Ausgabe 
1.11.1916 Erstes Blatt
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** Die Ausstei 1 nug von Kartofselbezugs- scheinen erfolgt ausschließlich auf den Brotmarken- bezirken währertd der GeschäftSstunbon. Es darf hüch^ stens 1 Pfund für die Zeit bis 15. 2lMust 1917 für den Kop f u nd T a g in Ansatz gebracht werden. Um Stockungen in der Kartoffelversovgung der einzelnen Familien zu ver­meiden, werden bei Ausstellung von Kartofselbezugsscheinen

3 Wochen bei der Berechnung der Bedarfsmenge in Abzug gebracht; für diese werden sofort Kartoffelmarken ausgehändigt. Es ist so jedermann in der Lage, sich in­zwischen auf Kartoffelmarken Kartoffeln zu kaufen, bis er auf seinen Bezugsschein Kartoffeln erhalten kann. Es ist verboten, daß jemand, der bereits die ihm bis 15. August 1917 zustehende Höchstruenge an Kartoffeln auf Kartoffel- bezugsschein erhalten hat, daneben noch Kartoffeln auf Kartoffelmarken kauft.

** Kart of fe l preise. Wir verweisen auf die heutige Bekanntmachung über Kartosfelpreise. Danach ist es den Landwirten gestattet, für die Lieferung gesackter Kartoffeln frei Keller des Verbrauchers zu dem Erzeugerpreis von

4 Mark für den Zentner einen weiteren Zuschlag von 80 Pfennig zu nehmen. Es darf wohl erwartet werden, daß die Landwirte von diesem günstigen Preis von 4.80 Mk für den Zentner reichlichen Gebrauch machen und erhebliche Mengen Kartoffeln in die Stadt an Verbraucher liefern.

** Höchstpreise für Gelberüben. Der Präsident des Knegseruahr u ngs am tes hat mit rückwirkender Kraft Erzeuger-Höchstpreise für Rüben festgesetzt. Für Geisternden beträgt der Höchstpreis 4 Mark für den Zentner. r * ? u s-de nt Stadttheaterfrureau. Vor der Auf­führung der KleinstadtkomödieDas Alter" von PaulQuensel,

- ^^^^9 in Szene geht, dürfte eine Besprechung

kvsks Hamburger Blattes (General-Anzeiger) interessieren. Es Mt, da:Was an dieser Klcinstadtkomodü, die im Thüringer 1***«', i° herzlich erfreut, das ist die prachtvolle Lebens- wahrheit der Geschlten und der warme Humor ihres Schlüpfers. A9/Ü cm 1 r Ein billiges Lustig machen, eine überlegene Ironie. Diese Mcnnchen Hnb im Tiefsten begriffen und ibre Besonderheit i)t mit Respekt gezeichnet. Ter Verfasser schuf einen sehr guten, und wirksamen Kontrast. Aber das (gegenständliche ist es am Ende gar nicht, was an diesen drei Akten so gut gefällt. Es ist die Klein- vrbert, find die entzückenden Kleinstadtfiguren und die famosen Pomten des sicher geführten Dialogs. So darf inan sich also dieses reizenden Stückes ehrlich, freuen uird ihm eilt recht günstiges Dühnenschicksal wünschen. Der Gesamteindruck des Abends war vortrefflich und weckte einen starken Erfolg."

* 2 5 j ä h r i g e s A r b e i t s j n b i l ä n m. Der Modell- schremer Martin Wacker aus Wieseck feiert heute, 1. Nov.. bei der Firma H. Schaffstaedt, G. in. b. H., Gießen, sein 25jährigeS Arbeitsjubiläum. Dem Jubilar sind seitens der Geschäftsinhaber wie des Personals uiid seiner Mitarbeiter reiche Ehrirngen zuteil geworden.

** Gebühr für d i e B e n a cd r i ch t i g n n g ü b e r d i e Ankunft v o n G ü t e r n. Vom I. November d. Js. ab beträgt die Gebühr für die Zustellung der Beiiachrichtigunaen (Avise) durch einen Boten der Eisenbahn am Stationsorte für eine Benach­richtigung oder mehrere gleichzeitig bestellte Benachrichtigungen all­gemein 10 Pfennig. Die Erhöhung ans 10 Pfg. hat sich als not- wendig erwiesen, da die seitherige Gebühr von 5 Pfg. nicht die der Eisenbahnverwaltnng bei der Zustellung entstehenden Selbst­kosten deckt.

** Der nächste Städtische Seefisch in a rkt beginnt Donnerstag, den 2. November 1916, nachmittags 3 Uhr, in den Marktlauben. Zum Verkauf kominen nur beste frischene Seefische (Schellfisch, Kablicni, Schollen, Bratfisch) und Miesmuscheln zu Setbstkolten der Stadt.

Landkreis Gießen.

l-l Grüningeir, 1. Nov. Dem Pfarrer Weber wirrde das Ehrenzeichen für Kriegsfürsorge verlieheii.

l-l Lang -^önS, 1. November. Pfarrer W eber und Kauf v«rm Konvad Klös würbe vom Großherzog das Ehrenzeichen für Kriegssürforge verliehen. Musketier Karl Fischer, n*1 cher als vermißt gemeldet wurde, macht seinen Eltern die Mittei­lung, daß er sich in französischer Gefangenschaft befindet. - Ka nonrer Wilhelm Veile wurde die Hessische Tapserkeitsmedaill.e verlnchen. Zwei jugendliche Mädchen von Gieße n wurden frei einem hiesigen Landwirt ertappt, wo sie die Schränke auf suchten und Geld. Speck usw. stah-ken.

Kreis Büdingen.

Büdingen, 31. Okt. Auch im Kreise Büdingen haben dre Landwirte mit der A n l i e f e r u n g von K a r t o s f e l n an die Zentral-Sammelstelle in bedenklicher Weise nachgelassen. Das Kreisamt droht nunmehr, wenn die Landwirte ihren Ver­pflichtungen nicht Nachkommen, mit Enteignung der vorhandenen Kartoffeln.

oa. Blofeld. 31. Oft. Das Eiserne Kreuz wurde verliehen dem Wehrmann Heinrich Schwarzhauvt von hier.

nt. Henchelheim, 1. Nov. Dem Lehrer Maurer dahier wurde für seine Tätigkeit in der Krieqsfürsorge vom Großherzog das KriegS-Ehrenzeichen verliehen. Dieselbe Auszeichnung wurde auch seiner Tochter, der Frau Lehrer Weiter zu Nonnenroth zuteil.

na. Nidda, 1. November. Dem Unteroffizier Ludwig Uhl von Nidda, Ins.-Regt. 160, der bereits im Januar 1915 die Hessische Tapserkeitsmedaile erhielt, wurde das Eiserne Kreuz 2. Kl. verliehen. Ebenfalls das Eiserne Kveutz erhielt Kanonier Hch. Jost aus Geiß-Nidda. 6. Batt. Feld-Art.-Regiment Nr 25 iür Tapferkeit vor dem Feind. Dieselbe Auszeichnung wurde dem Kanonier Rich. Köblitz, z. Zt. Lazarett Schillerschule in Augs bürg, zuteil.

Kreis Lauterbach.

rr Schlitz. 31. Okt. Die Treibjagden haben nunmehr in unserer Gegend ihren Anfang genommen, und ihr Ergebnis an Rehwild ist mit, an Hasen dagegen sehr gering. So wurden in der Gemarkung Queck 6 Rehe und 5 Hasen, in der Gemarkung Sandlofs 12 Webe, 4 Hasen und dazu 2 Füchse zur Strecke gebracht. Musketier Heinrich Kern vom Jns.-Rgt. 186 erhielt die Hessische Tapferkeüsmedaille. Er liegt zurzeit in einem Lazarett zu Leipzig.

rr. Schlitz, 31. Oktober. Gestern konnte unser ältester Mit­bürger, der frühere Schneidermeister und jetzige Rentner Konrad Marx, ut staunenswerter körperlicher und geistiger Frische den 93. Geburtstag feiern. Marx ist seit Bestehen der kirchlichen Ge- merndevertretung Mitglied dieser Körperschaft und außerdem schon ,ert langen fahren Vorstandsmitglied des hiesigen Armeuvercins an dessen Lutzungen er auch heute noch regelmäßig teilnimmt' Der Jubilar hat selber die Hoffnung, auch den 100. Geburtstag noch feiern zu dürfen.

Kreis Schotten.

-^Schotten, 31. Okt Tie Kartoffelernte ist im Kreise Feststellungen des Kreisamtes zufolge sehr gering aus­gefallen. Infolgedessen erließ das Amt sehr einengende Vorschriften über die Verwendung von Kartoffeln zu Speise- und Futter

zwecken.

Kreis Friedberg.

«Friedberg, 91. Okt. Voiu 1. November ab erfährt in- tolpe der Erhöhung der Sackpreise der Preis für das an die Bäcker und Mehlhändler abzuqebende Mehl eine Steigerung um 7 w r?a ' l, J bcu Die Erhöhung gilt für die Kreise Friedberg

und Offenbach, hat jedoch aus die Brotpreise nnd die Preise des Mehls im Kleinhandel keinen Einfluß.

oa. Ir i e d b d rg, 4. Nov. Dem ältesten Sohne von Justtzrat Wmdecker, Hauptmann Kurt Win deck er, der als Führer einer schweren Batterie an der Somme steht, wurde das Eiserne Kreüz e r st er Maße verliehen.

nt. Nieder-Wöllstadt, 1. Nov. Dem Unterossizier Paul Goldman n, z. Zt. bei einem Reserve-Jnfanterie-Regiment in

Wumfritn kampstnd, wurde da« Eiserne Kreuz verliehen.

S^rkeuöurg mw Rheirchessen.

Schwerer StrichmdchttMsammenstoß.

bl. Okt. Aus der eingleisigen Strecke der Straßenbahnlinie KastelKostheim stießen Montag abend zwei owtorwagen mit voller Wucht gegeneinander, so daß sie sich form Uch lnernander keilten. Bon dem Fahrpersonal und den Fahr gallen wurden vier Personen schwer und fast alle anderen kZayigaste leicht verletzt. Die Wagen wurden vollständig in Trümmer gedrückt.

Hessen-Nassau.

u r * a -^-' 31. Oft. Durch die Verordnung der ^ezirksfettstelle für den Regierungsbezirk Wiesbaden hat der vom l. November an vorgesehene Milchpreis für Frankfurt a. M. entgegen der Verfügung des Magisttats eine Preisherabsetzung mP* ^ tx . Kleinhandelspreis darf für Vollmilch 36 und für Hermilch 26 Pfennig das Liter nicht übersteigen, während der Magistrat den Händlern für die Zubringung der Milch ins Haus noch 2 Pfennig für jedes Liter Milch zugestanden hatte.

--Frankfurt a. M., 31. Okt. Im Hause des Arnsburger Hofes 4 brach heute nacht gegen 1 Uhr ein Brand ans, der sich rn wenigen Augenblicken auch auf die benachbarten Häuser 3 und 5 ausbreitete. Da der Brandherd sich im entlegensten Teil Alt- srankfurts befand, dauerte es geraume Zeit, bis die Feuerwehr alar ^Ert wurde. In vierstündiger angestrengtester Arbeit gelang ti schließlich den Wehren ziveier Wachen, des Feuers Herr zu werden und auch die in den Häusern wohnenden Menschen zu retten. Der Sach- und Gebäudeschaden ist sehr bedeutend. Viele der vom Brand­schaden betroffenen Mieter, ausnahmslos arme Leute, waren nicht ^Ersichert. Die Sammlung für den Marine-Opfertag am 1. Oktober erbrachte in Frankfurt einen Reinertrag von 123 50£ -JJccin. Von dieser Summe brachten die Schüler von 96 hiesiger Lehranstalten allein 107 860 Mark auf.

Höchst a. M., 31. Okt. Auf dem hiesigen Bahnhof wurd, der verheiratete Rangierer Wilhelm F r a n k e n b a ch von einen durchfahrenden v-Zug zur Seite geschleudert und auf der Stell getötet.

X. Hanau, 31. Okt. Zwischen Hanau und Frankfurt a. M Ut aus einem v-Zuge der in einein Artillerie-Regiment dienend, Lffizier-Stellvertreter Rcinhold aus Naumburg a. d. S. geslürz und überfahren worden. Alle Begleitum 'ände lassen daran schließen, daß der Verunglückte in der Schlaftrunkenheit statt de 'Aborttür die Ausgangstl'u fleöffnct hat und dadurch hinaus ge,türzt ist.

Fulda, 31. Okt Am Spießberg wurde heute früh de Förster Fauch mit durchschossener Brust tot aufgesunden. An scheinend hat er in einem K a in p f e in i t W i l d e r e r li sein Lebei eingebüßt.

^ Idstein, 31. Okt. Die Stadtvcrordnetenver> s a m m l u n g lehnte aus Antrag des Magistrats die vom Kriegs ernährungsamt gewünschte Erhöhung der Hundesteuer einstimmi; ab. Dagegen beschloß sic alle Jdsteiner Kriegsteilnehmer mit einen Einkommen von iveniger als 3000 Mark für das letzte Rechnungs lahr von der Gemeinde-Einkommensteuer zu befreien.

Oktober 1916 . von Altenstad Vilbel sind von

Schlacht

. ._ dahin abgr

Mark und Frau M

Grcßcner Strafkammer.

'Gießen, den 27.

Der Landwirt Heinrich Philipp Wilhelm K. und die Ehefrau des Metzgers Wilhelm M. in Schöffengericht Altenstädt wegen Ueberfchrcitung der Höchstpreise für

s 'ch w e i n e

indem K. am 22. März t. I. der Frau M. 3 Schlachtt'chwein von zusammen 452 Pfund Lebendgewicht - Einzelgewicht untc 90100 Kilo zu 1,08 Mark statt zu 0,68 bezw. 0,98 Mat das Pfund verkaufte, zu Geldstrafen voll 12 bezwl 8 Mark verurtei worden. Um eine Erhöhung dieser Strafen zu erwirken, verfolg! die Gr. EStaatsanwaltschafi gegen das Urteil Berufung und si hatte auf Gnirrd der Beweisaufnahme auch insofern Erfolg, al das erstinstanzliche Urteil hinsichtlich des Strafmaßes ändert tvurde, daß K. eine Geldsttafc von 30 eine solche, von 50 Mark erhielt.

Die Angeklagten: 1. Handelsmann Jakob K. in Holzhcin 2. Handelsmaim Nathan G. daselbst, 3. Handelsmann Josef % daselbst, 4. Handelsmann David E. in Grüningcn. 5. Landwü Adam Boten* B. daselbst, 6. Lairdwirt Peter Heinrich E. daselbs smd angeschuldigt, am 30. bezw. 31. Januar 1916 ohne Erlaubni

Vieh aus dem Großherzogtum ausgeführt zu haben. Wegen Vergehens ssegen §8 4, 5 der Verordnung de Bundesrats vom 26. 8. 15 in Verbindung mit Ziffer 6 und der Bekmrntmachnng Gr. Ministeriums des Innern, betr. Erwe terung des Schlachtverbots vom 25. 1. 16 erhielten sic zunäch -Strafbefehle in Höhe von 200 bis 50 Mark. Auf hiergecren ei hoüenen Einspruch wurden sie vom Schöffengericht Gießen frei gefprochen. Gegen dieses Urteil verfolgte die Gr. Staatsanwalt schast Berufung. Auf Grund der Beweisaufnahme stellte da Gericht fest, daß die sämtlichen Angeklagten, trotzdem diese fit teils daraus berufen, daß sie die fragliäie Bekanntmachung vor 25. 1. 16 nicht gekannt hätten, sich vorsätzlich gegen diese Bcstim mung vergangen haben, und verurteilte die Angeklagten zu Geld strafen und zwar: K. und B. von je 50 Mark, B. von 40 Mar G. und E. von je 30 Mark und E. von 20 Mark.

Der Theodor St. Witwe in Grünberg wird zur Last geleg am 16. Juni 1916 aus Fahrlässigkeit vor einer zur Abnahm einer Versicherung cm Eides Statt zuständigen Behörde, der Gr. Amtsgericht Grünberg, eine solche

V.e r s i ch e r u n g falsch abgegeben zu lxrben. Am 18. 4. 16 starb der Ehemann der Angeklagten mi Hmterlassung eines mit der Angeklagten gemernschastlich er richteten Testaments. Nach dessen Eröffnung beantragte die Fra bei dem Amtsgericht Grr'rnberg zwecks Erheburrg einer Lebens Versicherungssumme von 1000 Mark die Erteilung eines Erb scheins. In diesem Anträge erklärte sie u. a.. daß das aus ihre Ehe hervorgegangene Kind, geboren am 22. Dezember 1889, an 27. September 1907 ohne Leibeserben verstorben sei. Si versicherte an Eides Statt, daß ihr nichts bekannt sei. ivas de Richttgkeit ihrer Angaben entgegenstehe. Diese Erklärung ist falsch denn tatsächlich l>at die vorgenannte Tollster Minna am 22. Anguj 1907 zu Wehen i. T. ein uneheliches Kind, namens Kurt ge boren, das heute noch am Leben ist und das schon über ein Iah mit der Angeklagten zusammen ist und von ihr verpflegt wird Auf Grund der Beweisaufnahme erkannte das Gericht dem Antrag der Gr. Staatsanwaltsllwft entsprechend gegen die Angeklagt auf eine Gefängnisstrafe von einem Tag.

Univevßiiäts-Nacbvtcbten.

[] Marburg, 31. Okt. Tie theologische Fakultät d knestgen Unlversttät verlieh dem a. o. Professor hie. tdeol. Walt au er in Göttinnen, früher Privatdozent in Marburg, dieWür eines Doktors der Theologie.

Frankfurt a. M., 31. Okt. Die detltschen Handelshoc schuleil treten am kommenden Samstag in der Universität au ein Vertreterkoufereuz zusammen.

= Frankfurt«. M., 31. Okt. Professor Dr. M. v. Lau Z^dmanus für.thevrettsche Physik, ist zur llebernahmc wisse, chaftlrcher Arbeiten für die Heeresverwaltung von der Berpfliä knng zur Ablwlttiug vou Vorlesungen für das Winterl)albjal 1916 bis 1917 entbunden worden, hält aber gleichwobl eine zwe sttindige Vorlesung über Thermodynamik. Da der kürzli durch den Tod des Prof. Dr. Deckert erledigte Lehrstuhl ff Geographie noch ilicht wieder besetzt werden konnte, wird im g> geuwärtigen Wintersemester vertrettnrgsweise Prof. Dr. M. S i'e Vers, Ordinarius für Geographie an der Universität Gießen Dienstags und Freitags Vorlesungen halten.

8ricf?afktt dev Redaktion.

lVltto»ryme -tnsrageu bleiben unberückfichttgt.»

X ü). Aufwandcntschädigungen an folbatcitrcic Famüien werden auch während des Krieges gezahlt, jedoch erhalt

Familien der Mannschaften, die der Reserve, Landwehr oder dem ausgebildeten Landsturm cürgehörig erst infolge der Mo­bilmachung zum Heeresdienst einberufen werden, keine Aufwand­entschädigungen. Das gleiche gilt bei der (Nnberufung eines uw- ausgcbildeten Landsturmpflichttgen oder eines Ersatzreservisten Familien, deren Anspruch schon vor derMobilmachung be­gründet war, erhalten auch während des Krieges die Entschädigung. 18- und 19 jährige Wehrpflichttge, die eingezogeir werden, genügen prakttsch ihrer aktiven Dienstpflicht und ihre Dienstzeit von 2 bezw 3 Jahren kommt zur Anrechnung. Ihre Ansicht, daß Aufwand- entschädigung ab 1. Oktober 1917 zu zahlerr sei, dürfte daher zu­treffend sein.

Letzte Nachrichten.

Die Heimkehr von U 53.

Berlin, 1. Nov. Der ^Berliner Lokal-Anzeiger" schreibt: Am 8. Oktober wurde bekannt, daß in New Port (Rhodeisland- daS deutt'che Unterseeboot ,,U 53" nach einer Reise von 17 Tagen ans Wilhelmshafen eingetroffeir war. Die Nachricht machte umso mehr Aufsehen, als hinzugefügt wurde, ,,11 H3" habe nach einem Aufenthalt von zwei Stundeir ohne Ergänzung von Brennstoff oder anderem Material den Hafen wieder verlassen. Das ohn mächtige Wutgeschrei in allen Blättern des Vierverbandes, das durch diese ungewöhnliche Leistungssähigkeit eines deutschen Un- terseekreuzerS auSgelöst wurde, schwoll noch melrr an, als die .Kriegstaten von ,,U 53", mit dem nach von deutschen amtlichen Stellen ausgehe-nden Nachrichten noch andere U-Boote zusammen- arbeiten sollten, bekannt wurden. Mcht alle Schisse, die kurz von der amerikanischen Küste in die Tiefe des Ozeans versenkt wurden, sind amtlich bekannt geworden. Die erste Liste von acht versenkten Schissen wußte sechs davon zu be­nennen, wovon Dampfer von 3000 bis 5000 Tonnen Eine voll­ständige Ucbersicht über den Kreuzerkrieg im Atlantischen Ozean läßt sich angesichts des lückenhaften Nachrichten Materials nicht geben, vielleicht ist sie jetzt nach oer Rückkehr von ,,U 53" von deutscher amtlickier Seite zu erwarten wenn dem nicht militäri­sche Gründe entgegenstehen. Wie dem werden mag, jedenfalls steht fest, daß die U-Bootsahrt nach Amerika den Feinden materiell und moralisch ebenso geschadet wie uns genützt hat. Unsere U-Boote, die rund 40 Tage ohne Einnahme von Prooiaut, Brennstoft, anderem Betriebs- und Kriegsmaterial unterwegs sein können, ohne aut Stützpunkte in neutralen Gewässern oder auch nur auf die Durch­fahrt durch neutrale Gewässer augewiesen zu sein, liefern so den Betveis einer brauchbaren'Waffe, an dcr der mit Zeitungsarttkeln und Noten geführte Feldzug des Vierverbandes gegen unsere Unter- seebootsührung wirkungslos verpufft.

Kanrmerpräsident D^schanel über Deutschlands National-

gefühl.

Genf, 1. dkvvenrber. Wie die^Basler Nachrichten" aus Paris melden, sagte der Kammerpräsident Deschanel in einer vor den versammelten fünf französischen Akademien gehaltenen Po­lin scheu Rede u. a.: Frankreich habe sich selbst nicht gekannt und habe Deutschland erst recht nicht gekannt. Etwas spät, kurz vor dem Krüge, habe sich die französische Literattrr bemüht, Deittfchland und Frankreich bekannt zu machen. Man rede von der Notwendig­keit, den deutschen Militarismus zu zerstören. Mer selbst die Deutschen sagen, daß der G e i st d e r A r m e e d e r f e l h c sei wi e derdes Volkcs. Die Wahrheit sei, daß in Deutsch­land das Nationalgefühl am stärksten gmrfen sei, das alle Rivalität besiegt, habe.

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung

betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die Ver­wendung von Benzol und Solventnavhta sowie über Höchst­preise für diese Stoffe.

Aus Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vvm 4. Juni 1851 (G. S. S. 451 ff.), des Gesetzes betreffend Höchst­preise vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (R. G. Bl. s. 516), der Bekannttnachung betrefsend Aenderung dieses Gesetzes vom 2. Januar 1915 (R. G. Bl. S. 25- und der Bekannttnachuilg über Vorratserhebung vom 2. Februar 1915 (R. G. Bl. S. 54) wird hiermit verordnet:

Artikel I.

Tie durch Bekanntmachung des stellv. Generalkoinmandos 18. Armeekorps vom 29. 1. 1916 Abt. Ilc B Nr. 329 außer Kraft gefetzten 88 3 und 6 der oben bezeichneten Bekannttnachuttg über die Verwendung von Benzol usw. treten wieder in Kraft und zwar wie folgt (8 3 verändert, 8 6 unverändert»:

8 3. Das Benzol von der in 8 2 gekennzeichneten Beschaffenheit

darf in letzter Hand nur geliefert werden:

- soweit nicht das Kriegs Ministerium oder in seinem Aufträge die Jnspektton des Kraftsahnvefens durch Sondererlaß darüber verfügt hat oder verfügen wird

a'' an chemische Fabriken (Farbwerke), soweit eS nachweislich zur Herstellung von Benzolderivaten für die Heeresverwaltung

dient:

b) an larchwirislliaftliche, staatliche oder kommunale Betriebe, wenn es rmchweislich als MotorenbetriebSswfs (jedoch nicht für Kraftwagen) zu landwirtschaftlichen, staatlichen oder kommunalen Zwecken bemitzt wird:

e) an gewerbliche Betriebe als Motorenbetriebsstoff sowie all­gemein als Kraftwagenbetriebsstoff, jedoch nicht über rund 15 v. H. der Erzeu<pmg bezw. der beu Lagerhaltern rmd Verkäufern von den Gewinnungsanstalten gelieferten Mengen: Besitzer, die Benzol ihrerseits von Tritten er­worben haben, dürfen eS für den ange, 7 ebenen Ziveck nur insoweit abgeben, als die zulässige Menge von 15. v H der- Erzeugung nicht bereits vou früheren Besitzern hiersür verwendet worden ist und letztere dies arrsdrücklich bescheinigt haben;

d) an die Erzeuger zum Selbstverbrarrch in dem ErzeugrmgS. betrieb in Mengen, die mtt Grund zu stellender Anträge von der Jnspektton des Kraftfahrwesens ftstzchetzen sind:

e) an Verbraucher zur Speisung von Benzolglübticbllamper! die von der Kr-iegSkleinbeleuchttnmsgesellschaft m. b. H Berlin, Leipziger Str. 2, geliefert sind, cp-gen Bezngsschttnc dieser Gesellschaft.

§ 6. Benzol (8 1.2) Solventnaphto und Hlol

ind ohne Verzug dem Verbraircher zuzittühren und dürfen nicht länger als höchstens einen WwuU auf Lager gehalten werden Mengen, die nach dieser Frist nicht abgesetzt oder vom Verbraucher nicht angefordert ivorden.sind, nttissen der Inspektion des .Kraft- ahrlvef-ens angezeigt werden, die hierüber weitere Verftigung treffen karm.

Artikel II.

Airßer Kraft treten:

a) aus § 7 Absatz b: die Festsetzimgen von Höchstpreisen für

Benzol-SpintuS;

b) 8 7 Absatz c iBestimmung über Erhöhung oder Ermäßigung der Höchstpreise für Benzol-SpiritnSV

Arttkrl III.

Diese Bekanntmallmng tritt mit dan 1 Novemlvr 1916 m Kraft.

Frankfurt a. M., den 1 ddovember 1916.

Stcllv. Generalkommando 18 Armeekorps.