Ausgabe 
1.3.1917 Zweites Blatt
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Schelde nanv kHefferkeit) so zu tun. als ob der Kanzler

keine Annexionen wolle. Er will nur nicht die ausschweifenden Pläne des wirtschaftlichen SechserbundeS. (Heiterkeit.) Was Herr Schettemann auf seinen Wanderungen als Geheimnis aus- keplauderrfwaS jeder in Deutschland weiß, nämlich daß der Kanzler gegen die Äitnexionsbestrebüngeu der wirtschaftlichen Verbände sei, heißt französisch ein secret de polichinelle. (Heiterkeit.) Auch gestern hat uns der Kanzler neue Rätsel auf- gegeben.

Gerade ein starker Mann aber mutz wissen, waS er will. Wenn er die deutschen Kriegsziele nicht öffentlich nennt, dann Laben sie die Oeffentlichkeit wahrscheinlich auch zu scheuen. (Un- ruhe.) Wir machen die Hatzgewnge nicht mit, wir sind gegen die parlamentarische 2 i s s a u e r e i. (Heiterkeit.) Ein bewnderS widerwärtiges Beispiel prosaischer Lissauerei hat Dr. Richard Freund imVerl. Tageblatt" gegeben. Wir vertreten gegen alle Kriegspsychose die Stimme der Vernunft. (Heiterkeit.) Gewiß, auch in England finden sich Stimmen von Deutschenhaß, d,e Deutschen werden dort Hunnen genannt. Aber auf wen iit das in Wirklichkeit zurückzu führen? Es war der Herr, der bei der Entsendung deutscher Truppen nach China die Soldaten ausgefordert hat, sich die Hunnen zuni Beispiel zu nahmen. Ich sehe. Sie kennen die Geschichte. (Heiterkeit.) Dem Urheber dieses Wortes hat e8 dar deutsche Volk zu verdanken, datz es jetzt mit diesem Namen belegt wird. (Unruhe.)

Wir find gegen den uneingeschränkten U-Boot- Krieg, weil er ebenso unmenschlich ist wie der englische AuS- hungerunySkrieg. Hindenburg ist unbestrittene Autorität für den Landkrieg, nicht unfehlbarer Papst auch für den Seekrieg. SDi« Kredikbew'llihung ist ein Akt des Vertrauens für die Recherung, den wir nicht mitmachen. (Abg. Dr. Haas: Wenn nun der ganze Reichstag aus -radikalen Sozialisten bestehen würde!) Dann mbckste ich die paar armen Mnneken von der jetzigen Regierung sehen. (Heiterkeit; Zuruf des Abg. Haas: Dann hätte die Re- gierung das Parlament davongejagt!) Ein KonzessionÄeutnant dek Liber all s ovus suggeriert alfi) der Recherung einen Staats­streich. Er ist würdig, cvn der Seite des Hauptmann von Köpenick und de- ^mrsch^uer Oldenburgs zu stehen. (Unruhe.) Der Redner wendet sich gegen den Abg. von Payer, bezeichnet ihn als Sprecher des NHierungEockS von Westarp bis Scheidemann und wirft ihm Paröenumänieren vor. (Vizepräsident Dove rügt den Ausbruck.) Da die Herr«! auf der Rechten kein Französisch ver­stehen, mutz ich sagen: Emporkömmlingsgehaben. (Unruhe.) Wir wollen ein« einheitliche Zusammenifossung der ganzen Kultur­welt.

Im Anschluß an unsere Sta­tistik der englischen Kriegsschiffs- Verluste in der Zeit vom 1. Aug. 1914 bis I. Februar 1917 bringen wir heute eine weitere Statistik, ivelche sich mit den Verlusten der übrigen Entente-Länder beschäf­tigt. Derzufolge hat Frankreich an Kriegsschiffen einen Verlust von b8 500 Tonnen und an Hilfs­kreuzern von rund 45 000 Tonnen gehabt; Rußland einen solchen von 57 560 Tonnen, wobei die an Hilfsschiffen erlittenen Verluste noch nicht seststehen. Bekannt ge­worden sind bislang 12 solcher Schiffe, über deren Tonnenzahl man allerdings keine Angaben machen kann, da sie meist in den Gewässern des Schwarzen Meeres zugrunde gegangen sind. Italien hat 77 050 Tonnen an Kriegs­schiffen verloren, an Hilfskreuzern rund 20000Tonnen, Japan einen Verlnst von 28 225 Tonnen an Kriegsschiffen davongetragen,wäh­rend der Verlust an Hilisschiffen sich z. Zt. noch der Kontrolle völlig entzieht. W r sehen, da» nament­lich Italien, dessen Flotte an sich fchon nicht besonders stark war, schwere Verluste davongetragen hat, und wenn man andererseits tu Betracht zieht, daß alle diese Verluste der feindlichen Flotte er- traaen werden mußten, ohne daß die Schiffe den verbütideteu Mittel­mächten gegenüber entsprechende Erfolge au'weisen konnteli, so wird man es verstehen, wenn die Be­geisterung für den Seekrieg na­mentlich im Mittelmeer stark ab- geflaut Ist.

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Weitste ScMfcver/usfe der Potente bis tfebwariaiT

Vizepräfideul Dove: Sie haben sich für die Abschaffung der Monarchie ausgesprochen. Ich habe das zunächst als Iheoretisttz^S Bekenntnis zur republikanischen Staatsform auf- gefatzt. AUS dem Stenögramm aber sehe ich. datz Sie gesagt babev, die. Monarchie müßte überall abgeschafft werden, weil genau dieselben Familien bei uns sitzen, deren Sprötzlinge in Rumänien, Pete-rsburg und London auf dem Thron sitzen. Sie haben also eine Famftieüberantwoctlichkeit konstruiert, vermöge deren Sie dann auch die Zlbschaffung der Monarchie bei uns verlangt haben. Damit haben Sie unsere monarchischen Familien beleidigt und ich rufe Sie zur Ordnung. (Beifall, Lachen bei der Soz. Arb. Abg. Ledebour: Sonst noch

etwas? Große Unruhe.) Diese Frage ist absolut ungehörig, verstützt gegen den parlamentarischen Anstand und ich rufe Sie zum zweitenmal zur Ordnung. (Beifall.)

Staatssekretär Dr. Helfserich: Als Vertreter der Reichs-

keitung mutz ich meinem Bedauern Ausdruck geben, datz in diviem Haus und in dieser ernsten Zeit Ausführungen, »nie sie der Mg. Ledebour vsrgebracht hat. möglich sind. Diese Ausführungen stehen im schärfsten Gegensatz zum Ernst der Zeit, sie greifen mir, lvährend draußen unsere Brüder im Trommel­feuer stehen, in einer Weise an das Herz, datz ich nicht aus dem .Hause gehen kann, ohne ihnen zu widersprechen. (Lebhafter Bei­fall.) Alles, was uns heilig ist und woran wir glauben, hat er in den Staub gezogen, wie ich eS noch nicht gehört habe, von der Monarchie aNgefangen, was der Präsident bereits gerügt hat, hat er alles, was unser Volk geleistet hat, einer ätzenden, boshafben Kritik unterzogem Wir wissen, datz er nur einen berschkvinldenden Teil deS Volkes vertritt und nicht die Mei­nung deS .Hauses cuisspricht.

Aber unsere Feinde lieben eS, derartige Aeutzerungen auf- zubauschen, äls ob sie vom ganzen Volk geteilt würden. Das ist ihr Schade. Sie werden sich in unserer Kraft und Geschlossenheit irren. Mer es wird auch unser Schade sein, denn der Krieg wird dadurch nicht abgekürzt. Der Vorredner setzt grotze Hoff­nungen auf das Wirken seiner Freunde in Frankreich und hat bereit- gerühmt, dort seien serne Freunde, die internationalen Sozialisten erfreulicherweise so weit, die eigene Negierung zu bekämpfen, und er hat das als einen idealen Zustand hingestellt. IawHL von unserem Standpunkt ans ein idealer Zustand für Frankreich, aber Gott behüte unS in Deutschland vor solchen Zu- ftäirden. An der Geschlossenheit, die bei aller Kritik in sämtlichen anderen Reden znm Ausdruck kam, wird der Abg. Ledebour nichts ändern. Wer fall.)

Grn Vertagungsantrag wird «mgenommen. ES

folgen persönliche Bemerkungen.

Abg. SÄcidcmann (Soz.): Schon Bebel hat gesagt, nie­mals sei ihm ein takrloserer Mensch zu Gesicht ge­kommen als Lede-our. (Lebhafter Beifall.) Der Abg. Ledebour ist eine Autorität «wf dem Gebiet der politischen Hanstvurstiade. (Grotze Heiterkeit.)

Präsident Dr. Saempf: WaS auch der Abg. Ledebour gesagt kiaben mag, einen solchen Ausdruck dürfen Sie nicht gebrauchen. Gleiches Recht für alle. Ich rufe Sie zur Ordnung.

Abg. Haas (Fortsthr. Vp.): Der Hauptmann von Köpenick war klug genug, sein Unternehmen wenigstens mit zehn richtigen Soldaten anzutreten. Der Abg. Ledebour möchte den Krieg ohne Soldaten, ohne Gewehre, ohne Kanonen führen. Zum Staats­streich habe ich nicht aufgefordert. Niemals wird ein Deutscher Reichstag mitten im Kriege das deutsche Volk wehrlos machen toolleru Für eine Demokratie, die Kosaken und russischen Gen. darmen deutsches Land überlassen will, habe ich kern Verständnis. (Beifall.)

Abg. Ledebour (Soz. Arb.): Abs ich mich mit der Monarchie

lbeschäftigte, forderte das Objekt eine hümorrstische Behandlurig heraus. (Unruhe rechts. Der Präsident ruft den Abg. Ledobour zum dritten Male zur Ordnung.)

Nächste Sitning: Donnerstag 12 Uhr: Weiterberatung.

Schluß 6 Uhr.

Die Lage des Arbeitsmartes für Hessen, Hessen- Kassau und Waldeck im Monat Januar sys7.

Berichtet vom Mitteldeutschen Arbeitsnachtveisverbänd.

Der Arbeitsmvrkt steht im Zeichen stärkster Anspannung. Die Nachfrage nach Arbeitskräften nahm erheblich zu und zeigte in , Frankfurt a. M. den bisher höchsten Stand. Tie Vennittumgen ^mhmen gegen den Vormonat wieder zu.

Das Metallgewerbe zeigt nach mie vor überaus starke Nach­frage nach hochqualifizierten Facharbeitern. Im Baugewerbe ist ebenfalls weiter starre Nachfrage; die gegen Schluß des Monats einsetzende strenge Kälte hatte eine Einstellimg der Bauarbeiten zur Folge. Tie durch das Verbot der Privatbauten frei gewordene Kräfte fanden, meist bei dem gleichen Arbeitgeber, bei Heeres-' Lauten Beschäftigung. Im 5)olzgewerbe ist die Nachftage weiter gestiegen. Gegen Ende des Monats wirkte die strenge Kälte hem­mend auf die Entwicklung ein. Sattler und Polsterer waren für Heeresarbeiten stark angnordert. Tie Befchaffiorg geeigneter Kräfte war in vielen Fällen unmöglich. Im N/ahrungsmittelgewerbe herrschte starke Nachfrage nach Bäckern, die nur zur Hälfte be­friedigt nxwden konnte. Ebeirso verhielt es sich im Vteklierdungs^ geirechc mit Schuhmachern, lster rvar fast kein Angebot vorhanden. * 7 U Frankfurt a. M. waren einige Schneider arbeitslos. Friseure konnteu ebenfalls nicht beschrfft werden. Tie Nachftage nach Packern und Ausläufern hob sich gegen den Vormonat, in Frank­furt a. Jjl. stieg das Vermittlungsergebnis. In der Landwirtschaft war entsprechend der Jahreszeit und den WittenmgSVerhältnissen

die Nachfvage gering, überstieg jedoch das Angebot. Tlas Angebot von jugendliche Arbeitskräften, besonders von auswärts, nahm zu, fast alle konnten in geeignete Stellen untergebracht lrerden. Heppenheim nieldete Ueöerangebot in Jugendlichen, doch! scheint dasselbe nur gering zu sein.

Das Hotel- und Gastwirtsgewerbe liegt entsprechend den Ein­schränkungen darnieder. Der geringen Nachfrage, die sich in der Hauptsache auf tüchtige Fachkräfte beschrankt, konnte zum großen Teil entsprochen werden. Frankfurt a. M. meldet einen geringen Ueberschuß an Köchen.

Das Buchdruckgewerbe meldet guten Geschäftsgang.

Der ^verbliche Arbeitsmarkt gleicht in seiner Gestaltung dem männlichen.

Arbeitskraste für häusliche Dienste sind infolge der höher be­zahlten gewerblichen Arbeit schwer zu beschaffen. Der Zuzug zur Munitionsarbeit hält au.

Bei Näherinnen und Heinrarbeiteriunen nahm die Beschäfti­gungsmöglichkeit etwcks zu. Durch die Konttnbentternng in der Tabaksindustrie wurden an verschiedenen Stellen Arbeitskräfte frei, dieselbeir konnten leicht in passende Stellen der. Heeresindustrie untergebracht werden. Nur in rein ländlichen Bezirken begegnete die Unterbringung einiger Schwierigkeit.

Die Vermittlung von arbeitsfähigen Lazarettinsassen beim Ar­beitsamt in Frankfurt a. M. konnte erwieitert werden, und zeigte erfreulichen Erfolg.

Amtlicher Teil^

Nr. W. II. 1800/1.17. K. R. A.

zu der Bekanntmachrrng Nr. W. II. 1800 J 2 . 16, ft. N. A. rnrd den Nachträgen W. II. 1800/5. 16. K N. A. und W. IS. 1800/0. 16 . ft. N. A., betreffend Höchst­preise für Banmwollspinnstoffe und Banmwollgespinnfte

Vom 1. März 1917.

^Nachstehende Bekanntmachung wird auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851, in Verbindung mit dem Gesetz vom 11. Dezember 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 813) in Bayern auf Grund des Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 in Verbindung! mit dem Ges'etz vom 4. Dezember 1915 und der Allerhöchsten Verordnung vom 31. Juli 1914 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 (Reftl>s- Gesetzbl. S. 339) in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs- Gesetzbl. 2. 516), der B^amrtmachungen über die 9lendenmgan dieses Gesetzes vom 21. Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 25), vom 23. September 1915 (Reic^-Ges-etzbl. S. 603) und vom 23. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 183) mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß Zuwiderhmrdlungen nach den in der Anmerkung*) abgedruckten Bestimmungen bestraft werden,

*) Mit Gefängnis bis zu einem Jrckue und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1. wer die festgesctzteu Höchstvreise überschreitet;

2. wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrags auffvrdert, durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrage erbietet;

3. wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung (§ 2, 3 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise) betroffen ist, beiseite­schafft, beschädigt oder zerstört;

4. wer der Aufforderung der zuständigen Behörde zum Ver­kauf von Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, nicht nachkommt:

5. wer Vorräte an Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, den zuständigen Beamten gegenüber verheimlicht;

6. wer den nachi 8 5 des Gesetzes, betreffend Höck>stpreise, er­lassenen Ausführungsbestimmüngen zuwiderhandelt.

Bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen gegm Nr. 1 und 2 ist die Geldstrafe mindestens auf das Doppelte des Betrages zu bemessen, um den der Höchstpreis überschritten worden ist, oder in den Fällen' der Nr. 2 überschritten werden sollte; übersteigt der Mindestbetrag zehntausend Mark, so ist auf ihn j^u erkennen. Im Falle mildernder Umstände kann die Geldstrafe bis auf die Hälfte des Mindestbe­betrages ermäßigt werden.

In den Fällen der Nummern 1 uird 2 kann neben der Strafe an­geordnet werden, daß die Verurteilimg auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntzumack-en ist: auch kann neben Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlicheir Ehrenrechte erkannt loerden. sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzar höhere Strafen verwirkt sind. Auch kann der Betrieb des Handelsgewvrbes gemäß

der Bekanntmachung zur Fernhaltiung Mznverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden.

Artikel I.

In die Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Baum- wollspinnstoffe und Baumwollgefpinste Nr. W. II. 1800/2. 16. K. R. A. wird folgender

8 4a eiugesügt:

Für rohe und einfache Baumwollgarne auf Kops, uach dem System der Dreizylinder-Spinnevei hergestollt (Preistafel 2 Ziffer I, IV imWa), die auf Grund von nach dem 24. Januar 1917 ausgestellten Spinnerlaubnisscheinen gesponnen werden, er­höhen sich die Höchstpreise um folgende Sätze:

1. für Garire mit einem Gehalt von weniger als 50 v. H. Originalbaumwolle um 40 v. H.,

2. für Olarne mit einein Gehalt von mindestens 50 v. H. und höchstens 75 v. H. an Originalbiaumwolle um 30 v. H.,

3. für Garne mit einem Gehalt von nrehr als 75 v. H. Originalbaumwolle um 10 v. H.

Beispiel: Ter Höchstpreis für Dreizylinder-Abfallgarn 16/2, gebleickit, auf Kreuzspulen, das auf 'Grund eines Spinnerlaubnisscheins vom 1. Februar 1917 gespon­nen worden ist, berechnet sich wie folgt:

16/1 Treizysindev-Mfallgarn roh auf Kops

(Preistafel 2, Va) ....... . 3,25 Mark

40 v. H. Zuschlag.1,30

Zwirnlohn ..0,64

Bleichzuschlag

a) Gewichtsverlust 7 v. H.0,36

b) Bleichlohn. 0,20

Höchstpreis .... 5.75 Mark.

Artikel U.

§ 4 Abs. 6 der Bekanntnrachung, betreffend Höchstpreise für Baumwoll spinnstoffe und Baumtvolla-espinste Nr. W. II. 1800/2. 16. K. R. A. erhält folgende Fassung:

Ballenpackung ist frei. Für Kisten dürfen die Gestehungskosten nicht überschritten werden.

Artikel III.

Tiefe Bekanntmachung tritt mit dem 1. März 1917 in Kraft. Frankfurt a. M., den 1. Mcn^ 1917.

Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps.

An die Grohh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Indem wir auf die vorstehende Bekanntmachung des stell­vertretenden Geireralöommandos des 18. Armeekorps von heute verweisen, beauftragen wir Sie, von dem Inhalt derselben den Interessenten alsbald Kenntnis zu geben und die Bekanntmachung in Ihrem Amtszimmer zur etwaigen Einsicht offen zu legen.

Gießen, den 1. März 1917.

Grvßherzogliches Kreisamt Gießen, ßr. Usinger.

Nr. 3300/1. 17. Z. K. III a,

betreffend

Bestandserhebnng und Be­schlagnahme von Korkholz, Korkabföllen und den da­raus hergestellten Halb- nnd Fertigfabrikaten.

Vom 1. März 1917.

Nachstehende Bekanntmachung lvird auf Ersitchen des König­lichen Kriegsministeriums hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß, soweit nicht nach den allgemeinen Sttaf- gesttzen höhere Strafen verlmrkt sind, jede Zuwiderhandlung gegen die Beschlagnahmevorschriftm nach § 6*) der Bekanntmachung über

*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe, bis zu zehntausend Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen Strafge­setzen höhere Strafen verwirkt sind, besttaft<