber 1915 und 21. Oktober 1915 (Reichs- Gesttzbl. S. 54, 549, 684) *) bestraft wird. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß, der Bekanntmachung zur Fernhalmng iunKuverlässiger Personen Dom Sxmbel vom 23. September 1915 Meichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden.
§ 1 .
Meldepflicht.
Die von dieser Bekmurtmachung betroffenen Personen (§ 3) tzneldepflichtige Personen) unterliegen hiMüchtlich der von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände (nreldepftichtige Gegend stände) einer Meldepflicht.
§ 2 .
MeDrpfLichtise Gegenstände.
Meldepflichtig sind:
Ir. Agar-Agar .... 1b. Agar-Agar Linealform 2a. Aloe capensis . . . 25. Aloe Cura^ao . . . i2c. Extractum Aloes . . 13. Baisamum Copaivae 4 Baisamum peruvianum 0a. Benzoe Siam . . 5b. Benzoe Sumatra . . 5c. Benzoe Palembang .
6. Cantharides ....
7. Catcchu.
8. Cera alba ....
9. Cera flava ....
10. Cetaceum ....
11. Cortex Chinae, D. A. B
12 .
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20 .
21 .
22 .
23.
24.
25.
26. 27. 23. 20 .
30.
31. 32
33.
34.
35.
36.
Cortex Chinae . .
Cortex Quillaiae . .
Cortex Simarubae .
Crocus.
Flores ChamomiOae .
Flores Cinae . . .
Flores Verbasd . .
Folio Belladonnae Folia Jaborandi . .
Folia Menthae pipcritae
ferminztee .
Folia Sennae.Sennosblätter.
V.
Sobald die Vorräte meyr
Agcrrfäden . . .
betragen als: . . 80 kg
Agarstangen . .
. . 30 „
Kap-Aloe . . .
. . 10 „
Cura<)ao-Moe. .
. . 10 „
Aloeextrakt . . .
- . 5 „
Kvpaioabalsam .
. . 50 „
Perubalsam . .
. . 10 „
Siim-Benzoe . .
. . 10 „
Sumatra-Benzoe.
. . 30 „
Palcmbang-Bcnzoe
. . 30 „
Spanische Fliegen
. . 5 „
Katechu ....
. . 25 „
Weißes Wachs. .
. . 25 „
Gelbes Wachs . .
. . 25 „
Walrat ....
. . 10 „
Chinarinde, Dtsch Arz-
neibuch V. . .
. . 50 „
Chinarinde anderer
Art 500 „
Seifenrinde . .
. . ico„
Simarubarinde .
. . io „
Saftan ....
. . io „
Kamillen . . .
. . 100 „
Zitwerblüten . i
. . io „
Wollblumen . .
. . 50 „
ToMirichenblätter.
. . 50 „
Jaborandidlätrer.
. . 50„
Pfefferminzblätter, Pfes-
Folia Uvae Ursi .
Folliculi Sennae . . . .
Fructus Anisi.
Fructus Aurantii immaturi Fructus Capsid
Büren rrc ubenbiätter Senncsschote«
AnLs.
Unreife Pomeranzen Spanisch« Pfeffer
Fructus Card.Kümmel
Fructus Colocyndudis Fructus Foenicttfi Fructus Juniperi . . Fructus Myrtillorum Galla e.
Kvlogninthe« . Fenchel . . . Wacholdedkeren Getrockm Heidelbeeren Galläpfel
Lycopodium.BärlappsPoren
OleuM Foeniculi Oleum Menthae piperitae
37a. Opium.
37b. Opium pulveratmn . .
37c. Tinctura Opii ....
37d. Tinctura Opii crocata .
37e. Extractum Opii . .
38. Radix Colombo ...
39. Radix Gentianae .... Enzianwurzd 40a. Radix ipecacuanhae Car-
thagena .
40b. Radix Ipecacuanhae Rio .
41a. Radix Liquiritae hispanicus 41b. Radix Liquiritiae russicus .
42. Radix Senegae
43. Radix Valerianac 44a. Rhizoma Hydrastis 44b. Extractum Hydrastis flui
dum . . . . .
45. Rhizoma Rhei . . .
46. Rhizoma Zingiberis .
47. Semen Cydoniae . .
48. Semen Foenugraed .
49. Semen Sabadillae
50. Semen Sinapis . . .
51. Semen Strychni . .
52. Styrax ....
53a. Succus Liquiritiae 53b. Succus Liquiritiae pulvis .
53c. Succus Liquiritiae in ba-
cillis.
53d. Succus Liquiritiae in massa 53e. Succus Liquiritiae depuratus
Fenckelöl Pfefferminzöl . . Opium .... Opiumpulver . . Opiumtinktur . .
„ , sasranartige Opiumcxtrakt . . Kolombowurzel .
Brechwurzel . . Brechwurzel . . Süßholz, spanisch Süßholz, russisch. Senegawurzel . . Baldrian . . . Hydrastisrhizom .
100 50 „ 50 „ 50 „ 150 50
100 „ 600 „ 10 „ 100 100 „ 100 „ 500 „ 50 ,. 10 „ 10 „ 5 „ 10 10 „ 10 „ 1
50 „ 100
10. 10 „ 100 „ 100 30
100 „ 10 „
Hydrastissluidextrakt . 10
Rhabarber.100
Ingwer, nicht kandiert 100 Ouittensamen .... 50
Bockslonsamen . . . 100 Sabadillsameu ... 50 Senfsamen ...... 50
Brechnuß.100
Storax.50
Süßholzsaft,
„ in Pulver ... 50
„ in Stangen ... 50 „ in Masse ... 50
Gereinigter Süßholzsaft 10
Nicht betroffen von der Bekanntmachung sind Vorräte in Form von Pillen, Pastillen, Tabletten ustv. der Ziffern 1 3. bis 53 e.
Acetanilidum.Antifebrin.10 kg
Acidum acetylosalicylicum Acetylsalicylsäure, Aspirin 50 ,.
Benzoesäure . . . . 10 „
Zitronensäure, alleSort. 100 „
DiäthylbarbitursLure,
Veronal.50 ,,
Milchsäure.50 „
54.
55.
56.
57.
58.
59.
Acidum benzoicum Acidum citricum . . . . Acidum diaethylbarbituri-
curn.
Addum lacticum . . . .
*) Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe vis zu zehntausend Mark bestraft, auch können Vorräte, die verschwiegen stnd, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Ebenso wird bestraft, wer vorsätzlich die vorgeschriebenen Lagerbücher ein- ^richten oder zu führen unterläßt. Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er aus Grund dieser Verordnung verpflichtet ist. nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angabm macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitauseird Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Eheuso wird bestraft, wer fahrlässig die vorgeschriebenen Lager- ^Lücher emzuridsten oder zu führen unterläßt.
60. Addum saficyUcuai . .
61. Aidum tannicurn . . . . 62a. Addum tartaricuin . . . 62b. Acidum tartancuxn tcchai-
cum.
63. Aethylmorphinum hydro
chloricum .
64. Ammonium bromatum . .
65. Argentum collokialc,
Collargolum.
66. Argentum nitricum . . .
67. Argentum proteinicinn . .
68 Atropinimi ei eius »alia .
69. Bismutum subgallicum . .
70. Bismutum subnitricum . .
71. Bismutum subsalicvlicum
72. Bismutum tnboniphciiyli-
cum .’
73a. Chininum hydrochloricum
D. A. B.
73b. Chininum hydrochloricum D. A. B.
74. Chininum sulfuricum
75. Chloralum hydratum
76. Cocainum hydrochloricum
77. Codeinum puosphoricum
78. Coffeinum .
79. Coffeinum-Natrium salicy-
licum .
80. Diacethylmorphinum hy
drochloricum . . .
Borrät« mehr betragen als: SallcYl säure .... 100 „ Gerbiäure. Tannin . . 50 „
Weinsäure. alle Sorten 100
„ , technisch . . . 100 .. Aethylmorphrnhydrochlo-
81. Emetinum .
82. Eucain B .
83. Guajacolum carbonicum .
84. Hexamethylentetraminum
85. Homatropinum et eius sa-
lia .
86. Hydrargyrum chloratum .
87. Hydrargyrum bi.h!oratum
88. Hydrargyrum oxydatum .
89. Hydrargyrum praecipita-
tum album ....
90. Hydrastinum et eius salia
91. lodoformium . . . .
92. Kalium bromatum . .
93. Kalium permanganicum .
94. Lithium et eius salia . .
95. Methylsulfonalum . . .
96. Mentholum .
97. Morphinum hydrochlori
cum .
98. Natrium bicarbonicum
99. Natrium benzoicum . .
100. Natrium bromatum . .
101. Natrium salicylicum . .
102. Novocain .
103. Novocain-Suprarenin
a) solutum ....
b) Tablettae . . . .
104. Phenacetinum . . . .
105. Phcno-phthalei'num . . .
106. Phenylum salicylicum . .
107. Pilocarpinum et eius salia
108. Pyramidon,
Pyrazolonum dimethylami-
nophenyldimcthylicuin .
109. Pyrazolonum phenyldime-
thy licum .
110 Pyrazolotram phenyldime- thylscum salicylicum 111. SaccJiarum lactis . . .
112a. Salvarsan .
112b. Salvarsan-Natriurn 112c. Neo-Salvarsan . .. .
113. Santoninum .
114. Strychninum et eius salia
115. Sulfonaluth .
116. Suprareninum hydrochloricum .
117. Tannalbin .
118. Tanninum albuminatum .
119. Tannoform .
120. Tartarus depuratus . . .
121. Terpinum hydratum . .
122. Theobromino-natrium salicylicum .
123. Theophyllinum . . .
124. Thymolum .
125. Veratrinum et eius salia .
rid, Dwnin ....
1 „
Ammoniuilchlomid . .
50 ..
KvUochales Silber, Collaigo! ....
3
Silbecnitrat ....
1b
Albumosesilder, Protav- gol.
6 ..
Atropin u seine Salze Basisch-s Wismmgallat Dermatol ....
25 g
25 kg
Ba isck?es Wismuttritcat
25 ,
Bajisches Wismutjalstylat
25 kg
Leroiornt.
25
Chini ichydwchlorid
T A B V. . . .
10 „
C h ini n Hy l>ro chlo rü> TABU. . . .
10 „
Chittinsulfar ....
10 „
Chloralhtstrat ....
10 „
Kokain Hydrochlorid . .
1 w
Ko dein phosphal . . .
1 ..
Koffein.
2 „
Kosfein-Natriumsolicylat
2 „
Diacetbylnwrphinhydro- chlorld, Herornhydro- chlorid.
1 n
Emetin.
25 g
Eukain B.
1 kg
Guajacolkarbo7rat,Tuotal
10 „
Hexamethylentetramin, Urotropin ....
50 „
Homatropin u. s. Salze 25 g Queckjilberchlorür,Mlomel 25 kg Quecksilberchlorid, Sub.m 25 „ QuecksilbewLyd, rotes Quecksilderorchd 25 „
Weites QuecksllberprL-
zipikat.25 „
Hydrastin u. seüre Salze 10 g
Iodo-orm.25 kg
Kaliumbromid . . . 100 „
Kaliumpermanganat, übecmangansrs. Kali 100 „ Lithium u. seine Salze 10 „ Methy sulsonal, Trional 5 „ Menthol. 5 „
Morphinhydrochlorid . 2 „
Natriumbtturbonat . . 500 „ Natriumbmzoat ... 25 „
Natriumbromid . . . 100 „ NatriPusalicylot. . . 100 „
Novocain.Och „
No vocaiw-Supvarenin
a) gelöst ... 50 Röhrchen
b) Tabletten . 50 Phenacetin .... Pherwlphlhalem . . . Phenylsalicylat, Salol. Pilokarpin u, ferne Salze Pyramiden,
Dimelh y lamino tchenhl-
di methy lpyrazolon Pheny ldimethylpyrarolon,
An ipyrin .... 5 „
Salicyl saures Phenyl- dinleibtzlpyrozolov. Sa-
lipy rin. 5 „
Milchzucker .... 100 „ Salvarsan .... 50 Röhren Salvarsaw-Natrium . 50 „
Neu-Salvacsan . .50 „
Sanwmn. 200 g
Strychnin u. seine Salze 25 „ Sulsonal.10 kg
Suprareninhydrochlorid 10 g Tannalbin ..... 10 kg
Tanninalbuminat . . 10 „
Tonnosorm,Methylendi-
tannin.10 „
Weinstein, saures iwfrt- saures Kalium. . . 100 „ Terpiuhydrat .... 5 „
Theobro minnatriumsali-
cylat. 5 „
Theophyllin, Theocin . 1 „
Thymol. 1 „
Veratrin u. seine Salze. 25 g
10 kg
5 „ 10 „ 25 g
5 kg
§ 3.
MelLepflichtige Prrsone«.
Zur Meldung verpftichtet sind:
1. alle Personen, welche Gegenstände der in § 2 bezeickmetmr Art ‘ in Gewaltsam haben ode r aus Anlaß ihres Handelsbetriebes
oder sonst des Erwerbes wegen kaufen oder verkaufen,
2. gewerbliche Unternehmer, in deren Betrieben svkhe Gegenstände erzeugt oder verarbeitet werden,
3. Kommunen, öffentlich-rochtliche Körperschaften und Verbände. Vorräte, die am Stichtag (§ 4) nicht in Gewahrsam des Eigentümers befinden, sind sowohl von dem Eigentümer als auch von demienigen zu melden, der sie an diesem Tage in Gewahrsam hat (Lagerhalter usw.).
Neben denrjetngen, der die Ware in Gewahrsam hat, ist auch derjenige zur Meldung verpflichtet, der sie einem Lagerhalter oder Spedfteur zur Verfügung eines Tritten übergeben hat.
8 4.
Stichtag, Meldefrist, Meldestelle.
Für die Meldung sind bei Beginn des 15. Marz (Stichtag) sowie des 15. September (Stichtag) eines jeden Wahres vorhandenen Bestläude an metdepflichtigen Gegenständen maßgebend.
Tie erste dNeldung hat bis zum 1. April 19 l 7, die späteren Meldungen haben bis zum ersten Tage des auf den Stichtag folgenden Monats zu erfolgen.
Tie Meldungen sind an die Medizinolabteflung des Königlich Preußischen Kriegs Ministeriums
Berlin W 9
Leipziger Platz 17
erstatten.
Erreichen die Vorräte an den in § 2 bezeichneten Gegenständen mub dem Stichtage die meldepflichtigen Mengen, so ist die 33e* standsmeldung innerhalb 2 Wochen an die vmLezeichnete Stelle zu erstatten.
8 5.
Art der Meldung.
Die Meldungen haben nur auf den amtlichen Meldescheinen zu erfolgen, die bei der VordruckverwaLung der Krie^-Rohstoff- iALtellung des Kriegsamtes des Königlich Preußischm. Kriegsmini--
ffcrtmnS, Berlin SW 48. BerMngrrL D^Sremannstvkchv 10, waCet Angabe der Bordrmknuminei Bst 1247b cmaarfantem find.
Die Anforderung der Meldescheine ist mit deutlicher Unterschrift intb genauer Adresse zu versehen.
Der Meldesck-ein darf zu anderen Mitteilungen als zur Be- anrworvmrg der gestellten Fragen nicht verwandt werden. Aus die Vorderseite der zur Uebersartdung der Jäeldung bemttzten Brief- Umschläge ist der Vermerk zu seyen:
„Betrifft Drogenmeldung."
Von den erstatteten Meldungen ist eine zrveite Attsfertiguitg (Abschrift, Durchschrift, Kopie, von dem Meldenden bei seinen Geschäftspapieren zurückzubchalten.
» § 6 .
Lagerduchführung.
Jeder gemäß § 3 Meldepftichtige hat über folgende Gegenstände:
1. Salvarsan,
2. Neo-Salvarfon,
3. Chinin und ChininsalHe,
4. Brvmkalium.
5. BiL>nrnatrium,
6. Divcphin und Ndorphinsalze,
7. Kodein und Kodeinsalze,
8. 5bo koin und Kokain salze,
9. Perubalsam,
10. Areiylsalicylsäure,
11. Aspirin.
12. Pyrarnidon
ein Lager buch zu führen, aus dem jede Mmderung der melde- pfiichtigett Vorratsmeng«i und chve Verwendung ersichtlich sein, tnnß. Soweit der Meldepflichtige bereits ein derartiges Lagerbuch^ fsthrt. braucht er kein besonderes Lagerbuch einzurichten.
Beauftragten Beamten der Polizei oder Militärbehörden ist jeberzeit die Prüftmg des Lagerbuches sowie die Besichtigung der! Räume zu gestatten, in beiien ineldepflichtige Gegenstände sich be- ftnden oder zu vermuten sind.
8 7.
Anfragen und Anträge.
Me Anfragen und Anträge, welche diese Bekanntmachung be- tvefien. sind an die
Vledizirtalabteillmg des Königlich Prarßffchen Kriogsmrnisterrums
Berlin W 9 Leipziger Platz 17
zu richten. Sie muffen aus dem Briefumschlag sowie am Kopfe des Briefes den Vermerk tragen:
„Betrifft Drogennreldung."
8 8.
Inkrafttreten.
Diese Be kann tmachveng tritt am 15. März 1917 in Straft- Mit ihrem Inkrafttreten wird die Beftrnnttmrchung Bst. I. 308/12. 15. K. R. A., betreffend Be-standserl-ebung und Lagev- buchführung von Drogen und Erzeugnissen aus Drogen, vom 20. Januar 1916 aufgehoben.
Frankfurt (Main), 15. Mä^ 1917.
Stellv. Genrraliommando des 18. Armeekorps.
B e t r.: BestcrndserHebung und Lagerbuchführtmg von Drogen und Erzeugnissen aus Drogen.
An die Groß!). Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Indem wir aus die BekanutmackMrg des stellv. Generals koMinaichos des VS A Armeekorps pon heute verweisen, becruft tragen wir Sie, folgendes alsbald ortsüblich zu veröffentlichen^ „Das stellv. Genetttlkommando des 18. Armeekorps hat unterm 15. Marz 1917 eine Bekanntmachung betreffend: Bv- standserhebung und Lagerbuchführung von Drogen und Erzeug- Nissen aus Drogen erlassen. Diese Bekanntmachung enthAt Bestimmungen über MlMpfticht, meL-cpflichtige Gegenstände, meldepflichtige Persorven, Stichtag, Meldefrist, Meldostelle, Art der Meldung, Lagerbuchführung. Anfragen und Llnträge sowie Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung ist im Gießener Anzeiger abgedruckt und kamt auf unserer Amtsstube eingesrhm werden."
Der Gießener Anzeiger, der obige Bekanntmachrrng ertthLt, ist von Jhriwr aus ZÄnffch der Interessenten vorMÜrgen. letzteren auch aul etwaige Fragen eingehende Auskunft m geben.
Gießen, den 15.Marr 1917.
Großherzogliches Kreisantt Gießen.
I. B.: Langcrmann.
Aufforderung des Uckegsamts Zur fteholülgen Meldung gemäß 8 1 Äbs. 2 der Tesetzer über den vaterl. Hilfsdienst.
Zwecks notwendiger Ablösung wehrpflichtiger, im Heimatgebiet beschäftigter Kraftwagenführer wird hiermit zur sofortigen freiwilligen Meldung hilfsdienstpflichtiger, nicht wehr- Vflrch-tiger Kraftwagenführer mit dem Führerschein 111 b ausgefordert. Der nach Deckung des BÄmrfs in der Heimat verbleibende Ueberschuß kommt zur Verwendung für die besetzten Gebiete und die Etappe in Betracht.
Die Meldungen haben unter Beifügung des Führerscheins und etwaiger Zeugnisabschriften schriftlich oder mündlich bei der Kriegsamtstelle Frartknrrt a. M. Abteilung für vaterl. Hilfsdienst, Marienstraße 17 zu erfolgen.
Dabei hat der Bewerber anzugeben, ob er zum Dienst nur im Heimatgebcet (evtl, b-eschrcürkter Bezirk) oder in der Etappe und rm besetzten Gebiet bereit ist.
Frankfurt a. M., den 13. März 1917. 2151D
Kriegsttmtkelle in Ararrkfnitt a. M>
Bekanntmachung.
Betr.: Einkauf von Flachs aller Arten.
Unter Hinweis aus unsere Verftigung vom 15. Dezember 1916, Kreisblatt Nr. 167, sind als Flack-seinkäufer im hiesigen Kreffr' weiter zugelassen:
Moritz Blirmenseld in Kirchhain,
Gustav Blumenfeld in Kirchhvän.
An den Obkrbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung ist zu veröffentlichen. Gießen, den 13. März 1917.
Grvßherzogliches Kreisamt Gießen.
Z. B : L a n a er ma n n.
WSchevü. Aeberstcht derTsdessSüe k. d.Ltaöt Sichen.
6. Woche. Vom 18. bis 24. Febrrtar 1917. Einwohnerzahl: angenommen zu 33100 (inkl. 1600 Mann Militär) Sterblichkeitsziffer: 18,85 •/*,.
Nach Abzug von 5 Ortsfremden: 10,99°/,,.
ES starben an
Zuf.
Kinder
Wachsens
toi 1. Lebensjahr
vom 2 . bis 1». Jahr
Altersschwäche
i
1
—
—
Folgen der Geburt
i(D
10)
—
—
Lungenschwindsucht
2
l
—
1
Lungenentzündung
3(1)
3(1)
—
—
Krankbeiten des HerzenS
1
1
—
—
Gchirnschlag
anderen Krankheiten deS
1
1
NervensystenlS anderen benannten Todes-
2(3)
2(2)
—■
Ursachen
1 <1)
im
—
—
Summa:
12(6)
11 (5)
—
1
A n tu.: Die m Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle in der betrefseitden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.
Beröffenllichung des Großh. KreisgesundheitsamLS Gieße».
Dr. Walger, Med.-Rat.
!


