Ausgabe 
23.11.1916 Erstes Blatt
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Crchtriog Karl PranziOSGf

betet Geeren, Eh tx*fnter^m alle Angriffe der Feinde mit Gottes! Erev-rgem Beistand fclMvefjren und den siegreichen Abschluß des Krieges herbei führen wird.

.^enfo unerschütterlich ist mein Dtttranen, daß meine Mo- * )cre ? Macht Stellung in der altverbriesten, in Not und G^ayr neu bestegelt, kr untrennbaren 'Schicksalsgemeinschaft ihrer vewen (Ltmrten^ wnrz elt, nach innen und nach außen gestählt und gf <nt ^ Obin Z Kriege hervorgehan wird; daß rnsine Völker, ^ von dem Gedanken der Zusammengehörigkeit und

SS bliebe, heute oti fi opferfreudiger Entschlossen-

^ äußeren Feinde vereinen, auch zum Werke der . Erneue ruu ß und - Verjüngung zusamntenvnrken iverden Staate st -dar Monarch/.e mit den angegliederten Län- vern Bostnen und H srzegvwiita einer Zest der inneren Blüte, des Aust^mrngs und der Erstarkung zuzuführen

Indem ich, des Himmels Gnade und Segen auf mich und mein ^uus Mie auf meine'geliebten Volker herabflehe, gelobe ich vor dem Allmächtigen, drs Gut, das meine Ahnen mir hinterlassen have^getrenlich zu Itervahren.

Ich null alles tun, um die Schrecknisse und die Opfer des Änieges in ehester Fstist zu banten, die schwer vermißten Seg- ^^u^en des Friedens -meinen Völkern zurückzu gewinnet:, sobald es dte Ehve utrserer Waffen, die Lebensbedingungen meiner Staaten und ihrer treuen Bei Kündeten und der Trotz unserer Feinde ge­statten werden.

Menten Völkern iwill ich ein gerechter und liebevoller Fürst fern, will ihre r^rsassungsmäßigen Freiheiten und sonstigen Gerechstame hochhalid M uttd die Rechtsgleichheit für alle sorg- 5 hüten. Mein unablässiges Bemüheit wird es sein, das sittliche Mw getsttge Wohl meiner Völker zu fördern, Freiheit und Ordnung in meinen Staaten \ l beschir,nen, allen erwerbstätigen Gliedern der Gesellschast die F lüchte redlicher Arbeit zu sichern.

_ Ms kostbares Eff'öe meines Vorfahren übernehme ich die An- hängltch/kest und das .innige Vertrauen, das Volk und .Krone um- Wtttst. Tiefes Berns tächtnis soll mir die Krast verleihen, den/ Pfltchten meines hoh< m und schweren Herrscheramtes gerecht zu werden.

Tuvchdrungen von dem Glauben an die unoernichtbare Lebens- Oesterrerch^Ungat ns, kieseelt von inniger Liebe zu meinen mein 'beben und meine ganze Krast in den Dienst dieser hohen Ausgabe ft Een.

* Carl. m. p.

von Körber. m. p.

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Der 6 ulgarische Bericht.

Sofia. 22. Nov. .iWTB.» Bericht des Genervlstabs vom *1. No vernber. p

Mazedonische F ront: Zwischen Prespa-See und Gerne s.owte m der Gegend des Dorfes Paralowa-Slaka fanden Artil- }E? mehmungen obne besondere Bedeutung

Jbatt. Lchwmhe serndlrche Angrtfst bet den Dörfern Gruniftsche Twnova und Tusche wurt >en durch Feuer und Gegenangriffe zu- ruckgeworfen. Zu beiden >etten des Wardar schwaches Artillerie- seuer und Patroutllenzusan rmenstöße. Durch tmsere Artillerie schos- ?en wir etn feindliches Wtgzeug ab, das ins Wardartal stürzte dte beiden Flteger wurdet r gefangen. Am Fuße der Belast«!-' Mantna und an der Struma Artillerietätigkeit.

5? des Aeg äi scheu Meeres Ruhe. Feindliche

Flleger warfen Bomben auf unsere Lttellungen bei O rsano und aus dte Brücke bet Buk, erzöckten aber keinerlei Ergebnis

der Feind durch Bomben seine b^terden Zn seln ntcht wert von Kalafat lagen. SetneArtülerte beschoß schtzoach Silistria, Oltina, Rasova und ^ernavooa. *

. Fu der Dobrudscha schwache Artillerietätigkeit und Ge- sechte zwtschen Erkündungsabtz nlungen und Wachtposten

An der Mste des Schwarzen Meeres beschossen mor- Zive: ruffische Torpedos wtszerstörer den Leuchtturm von die St<M i^mstantza. Unsere Artillerie zwang die ferndlrchm SEe sogleich, fftch auf dte hohe See zurückziehen

Dronen, rtenn Batterien Feldgeschütze und dvet Barreriem schwerer Geschütze außerhalb des Divisionsverbandes stehen zwer selbständige Kavalleriedivisionen zu sechs Regimentern und drei Batterien imb Wetter sechs Gebttgsbataillone zum Schutz der Nord grenze, drei Regimenter Gebirgsartillerie crn Belagerungsregirnent und technische Truppen. Die Gar- uison der kanarischen Inseln wird um zwei Regimenter verstärkt. Speztelles Augenmerk wird auf die Ausbildung des Luftschrffahrtwesens gelegt. Es werden drei große $ 1 £ 1 ä £ e mit 400 Flugzeugen eingerichtet, deren Zahl

sobald als tunlich auf 1000 erhöht wird. All­mählich sollen 20 Reservedivisionkadres geschaffen werden. Wegen des augenblicklichen Mangels an ausgebil­deten alten Jahrgängen in Afrika wird dort eine Kolo- n ü l * arm - ee au ^ freiwilligen Eingeborenen aufgestellt und versuchsweise auch eine Fremdenlegion gegründet. Für dte Mobilisierung, Requisitton und Mobilmachung der Pri­vatindustrie werden neue moderne Vorschriften erlassen Jene Privattndustrien, die nrilitärischen Zwecken zu dienen imstande sind, sollen gefördert werden.

. Tann wird die Führung genauer Statisttken über indu- ^. beMngsfähigkett vorgeschrieben. Schließlich wird ern freiwilliges Autonrobilkorps geschaffen und die Schaf­fung von Einjahrig-Freiwilligen, sowie von Re­serveoffizieren nach, dem Muster der Mittel­mächte eingeführt.

Der Zeekrieg.

Wer beherrscht die Nordsee?

London, 22. Nov. (WTB. Mchtamtlich.)Daily Mail" schreibt: Es wird sich, wenn die Frage des deutschen Streif- zug^ im Kanal im Parlament zur Sprache kommt, auch empfehlen, zu ftagen, wie es eigentlich mit der Freiheit' in der englischen Schi ffahrtsverb ind un g nach Holland steht. Kleine derttsche Torpedoboote aus Zee- b rüg ge haben seit 23. Juni nicht weniger als zwölf Dampfer angehalten. Es sei infolgedessen die Frage berechtigt, wer eigentlich die Nordsee beherrsche.

Die Rückfahrt derDeutschland".

m^^Abw London, 22 Nov. (Funkspruch vom Vertteter des 2U.pat.tt emgttroffen.) Tie Handelskammer gab zu Ehren Kapttan Königs ein Essen, idem ein Empfang im Verwaltungs­gebäude vorangtng, bei dem zweitausend Bürger m:wesend waren, Nach dem Eisen wurde Kapitän König eine goldene Uhr überreicht, auf der das Wappen der Stadt eingraviert war. Die Offiziere butschland" erhielten silberne Uhrketten und die Mannschaft 'Ullfederhalter. Tie ganze Versammlung erhob sich, als Kapitän ^öntg ferne kurze Ansprache beendete und brach in minutenlange Hochrufe aus. Der Saal war mit amerikanischen und deutschen flaggen ausgeschmückt.

New York, 21. Noventber. (WTB. Nichtamtlich.) Tie Deutsch­land passierte Rhode Isla nd um 4 Uhr 18 Minuten nachm, tu terrttorialen Gewässern mit östlichem Kurs. Man erwarttt nicht, daß ne tauchen wird, che sie Point Judith passiert.

London, 22. Nov. (WTB. Nichtamttich.) Die Admiralität ^rt mit, das britische Hospitalschifs Brttannia (47500 Tonnen) am 21. November nWrg-ens im Zea-Kanal (Aegätscheu Meer) duvch eine Mure .oder ein Torpedo ^icnt L>rnken gebracht wurde. 1108 Personen wurden gerettet, von welchen 28 verletzt sind. Man glaubt, daß 50 Personen um- gekommen sind.

Berlin, 22. Nov. .(WTB. Nichtamtlich.) Deutsche U- -^oote haben folgende französische Segler versenkt: Notre-Tame, de Bonseoours, Fanelly, Laroche Jaqueleine, Alchon, Eugene, Pettt Jean. Drei der Schiffe waren mit Kohlen nach Frankreich- beladen.

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Die franzöfiische Kammer.

tßaT it: ?t ZE-Mb«. (WTB. MchiLmtlich.) Meldung der ..A genee H <w<is . Trv Kamnre-r be,chlvß bei der Beritunq des Gr,e tzeirtw urfes über die Mirsteruirg d-r Jahresvasse 1918 sofort zur Gchermfttzun^ zus«vrm-mtrcten. Nach dem die Kammer wicder zrrr ortmtlichen Lchimg zusanmrevAetretm war. beschloß sie von neuem jai Er Gehenasitznng MsirmMMrUitreten aber vorher in öffentlicher Sitzung dre Besprechmchr dr/s Gesetzentwurfes Wer die Musterung der Jahr-eEü-sie 1918 weiter zu führen. Nuch kurzer Aussvrarhe wurde der Geietzentwurf mit 450 gegen 38 Stimmen angenomTrren.

Berlin, 23. Nov In einher stÄmpischen Kammersitzung m Bmns am Skmstag ftw dte Oppwsmtion gegen die Einberu­fung der wnsiten Jahresyasten zu schwL'em Ausdruck. Tie Sozia­len Brrzen und Genoj-,«: rtefen dnttH ihre Anarfffe gegen die Regrerung urch dte Kammvrmehrhech h.fftige Zwischenrufe hervor B r r a n d konnte sich rnfolgze der wte/>erk^lten Rufe: N i e d e r m/t t dem Krieg! schwer Geh.hr verschassetr ' ° erniftt

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Die spanischen Mehworlagen.

Madrid, 21.Nov. Meldnng des Wiener k u k Tele- yraphen-Korrespondenz-Trrrrean: Der Senat verhandelte über dte vom Kri e-kls m in ist-er ei ng e b r a ck, t e n Wehr vor lagen welche die Reorganisation der spani­schen Armee bezwecken. Sobald dre Vorlagen vom Senat angenommen sirrd, werden sie cyr die Kammer werter-, geleitet.

3 n ^sen Vorlagen ist k/ie Eitüteilung Spaniens in ackt Militärterritorialbezirke Ächbeh-M-n. Die Friedens­stärke der Armee beträgt 140 000 Mann von denen auf Afrika 50000 entfallen. Die gesamte Kriegs, stark erträgt 700 000 Mcinn. DaS aktive Heer wird aus 20 Drinsionen gebildet. Bes. zehn von diesen verbleiben die dem rednzverten Friedensstand. Die Kriegs- beträgt über 17 000 Mann. ^ie Brigaden bestehen qcl$ 12 Bataillonen, zwei Eskw>

Der Gesetzentwurf über den vaterländischen Hilfsdienst.

Berlin, 22. Nov. (WTB. Mchtamtlich.) Entwurf eines Gesetzes, betreffend den vaterländi­schen Hilfsdienst.

8 . 1 - I e d e r m ä n n l i ch e D e u t s ch e vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 60. Lebensiahre, soweit er nicht zum Menstle in der bewaffneten Macht einb-ernfen ist, ist zum vaterländischen Hilfsdienst während des Krieges verpflichtet.

8 2. Als vaterländischer Hilfsdienst gilt außer dem Menst bei Behörden und behördlichen Einrichtungen ins­besondere die Arbeit in der Kriegsindustrie, in der Landwirt­schaft, in der Krankenpflege und in kriegswirtschaftlichen Organisationen jeder Art, sowie in sonsttgen Betrieben, die für die Zwecke der Kriegführtlug.oder Volksversorgung tm- mittelbar oder mittelbar von Bedeutung sind.

Die Leitung des vaterländischen H>ilfsdienst«s obliegt dem im Königlich preußischen Kriegsministerium errichteten Kriegsamte.

§ 3. Der Bundesrat erläßt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Besttmmnngeu. Er kann Zu­widerhandlungen mit Gefängnis bis zu einem Jahre, mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. oder mtt einer dieser Strafen oder mit Haft bedrohen.

8 4. Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Außer­krafttretens.

In der allgemeinen Begründung heißt es:

Mil unerhötter Zähigkeit,NNd beispiellosem Krästeeinsatz roird der Krieg von unseren Gegnern weitergeführt zn dem Immer wieder verkündeten Zwecke, die staatlichen und wirtschaftlichen Lebens- und Entwicklttngsbedingungett des deutschen Volkes zn vernichten. In gewalttger Menge werden fortgesetzt Waffen zu diesem «Kampfe geschntiedet, nicht bloß von arbeitenden Mänttern und Frmren der .Verbandsländer, sondern auch« in den nenttalen Staaten.

Trotz aller schon errungenen Erfolge mnßi das deutsche Volk noch immer Wetter dem Answrm einer Welt von Feindert stand­halten, einzig und allein mrf die eigene Kraft und den Beistand seiner Berbündeteit angewiesen. Um den Sieg zu sichern, ist es geboten, die Kraft des gesarnten Volkes in den Dienst des Vater­landes zu stellen. Tie Waffenfähigen verrichten draußen vor dem Feinde immer aufs neue Wunder der Tapferkeit und Amsdauer. Un­erschütterlich stcht, allen Entbehrungett und beispiellosen An­strengungen trotzend, der Wall, den Deutschlands Söhne rings um das Vaterland errichttt habet:. Auch die Daheimgeblieebnen, Mün- n er wie Frauen, haben sich! durch ihre Arbeit im Dienste der .Kriegswirtschast in einem hohen Maße der Volksgenossenschaft im Felde würdig Meigl. Auch! sie kötrnen sich hingebender rast­loser Pflichterfüllung rühmen.

d Aber diese Heimarme e kann no ch beträchtlich ver­stärkt werden. Der Kriegsarbeit fehlt bisher die straffe ein- hettliche Zusammenfassung und Regellmg, die allein die Leistungen zu einem Höchstmaß zu steigern vermag und erst in vollem Um­fange verbürgt. Zn diesem Zwecke die gesamte nicht zum Heeres­dienste herangezogene Bevölkerung in der Heimat zu erfassen und die Volkskraft für das große Ziel der Vaterlandsvetterdigurtg zwecDienlrch zu verwetten, ist Aufgabe des durck) die Allerhöchste .Kabinettsorder vom 1. November 1916 ins Leben gerufenen .Kriegsamtes. Die Vorlage bezweckt diesem Amte die für die Erfüllung seiner ^Aufgaben aus diesem (Gebiete,-Lüsnso den zur

Mitwirkung davtt decufenen sonstigen Behörden die für die Be-' tattgung notwendtge staatsrechtliche Grundlage zu geben ^ ^Wer rrgend arbetten kann, hat in dieser großen und schwvrertz oett keur Recht mehr, müßcg zu sein. Durch! das Gjffetz soll eine ge,etzliche Verpstrchtung zum vaterländischen Hilfsdienst geschaffen! Werden. Auch m der Heimat mvtß jeder deutsche Mann die ganze rkrast dott einsttzen, wo das Vaterland sie am nöttgsten braucht und wo er nach seurer körperlichen und geistigen Bekranlagung diesem den besten Dienst lotsten kann. Für die Bestimmung darüber, toelche Arbetten wahrend der Tauer des Krieges überhaucht fortzustthreN und welche von den einzelnen Personen zu verriästen sind, darf mAi E E^stchtschunkt ausschlaggebend schn, ob und in welchem Maße dte Arbett für dte Zwecke der Kriegführung tutd der eng damit zu­sammenhängenden Bolksoersorgung vot: Nutzen ist ,

Wre tm H«resdienste, .darf bei diesem gesamten Borgehen! kerne Rucksrcht ÄUf soz'rale Unterschiede gelten^Für de« vaterlandttckmr Menst, welcher Att er auch sei, kann es nur Staatsbürger, nicht Schichten und Klassen geben _ der Udverimfimg & ur Beschästigung wird, soweit es das ^^Ä?^^Ü^^Ä 5 ?bstatttt, aus das Lebensalter, die Fami- ltencherhaltngse, den Wohnort, die Gesundhett und bisherige Tättg^ ^ der .HtlfsdtenstMtchttgen gebührende Rücksicht zu nehmen sech Stretttgketten, dte sich ^aus der Heranziehung zur Tättgkeit oder mich aus dem Wunsche nach dem Wechsel der'Arbeitsstelle ergeben sollen, von den mrlEfchen Schkichtungsstellen ausgeglichen obei

^ e J° nm Et Arbeitgebern änd Arbeit­nehmern tn gleicher Zahl besetzt werden. )

aj Ssdarf erwartet werden, daß weite Kreise des Volkes in best Mterlandsllebe !mtd Oprerf«udtgkett nicht hinter denen zurück­stehen wollen, dte sofort nach Ausbruch des Ktteges in Scharen frei- willig zu den Fahnesi geeckt sind. Unzweifelhast fehlt es vitten gegenwarttg nur an emer, geeigneten Gelegenheit zu freiwilligem -c mvb Hetmatdienst in zielbewußtersimd zweckdttn^ ltcher Weise geregelt, wetDen sicherlich so viele freudig sich ihnr ettt- der ^allerdings als letzt^ Mittel nicht entbehtt weiden kann, nur in verhältnismäßig seltenen Fällen cr<« forderlich werden wird. " ^

wird .Unter anderem bemerkt: Den gleichen Zwmrg für Frauen .auszuspwchen, erscheint entbehrlich in der ^wagimg^daß dte tm Kriege bisher so bewährte Arbeitskraft der deutschen Frau auch ohne besonderen Antrieb in reichem Mäße wtro berettgestellt werden können.

* {^ Msführung des Gesetzes ersdrdettichen Bestimmungen wttt> Er dec Buu-desrat erlapen können, da den unendlich mamrig- Mlttgen, m stetem Wechsel begriffenen BerhälLuissen nur du^, bewegliche Bestimmungen, nicht aber durch starre gesetzliche Bor-

schrtft-en Rechnung getragen werden kanE

... Die dem Gesetzentwurf beigegebenen Richtlinien für dte Ausfuhrungen besagen im wesentlichen:

1. Als im vaterländischen Hilfsdienst tättg gelten alle Personen, die bet Behörden, behördlichen Einrichtungen, in ber Kriegsrndusttie, Landwirtschaft, Krankenpflege und in kriegswirtschaftlichen Organisationen jeder Art sowie sonfti- q l ^uft-n und Bettreben, die für Zwecke der Kriegführung und Vollsversovgung unmittelbar und mittelbar'von deutung, beschäftigt sind^, so die Zahl dieser Personen das Be­dürfnis nicht übersteigt.

a r3 Ci Ue ? er die Frage, ob die Zahl der bei einer Behörde beschäftigten Personen das Bedürfnis übersteigt, entscheidet dte zuständige Reichs- oder Landeszenttalbehorde im Ein- dernehmen mit dem Kriegsamt. Ueber die Frage, was als behördliche Einrichtung anzusehen ist> und ob die Zaht der de: solchen beschäftigten Personen das Bedürfnis über- entscheidet das Kriegsamt nach Benehmen mit der zw ständigen Reichs- oder Landeszenttalbehörde. Uebrigens ent­scheiden über die Frage, ob der Beruf oder Betrieb int Sinne der Ziffer 1 von Bedeutung ist, sowie ob und in welchem Umfang die Zahl der in dem Beruf, Organisatum »?°-^det^ebe tätigen Personen das Bedürfnis übersteigt. Ausschüsse, die für den Bezirk jedes Stellvertretenden Ge^ neralkommandos zu bilden sind. Jeder Ausschuß besteht aus einem Offizier als Vorsitzenden, zwei höheren Staatsbe, amten, von denen einer der Gewerbeanfsicht anaehören soll sowie aus je einem Vertreter der Arbeitgeber und Arbeit^ nehmer; einen Offizier bestellt das Kriegsamt, in Bayern. Sachsen und Württemberg das Kriegsministerium, dem in ' dwsen Bundesstaaten auch im übrigen der Vollzug des Ge< setzes im Einvernehmen mit dem Kriegsamt zukommt. Die übrigen Ausschußmitglreder bestellt je für ihren Bezirk die Landeszenttalbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle Vor der Enffcheidung des Ausschusses soll die beteiligte Gemeindebehörde gehört werden^ Werden Marineinteressen berührt, so ist vor der Entscheidung auf Verlaugen dev Marine ein von ihr zu bezeichnender Marineoffizier m Horen.

Gegen die Entscheidung des Ausschusses findet Be- schwerde bei der beim Kriegsamt einzurichtenden Zentral» stelle statt. Bei Beschwerden aus Bayern. Sachsen und Würb temberg ist ein Offizier von dem betreffenden Kriegs- mimsterium zu bestellen. Das Recht der Beschwerde steht dem Betriebsinhaber. Organisationsleiter oder dem den Berus Ausübenden, sowie dem Vorsitzenden des Ausschuffes zu Die nicht im Sinne des Gesetzes beschäftigten Arbeits- kraste können lederzeit zum vaterländischen Hilfsdienst heran, gezogen werden.

Heranziehung erfolgt in der Regel zunächst durch dre Aufforderung zur freiwilligen Meldung. Soweit dieser Aufforderung nicht in ausreichendem Maße entsprockeu wird, erfolgt dre Heranziehung Hurch schriftliche Aufforderung eines Ausschusses, ^eder, dem die Aufforderung zugegangen ist, hat ber erner der in Frage kommenden Stetten Arbeit zu suchen. Soweit hierdurch die Beschäfttgung binnen zwei Wochen nach Zustellung der Aufforderung nicht herbeigesührt wird, frndet dre Ueberwersung zu einer Beschäftigung durch den Ausschuß statt. Ueber Beschwerden entscheidet der Aus­schuß. Die Beschwerde hat kerne auffchiebende Wirkung. Nie­mand darf ernen Arbeiter in Beschäftigung nehmen, der bei erner der rn dem Gesetz bezeichneten Stellen beschäftigt ist oder rn den letzten 14 Tagen beschäftigt gewesen war, sofern der Arberter nicht eine Bescheinigung des letzten Arbeitgebers darüber beibringt, daß er die Arbeit mit Zustimmung des Arbertgebers aufgegeben hat. Weigert sich der Arbeitgeber, dem Arberter auf Antrag eine entsprechende Bescheinrgung auszustellen, so steht dem Arbeiter die Beschwerde an den erwähnten Ausschuß offen.

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DieNorddeutsche Allg. Ztg." über Hindenburg und den Reichskanzler.

Berlin, 22. Nov. (WTB. Mchtamtlich.) MeNordd. Mg. Ztg." schreibt unter der Ueberschrrift: Die Einheit des Handelns. Erstes Erfordernis einer erfolgreichen Dneg- führung ist die Einhett des Handelns auchi auf der inneren Front. Der Krieg ist nicht nur ein Kampf der Waffen, son­dern auch ein Kampf der Wirtschaft. Me Erzeitgung des Kriegsbedarfs und die Vollsversorgung sind für den Aus­gang des Krieges von der gleichen Wichttgkeit wie die eigentlichen .Krregshandlungen. In allen diesen Mngen brauchen wir das engste ZusaTinnenwirken aller Beteiligten. Dieses Zusammenwirken her^ustellen und aufrechtzuerhülteu ist die oberste Aufgabe der leitenden Stellen. In der Frage des vaterländischen Hilfsdienstes wird ihre gemeinsame Arbeit eine neue Probe ab legen. Wenn es eines schlagenden