Ausgabe 
14.2.1917 Zweites Blatt
Seite
2
 
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Vortragsvereiiliguilg

kaufmännischer Verein Grtrgewerdeverein Gietzen.

Donnerstag, iS. Zebrimr abends 8V. Uhr, in der Neuen Aula

Bortrag Nr. 5

Herr Freiherr v. Reitzenftein. Dresden

Licht-

bildern»

Eintrittspreis 1 Mk., für Militär (vom Feldwebel abwärtS) 20 Pfg.

Kinder unter 14 Jahren haben keinen Zutritt.

17r Z der noch auSsteht. wird deS Kohlen- vVlUWIJ ill.O, mangels wegen vorläufig noch weiter _ verschoben. _ 1243 v

Freitag, 16. Februar 1017, 8 Uhr, im großen

Hörsaal der Universität.

Vortrag mit Lichtbildern.

Bruno Götz - Riga

Die deutsche Kultur in den

baltischen Provinzen

Eintritt 50 Psg. Mitglieder 20 Psg.

Veranstaltet vom Verein für das Deutschtum im Auslande und vom Altdeutschen Verband.

Ueberschuß für Kriegswohlsahrtszwecke. i259v

Cafe Amend

Heute Mittwoch, 8 Uhr:

Familien-Konzert

Freunden einer würzigen, voll- mündigen Zigarre von grohem Format fei ein Versuch mit meiner neu eingeführien Borstenlanden- FolgeHessenkraft" Vogelsberg zu 15, Feldberg zu 18, Meißner zu 20, Melibokus zu 25 Pfg. benenS empfohlen. Wilhelm Moefer, Grobherzoglich Hessischer Hofliefe' rank, Gietzen, Seltersweg Nr. 63.

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Holzversteigerung

der Gräflichen Oberförsterei Laubach.

Dienstag, den 20. Februar 1917 nach Zusammenkunft 1 Uhr am Pflanz garten Peterswald, bei Altcnhaiu: aus Peterswald 1b: Buchen rm: 334 Schert 1. u. 2. Kl., 133 Prügel, 47,5 Stöcke 1. il 2. Kl., 48,5 RciserprügÄ, 2 Fichtenprügel; 1 Eichen- abschnitt 4 m läng, 25 cm Mitte 0,20 fm; B au m- kir ch erwald la: Buchen rm: 407 Scheit 1. il 2. Kl., 178 Prügel 1. u. 2. Kl., 27 Stöcke 1. Kl., 53 Reiser- Prügel: Kohlreiscr und Leseholz flächenweise; Rot unter­strichene Nrn. kommen nicht zum Äusgebot. Der Sam­melpunkt ist vom Bahnhof Freienseen nach Eintreffen des Zuges 11 Uhr 48 Min. von Laubach bequem zu erreichen. 1258B

Holzversteigerung.

Dienstag, den 20. Februar 1917 nach Zusammen­kunft vormittag 10 Uhr am Heuweg beim Pflanzganen, in dem Distrikt: Grotzhäuserberg,

Scheiter Rm.: Buchen 350, Knüppel Rm.: Buchen 500, Fichten 15, Stöcke Rm.: Buchen 200, Reisig Wellen: Buchen 5000, Fichten Igebunden» erste Durchforstung 1500, Fichten Derbstangen Rm.: 15, Fichten Nrrtzreifia Rm.: 100. 1207B

Lich, den 9. Februar 1917.

Grohherzogliche Bürgermeisterei Lich Dörmer.

Amtliche Mitteilunz bei* Hndelskümmn Sielen.

Auf dem Sekretariat der Handelskammer liegt wäh­rend der Amtsstunden eine Liste offen, in welche sich diejenigen Angehörigen des Kaufmannsstandes im .Kam­merbezirke einzeichnen können, welche sich freiwillig dem vaterländischen Hilfsdienst zur Verfügung stellen wollen. Von außerhalb Gießens wohnenden Personen werden auch schriftliche Anmeldungen entgegengenommen.

Die Handelst» mmer wird sich bei den zuständigen Militärbehörden dafür verwenden, daß die sich meldenden Personen in solchen Stellen innerhalb des vaterländischen Hilfsdienstes untergebracht werden, für welche sie sich nach ihrer Vorbildung unter Berücksichtigung besonderer Verhältnisse und Wünsche am besten eignen. 12746

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmatznahmen zur Sicherung der Volksernäh-rung vom 22. Mai 1916 findet Donnerstag, den 15. Februar 1917 eine Aufnahme der Vorräte an Brotgetreide und Mehl, Gerste, Hafer, sowie Hülsenfrüchten aller Art mit Aus­nahme von Wicke»: und Lupinen statt.

Erhoben werden:

A. in sämtlichen landwirtschaftlichen Be­trieben die gedroschenen und ungedroschenen Vor- ' räte von:

3) Roggen, Weizen, Kernen (eirthülster Spelz) sowie Emer und Einkorn allein oder mit anderem Ge­treide allster Hafer gemischt,

b) Gerste,

c) Hafer, sowie Hafermenge,

6) Hülsenftüchte aller Art (Erbsen ernWießlich Pe­luschken, Bohnen, Linsen, "Ackerbohnen) mit Aus­nahme von Wicken, und Lupinen, sowie Gemenge von HMenfrüchten oder mit Körnerfrüchten^

L. Bei den Selbstversorgern:

Mehl (Roggen- und Weizenmehl), auch Tunst allein oder »nit anderem Mehl gemischt, einschliestlich des zur menschlichen Ernährung dienenden Schrots und Schrotmehls,

ferner die Zahl der im Sribstversorger Haushalt zu versorgenden Personen.

. Anzeigepflichtig sind alle Inhaber landlvirtschaft- lrcher Betriebe, also auch Bäcker, Schreiner, Fabrik­arbeiter usw., welche Landwirtschaft nebenbei betreiben.

Ter Anzeigepflichtige hat alle Vorräte, die sich mit Beginn des 15. Februar 1917 in seinem Gewahr­sam befurchen haben, einzutragen Hierzu gehören auch die Vorräte, die auf fremden «-Speichern, Getreideböden, Lagerräumen, Schiffsräumen und dergleichen lagern, auch dann, wenn die Vorräte nicht unter eigenem Ver­schlüsse stehen. Auch Vorräte, welche Mühlen oder Trockenanstalten zum Vermahlen oder Trocknen über­geben worden sind, müssen mit den übrigen Vorräten angegeben werden, ferner auch diejenigen, die zur Aus­saat im Frühjahr bestimmt sind.

Tfie Selbstversorger haben bei der Erhebung auch diejenigen Vorräte von Brotgetreide und Mehl anzu­geben. die ihnen für ihren Haushalt gesetzlich zuge- stjanden sind. Tie Vorräte bleiben ihnen auch ferner belassen, müssen aber hier mit angegeben werden.

Alle Vorräte müssen in Zentnern bezw. Pfunden angegeben ivetden; jede andere Gewichtsangabe ist ver­boten.

Die »loch ungedroschenen Vorräte, die in Scheunen, Mieten Und dergl. untergebracht sind, sind gewissenhaft

n dem Körnerertrag zu schätzen.

pelz ist nach seinem Ertrag in Kernen anzugeben: hierbei sind für je 100 Pfund Spelz 70 Pfund Kerne zu rechnen.

Nicht festgestcklt sollen werden:

2 ) die Vorräte, die im Eigentum des Reiches, eines Bundesstaates, insbesondere im Eigentum der Heeres­verwaltung oder der Marineverwältung stehen; b)die Vorräte, die im Eigentum der Reichsgetreide­stelle, G. m. b. H., der Z entraleinkauss gesellscha ft m. b. H., der Reichsgerftegesellschast m.b. H., oder der Reichshülsenfruchtstelle G. m. b. H. stehen; c) das von der Reichsgetreidestelle zur Verftlttenmg freigegebene Brotgetreide und Mehl.

Tie Aufnahme erfolgt durch bestellte Zähler. Die vorgeschriebenen Vordrucke werden von diesen am 15. übergeben und am 16. Februar wieder abgeholt. Tie Betriebsinhaber bezw. deren Stellvertreter haben die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben durch Unterschrift zu bescheinigen. Betriebsmhaber, die bis zrrm 16. Februar eine Aufforderung zur Angabe ihrer Bestände nicht erhalten haben, sind verpflichtet, diese bis zum 17. Februar bei dem Lebensmittelamt Zimmer 4 anzumell>en.

Wer vorsätzlich die Angaben, zu denen er verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wissent­lich unrichtige oder »rnvollständige Angabe»: macht, oder der Vorschrift zuwider die Durchsuchung oder die Einsicht der Geschäftspapiere oder -bücher verweigert, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis vu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können Vorräte, die verschwiegen ivvr- de»: si»:d, eingezoge»: werden, ohne Unterschied, ob sie dem Anmeldepflichtigen gehören oder nicht.

Wer fahrlässig die Angaben, zu denen er verpflichtet ist, -nicht in der gesetzten Frist erstattet oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis ?u dr-ütauftud M-r* 12808

Oietzeu, den 12. Februar 1917.

Der Oberbürgermeister: Keller.