Ausgabe 
9.3.1917 Erstes Blatt
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Am 7. März 1 1 / 2 Uhr nachmittags rief unser himm­lischer Vater unseren lieben, treuen Sohn und Bruder

Wilhelm Veit

Heizer der Marine

im Alter von 22 Jahren nach überstandenen Schlachten zur See und einem dreimonatigen stillen Leiden zur Ruhe in seine ewige Heimat.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Heinrich Veit.

Klein-Linden, den 8. März 1917.

Die Beerdigung findet Samstag, den 10. März, nach­mittags 4 Uhr, vom Sterbehaus Frankfurter Strasse 103 aus statt. 1921

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I.

ZlvairBverßeijittmg.

Freitag, den 30. März 1017, vorm. 9 Uhr, sollen auf hiesigem Amtsgericht, Ztmmer14,die nachbenannten s) der Joh. Leyerzapf Ww. zu

d) des -Hermann Leyerzapf

c) der Marg. Horn geb.

Leyerzapf zu -/* zuge­schriebenen Grundstücke der Gem. Gießetl.

Fl 28 Nr. 252 qm -Hofreite, Krosdorfer Straße Nr. 4.

Fl. 28 Nr. 253 qm Grab­garten daselbst zwangsweise versteigert werden.

Die amtsgerichtliche Ver­fügung ist im Ortsgerlchts- zlmmeröffentltch ansgehängt.

Gießen, d. 14. Februar 1017.

Großh. Ortsgericht.

Simon. 11327

Versteigerung.

Dienstag, 13. März, nach- mittags 3 Uhr, sollen im

städt. Pfandlokale Selters­weg 11 dahier die wegen rückständigen Krankenkassen­beiträgen gepsändelenGegen- stände, Möbel aller Art ver­steigert werden. 1911

Gemmecker, Pfandmetster.

Giehener volksbad

Das Volksbad ist von jetzt ab Freitags und Samstags wieder bis 8 Uhr abends geöffnet.

Ärgebmß iioii EschenßgmchUz.

Die an der Kreisstraße Bahnhof Rixfeld Engelrod lagernden Eschenstämme, 55 Stück von 3781 Ztm. Durchmesser mit Rinde gemessen, zu­sammen etwa 50 Fstm., sollen auf dem Submissions­weg vergeben werden. Angebote sind an den Unter­zeichneten bis zum 21. ds. Mts., vormittags 11 Uhr zu richten. Holzverzeichnisse werden auf Wunsch abgegeben. 1916D

Lauterbach, am 7. März 1917.

Der Großh. Kreisbauinspektor.

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Kessel

Guß- u. Stahlblechemailliert, in grober Auswahl zu haben bei Stern «& Lion, Nach».. Nordeck. £1874

Frauen staunen,

wie leicht die Schneiderei ist und wie vorteilhaft man aus Altem Neues hersteilen kann, wenn man Favorit- Schnitte benutzt Anleitung durch d. Favorit-Moden- Album (80 Pfg.), Jugend- Moden-Album (80 Pfg.» Zu haben im 1W3a

Nutz- ui Bremhslzoersieigerng.

Im Gemeindewalde von Oberkleen kommt Mittwoch, de« 14. ds. Mts. folgendes Holz zur Versteigerung: Eichen: 1 Slamm 111. Kl..0,75 Fstm., 2 IV. Kl. -----

1,02 Fstm., 33 V. Kl.--- 8,07 Fstm., 3 ,Stangen l^Kt. 40 Rm. eit

Scheftholz, 12 Nm. Knüppelholz und 88 Rm. Reiser.

Buchen: 59 Rm. Scheitholz, 93 Rm. Knüppelholz und 233 Nm. Reiser.

Weimbolz: 2 Rm. Scheitholz.

Niesern: 1 Stamm IV Kl. ---- 0,19 Fstm., 6 Rm. Nutz­holz 8 Rm. Knüppelholz und 34 Rm. Reiser.

Fichten: 1 Stamm III. Kl. = 0,66 Fstm., 3 Stangen I. Kl., 1 Rm. Knüppelholz und 5 Rm. Reiser.

Zusammenkunft vormittags 9 Uhr beim Jorsthaus Oberkleen. 1930B

Großrechtendach, den 7. Dlärz 1917.

Der Bürgermeister.

QJTodfhaus QohmoK

Todes-Änzesge.

Statt jeder besonderen Anzeige.

Auf dem Felde der Ehre starb am 3. ds. Mts., nach 28monatiger treuester Pflicht­erfüllung den Heldentod für sein Vaterland im Alter von 27 Jahren unser innigst- geliebter, hoffnungsvoller Sohn, unser treuer, guter Bruder, Schwager und Neffe

Karl Bartholomae

Leutnant der Reserve bei einem Minenwerfer-Bataillon.

Inhaber des Eisernen Kreuzes II. Kl., der badischen Verdienstmedaille, des bayerischen Verdienstkrenzes mit Schwertern and der hessischen

Tapferkeitsmedaille.

Wetzlar, den 8. Mftrz 1917.

w.

In tiefster Trauer:

Bartholomae und Frau.

Die Beerdigung findet statt Sonntag, den 11. März, nachmittags 3 Uhr, von der Fried­hofskapelle iu Wetzlar. 01383

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Holzrahmenmatr., Kinderbett, bill. an Private. Kat. frei.,hv

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and Damenabtciiung. Samstag, den 10. März: Oambrlnus, [1932c

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen.

Die im Februar 1900 geborenen Landsturmpflich- tiacn der Stadt Gießen müssen sich am 15. d. Mts. vormittags von 812 Uhr u. nachmittags von 2 bis 6 Uhr im alten Rathaus am Marktplatz zur Landsturmrolle melden Auswärts Geborene haben bei der Anmeldung ihren Geburtsschein vorzulegen. 1914B

Gießen, den 6. März 1917.

Der Oberbürgermeister: Keller.

Fleischverbrauchsregelung.

Mil Rücksicht Mts die derzeitig geringe Anlieferung von Echweiuen ivird folgendes bestimmt:

^ 1. Frischwurst darf von dan Metzgergeschäften der Stadt Gießen imr aus die Fleischmarken Nr. 1, 2 und 3 abgegeben werden. Jede Marke gilt 50 Gramm.

2. Tie Entnahme von Fleisch aus die genannten Marken an Stelle von Frischwurst ist zulässig.

3. Tiefe Bestimmungen treten sofort in Kraft.

Gießen, den 8. März 1917. 1926B

Ter Oberbürgermeister: Keller.

Städtischer Eierverkanf.

In der Woche von Montag, den 12. bis Samstag, den 17. März werden irr den bekannten Verkaufsstellen Eier abgegeben.

Eierhandlung Steinreich:

1. Bezirk Montag,

2. Bezirk Tienstag,

3. Bezirk Mittwoch,

7. Bezirk Donnerstag,

11. Bezirk Freitag,

12. Bezirk Samstag.

Molkerei Gebr. Grieb:

Bezirk 4, 5, 6, 8. 9, 10 in den für die Buttern und Fettabgabe besttmmten Verkaufsstellen und den für diese festgelegten Tagen.

Die Brotmarkenausweiskarte ist vorznlegen.

Tie Abgabebedingungen sind dieselben wie bisher. Gießen, den 6. März 1917. 1927B

Der Oberbürgermeister: Keller.

Lebensmittelkarten.

Zum Bezug bestimmter Lebensmittel, die den Ge­schäften durch die Stadt Gießen zugeteilt werden, werden besondere Lebensmittelkarten für jeden Bersorgungs- berechtigten ansgegeben. Die Karten bestehen aus einem Stamm und 20 einzelnen Abschnitten, die mit den Nummern 1 bis 20 versehen sind.

Aus jeder Karte sind Zu- und Vorname, die Wohnung sowie die Nummer des Brotmarkenbezirkes des Ver- sorgungsberechtigten cinzutragen,' auf nicht ausgefüllte Karten dürfen Lebensmittel nicht abgegeben werden.

Durch besondere Bekanntmachung »vird jeweils be­stimmt werden welche Lebensmittel und welche Mengen auf die einzelnen Abschnitte abzugeben und.

Geschäfte, die vorstehenden Vorschriften .zuwiderhandeln oder den Anordnungen des Städtischen LebensmittelamteS hinsichtlich der Zuteilung und Abrechnung der zugeteilten Waren nicht entsprechen, können von weiteren Zuteilungen ausgeschlo'ien werden. 11913B

Diese Vorschriften treten alsbald in Kraft.

Gießen, den 3. März 1917.

Der Oberbürgermeister: Keller.

Am Donnerstag, den 15. März 1917, nachmittags 4 Uhr wird in der Turnhalle der Stadtmädchenschule (Schillerstraße 8)

ein öffentlicher Impftermin

gen Ang

abgehalten, in weichem diejenigen Angehörigen von Jmpf- pfiichrigew welche Aufforderung erhalten haben, ihre Kinder kostenlos der Impfung unterziehen lassen köllnen. Zu dem Termin haben nur solche impsvstichtige Kinder

zu erscheinen, die vor dem Jahre 1916 geboren sind.

Zt

Rückständige Jmpfpflichtige, deren Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen gewünscht wird, können in dem

Dermin dem Jmpfarzt vorgestellt werden.

Die Kinder müssen rein gewaschen oder gebadet und mit frischer Leibwäsche zur Impfung gebracht werden.

In dem darauf folgenden Termin Donnerstag, den 22. März, nachmittags 4 Uhr sind die am 15. März Geimpften zur gesetzlichen Nachschau wieder vorzustellen. Gießen, den 5. März 1917. [1912B

Der Oberbürgermeister: Keller.

Enteignung von Bierglas-und Bierkrug- deckeln sowie freiwillige Abgabe von an­deren Zinnaegen ständen.

Zur Ablieferung von Zinngegenständen wird noch­mals aus

Mittwoch, den 14. März 1917, vormittags von 812 und nachmittags von 26 Uhr ein Abnähmetag festgesetzt.

Die Jinngegenstättde weichen auf dem Städt.- Gas- und Wasserwerk, technisches Bureau, Gartenstr. 9tr. 3, cntgegengenommen.

Gießen, den 8. März 1917. 1925B

Der Oberbürgermeister: Keller.

Vmnhch-Vttsleiüeruiig Ser Stallt kichn.

Montag, den 12. März 1917, vormittags SV, Uhr beginnend werden in den Waldungen der Stadt Gießen in den Bezirken der Jorstwarte Geisel und Brück ver-

8,2 Rm. Buchen-Scheitholz 9 Rm. Eichen-Scheitholz 19 Rm. Eichen-Knüvvelholz 34 Rm. Ktefern-Knüvpelholz 1930 Wellen Eicken-Reisig I960 Wellen Kiesern-Retsig 400 Wellen Fichten-Reistg 37,5 Rm. Eicken-Stockholz.

Die Zusammenkunft ist auf dem alten Anneröder Weg an der 5. Schneise.

Holzhändlcr sind vom Mitbieten ausgeschlossen. Jeder Steigerer darf nur seinen Eigen-Bedarf steigern.

Gießen, den 5. März 1917. 1827B

Der Oberbürgermeister: Ji.B.: Grünewald.

9öachstehen0e Bestimmungen werden mit dem An- fügen zur öffentlichen Keimtttis gebracht, daß die Ab­meldungen während der üblichen (Geschäftsstunden aus den Brotmarken bezirken, jedoch tunlichst nicht an solchen Tagen, an denen Lebensmittelmarken zur Ausgabe gelanget, zu erfolgen haben.

Gießen, den 13. Februar $4917. 1924B

Ter Oberbürgermeister: Keller.

Vorschriften

über die Abgabe von Lebensmittelkarten bei vorüber­gehender Abwesenheit undbeim Wegzuge von Gießen.

I.

Lebensmittelkarten.

Tie Lebensmittelkarten lassen sich in folgende Grup- ven einteilen:

A. Neichskarten:

a) Reichsbrotkarten (Reisebrvthefte), di Reichsfleischkarten, c) Reichsseisenkarten.

B.

Diese Karten gelten schen Reich. Landeskarten:

a) Milchkarten,

b) Zuckerkarten.

i nt ganzen Teut -

Diese Karten gelten an jedem Ort im Großherzogtum Hessen, in anderen Tei-

6.

der

len des Reiches gelten sie nicht.

Oriskarten:

Ortsbrot karten, Butterkarten, Eierkarlen, Fettkarten, Kartosfclkarten, Schlüsselwarcnkarten.

Diese Karten gelten ausschließlich in Stadt Gießen.

II.

Abwesenheit undWegzug von Gießen.

Verläßt jemand die Stadt Gießen, so fmb folgende

Fälle zu unterscheiden:

1. vorübergehende Abwesenheit (Absicht der Rückkehr nach Gießen, Beibehaltung der Wohnung):

a) für kürzere Zeit als eine Dhnhe, d' für längere Zeit als eine Woche.

2. Wegzug von Gießen: (Aufgabe der Wohnung).

III.

Für die Markenabgabe find folgende Vorschriften zu

beachten:

1. Bei Abwesenheit unter einer Woche sind a l l e Marken zu belasten; für Ortsbrotmarken können auf Verlangen Reisebrvtheste in entsprechender Menge eingetauscht Iverdeu.

Aus ausdrücklichen Wunsch hat Nach­sendung der in dieser Zeit zur Ausgabe kommenden Reichs marken zu erfolgen.

2. Im Falle einer länger als eine Woche dauern­den vorübergehenden Ablvescuheit von Gießen sind die Reichsmarken (Reisebrotheftc, Reichssteisch- karten, Reick-sseisenkarten) solvie die Zuckerkarte zu belassen. Alle übrigen Marken sind zurückzu geben.

Erfolgt der vorübergehende Aufenthalt innerhalb des G r o ß h e r z o g 1 u m s Hessen, dann sind außer den gerrannten Karten auch die M i l ch k a r t c n zu bc-. lasten.

Bei jeder Ais gäbe der genannten, zu belastenden Lebensmittelkarten hat ohne besonderen Antrag die Nachsendung dieser Kirrten an die vorübergehend' Abwesenden als portopflichtige Dienstsache zu erfolgen.

3. Wer von Gießen verzieht (Aufgabe der Woh­nung), hitt a l l c O r t s m a r k e u abzugeben, sowie die Landesmarken (Milchkartcu und Zucker- karten), falls er nicht rrach einen: Ort des Groß­herzogtums Hessen verzieht; die Reichs marken (Reisebrotheft, Rerckisfteischkarte, Reichsseisenkarte) fittb zu belassen.

IV.

Abmeldeschein.

jfei

Jedem vorübergehend Abwesenden, und jedem Ver­

ziehenden ist ein Mineldeschein Mlszuhändigen, in dem anzugeben ist, welche Marken ihnt belassen sind, und welche er abgegebe:: hat: in beiden Fallen ist der ent­sprechende Zeitpunkt anzugeben.

Bei einer vorübergeherü>en Mwescnheft unter einer Woche werden Abmeldescheine nicht mts- gestellt. ,

i V.

Liste der Abwesenden.

Uebcr alle Personen, die für länger al^ eine Woche abwesend süid, ist eine Liste zu führen, die genaue Adresse aufzunehmen, damit das Nachsercken der Lebens­mittelkarten erfolgen kann.

VI.

Rena n Meldungen.

Bei N«tm: Meldungen . zu ziehender Personen ist ent­sprechend rurch Maßgabe der vvrgelegten Abmclde- bescheinigamgen zu versahrerr.

VII.

Selbstversorger.

Selbstversorger in Ri e h l, die vorübergehend al'- wesend sind, haben rmr dann Anspruch aus Reichsbrvt- marken (Reisebrothefte), wenn der Mahlschein um die entsprechende Monge geküßt ist, oder wenn sic eine ent­sprechende Mehlmenge abliefern.

Selbstversorger in F l e i s ch haben mir beim An­spruch auf Fleischmarken, wem: nach Mitteilung des Lebensmittelantts, die arüäßlich der Lwusschlachtung er­folgt, den betreffenden Personen noch Fleisdimarken zu-, stehen.

VIII.

Porto pflichtige Dienstsache.

Tie 9lachsendm:g von Lebensmittelkarten hat als Portopftichtige Dienstsache" zu erfolgen.

Briefmarken firtb nicht zu verwenden, da das Porto tmrch die Post von dem Empfänger des Brieses erhoben wird.

Gießen, den 1. Februar 1917.

Ter Oberbürgermeister: Keller^