tH rrS gerechten Kampises hegen
Das „Deutsche Volksblatll
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fügt: Während Griechen-
rd noch unter dem Druck der Gewalttätigkeit der Alliierten schaffen die Mittelmächte ein freies Polen als geschicht-
'eufxt
Lches Denkmal ft'ir ihr ehrliches Wollen, den Völkern Europas die Freiheit und den Frieden zu erkämpfen Es ist aber aicch der Beioeis ihres Könnens und das erste weithin sichtbare Ergebnis dieses Krieges, das von Dauer sein wird.
Das „Neue Wiener Journal" bemerkt: Nicht um zu Ordern und zu empfangen, hab>m die Mittelmächte Russisch- Polen von der Herrschaft des „Slawenbeschützers" befreft, der mir dann Beschützer ist, wenn die Slaiven ihm als Knechte dienen. Äcll dem Blute der verbündeten tapferen Truppen und der polnischen Legionen wurde das Gemäuer dieses Baues gekittet. Ihn zu festigen und für alle Zellen zu erhalten, ift die gemeinsame Pslicbt und das gemeinsame Lebensinteresie Oesterreich-Ungarns, Deutschlands unD des neuen Königreichs Polen.
B u d a p e st, ö. Nov. lWZÄ.) Die Blätter drücken ihre hohe Genugtuung über die Wiederherstellung des polnischen Königreiches aus.
Der „Pefter Lloyd" schreibt: Die Grundmauern des Polin ichen Staates sind aufgerrchtet. Noch sind es nicht fertige Errungenschaften, auf denen das polnische Volk ausruhen kann. Än seiner Ostgreu-e wird Europa enden.
„Az Us sag" weist insbesondere auf die brüderlichem Gefühle Srji.i, welche Ungarn stets für Polen beseelt haben. Das Schicksal Dolens habe in Ungarn stets die wärmste Teilnahme gefunden. 'Die Befreiung vom Joch des russischen Zaren sei ein Stück des Programms der nationalen Politik.
Ter ^,Budapesti Hirlap" schreibt: Die Proklamation >des polniichen Königreiches ist ein Zeichen des festen Vertrauens Zn unseren endgültigen Sieg.
„P e st i Hirlap" weist auf das gemeinsame Schicksal ^Ungarns und Polens hin. Tie Kronen der beiden Länder, sagt Las Blatt, haben eine ganze Epoche auf demselben Haupt geruht. Die im Kampfe gegen das Zarentum unterlegenen Freihellshelden ftamen nach Ungarn, um der Sache der europäisdjcn Freiheit auf ^unserem, von Kosaken überschwemmten Bod-en ihre Dienste zu weihen. _ _
ffirt ö. .guit i. Js in \9teßen genaust pave Das cpersyr erneuere ven Angeklagten des ihm zur Last gelegten Dieüstcchts für überführt und erkannte gegen ihn auf eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten.
Gießener Strafkammer. M l
Gie ßen, 3. November. ^
Der von Meisenheim bei 5kteuznachi gebürtige Hausierer Fried- rich B., der schon zweimal wegen Diebstahls vorbestraft ist, wird be- !schuldigt, am 2t). September l. Js. im hiesigen Caf6 Ernst Lud- l-w i g, in das er sich gegen 12 Uhr mittags eingeschlichen hatte, saus einem aus dem Schankttsch stehcmden Behälter , 6silberne Löffelchen im Werte von 9 Mark 'entwendet zu Habei i. Durch das Geräusch wurde die Inhaberin des ^genannten Lokals in der nebenack befindlichen Küche aufmerksam, Hielt den Angeklagten fest, nahm ihm die Löfs eichen', die er schon i teils in die Hosentasche gesteckt hatte, ab und veramlaßte sein ei iFestnahme durch einen telephonisch herbeigerufenen Schutzmann. Wegen Diebstahls im roiederholten Rückfall erkannte das Gericht Wegen den geständigen Angeklagten, indem es ihm mildernde Umstände zubilligte, auf eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten.
Der 16 Jahre alte Taglöhner Heinrich! K. und der gleich-- jjalterige Streckenarbeiter Wilhelm W., beide von Butzbach, werdep iDeschuldigt, Ende April 1916 zu Frankft-.rt a. M. ihrem früheren 'LehrHerrn, dem Kanfmaim Karl Schröder daselbst, 3 Zervelatwürste, 2 Flaschen Himbeersaft, 2 Fläschchen Kognak, 2 Dosen ]Helvetia-Marmelade, 1 Flasche Doppelkümmel, 2 Dosen Oelsar- fbinen und 1 Laib Brot aus einem Gebäude ! m i t t e l s E i n st e i g e n s und Erbrechens von Behältnissen entwendet
jtzu haben. Die beiden Angeklagten, die früher bei dem Bestohlenen sin der Lehre stjanden und von diesem wegen Unzuverlässigkeit am ; 15. Februar l. Js. entlassen worden waren, sind geständig und : wollen den Diebstahl aus Not und Hunger aus geführt haben. Das iGerllht erkannte gegen zeden der beiden Angeklagten, indem es! 'ihnen mildernde Umstände zubilligte, aus eine Gefängnisstrafe s von 6 Wochen.
Ter Taglöhner Christoph Sch. III. von Großen-Buseck ist cm- !geklagt, lli der Nacht vom 3. auf 4. Juli l. Js. der Philipp Bo- maries Witwe in Großen-Buseck
zwei Stallhasen
im Werte von 25 bis .30 Mark aus dem umschlossenen Hof, in welchen er sich in diebischer Absicht eingeschlichen hatte, entwendet zu haben. Ter eine der gestohlenen Hasen lourde nach einiger Zeit •bei dem Angeklagten entdeckt und von der Bestohlenen sowie deren Leiden Söhnen und noch anderen Zeugen als einer der gestohlenen Hasen bestimmt toicder erkannt. Trotz dieser erdrückenden Beweise bestreitet der Angeklagte, den.Diebstahl begangen zu haben und behauptet nach wie vor, daß er den Hasen auf dem Kan suchen markt
Verrnrscbtes.
' A in st e r d a m , 6. Nov. (WTB.) Das .Allgemeen Handels- blad" meldet aus London, daß aus -'erschienenen Gegenden Englands Berichte über schwere Stürme, die bedeutenden Schaden nngerichtet haben, eintreffen.
* Ein kostspieliges F e st e s s e n. Anläßlich des letzten Festessens im Hause des Londoner Bürgermeisters, das zu Betrachtungen über kostspielige englische Festessen Anlaß gab, erinnert der „Daily Chronicle" daran, daß das kostspieligste Festessen jenes war, das der Bürgermeister von London, Domville, am 18. Juni 1814 anläßlich des Sieges über Napoleon gab. Unter den Eingeladenen befanden sich der König von Preußen, der Zar, der Prinzreqent, Wellington, Blücher und andere. Auch viele Hobe Offiziere und Diplomaten nahmen au diesem Festessen teil. Sämtliche Gerichte wurden auf schweren Silberplatten gereicht, die einen Wert von mehr als 4 Millionen hatten; das Essen selbst kostete eine halbe Million.
Märkte.
Gietzeu, 7. Nov. Marktbericht. Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter das Pfd. 0,00 - 0,00, Hühnereier das Stück 00 — 00 Pfg., Käse das Stück 0—00 Pfg., Käsematte 1 Stück 3 Pfennig, Kartoffeln das Pfund 00 Pfennig, Milch das Liter 30 Pfg , Spinat 25 Pfg. das Pfd., Gelberüben 10—12 Pfg. das Päckchen, Rosenkohl 00 Pfg. das Pid., rote Rüben 15—00 Pfg., Zwiebeln das Pfund 25—00 Pfg., Nüsse 100 Stück 00 —00 Pfg., Blumenkohl 20—70 Pfennig, Sellerie 10-25 Pfennig das Stück, Meerrettig 20-25 Psg. das Pfd., Kohlraben 7—20 Pfg., Römisch Kobl 00—00 Psg. das Päckchen, Lauch 5—8 Pfennig das Stück, Weißkraut 20 bis 40 Pfennig, Rotkraut 20 biS 50 Pfennig das Pfd., Birnen 18—25 Pfg. das Pfd., Tafeläpsel 20—22 Pfg. das Pfund, Wirtschastsäpfel das Pfund 10-12 Pfg. — Marktzeit von 8 bi» 2 Uhr.
Briefkasten der Redaktion.
Mnoutzme Anfrage« bleibe« uuberülrsrchtiglU
p. X Urlaub nach Elsaß-Lothringen darf an Militärpersonen trt dringenden Fällen auf kürzere Zeit erteilt werden, wenn keinerlei Bedenken vorlieaen. Die Urlaubsscheine sind durch den Truppenteil, dem der Gesnchsteller anaehört, mit Urlaubsbegrün- düng an das für den Urlaubsort zuständige stellvertr. Generalkommando einzureichen. Sofern Sie nicht im Heeresdienst stehen, wenden Sie sich unter Darlegung der Verhältnisse am besten auch dorthin. zJn Betracht kommt je nach Lage des Urlaubsortes entweder däs stellvertr. Generalkommando des 15. Armeekorps in Straßbnrg ober das stellvertr. Generakkommxrndo des 16. Armeekorps in Metz._ _
Meteorologische Beobachtungen der Station «Ziehen.
Nov.
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Höchste Temperatur am 5. bis 6. Nov. 1916: -j- 11,6 9 C. Niedrigste * * 5. „ 6. , 1916: + 6,5*0.
Niederschlag 0,3 mm.
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung
yux Aendermrg der AüSführmrgsbestimNrungan Über die Einfuhr von Margarine aus dem Ausland vom 12. Januar 1916 (Rerchs- Gesetzbl. S. 26). Vom 27. Oktober 1916.
Auf Grund des 8 3.4 der Verordnung über Oele und Fette vom 8. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 735) in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 12. Januar 1916 (Reichs-Gesetze blatt S. 25) bestimme ich:
1. § 4 bet Aus führim gsbestlln mungen über die Einfuhr von Margarine aus dem Ausland vom 12. Januar 1916. Reichs- Gesetzbl. S. 26) erhält folgende Fassung:
ac:
mm
D rxn. v>*f***-
Die ^mrrm-criaaLp»gdnur«ryuw w. v sang der Anzeige von der Einfuhr und, wenn eine Besichtigung vorgenommen wird, nach der Besichtigung erklären, ob sie - die Margarine übernehmen will. Das Eigentum geht mit dem Zellvuntt aus die Gesellschaft über, in dem die Uebernabme- erklärung dem Veräußerer oder dem Inhaber des Gewahrsams zu geht.
II. Die Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 27. Oktober 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
__ Pr. H elfferi cf)._
Bekanntmachung
über Aenderung der Bekanntmachung über die Einfuhr von Kaffe, aus dem Ausland vom 6. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 245). Vom 26. Oktober 1916.
Aus Grund der Verordnungen des Bundesrats über Kaffee, Tee und Kakao vvni 11. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 750) und 4. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 233^ bestimme ich:
I. § 5 der Bekanntmachung über die Einfuhr von Kaffee aus dem Ausland vom 6. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 245) erhält folgende Fassung:
Das Eigentum geht mit dem Zeitpunkt auf den Kriegs- aussckmß. über, in dem die Uebernahmeerklarung dem Veräußerer oder dem Inhaber des Gewahrsams zügelst.
II. Die Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft
Berlin, den 26. Oktober 1916.
Ter Stellvertreter des Reichskanzlers.
_ Dr. Helfferich.
Bekanntmachung
über die Aenderung der Bekanntmachung über die Einfuhr von Tee aus dem Ausland vom 6. Aprll 1916 (Reicbs-Gesetzbl. S. 250). Vom 26. Oktober 1916.
Auf Grund der Verordnungen des Bundcsrats über Kaffee, Tee und Kakao vom 11. November 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 750) bezw. vom 4. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 233) bestimme ich:
I. 8 5 der Bekannttnachnng über die Einfuhr von Tee aus dem Auslande vom 6. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 250) erhält folgende Fassung:
Das Eigentum geht mit dem Zeitpunkt auf den Kriegsausschuß über, in dem die Uebernahmeerklärung dem Veräußerer oder dem Inhaber des Gewahrsams zugeht.
II. Die Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung ir Kraft.
Berlin, den 26. Okwber 1916.
Ter Stellvertreter des Reichskanzlers.
Pr. Helfferich. _
Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von: Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen, bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis:
Es wird verboten die Aus- und Durchfuhr folgender^Waren: Klaviere aller Art, auch als solche erkennbare Teile da von, Klaviermechaniken und Klaviaturen (Klavicrklavia turen) auch für automatische Klaviere und Klavierhammer (Nr. 939, 940 des Statistischen Warenverzeichnisses». Berlin, den 22. Oktober 1916.
Ter Reichskanzler.
Im Aufträge: M ü l l e r.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Eisenbahnmaterial aller Art usw., bringe ich unter Aufhebung der Ziffern 2 und 3 der Bekanntmachung vom 22. August 191 ö Reich-sanAeiger Nr. 197) nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis:
Es wird verboten die Ans- und Durchftihr folgender Waren:
Fahrzeuge, zum Fahren auf Schienengleisen bestimmt,, ein- schlieUich der EtnAellelle (Ersatz- und Reservewlle usw.) zu solchen der Nr. 913, 914 a bis e des Statistischen Warenverzeichnisses.
Ausgenommen vvn diesem Verbote sind die zur Personen- oder Güterbesördermig im Betriebe der öffentlichen Ber- kehrsanftalten oder im kleinen Grenzverkehr benutzten Fahrzeuge und die zu solchen erforderlichen Einzelteile (Ersatz- und Reserveteile usw).
Berlin, den 20. Oktober 1916.
Der Reichskanzler.
Im Aufträge: Müller.
Lo plötzlich kam die Trauerkunde,
Gebrochen sei dein junges . Herz.
0 Gott, wie schwer war diese Stunde,
Wie unaussprechlich nun der Schmerz.
Wie hast du wohl in letzter Stunde,
Gesehnt dich nach dem Elternhaus.
Nun ruhe sanft, du lieber, guter,
0 braver Sohn, geliebter Bruder,
Sollst nie von uns vergessen sein.
Ruhe sanft, du gutes Herz, Du hast den Frieden,
Wir den Schmerz.
Plötzlich und tieferschüttert erhielten wir die traurige Nachricht, daß am 30. Oktober infolge seiner am 19. August erhaltenen schweren Verwundung in einem Feldlazarett unser innigstgeliebter Sohn, Bruder, Schwager und Onkel
Wilhelm Paulus
Krie&sfrelw. i. Inf.-Rcgt. 116, Inhaber d. Eisernen Kreuzes
im blühenden Alter von 21 Jahren den Heldentod fürs Vaterland gestorben Ist.
In tiefer Trauer:
Christoph Panlns nnd Frau
Heinrich Paulas, Sanifcätsfddwebel, nnd Familie
Kherhard Paulas, z. Zt. im Feld, and Familie
Ludwig PfeifTer, Utffz. im Ers.-Batl. 115, und Frau geh. Paulus
Slelchior Paulus, Utffz. z. Zt. im Feld, und Frau
Marie Paulus. 8016
Allendorf a. Lda.. Gießen, Mainzlar, Groß-Felda, 7. Nov. 1916.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hinscheiden unserer teuren Entschlafenen
Elisabethe Döll geb. Jockel
sagen wir allen Verwandten und Bekannten herzlichen Dank. Ganz besonders aber danken wir Herrn Pfarrer Keusch für seine trostreiche Grabrede, sowie für die vielen Kranz- und Blumenspenden.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Karl Döll.
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Nieder-Ohmen, den 7. November 1916.
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Friedrich
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