Ausgabe 
6.2.1917 Zweites Blatt
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GIESSENER KONZERT- VERF1N

Sonntag, 11. Februar 1917, abends 5 Uhr in der NEUEN AULA

Sechstes K!onzer*t zugunsten der Stiftung zum 25jährigen Reqie- rungsjubiläum Sr. Kgl. Hoheit des Großherzogs

Ausführende:

Wilhelm Backhaus

aus Berlin

Adriaan van der Sf ap(Bariton)

aus Frankfurt a, M.

Professor Gustav Trautmann

PROGRAMM: Schumann op. 46, Andante und Variationen; Mozart, Sonate Ddur, für 2 Klaviere- Liszt, Sonate H moll, Klaviersolo; Schubert op.103 Fantasie, op. 40 Nr. 2 u. 51 Nr. 3, 2 Märsche für 1 Klavier, 4 händig. Altitalienische Arien u. Lieder. Eintrittskarten : ^ k - Mk. L-, Mk. l- u . öo Pfg.,

r~ Tp- ry.rrrrr-r särathch numeriert. Studentenkar- V? Pf f ltär Feldwebel abwärts 30 Pfg. sind ^ Ernst Chalher, Tel. 671 und abends an der Kasse g2 L habfln - ___ 97GD

3um Besten der durch den RmWmreinsU geschädigten Siebenbürger Sachsen.

Samstag, den w.zebrüar abends 8 V- pünktlich in der Neuen Aula

Vsvtrag mit Liehtbildern von^)rofeffovvr.Schlsfingev

veutsch-Siebenbürgen Land und Leute

K?MttSkarte« <1. Platz 2 Mk., 2. Platz 1 Mk., 3. Platz «O-Mk.» bet der Ferber schen, Frees'fchen und Ricker'fchen Buchhandlung und an der Abendkasse, Studentenkatten lzu 60 Psg.) Beim Umv.-Hausmetster. Verwundete haben für den dritten Platz freien Eintritt.

Amtliche BeküMtmschrmgeil Ser StiitSiegeäT -

Nachstehende Vekamrtmochmrg des Großh. Kreisamtes Bietzen bringe ich wt öffentlichen Kenntnis. Gießen, den 31. Januar 1917.

Der Oberbürgermeister: Keller.

Bekanntmachung.

Betr.: Auflauf, Verkauf und Versendung von Eiern. Unter Bezugrmhme auf die Bekanntmachung der Lun-

dvK-Ererftxlle vom 9. Oktober 1916 (Kreisblatt Nr 127s ÄtBesttm nmnigen Sie nochmals ortsüblich bin-

a^?b^Ä^^«wflragen wir Sie, folgendes ortsüblich alsbald bckanrtt nwcl>en zu lassen.

q kTS Bekanntmachung der Landes-Eierslelle vom O^^ober v. Js. rst der Auskauf und Verkauf Jon (£ A Versendung geregelt Nwrden. Es wird erneut ans diese Regelung aufmerksam gemacht und im ein­zelnen auf folgendes hmgewiesen:-

1- h^slen Eier nur an diejenigen

Personen verkaufen, die von der Landes-Eierstelle bestellt s^^^^ girier Ausweiskarte als Auftäuser

2. Jftux diese Auftäufer dürfen Eier bei den Geflügel-

haltern erwerben. < ^

3. Jeder Erwerb von Eiern bei deir Geflügelhaltern Boten trauen, Händlern usw. durch andere Gewerbe- treibende. Private, Daushaltungen usw. ist verboten.

4. Tie Wiftchifer haben die aufgekauften Eier an die für reden Kreis errichtete Sam meiste! le abzufuhren.

5. Als Sammelstelle für den Kreis sind bestimmt:

a) Gebr. Grieb, Gießen,

b) A. Steinreich, Gießen.

6. Tie Versendung von Eiern mit der Eisenbahn oder Post oder anderen Befördernngsgelegenheiten ist nur den Aufkäufern imb Sammelstellen ober mcr mit besonderer Genehmigung der Landes-Ei er stelle ge­stattet. Andere Sendungen werden angehalten und veschlagiiohmt.

7. Gegen die Geflügelhalter, die Eier an andere Per­sonen als die bestellten Aufkäufer absetzen, ebenso gegen alle Personen, die ohne Ausweiskarte beim ^umuf von Eiern betroffen werdeii, wird nach­drücklich mit Zwang und Strafe vorgegangen werden. Neben der Eiiizrehung und Enteignung der Eier kann auf Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr und Geldstrafe bis zu 10 000 Mark erkannt werden.

Tie Eierauftäufer haben von der Landes-Eierstellc dirrch die Bürgerineistereien ihre l grüne) Ausweiskarte erhalten: andere Aiisweiskarten sind ungültig.

Tic Polizeiorgane wollen für Durchführung der Be­stimmungen besorgt sein.

Gießen, den 24. Januar 1917. 1062P

Großh. Kreisamt Gießen.

Qr. U s i n g e r.

Nachstehende Bekanntinachimg des Großh. Kreisvmtes Gießen bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis:

Gießen, deii 31. Januar 1917.

Der Oberbürgermeister.

Keller.

Bekanntmachung.

Betr.: Reichsreisebrotmarken.

Ter Kommunalverband Gießer: hat mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 17. Ja­nuar 1917, zu Nr. M. d. I. III 1120 auf Grund des § 48b und c der Verordnung des Brmdesrats über Brot­getreide und Mehl aus der Errrte 1916 vom 29. Juni 1916 und der Ausführirngsanweismig Großh. Ministe­riums des Innern vom 24. Juli 1916, weiter auf Grund der Anordmrug der Reichsgetrcidestelle vom 14. Sepü 1916 und den Ausführungsbestimmungen Großh. Mini­steriums des Innern vom 29. September 1916 und 8. Januar 1917, als Zusatz zu der Bekanntmachung vom 23. Oktober 1916 (Krcisblatt Nr. 136) bestimmt:

8 2*.

Eöenlo wie für die A u sstellung des Brotkartelt­abmeldescheins die Aenderung des Wohnsitzes Voraus­setzung ^ ist diese Vormtssetzuna durch die polizeiliche Abmeldung auf Reisen für unbestimmte Zeit gegeben.

Falle der Ausstellung eines Brotkartenabmeldescheins werden beim Uebergang nt die Brotversorgnng eines anderen Kommunalverbandes auf Anttag auch Reichs- retzebrotmarken verabfolgt. In diesem Falle ist auf dem Brotkartenabmeldeschein ein Vermerk über die Zahl der aus gehändigten Reichsreifebrotmarken sowie über den Zeitraum zu machen, für welche sie ausgehälidigt worden lind und für den somit der Bezug anderweitiger Brotmarken - Komniunalverbai ids-Brottnarken usw.) aus­geschloffen ist.

§ 2b.

Reichsreisebrotmarken können ohne Kürzung der kom­munalen Brotkarte außer an Auslandsfremde an alle dreienigen Personen verausgabt werden, die der kom­munalen Brvtversorgimg nicht unterstehen, insbesondere affo an Militärurlauber: die der kommunalen Brotver- sorgung nicht unterstehenden Per.ionen dürfeii Reicl>sreise- brotmarken in dem der Brotration der versorgungsberech- ttgten Be Völker, mg entsprecheriden Umfang erhalten. Zur Verhinderung eines mehrsatben Bezugs sind Reichs- reffebrotmarken an Auskandssrenide und Militär- urlauber alwr nur gegen Vorlegmrg des Reise- bczw. Ur- lailbspasses zu verabfolgen. Tabei ist auf dem Paß der Militärurlauber unter Angabe der Zahl der ausgähän- digten Reichsreisebrotmarken der Zeitraum, für welchen diese bezogen sind, zu vermerken. Die Eintragilng eines gleichen Bernierks auf dem Paß drw Ausländer ist sticht gestattet. Die Feststellung hinsichtlich der Ausländer hat diirch Befragung desselben, Rückfrage bei dem Kvm- munalverband, aus dem er zugereist ist, und sonstige Feststellung zu erfolgen, ob und gegebenenfalls si'cr welchen Zeitraum der Paßinl)aber etwa schon mit Reise- brotmarken versehe:: ist.

Ten Militärnrlaubern steht hiernach nur die gleiche Brotration wie der versorgungsberechtigten Zivilbevöl­kerung zu. Soweit Militärurlauber in der Heimat als Schwerarbeiter tätig sind, haben sie dagegen selbstver­ständlich auck Anspruch auf die Schwerarbeiterzulage bis zu 100 Gramm Mehl für den Dips und Tag.

Gießen, den 23. Januar 1917.

Großh. Kreisantt Gießer:.

I. B.: L a n g e r m a n n.

Hchm-eigermlg kr AM Wen.

Montag, den 12. Februar *017, vormittags 9'.« Ul»r beginnend, werden in den Waldungen der Stadt Gießen in den Distrikten Ziegenaä'er. Neuer Schlag, Wannacker, Saubüttendörner und Wimnefeld versteigert: 8,2 Rm. Buchen-Schekcholz 16 Eichen-Scbeirhol:

6 Fichten-Scheirholü

121,4 Eickien-KnüvpÄlbols 1i>,1 Kiefern-Knüpp«elholz

64 Fichten-Knüppelholz

1930 Wellen Etchen-Reiirg 280 Kiesern-Reistg

400 Fickiten-Rei^g

37,8 Rm. Eichen-Stottholz.

Die Zusammenkunft ist auf dem alten Anneröder We^ an der 5. Schneise. [1063B

Gießen, den o. Februar 1917.

Der Oberbürgermeister: I. V.: Grünem ald.

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