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20/03/1917 Zweites Blatt
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[} Au s b ent Kreise B ieden köpf, Id. März. Der Lanbrat hat eure Anweisung fffr die Bekämpfung deS Unkrautes von der Sck-rljugend erlassen. Befördere Rücksicht bei der Z uteilung der Jugend ist auf bedürftige Kriegersamilien zu nehme». In Vvrbikdlrcher Weise geht die Gemeinde Naunheim mit der Be­schaffung von Hühnerftttter vor. Eie hat eine Knock-enmühle an ge­schafft, die, mit einem Elektromotor betrieben, allen Gemernde- Mitgliedern Kur Verfügung steht. _

-- Cassel, 18. März. Auf Anregung des Deutschen Bühnen­vereins ordnete d«: Kaiser an, daß für die in der Rüstungsindustrie Cassels und Umgelnmg beschäftigten Arbeiter Vorstellungen rm Kgl. Theater zu Cassel kostenlos stcrttfinden sollen. Tre erste kAuffülnung war bereits heute. Gegeben wurde Müllers Schauspiel .Könige". In jedem Monat finden vorerst z-wei Vorstellungen statt.

= Frankfurt. 18. März. Aus Anordnung des Maarstrats bat das LÄensmittelamt den Höchstpreis für Rindfleisch um 10 Bfg. für das Pfund erhöhen müssen. Als Grund werden die M ebraufwend'.maen für das vom Landes fleischamt der Stadt- gerneiude überwiesene Gefrierfleisch angeführt. Das Ppund kostet m Zukunft mit Knochmbeilage 2,50 Mk. ohne solche 3,10 Mk. Ferner kosten das Pfund Lenden und Rostbeaf mit Knochen 3,50 Mk., ohne diese 4 Mk., Knochen 0,50 Mk. und Rindswurft 3,10 Mk. Zicr Herbeiführung einer gleichmäßigeren Verteilung frischer Fische und Räucherfische unter die Bevöllerimg bat der Magistrat dahier Anordmrng getroffen, daß vom 19. Marz ab Fische nur noch gegen LebensmittelVarten verabfolgt werden dürfen Auf den Kopf des einzelnen Haushaltes darf höchstens 14 Pfund frischer Fisch oder V* Pfund Räucherfisch abgegeben werden. .. _

mr. Frankfurt a. M., 19. März. Die hiesigen Metzger­verbände ivenden sich in einer längeren Eingabe an den Magistrat und die S^tverordnetanversMnmlung, die Regieschlacht un- gen einzustellen. Durch das große Defizit im ersten Monat sei bewiesen, daß die WurschersteUung unter städtischer Verwaltung unrentabel sei, außerdem würde den wenigen noch nicht ms Feld gerückten Metzgern jede Möglichkeit genommen, sich und ihre Familie bei der jetzigen teueren Zeit zu ernähren. Scheinbare lieber'chüsie bei Regieschlachtungen anderer Städte seien auf einen glücklichen Zufall, wie Gelegenheitskäufe von Vieh usw., zurück-

mr^Fra n kfurt, a. M 19. März. Am Sonntag fand in der hiesigen Sbadthalle eine große, vom sozialdemokratischen Verein veranstaltete Frauen Versammlung statt, in der das Gemeinde­wahlrecht der Frau dringend gefordert wurde. Frauen und Männer sollen künftig gleichgestellt sein in den kommunalen Rech­ten, wie sie ja auch alle gleichmäßig der Arbeitspflicht Genüge Küsten müßten. Man will durch Eingaben an die Behörden das gefleckte Ziel zu erreichen suchen, überhaupt soll versucht werden, die.Bewegung zugunsten des Gemeindewohl rechtes der Frau über ganz Deutschland auszubreiten. Eine dahingehende Entschließung ttnrrt* einstimmig angenommen.

Marburg, 18. März. Im Walde bei Rommershausen fand Förster Hupmann ein Afrteor von unregelmäßigen eckigen Formen im Gewichte von etwa 125 Pfund. Ter Stein lag etwa 11 - 1 , Meter tkf in der Erde. Aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich irm das anfangs April v. Js. in der Marburger Gegend viel beobachtete Meteor, das zahlreichen Beobachtungen zufolge nieder- ging. Tie Frmdstelle ivmLe bereits von einigen Fachgelehrten der hiesigen Universität besichtigt. Das Meteor selbst kommt nach hier.

Fc. Wiesbaden, 17. März. Vom 15. März ab ist das Backen von Wer ßbr ödchen und vom 16. März ab der Ver­falls derselben hier verboten. Zuwiderhandlungen werde,! unnach- sichtlich und streng verfolgt.

8pitl-I«m der vereinjgtrn graitfiurter Ztadtchearer.

OtzenchR«.

Dienstag, den 20. Märtz, abends 7 Uhr: JOfenm". Mittwoch,

den 21. Marz: Geschloffen. Donnerstag, den 22. März, abends 7 Uhr: , ^Tiefland". Freitag, den 23 . Mär^: Geschlossen. Sams­

tag, den 24. Marz, abends 7 Uhr:Der Widerspenstigen Zäh­mung". Sonntag, den 25. März, nachmittags 3vL Uhr:Das Dreimaderlhaus". Aberrds 7 Uhr:Aufforderung zum Tanz", Geschichten aus dem Wiener Mild". Montags den 26., Atärz: Gesckstossen. Dienstag, den 27. Ddärz, abends 7 Uhr:Falstaff". Mittwoch, den 28. Adärz, abends 7 Uhr:Die Entführung aus dem Serail". Donnerstag, den 29. März, abends 7 Uhr:Die Hu­genotten".

Schauspiel-««.

Dienstag, den 20. März, abends 7Vs Uhr: Gastspiel der Frau Mary Dietrich vom Deutschen Theater in Berlin.Iphigenie auf Tauris". Mittwoch, den 21. März, nachmittags 3 Uhr:Wilhelm Tell". Abends Uhr:Hampelmanns Geburtstag". Donners­tag, den 22. März, abends 7hs Uhr: Gastspiel des König!, bayer. Hofschauspielers Herrn Kvnrad Dreher mit Gesellschaft.Der alte Feinschmecker". Freitag, den 23. März, abends 7Hz Uhr:Alt- Frankfurt". Samstag, den 24. März, abends 7hr Uhr:Lakaien". Sonntag, den 25. März, nachmittags 3Vs Uhr:Alt-Heidelberg". Abends 77s Uhr:Hampelmanns Geburtstag". Montag, den 26. März, abends 77a Uhr:Könige". Dienstag, den 27. März, abends 77z Ubr: Zum ersten Male:Die verlorene Tochter", Lust­spiel in 3 Aufzügen von Ludwig Fulda. Mittwoch, den 28. Mar,, nachm. 3 Uhr:Wilhelm Dell": abends 7hz Uhr:Tie verlorene Tochter".

Handel.

Gießen, 19. März. Tie Bank für Handel und In­dustrie (Darmstädter Bank) gibt bekannt: Der Aufsichts­rat beschloß, der Generalversammlung für das Jahr 1916 die Ver­teilung einer Dividende von 6 Prozent vorzuschlagen. Der Brutto­nutzen beträgt pro 1916 inkl. 607 199.72 Mk. Vortrag aus 1915 27 757 041,84 Mk., hiervon ab die Handlungs Unkosten, Steuern, vertragsmäßige Gewinnbeteiligungen der Vorstandsmitglieder und Oberboamten im Betrage von 2 207 218,63 Mk.. vertritt auf 219 Köpfe, die Gratifikationen und Teuerungszulagen an die Beamten, die Zuwendungen an deren Pensionsfvnds und für wvhl- tättge (Kriegs--)Kvecke 16 511 487,16 Mk., Absck mobilcen und

160 000 Mk. --- 17 288 140.07 Mk.; verbleibt verteilbarer Rein­gewinn 10 468 901,77 Mk.

U., Abschreibung aus

Mobilien 616 652,91 Mk., Talon steuer-Reservc

Im-

vermischte».

* Die Sommerzeit in Oesterreich. Mus Wien wird gemeldet: lKne morgen erscheinende Verordnung des Finanz­

ministeriums ordnet für Oesterreich vom 16. April bis 17. Sep­tember 1917 die Wiedereinführung der Sommer­zeit an.

Eingesandt.

(Für Form und Inhalt alter unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)

Ist nicht vor einiger Zeit den Herren Buben vom General­kommando das Rauchen in der Oeffentlvchöeit verboten worden? Auf Schritt und Tritt trifft man die un- oder kaum konfirmiertestEN Jünglinge, die, -wie durch so manches andere, auch durch kraftvolles Rauchen sich als vollgültiger Ersatz unserer im Felde stehenden Männer erweisen wollen. Es läge ebenso im Interesse ihres elterlichen Geldbeutels, wie ihrer Gesmrdhett und der knapper werdenden Tabattw-rräte, wenn das Verbot streng durchgeführt würde. B.

Briefkasten der Redaktion.

iA»»«tzme Anfragen bleiben unberückstchtigt^

wird lediglich die unter 15 Jahren. Voraussetzung, daß der Einberufene sie vor Eintritt zum Militär unterhalten hat, oder daß das Unterstützungsbevürfnis erst nach der Einberufung einge­treten ist. Die Frage der Bedürftigkeit soll wohlwollend geprüft

u. a soll die Unterstützung auch beim BorhandenfeEn erneS GrrmMfitzeS (Daus oder dergl.) gewährt werden, besonders, wem»

»ungl

irgendwelche Belastung des Grundstücks vorhanden ist. Auch ringe Ersparnisse schließen den Bezug der Familienunterstützr niÄ aus.

Bedürftigkeit ist im allgemeinen anzunehmen und wenig- stens der M i n d e st s a tz zu zahlerr, wenn nach der letzten Steuer­veranlagung das Einkommen des in den Militärdienst Eingetretenevk und seiner Familie in kleineren Orten 1000 Mk. oder weniger beträgt.__

Forman 8W n Schnupfen

Amtlicher Teil.

Kriegs » v rrt s ch a ftSamt

Frankfurt a. M.

Tagd. Nr. 1238. Frankfurt a. M., 11. 1917.

Ter deutsche Boden Muß Deutschlands Heer und Volk er­nähren ! Eine restlose Bestellung der Felder ist daher für unser wirtschaftliches Durchhaltan erste Voraussetzung! Häupter fordernis ist rechtzettige und gründtchsle Bearbeitung! Sie vermag den viel­fach mangelnden Dünger wenigstens teilweise zu ersetzen!

Ausreichende Arbeitskräfte bedeuten ansvechendes Brot! Sie zu beschaffen ist ernstes Gebot der Stunde.

Mannschaften aus dem Feldheer, den besetzten Gebieten imö den Besatzüngstruppen können nur in beschränktem Umfange frei- gegeben werden, da der ausgedehnte Kriegsschauplatz und der Kanchf nach den verschiedenen Fronten eine Schwächung der Wehrkraft verbietet.

Tie Frauen und Mädchen der Stadt werden auffgernfen und nach Möglichkeit landwirtschaftlicher Arbeit zugeführt werden: So mancher kräftige Arm, der früher auf dem Lande erstarkt ist, kann ihm ^wieder nutzbar gemacht worden. Wo sich geeignete weibliche Arbeitskräfte zur Mitarbeit auf dem Lande bereit finden, ist «s Pflicht der Land.Rrtschaft, sie willig aufzunehmen und ihre fleißigen Hände sich rühren zu lassen in Haus Und Hof, auf ?lckcr und Wiese. Nur wenn alle zusammenstehen, Stadt und Land sich die Hände reichen zu gemeiusamier Arbeit, ist neben den militärischen Erfolgen auch der wirtschaftliche Erfolg gesichert!

Das Kriegswirtschaftsamt Frankfurt a> .M.

Bekanntmachung.

Zu Nr. V. I. 663/6. 15. K. R. A.

Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 29.1. 17. betr. die Abäni^rung des letzten Absatzes des 8 7 der Bekanntmachung Nr. V. I. 663/6.15. K R. A. vom 15.7. 1915 betr.Bestands- eckhebung und Beschlagnahme von Kautschuk (Gummi), Guttaperck^a Balata und Asbest, sowie von Halb- und Fertigfabrikaten unter Verwendung dieser Rohstoffs" wird folgendes bestimmt:

Der letzL Absatz des 8 7 der Bekannttnachung 9fr. V. I. 663/6.15. K. R. A. bleibt bezüglich der Meldung von Kantsckpik (Gummi), Guttapercha und Balata, svtvie von Halb- und Fertig- fäbrikaten unter Verwendung dieser Rohstoffe bestehen und ist künftig zu beachten.

Bezü^ich der Meldung von Rohasbest, Afbest- fasErn, Asbeftfaden, Asbestgarnen, Asbest- fabrikaLe« mrd AsbestaLfäilen wird der letzte Absatz des 67 der Bekanntmachung Nr. V. I. 663/6.15. K. R. A. aus-

ra n kfurt a. M., den 17. Marz 1917.

Stellv. Generalkommando dr§ 18. Arnrrekorps.

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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.

Ter laut Stadtverordnetc-nbesÄluß vom 28. Februar 1917 genehmigte BauftuckitlinienplLn für die Ederstraße, nördlich der Steiustraße, TeUstrecke Stemstraße und nächste Parallelstraße, liegt zur Einsicht der Inter­essenten von Montag, den 19. März 1917 bis zum 16. April d. Js. aus dem Amtszimmer des Tiesbauamts offen. 22558

Einsprückte gegen diesen Plan müssen m derselben hei dem Herrn Oberbürgermeister oder dem städtis Tiefbauantte schriftlich eingereicht werden.

Gießen, den 14. März 1917.

Ter Oberbürgermeister. I. A.: B raub ach.

Gießen ist in der Lage, 100 Zentnrv zer (Kainit und Thomasmehl je zur Hälfte

Tie Stadt künstlichen Dünger (j gemischt) an Gartenbantreibende der Stadt Gießen ab­zugeben. Aunuckdungen zum Bezüge des Düngers können vom 2\. dir 24. März |947 einschließlich bei dem Städti­schen Tiefbauamt schrifllich oder mündlich erfolgen. Bei der Anmeldung ist die Größe des zu bebauenden Grund­stücks in Qmodratmetern arrzugebar und aus Verlangen nachzuweisen.- falls Vieh gehalten wird, ist die Tier- gattung und Zähl an zu geben. 22518

Verspätete Anmewungen körrnen rricht berücksichtigt werden.

Gießen, den 19. März 1917.

Ter Oberbürgermeister: Keller.

inn des Schulunterrichts, t an den städtischen Schulen beginnt

22611 Den älteren Monn, tvelcher meinen Wagen vor­dem Danse Walltorstratze 36 mitnahm, ersuche ich. mir denselben sofort tviederzu- bringen. Frau Fentzuer.

Woldeue Halskette mit Kreuz «Andenken) im Volks- bad liegen geblieben.- zngeben gegen Belohnung Weft-Aulase S8U. 12245

W i e d e r b e Der Unterric wieder am

Donnerstag, dem 2 2. März 1917, im Schulhaus in der Westanlage, und zwar:

für die Schüler der Stadtknabenschule vormittags &y 2 Uhr.

für die «Schülerinnen der Stadtm ädchenfchule na mittags 13/4 Uhr. 2253

Gießen, den 19. März 1917.

Ter Oberbürgermeister: Keller.

Die Landgestütbeschaler für die Landes- gesttttsstationen Berstadt, Butzbach und Grünberg sind an die Stationen abgegangen. 2252B

G i eßen, den 14. März 1917.

Der Oberbürgermeister. I. B.: Grünewald.

Verkauf von Ziegen.

Einige rasserrveine weiße Ziegen («Saaner-Rasse), lvathände abzugeben. Jrtteressenben werden ersr«

Prrvatlf

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Adresse unter Nr. 22548 der Geschäftsstelle dieses bekanntzugeben.