Am 7. März 1 1 / 2 Uhr nachmittags rief unser himmlischer Vater unseren lieben, treuen Sohn und Bruder
Wilhelm Veit
Heizer der Marine
im Alter von 22 Jahren nach überstandenen Schlachten zur See und einem dreimonatigen stillen Leiden zur Ruhe in seine ewige Heimat.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Heinrich Veit.
Klein-Linden, den 8. März 1917.
Die Beerdigung findet Samstag, den 10. März, nachmittags 4 Uhr, vom Sterbehaus Frankfurter Strasse 103 aus statt. 1921
i
Kräftiger, gesunder Junge,
6 Jahre alt, für einen abzu- neben. Näh. zu er fr. i. d. Geschäftsstelle d. Gieß. An-. [ 0137 °
Wer erteilt Unterricht in Buchführung- Schr. Anneb. m. öonovavforberunn unter 01372 a. d. Gieß. Anz. erbet.
Wer erteilt gründlichen
Lrruteunterricht
Offerten m. näherer Angabe. W. Taub, Goethestr. 23 II.
Der Kriegsausschuß für Oele und Fette, Berlin schließt
Anbauverträge für Sommerölfrüchte.
Für Sommerrübsen, Leindotter und Mohn werden außer den lohnenden Abnahmepreisen
Flächeuzulagen, für Senf eine Druschprämie gewährt. Der Bezug von Ammoniak für die Anbauer wird vermittelt.
Näheres durch den Kommissionär des Kriegs- auSschusseS, die «. 1908 D
ZeutraLgeuoffenfchaft der Hess, landw. Konsumvereine, e. G. m. b. H., Darmftadt.
inexidierter StahlbEeehkessel
autogen geschweißt Bester Ersatz für K npfer- kessel. Einziger für die Landwirtschaft brauchbarer
Ke ssel. Eignet sich für al les.—Zu beziehen durch_alle größeren Eisen waren-Handlungen. — Lieferung in
1J ‘®D
einig e n Tage n
Heinrich Amend G m. b. H. Hanau a. M.
Pma!-Handel8-Lelirißslilut
Hermes
GSeßea, Bahohofstr. 60 p.
Gewissenhafte Vorbereitung durch geprüfte Kräfte für den kaufmännischen Beruf und sichere Einführung in die Praxis.
A. HanfiolßSscbciscbo Fächer: Buchführung (alle Systeme), kaufrn. Schriftverkehr, Handelskunde, .Rechtschreiben, kaufmännisches Rechnen.
B. nacdelstachcissbo BUfefächer: Kurzschrift (Gabelsberger undStolze-Schrey), Maschinenschreiben, Schönschreiben.
C. Stjrachenkarge: Französisch und Englisch. Beginn der neuen J /r u. Jahreskurse am
16. April und 1—2. Mai. 1018
Anmeldung rechtzeitig erbeten.
w em m m a am m
Welcher Aichm
übernimmt die saubere Her- steUuna von graphischen Tartteüunge« in Dusche- zeichnunaen. Näh. in der Geschst. deS Gieß. Anz.
Hündcheuß
entl., „Muckt" hör., geg. Bel. abzug. 81011 , Riegelpfad 321.
JL 3/17
I.
ZlvairBverßeijittmg.
Freitag, den 30. März 1017, vorm. 9 Uhr, sollen auf hiesigem Amtsgericht, Ztmmer14,die nachbenannten s) der Joh. Leyerzapf Ww. zu
d) des -Hermann Leyerzapf
c) der Marg. Horn geb.
Leyerzapf zu -/* zugeschriebenen Grundstücke der Gem. Gießetl.
Fl 28 Nr. 252 qm -Hofreite, Krosdorfer Straße Nr. 4.
Fl. 28 Nr. 253 qm Grabgarten daselbst zwangsweise versteigert werden.
Die amtsgerichtliche Verfügung ist im Ortsgerlchts- zlmmeröffentltch ansgehängt.
Gießen, d. 14. Februar 1017.
Großh. Ortsgericht.
Simon. 11327
Versteigerung.
Dienstag, 13. März, nach- mittags 3 Uhr, sollen im
städt. Pfandlokale Seltersweg 11 dahier die wegen rückständigen Krankenkassenbeiträgen gepsändelenGegen- stände, Möbel aller Art versteigert werden. 1911
Gemmecker, Pfandmetster.
Giehener volksbad
Das Volksbad ist von jetzt ab Freitags und Samstags wieder bis 8 Uhr abends geöffnet.
Ärgebmß iioii EschenßgmchUz.
Die an der Kreisstraße Bahnhof Rixfeld— Engelrod lagernden Eschenstämme, 55 Stück von 37—81 Ztm. Durchmesser mit Rinde gemessen, zusammen etwa 50 Fstm., sollen auf dem Submissionsweg vergeben werden. Angebote sind an den Unterzeichneten bis zum 21. ds. Mts., vormittags 11 Uhr zu richten. Holzverzeichnisse werden auf Wunsch abgegeben. 1916D
Lauterbach, am 7. März 1917.
Der Großh. Kreisbauinspektor.
£mpfehlungeil
Kessel
Guß- u. Stahlblechemailliert, in grober Auswahl zu haben bei Stern «& Lion, Nach».. Nordeck. £1874
Frauen staunen,
wie leicht die Schneiderei ist und wie vorteilhaft man aus Altem Neues hersteilen kann, wenn man Favorit- Schnitte benutzt Anleitung durch d. Favorit-Moden- Album (80 Pfg.), Jugend- Moden-Album (80 Pfg.» Zu haben im 1W3a
Nutz- ui Bremhslzoersieigerng.
Im Gemeindewalde von Oberkleen kommt Mittwoch, de« 14. ds. Mts. folgendes Holz zur Versteigerung: Eichen: 1 Slamm 111. Kl. —.0,75 Fstm., 2 IV. Kl. -----
1,02 Fstm., 33 V. Kl.--- 8,07 Fstm., 3 ,Stangen l^Kt. 40 Rm. eit
Scheftholz, 12 Nm. Knüppelholz und 88 Rm. Reiser.
Buchen: 59 Rm. Scheitholz, 93 Rm. Knüppelholz und 233 Nm. Reiser.
Weimbolz: 2 Rm. Scheitholz.
Niesern: 1 Stamm IV Kl. ---- 0,19 Fstm., 6 Rm. Nutzholz 8 Rm. Knüppelholz und 34 Rm. Reiser.
Fichten: 1 Stamm III. Kl. = 0,66 Fstm., 3 Stangen I. Kl., 1 Rm. Knüppelholz und 5 Rm. Reiser.
Zusammenkunft vormittags 9 Uhr beim Jorsthaus Oberkleen. 1930B
Großrechtendach, den 7. Dlärz 1917.
Der Bürgermeister.
QJTodfhaus QohmoK
Todes-Änzesge.
Statt jeder besonderen Anzeige.
Auf dem Felde der Ehre starb am 3. ds. Mts., nach 28monatiger treuester Pflichterfüllung den Heldentod für sein Vaterland im Alter von 27 Jahren unser innigst- geliebter, hoffnungsvoller Sohn, unser treuer, guter Bruder, Schwager und Neffe
Karl Bartholomae
Leutnant der Reserve bei einem Minenwerfer-Bataillon.
Inhaber des Eisernen Kreuzes II. Kl., der badischen Verdienstmedaille, des bayerischen Verdienstkrenzes mit Schwertern and der hessischen
Tapferkeitsmedaille.
Wetzlar, den 8. Mftrz 1917.
w.
In tiefster Trauer:
Bartholomae und Frau.
Die Beerdigung findet statt Sonntag, den 11. März, nachmittags 3 Uhr, von der Friedhofskapelle iu Wetzlar. 01383
Metall betten
Holzrahmenmatr., Kinderbett, bill. an Private. Kat. frei. „,hv
Eisenattbaliabrilt, Sahli. Th.
and Damenabtciiung. Samstag, den 10. März: Oambrlnus, [1932c
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.
Die im Februar 1900 geborenen Landsturmpflich- tiacn der Stadt Gießen müssen sich am 15. d. Mts. vormittags von 8—12 Uhr u. nachmittags von 2 bis 6 Uhr im alten Rathaus am Marktplatz zur Landsturmrolle melden Auswärts Geborene haben bei der Anmeldung ihren Geburtsschein vorzulegen. 1914B
Gießen, den 6. März 1917.
Der Oberbürgermeister: Keller.
Fleischverbrauchsregelung.
Mil Rücksicht Mts die derzeitig geringe Anlieferung von Echweiuen ivird folgendes bestimmt:
^ 1. Frischwurst darf von dan Metzgergeschäften der Stadt Gießen imr aus die Fleischmarken Nr. 1, 2 und 3 abgegeben werden. Jede Marke gilt 50 Gramm.
2. Tie Entnahme von Fleisch aus die genannten Marken an Stelle von Frischwurst ist zulässig.
3. Tiefe Bestimmungen treten sofort in Kraft.
Gießen, den 8. März 1917. 1926B
Ter Oberbürgermeister: Keller.
Städtischer Eierverkanf.
In der Woche von Montag, den 12. bis Samstag, den 17. März werden irr den bekannten Verkaufsstellen Eier abgegeben.
Eierhandlung Steinreich:
1. Bezirk Montag,
2. Bezirk Tienstag,
3. Bezirk Mittwoch,
7. Bezirk Donnerstag,
11. Bezirk Freitag,
12. Bezirk Samstag.
Molkerei Gebr. Grieb:
Bezirk 4, 5, 6, 8. 9, 10 in den für die Buttern und Fettabgabe besttmmten Verkaufsstellen und den für diese festgelegten Tagen.
Die Brotmarkenausweiskarte ist vorznlegen.
Tie Abgabebedingungen sind dieselben wie bisher. Gießen, den 6. März 1917. 1927B
Der Oberbürgermeister: Keller.
Lebensmittelkarten.
Zum Bezug bestimmter Lebensmittel, die den Geschäften durch die Stadt Gießen zugeteilt werden, werden besondere Lebensmittelkarten für jeden Bersorgungs- berechtigten ansgegeben. Die Karten bestehen aus einem Stamm und 20 einzelnen Abschnitten, die mit den Nummern 1 bis 20 versehen sind.
Aus jeder Karte sind Zu- und Vorname, die Wohnung sowie die Nummer des Brotmarkenbezirkes des Ver- sorgungsberechtigten cinzutragen,' auf nicht ausgefüllte Karten dürfen Lebensmittel nicht abgegeben werden.
Durch besondere Bekanntmachung »vird jeweils bestimmt werden welche Lebensmittel und welche Mengen auf die einzelnen Abschnitte abzugeben und.
Geschäfte, die vorstehenden Vorschriften .zuwiderhandeln oder den Anordnungen des Städtischen LebensmittelamteS hinsichtlich der Zuteilung und Abrechnung der zugeteilten Waren nicht entsprechen, können von weiteren Zuteilungen ausgeschlo'ien werden. 11913B
Diese Vorschriften treten alsbald in Kraft.
Gießen, den 3. März 1917.
Der Oberbürgermeister: Keller.
Am Donnerstag, den 15. März 1917, nachmittags 4 Uhr wird in der Turnhalle der Stadtmädchenschule (Schillerstraße 8)
ein öffentlicher Impftermin
gen Ang
abgehalten, in weichem diejenigen Angehörigen von Jmpf- pfiichrigew welche Aufforderung erhalten haben, ihre Kinder kostenlos der Impfung unterziehen lassen köllnen. Zu dem Termin haben nur solche impsvstichtige Kinder
zu erscheinen, die vor dem Jahre 1916 geboren sind.
Zt
Rückständige Jmpfpflichtige, deren Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen gewünscht wird, können in dem
Dermin dem Jmpfarzt vorgestellt werden.
Die Kinder müssen rein gewaschen oder gebadet und mit frischer Leibwäsche zur Impfung gebracht werden.
In dem darauf folgenden Termin Donnerstag, den 22. März, nachmittags 4 Uhr sind die am 15. März Geimpften zur gesetzlichen Nachschau wieder vorzustellen. Gießen, den 5. März 1917. [1912B
Der Oberbürgermeister: Keller.
Enteignung von Bierglas-und Bierkrug- deckeln sowie freiwillige Abgabe von anderen Zinnaegen ständen.
Zur Ablieferung von Zinngegenständen wird nochmals aus
Mittwoch, den 14. März 1917, vormittags von 8—12 und nachmittags von 2—6 Uhr ein Abnähmetag festgesetzt.
Die Jinngegenstättde weichen auf dem Städt.- Gas- und Wasserwerk, technisches Bureau, Gartenstr. 9tr. 3, cntgegengenommen.
Gießen, den 8. März 1917. 1925B
Der Oberbürgermeister: Keller.
Vmnhch-Vttsleiüeruiig Ser Stallt kichn.
Montag, den 12. März 1917, vormittags SV, Uhr beginnend werden in den Waldungen der Stadt Gießen in den Bezirken der Jorstwarte Geisel und Brück ver-
8,2 Rm. Buchen-Scheitholz 9 Rm. Eichen-Scheitholz 19 Rm. Eichen-Knüvvelholz 34 Rm. Ktefern-Knüvpelholz 1930 Wellen Eicken-Reisig I960 Wellen Kiesern-Retsig 400 Wellen Fichten-Reistg 37,5 Rm. Eicken-Stockholz.
Die Zusammenkunft ist auf dem alten Anneröder Weg an der 5. Schneise.
Holzhändlcr sind vom Mitbieten ausgeschlossen. Jeder Steigerer darf nur seinen Eigen-Bedarf steigern.
Gießen, den 5. März 1917. 1827B
Der Oberbürgermeister: Ji.B.: Grünewald.
9öachstehen0e Bestimmungen werden mit dem An- fügen zur öffentlichen Keimtttis gebracht, daß die Abmeldungen während der üblichen (Geschäftsstunden aus den Brotmarken bezirken, jedoch tunlichst nicht an solchen Tagen, an denen Lebensmittelmarken zur Ausgabe gelanget, zu erfolgen haben.
Gießen, den 13. Februar $4917. 1924B
Ter Oberbürgermeister: Keller.
Vorschriften
über die Abgabe von Lebensmittelkarten bei vorübergehender Abwesenheit undbeim Wegzuge von Gießen.
I.
Lebensmittelkarten.
Tie Lebensmittelkarten lassen sich in folgende Grup- ven einteilen:
A. Neichskarten:
a) Reichsbrotkarten (Reisebrvthefte), di Reichsfleischkarten, c) Reichsseisenkarten.
B.
Diese Karten gelten schen Reich. Landeskarten:
a) Milchkarten,
b) Zuckerkarten.
i nt ganzen Teut -
Diese Karten gelten an jedem Ort im Großherzogtum Hessen, in anderen Tei-
6.
der
len des Reiches gelten sie nicht.
Oriskarten:
Ortsbrot karten, Butterkarten, Eierkarlen, Fettkarten, Kartosfclkarten, Schlüsselwarcnkarten.
Diese Karten gelten ausschließlich in Stadt Gießen.
II.
Abwesenheit undWegzug von Gießen.
Verläßt jemand die Stadt Gießen, so fmb folgende
Fälle zu unterscheiden:
1. vorübergehende Abwesenheit (Absicht der Rückkehr nach Gießen, Beibehaltung der Wohnung):
a) für kürzere Zeit als eine Dhnhe, d' für längere Zeit als eine Woche.
2. Wegzug von Gießen: (Aufgabe der Wohnung).
III.
Für die Markenabgabe find folgende Vorschriften zu
beachten:
1. Bei Abwesenheit unter einer Woche sind a l l e Marken zu belasten; für Ortsbrotmarken können auf Verlangen Reisebrvtheste in entsprechender Menge eingetauscht Iverdeu.
Aus ausdrücklichen Wunsch hat Nachsendung der in dieser Zeit zur Ausgabe kommenden Reichs marken zu erfolgen.
2. Im Falle einer länger als eine Woche dauernden vorübergehenden Ablvescuheit von Gießen sind die Reichsmarken (Reisebrotheftc, Reichssteisch- karten, Reick-sseisenkarten) solvie die Zuckerkarte zu belassen. Alle übrigen Marken sind zurückzu geben.
Erfolgt der vorübergehende Aufenthalt innerhalb des G r o ß h e r z o g 1 u m s Hessen, dann sind außer den gerrannten Karten auch die M i l ch k a r t c n zu bc-. lasten.
Bei jeder Ais gäbe der genannten, zu belastenden Lebensmittelkarten hat ohne besonderen Antrag die Nachsendung dieser Kirrten an die vorübergehend' Abwesenden als portopflichtige Dienstsache zu erfolgen.
3. Wer von Gießen verzieht (Aufgabe der Wohnung), hitt a l l c O r t s m a r k e u abzugeben, sowie die Landesmarken (Milchkartcu und Zucker- karten), falls er nicht rrach einen: Ort des Großherzogtums Hessen verzieht; die Reichs marken (Reisebrotheft, Rerckisfteischkarte, Reichsseisenkarte) fittb zu belassen.
IV.
Abmeldeschein.
jfei
Jedem vorübergehend Abwesenden, und jedem Ver
ziehenden ist ein Mineldeschein Mlszuhändigen, in dem anzugeben ist, welche Marken ihnt belassen sind, und welche er abgegebe:: hat: in beiden Fallen ist der entsprechende Zeitpunkt anzugeben.
Bei einer vorübergeherü>en Mwescnheft unter einer Woche werden Abmeldescheine nicht mts- gestellt. ,
i V.
Liste der Abwesenden.
Uebcr alle Personen, die für länger al^ eine Woche abwesend süid, ist eine Liste zu führen, die genaue Adresse aufzunehmen, damit das Nachsercken der Lebensmittelkarten erfolgen kann.
VI.
Rena n Meldungen.
Bei N«tm: Meldungen . zu ziehender Personen ist entsprechend rurch Maßgabe der vvrgelegten Abmclde- bescheinigamgen zu versahrerr.
VII.
Selbstversorger.
Selbstversorger in Ri e h l, die vorübergehend al'- wesend sind, haben rmr dann Anspruch aus Reichsbrvt- marken (Reisebrothefte), wenn der Mahlschein um die entsprechende Monge geküßt ist, oder wenn sic eine entsprechende Mehlmenge abliefern.
Selbstversorger in F l e i s ch haben mir beim Anspruch auf Fleischmarken, wem: nach Mitteilung des Lebensmittelantts, die arüäßlich der Lwusschlachtung erfolgt, den betreffenden Personen noch Fleisdimarken zu-, stehen.
VIII.
Porto pflichtige Dienstsache.
Tie 9lachsendm:g von Lebensmittelkarten hat als „Portopftichtige Dienstsache" zu erfolgen.
Briefmarken firtb nicht zu verwenden, da das Porto tmrch die Post von dem Empfänger des Brieses erhoben wird.
Gießen, den 1. Februar 1917.
Ter Oberbürgermeister: Keller^


