ifc. 28Y Zweiter Blatt jb6. Jahrgang
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Seneral-Anzeiger für Gberheffen
Keitag. 8. Dezember X9\6
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hausbefitzerfragen urr- Gesetzeytmuft über Errichtung von Schatznngsämtern.
Wie man sich erinnern wird, hat die preußische Regierung dem Ab-geordnetenhau.se zu Anfang dieses Jahres zwei namentlich für den städtischen Grund- und Hausbesitz wichtige Gesetzentwürfe, den einen über Errichtung von Schätzungsämtern, den andern über Errichtung von „Stadtschaften" vorgelegt. Ein Ausschuß von 28 Mitgliedern hat nunmehr den Entwurf in zwei Lesungen durchberaten und das Ergebnis der Oeffentlich-keit übergeben. Die Fassung, die der Gesetzentwurf in diesen beiden Lesungen erhalten hat, findet nicht den Beifall der Regierung, und der Ausschuß hat sich, um nicht eine Zurücknahme der Vorlage durch die Regierung zu veranlassen, entschlossen, noch eine dritte Lesung vorzunehmen.
Soweit wir sehen, ist vom Ausschuß der grundsätzliche Aufbau der Schätzungsämter nicht sehr wesentlich geändert worden. Rach detn Entwurf sollte in jedem Stadt- und Landkreis eilt Schätzungsamt errichtet werden; für Berlin war ein Schätzungsamt „Groß-Berlin" für den „Verband Groß- Berlin" vorgesehen. Der Ausschuß hat die Möglichkeit geschaffen, daß die zu einem Landkreis gehörenden Städte, Jowie bestimmte Landgemeinden eigene Schätzungsämter bilden können und er hat Berlin und seinen Vorstädten das gleiche Recht selbständiger Schätzungsamter gegeben, darüber aber als Beschwerdeinstanz ein „Oberschätzungsamt für den Bezirk Groß-Berlin" eingerichtet. Das Recht der Beschwerde gegen die Schätzung der / schätzungsamter ist überhaupt n e u v o m Au sschuß geschaffen worden und zwar gegen den Widerspruch der Regierung, die darauf hinwies, daß auch in den süddeutschen Staaten eine zweite In stanz nicht vorhanden sei. (Bekanntlich gibt es in Hessen auch keine Rechtsmittelinstanz gegen Schätzungen der -Ortsgerichte, höchstens eine Beschwerde im Anfsichtswege. D. Red.) Die Beschwerde geht an denIBeschwerdeausschnß, ideraus fünf Mitgliedern besteht und beim Schcitznngsamt gebildet wird.
Das Schätzungsamt soll ans einem Vorsteher und sieben Mitgliedern bestehen; bei den Schätzungen selbst sind in der Regel der Vorsitzende und zwei Mitglieder notwendig. Doch kann bei Grundstücken, deren Wert voraussichtlich 20000 -Mk. nicht übersteigt, auch ein Einzelschätzer tätig werden; in diesem Fall bedarf aber die Schätzung der Festsetzung durch den Vorsteher. Beanstandet er die Schätzung, so muß das ordentliche. Verfahren stattfinden.
Ebenfalls gegen den Widerspruch der Regierung wurden auch in das Gesetz bestimmte Schätzungsgrund- f ä tz e ausgenommen, wobei sich die Verhandlungen im Ausschuß insbesondere darum drehten, ob die Gleichungs- werte der Schätzungsamter auch gleichzeitig für die Besteuerung maßgebend sein sollten oder nicht. Sehr interessant waren in diesem Zusammenhang die Ausführungen eines Rogierungsvertreters über die Steuerschätzungen in Berlin; es heißt darüber im Bericht:
„Tie heutigen Uebertreibungen bei den Einschätzungen zur Grundsteuer seien nicht nur der gesunden'Entwickelung des Groß-Berliner Sied- lungs- und Wohnungswesens, sondern auch der Prosperität der daran beteiligten Gewerbe äußer st n a tf' i c i I i g.
Das stärkste Henmis für diese Lockerung der Bauweise liegt ckber in den hoch eingeschätzten Bodenwerten, die eben nach „amtlicher" Bewertung schon zu hoch seien, um noch eine werträumigere Bauweise zuzulassen, selbst wenn diese Landflächen heute noch völlig iunerschlossen und zun: Teil landwirtschaftlich genutzt seien.
Aber auch das Baugewerbe, der Lausbesitz und die Hypotheken- gläubig er erlebten keine Freude an diesen yochgetriebenen Bodens werten, die allznleicht die Ursache der späteren Verluste dar Bau- Handwerker, der Hypothekengläubiger und des Hausbesitzes würden."
Wenn trotzdem der Ausschuß davon absah, für die Besteuerung und für sonstige Zwecke gleichartige Grundsätze anfzuftellen, so geschah das deshalb, weil die Steuergesetze in Preußen selbst Anordnungen treffen, die nicht ohne weiteres übertragbar waren, und weil die Reichs- steuergefetzgebung im Wehrbeitrags-, Besitz- and jetzt auch Kriegssteuergesetz die vom Ausschuß als falsch angesehene Grundlage des gemeinen Wertes vornehmlich aus der Basis des Verkaufspreises ausgenommen hat. Für die Schätzungsämter aber - wurde als Richtlinie für die Bemessung des gemeinen Wertes gegeben:
„Bei 'b-er Feststellung dieses Wertes sind unter Berücksichtigung der dauernden Eigenschaften des Grundstücks zum Anhalt zu nehmen in erfter Linie der Ertrag, den das Grundstück bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann, sowie die in gewöhnlichem Verkehr für Grundstücke in! gleicher oder gleichwertiger Lage gezahlten Kaufpreise, letztere! insbesondere bei Grundstücken, die lernen oder einen verhältnismäßig geringen Ertrag haben."
Weiter hat man dann bestimmt, um jede Beeinflussung der Schätzungsämter durch die Steuerbehörden und Umgekehrt zu vermeiden, daß die Steuerbehörden nicht berechtigt sind, oie Schätzungsamter in Anspruch zu nehmen.
Die Mitglieder des Schätzungsamtes werden durch den Gemeindevorstand bezw. den Kreisausschuß auf drei Jahre ernannt. Der Vorsteher und sein Stellvertreter sind Kommunalbeamte; die Mitglieder nur bei Ausübung ihrer Schätzertätigkeit.
In Verbindung mit der Beratung des Gesetzentwurfs wurden noch einige Entschließungen von besonderer Bedeutung gefaßt: So ersucht eine die Regierung um Vorlage eines Gesetzes über Errichtung von Hausbesitzer- Eammern, andere beziehen sich auf die Herabsetzung des Immobilienstempels, auf den zweiten Teil des Gesetzes zur Sicherung der B a u f o r d e r u n g e n, auf die Bereitstellung von Mitteln für durch den Krieg in Not geratene Hausbesitzer und Mieter und endlich auf die Regelung des während des Krieges kritisch gewordenen Verhältnisses zwischen Hausbesitzer und Hypothekengläubiger.
Das Gesetz selbst soll in Kraft treten spätestens am 1. Juli 1922, aber nicht vor Ablauf von zwei Jahren seit Beendigung des Kriegszustandes, es sei denn, daß vorher schon sur den betreffenden Landesteil eine S t a d t s ch a s t oder eine gleichwertige, anerkannte Kreditanstalt ins Leben gerufen würde. Erwähnt mag schließlich nock) werden, daß das Gesetz in den alten hessischen Gebietsteilen, wo Ortsgerichte bestehen, keine Anwendung finden soll.
Eingesandt.
(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)
Zur Milchverteilung auf dem Lande.
Wir geben nachstehend eine Zuschrift wieder, die sich mit den Schwierigkeiten der Milchverteilung auf dem Lande befaßt. Wie groß die Schwierigkeiten gerade bei der Verteilung von Milch- sind, soll jedoch nicht verkannt sein und ist auch bei der Regelung für Gießen zutage getreten. Die Milchverteilung ist Vas schwierigste Problem, das bisher in der Lebensmittelversorgung gestellt wurde. Wir hasten, oaß diese Zeilen hazu beitragen, eine Vereinfachung in der Versorgung herbeizuführen. Gleichzeitig sei bemerkt, daß diese Regelung nicht .den Lokalbehörden, wie dem .Kreisamt, obliegt, sondern dem Kommnnalverband für Milch- und Speisefettversorgung im Großherzogtum Hessen mit dem Sitz in Darmstadt.
Durch die neue Milchordnung sind alle ans dem Lande wohnenden Wollmilchbezugsberechtigten in eine unhaltbare Lage gekommen. Kein Bauer soll auch nur einen Schoppen Vollmilch an einen Nachbar verkaufen dürfen, sondern alle Milch! an eine Molkerei oder den bestellten Händler liefern. Bei der Entwicklung des Molkereiwesens in Oberhessen wird es — abgesehen von den Vororten der Städte — eine Ausnahme sein, wenn ein Dorf einen:
Händler zum Milchanskanf bekommt. Von ihm können dann b-trf Bezugsberechtigten ihre Milch! haben, aber auch nur gegen dch außerordentliche Verteuerung um 6 Pfg'. für den Liter. Da di« Mllchkäufer ans dem Dorf zum größten Teil geringe uick noch dazu meist kinderreiche Leute sind, müßte schon auspolkswirpchast- lenen Gründen jede verteuernde Maßregel an ' Wpidcil.
In eine noch viel bösere Lage komneen aber alle die Dörfer, die aN eine auswärtige Molkerei angeschlossen werden. Statt daß sich dick Käufer ihren Schoppen oder Liter Milch abends gleich nacy den« Melken vom Nachbar holen, sehen sie jetzt am andern Morgen alle Milch, einschließlich ihres Schoppens, zum Dorfe kinanssahren. Aber die Mutter hat ja eineu Bezugsschein und Milchkarte, sie kann sich ihren Bedarf, wie der Städter, im Milchliaden, in der Molkerei holen. Gewiß, sie kann 1—2 Stunden weit bei Wind und Wetter, Schnee und Eis auf der Landstraße oder einem Feldweg laufen, dort vielleicht noch eine Stunde warten, bis sie an me Reihe kommt mit ihrem Schöppchen, kann ihre Zell, ihre Kraft/ ihre Schuhe mck Kleider verlausen, nicht um die Milch etwas billiger, sondern nur teurer zu bekommen, kann ihre Kinder ohne Aussicht lassen. Ja, das geht alles, aber richtig ist es nicht, bei dem derzeitigen Mangel an Arbeitskräften, Geld und Rohstoffen, vor allem an Nahrungsmitteln, diese Umstände und Umhege zu machen, denn auch die Ernährung selber wird dadurch geschädigt.
Man kömrte ja sagen, die Bürgermeistereien haben den Gescmrt- bedars mit der Milch kutsche zurückzuerhallen und für Verteilung zu sorgen. Tann käme bloß die Verteuerung in Frage, die wieder beseitigt oder eingeschränkt werden könnte durch einfache Zurücks behaltung der angeforderten Milch menge und ihre Verteilung cml Ort und Stelle ohne vorhergehendes Spazierensahren.
Aber auch dann hat die Sache, cwgeiehen von ^ sachlichen Schwierigkeiten, noch einen großen Harken. Die Molkereien erhalten die Milch täglich einmal und zwar morgens. Ein öfteres Anfahren ist schon wegen der Enrfernmngen (bis 2 Stunden) und der Kosten nick/ möglich. Es wird aber dreimal tun Tag gemolken, und da wir fast durchgängig in Oberhessen kleinbäuerlichen Betrieb haben, hat selten ein Bauer mehr als eine Milchkanne anzuliefer« und diese eine wird selten voll. Es wird also in bt:iV eine Kanne: die Milch vom Mittag, vom "Abend und die vom neu iett Morgen hineingefüllt. Da die 9Nolkerei-en aus dieser zusamnt- ngeschütteten Milch Butter machen, ging das auch ganz gut. Nun soll aber Kindervollmllch am andern Morgen davon abgegeben werden, die dann vielleickt am Mittag oder frühen Nachmittag in _ die Hände der Hausfrau zum Kochen gelangt. Eine jede Hausfrau weiß aber, daß, zumal im Sommer, die Milch dann zusammenläuft urck sowohl für die Kinder, als für die Buttergewinnuna unbrauchbar wttd. Tie Vollmilch, die in der Stadt zum Ausschank kommt', ist weist erst morgens gemolken und die Hausftauen werden wissen, wie oft sie ihnen trotzdem im Sommer znsammenläuft. Sie kommt aus nächster Nahe der Stadt mck wird mit der Bahn befördert. Tie Milch- der Landmolkereien -eignet sich infolge des Zusammenschüttens in den Kannen und der Ueberlandbeförderung auf der Achse oft schon nach weit weniger als 12 Stunden nicht mähr zum Kochen.
Da naturgemäß bä dem Erlaß der ganzen Milchordnung an die Städte gedacht wurde, ist es begreiflich, daß man diese Umstände der Landversorgung nicht bedacht hat. Ich schlage als einfachstes MittÄ der Landversorgung vor: die Vollmilchbezugsberechtigten babenl der Bürgermeisterei ihres Wohnortes den Namen ihres Milcherzeugers anzumelden: der Mllcherzeuger hat die Mckchnarken einzuziehen und am Ende vom Monat an die Bürgermeisterei oder an die Molkerei abzuliefern. Daß kein Mißbrauch getrieben wird, dafür bürgt ja die Höhe der Strafen. Auch! die Landkindep und -Kranken haben Anspruch- nicht nur auf die Milchkarten, sondern auch- auf genießbare Milch. Wenn der Bogen überspannt wird, luäck-it er, und dann könnte es kommen, daß das Gegenteil des ZlWckes erreicht wird. Allgemein ist man ernannt über den hohen Preis der Magermilch, der mit 26 Pfennig für das Liter viel zu hoch- gegriffen ersch ei nt.
Die GsldüMz- M
in den Raumen der Vezirksspattaffe Gießen ist morgen von $ bis \ 2 % Ahr geöffnet!
TargovUchte. Rumäniens alte Hauptstadt.
Durch! den Sieg vom 3. Dezember ist 'Targovifchte in unsere Hand gefallen. Tcrrgovis-chte ist heut mir eine bescheidene Bezirks- Hauptstadt von 8000 Einwohnern, aber einstmals war es die bedeutendste Stadt, die Hauptstadt von Rumänien. Seine Mauern liegen in Trümmern, seitdem' die Türken 1640 den Woiwoden Georg Ehika gezwungen haben, die fürslliche Residenz nach Bukarest zu verlegen und als Zeichen seiner Treue die Stadtmauern von Targovisch-te zu schleifen; aber an der Lage der Mauerreste läßt sich- heut nock erkennen, wie ausgedehnt die alte Hauptstadt gewesen sein muß. Gegen die Mitte des 17. Jahrhunderts unter Matthäus Bassarab stand sie in ihrer Blüte; damals zählte sie 60 000 Einwvhmr und hatte 40 Kirchen. Don dieser Glanzzeit erzählt noch- heut manches Tenbnal und mancher Ueberrest in der Stadt. Die alte fürstliche Residenz freilich ist nur noch ein Hansen ungestalter banlicher Rumen, die einen vernachlässigten Hof umgeben. Auch die in ihrer umntttelbaren Nachbarschaft stehende Kirche sieht äußerlich unscheinbar genug ans, aber im Innern trägt sie das Gepräge einer eckften Hofkirche, die in einer Fülle von Inschriften und Grabdenkmälern die Geschichte des Landes seit dem Gründungsftlhre des Gotteshauses 1585 und seine langen und schweren Kämpfe mit den Türken lebendig vor Augen führt Ein zweites, nrerlwürdiges Denkmal von Targovisch-te, heut das weithin ragende Wahrzeichen der Stadt, ist der Chindra- Turm der als einer der ältesten Teile der StM gilt und schon tm ausgehenden 14. Jahrhundert von dem Fürsten Mirvoa dem Großen als Beobachttingsturm gebaut worden \ein soll. Bon der Höhe dieses Turmes genießt man eine fesselnde Aussicht über das wsite Talbecken der Jcrlomitza und der Timbowitza; gegen Norden erhebt sich der Karpathenwall, und bis Targovifchte entsendet das Gebirge seine letzten Ausläufer. Auf cinem solchen Hügel erhebt sich die tveiße Häusergruppe des vom Bischof Netzhammer in seinem schönen BuckM über Rumänien fesselnd geschilderten „Hügelllofters" Deal, das in einiger Entfernung nordöstlich von der Stadt belegen ist. Eine schöne, vom Fürsten Brbescv 1844 angelegte Lindenallee flchrt durch Wä-ld-chen und Weinberge zur Höhe des Klosters -empor. Dies ist eine weitläusige Anlage mrt zwei Höfen, in deren hinterem die Kirche steht. Es ist eine der hervorragendsten Kirchen Rumäniens, deren Geschichte MS auf das Jalw 1500 zurückgeht, in welchem der Woiwode Radu der Große sie an Stelle einer bescheidenen Holzkapelle begründet hat. In Stil und Ausstattung erinnert sie an die berühmte Kirche von (Sirrtea d'Arges. In dieser .Kirche wird das Haupt des rumänischen Rationalhetden Mickael des Tapferen aufbewahrt und auch sie ist so reich an Grabdenkmälern und geschichtlichen Erinnerungen, daß ein rumänischer Gelehrter mit Fug sagen konnte, die Geschichte Targovischtes schreiben, heiße die Geschichte der Walachei
absassen. Unendlich! viel Christen- und Türkenblut ist um Targo- vischtes Mauern geflossen, es sah den Glanz des alten Woiwoden- tums — es sieht heut den Fall des modernen Rumäniens.
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Auf dem Wege zum motorlosen Segelfluge.
Gustav Lilienthal, 'der Bracker des Altmeisters der Fliegekun.st, Otto Lilienthal, veröffentlicht im nächsten Hefte der bei Julius Springer in Berlin erscheinenden „Nattrrwissenschaf- ten" einen bemerkenswerten Aussatz über die „Flugleistung der Vögel und der Segelflug", in dem er auf Grund seiner Versuche und Berechnungen den Weg zeigt, den Forscher^ und Erftnder zu einem motorlosen Segelfluge zu gehen haben, wie ihn einige Zeit vor dem Kriegsausbrüche Orville Wri^ht vergeblich angestrebt hat. Das Vorbild des motorlosen Segelftiegers, der durch. Maschinenkraft in die Höhe gebracht worden, dann aber ohne Motor segeln soll — ist der Vogel, urck zwar der nicht flatternde, sondern segelnde ^Bogel, der ganz offenbar äußere Kräfte ausnutzt. Welches ist die Kraftquelle, die er auszunutzen versteht, und wie geschieht dies? Die Beantwortung dieser beiden Fragen, ist die Vorbedingung, ohne die der nwtorlose Segelflug eines Flugzeuges nicht möglich ist. Der Vogel segelt bei Wind ohne Flügelschlag nicht nur wagerecht, sondern kann auch zu großen Höhen im Segelfluge ansteigen. Die Kraftquelle, die dies ermöglicht, erblickt Gustav Lilienthäl nun in einer Erscheinung, deren Gegenstück das fließende Wasser zeigt, in dem sckpvimmende Gegenstände vom Ufer nach der Mitte oder vom Grunde an die Oberfläche getrieben! werden; an der Oberfläche der tiefsten Stelle der Sttömungsrinne ist die Reibung am geringsten und die Geschwindigkeit am größten. In die atmosphärischen Verhältnisse übertragen, ist der Vorgang völlig gleichlaufend. Bereits vor mehr als einem Vierleljahrhnndert haben die Brüder Lilienthal nachgewiesen, daß horizontal schwingende ebene Flächen im Winde eine Mtrift nach der Richtung der größeren Geschwindigkeit erhalten, so daß sie sich in einem Durchfchnittswinkel von 3Vs Grad aufwärts einstellen. Der Rückstau des Luststromes durch die Reibung an der Erdoberfläche muß diesen Llufttieb Hervorrufen: anffteigende Ströme (durch Temperatureinflüsse) können ihn verstärken, sind aber nicht nöttg. Dieser Auftrieb des WindeS sindet zu jeder Tageszeit und bei jeder Wetterlage statt und äußert seine Wirkung, einerlei, nach welcher Richtung der Boael fliegt. An dem Beispiele des DtorcheS, der bei 11 Meter Geschwindigkeit in der Sekunde Segelsähigkeit hat, berechnet Lilienthal dann, daß der Bogel einen ArbeitSübersämß deS WindeS in Vorttieb umlenkt. Tie Flügel der segelnden Vögel unterscheiden sich wesentlich von den nicht segelnden. Bei den segelnden findet sich eine Verdickung der Armglicder verbunden mit deren Verlängerung, und am günstigsten liegen die Verhältnisse
gerade für die Vögel, die die höchste Flächenbelastung haben, etiva für den Albattos mit 18 Kilogramm auf den Quadratmeter. Versuche 'mit verschieden geformten Platten, einer ebenen, einer zweiten stark gewölbten und einer zehn Zenttmeter starken, ebenso an der llntetfeite gewölbten, zeigten die Richtigkeit dieser Annahme; dem Winde aus gesetzt erftrhr die ebene Platte bei geeigneter Befestigung einen Auftrieb von 3^ '? Grad, die dünne, gewölbte, stellte sich unter einen Winkel von 16 Grad. Tie erhöhte Aufrichttmg der dicken Fläche ihat Lilienthal nun genauer untersucht: er stellte aus einer dicken Fläche ein Modell mit dem Profile des Vogelflügels im Unterarmtelle her, nahm dann eine Vorwärtsbewegung am Rundlauf vor oder setzte das Modell dem Seewinde aus und konnte mittels lleiner Fähnchen die Luftbewegung beobachten. Fast unter der ganzen Fläche war die Luft in wirbelnder Bewegung und zwar strömte sie von lftnten nach vorn gegen den ziemlich scharf abwärts gebogenen dicken Borderrand und kehtte dann nach unten um; seitlich brellete sich der Wirbel nach den Enden der Flüche aus. Bei dem Modell eines vollständigen Vogels trieb die Wirbelluft teils nach dem Rumpfe, teils nach der Spitze zu ab. Tie nach der Spitze und nach dem Rumpfe strömende Luft ttifft in beiden Fällen gegen schräg dazu gerichtete Flügelleile und erzeugt dadurch eine hebende Trachenwirkung, deren rückwärts gerichtete Komponenten in der Längsrichtung der Flügel liegen und keine Hinderung in der Vorwärtsbewegung sind. Im mittleren Flügeltelle entsteht außerdem durch die Zentrisugalwirkung nicht nur meßbarer Auftrieb, sondern auch Vertrieb. Lilienthal hat seine Versuche mit Flächen von 2 bis 20 Quadratmeter am Rundlauf wie im Seewllcke angestellt, und das Ergebnis ist, daß das Auftreten eines Vortriebes erwiesen ist, dessen Stärke bei entsprechender Windgeschwindigkeit Reibung und Stirnwiderstand übertvindet bei gleickzeittgem Auftrieb von etwa über 8 Elogramm für btw Quadratmeter bei einer Windgeschwirckigkeit von 11 Meter, ivas etwa den Verhältnissetr des Segelfluges beim Storche entspricht.
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— Luftpost Chicago — New V o r k. Tie großen Fortschritte der Flugzeugkonstruktton, die zu einem nicht geringen! Tell auf den Krieg zurückzuführen sind, erweitern auch dre ftned- lichen Verwendungsmöglichkeiten des Flugzeuges. So versucht man neuerdings in den Vereinigten Staaten das Flugzeug stiftenurtischj zur schnellen Beförderung von Nachrichten zu verwenden, die tvegen ihrer Länge nick Zahl im telegraphischen Verkehr zn Inche Kosten beanspruchen dürften. Wie der „Daily Chroniele" berichtet, jmt jetzt die „New Port TrmeS" einen Aeroplanpostverkehr zwischen New Vor? und Chicago eingerichtet, und die ersten Sendung^ haben auch wohlbel)alten die Strecke von 1000 Meilen zurückgelegt. Wenn die Einrichtung sich auch finanziell bewährt, soll auch aus anderen Strecken ein Lustnochlrichtenvertehr elligeführt werden.


