Ausgabe 
30.10.1916 Zweites Blatt
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Nr. Ä55

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

Beilagen:Siehener Zamilienblätter" und Krctsblatt für den Kreis Sieben".

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166. Jahrgang Montag, 36. Oktober 1616

General-Anzeiger für Gberheffen

Zwilliugsrunddruck und Derlatz>^> Brühi'scheUniversiläts-Bnch-u.Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

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Mb. Deutscher Reichstag.

69. Sitzu ng, Sonnabend, den 28. Oktober 1916.

Am Tische des Bundesrats: Dr. Hel ff er ich.

16 ^ r ' eröffnet die Sitzung um 3 Uhr

Auskuuslserleilung über Kriegsverordnungev.

^Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Be- carung eines vom Abgeordneten Schiffer (natl.j Gesetzentwurfs betreffend AuS- ^ über K r i e g s v e r o r d n u n g e n. Der

Gesetzentwurf ist von Abgeordneten aller Parteien

QninisJrif Vt Ct ' be ^ 0t im ^sentlichen. daß eine strafbare Zuwiderhandlung gegen eine nach dem Ermächtigungsgesetz er­lassene Anordnung nicht vorhanden ist. wenn die Handlung von * l 35F, SU ständigen Stelle für zulässig erklärt worden ist. Diese Stellen fallen verpflichtet sein, auf Verlangen Aus­kunft über das Bestehen, den Inhalt und den Sinn einer Anord­nung zu erteilen.

Abg. Schiffer (Natt.) begründet den Antrag. Er soll dazu o^nen, einem Mißstande entgegenzutreten, der sich im Wirt­schaftsleben geltend gemacht hat. Der Reichstag hat dem Bundes­rat eine weitgehende Vollmacht zum Erlaß von Verordnungen und Gesetzen gegeben. Der Reichstag l)at damit eine große Weit- herzigkelt und Weitsichtigkeit bewiesen. Denn mit der bisherigen 5**fk?v® nt S c ? n S bon Gesetzen würden wir bei den fetzt schnell wechselnden Bedürfnissen sehr schlecht auskommen. Der Bundes- rat hat nun seine anfängliche Scheu überwunden und das Recht in emem Umfange angewendet, daß schließlich eine lieber fülle entstanden ist. die gewisse Unklarheiten und inithin ^Schädigungen zur Folge hat. Man findet sich in den vielen Ver­ordnungen nicht mehr zurecht. Man stebt dieser Ueberflut von Recht völlig fassungslos und haltlos gegenüber. Hier muß Wandel geschaffen werden, damit nur das übrige bleibt, was dem Staate nützlich ist. Bei dem jetzigen Zustande wird nicht nur das R-.'chis- leben geschädigt, sondern auch das Wirtschaftsleben. Der Geschäfts­mann findet sich nicht mehr zurecht in den Paragraphen. Er kann sie nicht mehr übersehen, und kommt so in Gefahr, ohne seine Schuld bestraft zu werden. Da wird er sich oft überlegen, ob er überbaupt ein Geschäft machen soll, wenn er es als ehrsamer Kaufmann ris­kiert, auf die Anklagebank zu kommen. DaS ist eine schwere Schädigung des wirtschaftlichen Lebens. Das führt dazu, daß die unlauteren Elemente sich viel mehr betätigen als früher, während der ehrbare Kaufmann zurücksteht. Dieser Zustand ist iinhaltbar.

Will man jetzt eine AuÄunft einholen, so bekommt man sie meistens so spat, daß das Geschäft nicht mehr gemacht werden kanii oder man erhalt sie sozusagen ohne Obligo, so daß man nicht vor einer Bestrafung sicher ist. Diesem Zustande will der vor­liegende Antrag abhelfen. Er schließt sich dabei an Anregungen an, die insbesondere auch auf dem Deutschen Handels­tag laut geworden sind. Es soll eine Auskunftserteilungs­pflicht der zuständigen Stellen geschaffen werden. Die Haupt­sache ist die Schleunigkeit. Einzelheiten werden noch zu besprechen sein. Ich beantrage daher schon jetzt, die Vorlage an einen besonderen Ausschuß von 21 Mitgliedern z« überweisen. Der Zweck des Antrages ist jedenfalls nicht, einen neuen Weg zur Umgehung des Gesetzes oder eine Schonung für weniger anständige Elemente zu schaffen. Das Problem, das hier berührt wird, hat eine große theoretische Bedeutsamkeit. Hierauf will ich aber jetzt nicht eingehem Denn für mich handelt eS sich um eine absolut praktische Gegenwarts­aufgabe. Ich will kein Präjudiz schaffen für weitergehende Bestrebungen. Vielleicht wird aber der Gedanke doch später ein­mal dauernde Gestalt gewinnen. Jetzt muß möglichst bald etwas geschehen. (Beifall.)

Eine Aussprache findet nicht statt.

Der Antrag geht an einen besonderen Ausschuß von 2i Mitgliedern.

Die Schutzhast während des kriegszrMnöes.

Die gestern abgebrochene Beratung wird fortgesetzt.

Abg. Waldslein (Fortschr. Vp.): Der Anspruch des deutschen i8olkes*auf möglichsten' Rechtsschutz auch während des Krieges ist 2 ufs tiefste begründet. Wir haben deshalb die Verpflichtung, mit rllen Mitteln dafür zu sorgen, daß ihm ein solcher Rechtsschutz juteit wird. Wie die Negierung während des Krieges die Rechte ^eS Kaisers zu wahren bemüht ist, so müssen wir die Rechte des Volkes schützen. Es handelt sich hier um das einfachste, grundlegendste aller Rechte, um das Recht der persönlichen Frei­heit. Wir sind wohl alle davon überzeugt, daß das Gesetz not­wendig ist. Denn die Uebelstände haben einen großen Umfang angenommen. In den feindlichen Ländern ist die Zahl der ver­hafteten Personen freilich viel größer. Man sollte dem Aus­schüsse das vorhandene gesetzliche Material zustellen. Der Redner bespricht einige besondere Fälle. Ein Kaufmann wurde in Haft genommen, weil er Waren zu Heereszwecken von Schweden nach Warschau geliefert hatte.

Mg. Dr. Nießer (Natl.): In weiten Kreisen der Bevölkerung hat man vor diesen Verhandlungen sicherlich von der Existenz und von der Bedeutung der Schutzhaft gar keine Ahnung gehabt. Das kommt daher, weil die Schutzhast ihr Bestehen keiner Norm eines Gesetzes verdankt, sondern weil sie nur im Wege der Konstruktion und der Folgerung aus anderen Paragraphen in die Praxis ein­geführt worden ist. Im Falle eines Krieges kann der" Kaiser für jeden Teil des Deutschen Reiches, mit Ausnahme von Bayern, wo auch die Schutzhast nicht besteht, den Kriegszustand erklären. Es können alle Garantien aufgehoben werden, die die persönliche Freiheit, das Recht der freien Meinungsäußerung usw. betreffen. Die obersten Militärbcfehlshaber können Verhaftungen anordnen, wo das im Interesse der Allgemeinheit erforderlich ist. Sic können das aber auch außerhalb dieser Fälle tun. Ueber die Zahl der Fälle, in denen von dem Recht der Verhängung der Schutzhaft Gebrauch gemacht worden ist und über die Zahl der Aufenthalts­beschränkungen sind uns Zahlen nicht zugänglich gemacht worden. Wir können uns daher nur auf das Material stützen, das die Jetztzeit behandelt. Früher sind es viel mehr gewesen. Jetzt sind nur noch 424 Personen i n Schutzhaft genom­men, davon 189 wegen Verdachts der Spionage. Dazu kommen etwa 1063 Aufenthaltsbeschränkungen. Vor allem sollte man nicht die in Schutzhaft befindlichen Personen schlechter stellen als die- ienigen, die ettva wegen Mordes oder ähnlicher Verbrechen in Untersuchungshaft sind.

Jetzt liegt die Sache so, daß die militärischen Befehlshaber nach ihrem Ermessen'handeln können, nicht bloß bezüglich der Ver­haftung selbst, sondern auch bezüglich der Dauer der Haft und der Art der Vollstreckung, was besonders bedenklich ist. Neben der Schutzhaft kann auch nach einer ministeriellen Instruktion, die nach

unserer Resolution hier im Reichstag erst erlassen worden ist, eine Aufenthaltsbeschränkung, Polizeiaufsicht oder Postsperre verhängt werden. Die Sperrung des gesamten tele­graphischen und brieflichen Verkehrs ist in den meisten Fällen bei­nahe mit der Vernichtung der ganzen Existenz gleichbedeutend. In manchen Fällen ist die Schutzhaft im bunten Wechsel mit Auf­enthaltsbeschränkung verhängt worden. Ueber die Art der Voll­streckung besteht nicht ein Schalten einer Bestimmung. Wenn die Mitteilungen, die ich erhalten habe, richtig sind, so ist'in manchen Fällen nicht nur bei der Schutzhaft, sondern auch bei der Auf­enthaltsbeschränkung ein Arbcitszwang verhängt worden. Jemand, dem eine bestimmte kleine Stadt zum Aufenthalt an­gewiesen worden ist, wurde mit dem Sortieren von Säcken be­schäftigt. Das halte ich für absolut unzulässig. Manche in Schutz- Haft genommenen angesehenen Männer sind schließlich in völlige Depression und Gemütskrankheit verfallen. In zwei Fällen hat man sogar das Wechseln der Wäsche verboten. Das erfordert doch gewiß nicht die Sicherheit des Staates! (Sehr richtig!)

Einem in Schutzhaft Befindlichen, per schon gemütskrank war, wurde die Erlaubnis, sich täglich eine halbe Stunde im Hofe zu ergehen, der ja auch nicht gerade ein Tiergarten gewesen sein wird, wieder entzogen Einem anderen in Schutzhaft Sitzenden wurde es abgelehnt, daß sein aus dem Felde zurückgekehrter Sohn ihn besuchen dürfe, wieder einem anderen, der Beerdigung seiner Ehefrau beizuwohnen. Werda nicht empört wird, muß bedenklich viel juristisches Fischblut haben! (Sehr richtig?) Man hat den Verhafteten häufig nur gesagt, das geschehe im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Man müßte ihnen doch wenigstens die Tat, deren man sie verdächtigt, angeben. Neben dem lästigen Ausländer im Frieden steht jetzt im Kriege der lästige In­länder, der in Schutzhaft genommen werden kann, deren Art und Dauer völlig unbestimmt ist.

Es mag ja fein, daß man schon wegen der Spionage im Kriege nicht ohne Schutzhaft auskommen kann, obwohl es in Bayern eine solche Schutzhaft überhaupt nicht gibt. Aber es ist doch be schämend, daß nur nicht einmal das Minimum von Ga. rantien haben das wir in Fällen der Untersuchungshaft be­sitzen, ja sogar nicht diejenigen Garantien, die wir in Preußen durch das Gesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit von 1850 schon vor über 60 Jahren eingeführt haben. Wenn der weiter- gehende Antrag, das nach der Reichsversassimg vorgesehene Gesetz jetzt zu erlassen, an der Schwierigkeit scheitern könnte, ein solches Gesetz jetzt im Kriege zustande zu bringen, so sollte man um so weniger zögern, mindestens für die Dauer dieses Krieges ein Gesetz, wie wir es Vorschlägen, in Kraft treten zu lassen. Es soll nur die schlimmsten Mißstände mildern und keineswegs in die Be fugnisse der Oberbefehlshaber eingreifen. Weitergehende Wünsche haben wir in dem Gesetz nicht berücksichtigt, weil ein solcher schwerer Ballast unter Umständen die sofortige Verabschiedung eines pro­visorischen Gesetzes verhindern könnte. Vor allem wünschen wir ein Gesetz, nicht nur eine krirgsministcrielle Instruktion, da eine solche ja ohne Zustimmung des Reichstages aufgehoben werden kann. Eine solche Instruktion deS Kriegsministers würde auch die Harten nicht mindern und bei der Verschiedenheit der General­kommandos nur sehr schw r eine einheitliche Behandlung herbei- suhren. Die Hauptsache ist für uns, daß einmal das Recht auf Beschwerde und sodann daS Recht auf Vertei­digung eingeführt wird Im Frieden sind auch bei der Spio­nage und beim Hochverrat Rechtsmittel vorhanden. Man kann auch bei Spionagefällen im Kriege Vorsichtsmaßregeln finden.

Wir haben vorgeschlagen, daß die Beschwerde nicht an ein Zivil- gcricht, sondern an ein Reichsmilitärgericht gehen soll. Gerade bei der Spionage ist ein Rechtsmittel notwendig, weil hier oft fahrlässige und bewußte falsche Denunziation vorliegt. Wir erkennen die großen Verdienste unserer militärischen Befehlshaber durchaus an, aber auch sie sind Jrrtümern unterworfen. Daher muß ein Rechts mittel vorhanden sein. Auch das Recht, einen Verteidiger zu nehmen, darf man dem Angeschuldigten nicht verweigern. Wenn man Bedenken hat, dann kann man diesen Verteidiger vielleicht aus der Reihe der Rechtsanwälte nehmen, die bei den Militär­gerichten zugelassen sind. Bezüglich der A k t e n e i n s i ch t kann man vielleicht festsetzen, daß das Gericht Teile der Akten von.der Akteneinsicht im Interesse der öffentlichen Sicherheit auS- nehmen kann. Soweit es mit den Zwecken des Krieges vereinbar ist, muß der Wunsch des Volkes, auch im Kriege gesicherte Ver­hältnisse zu haben, erfüllt werden. Wir hoffen, daß wir im Aus­schüsse zu einer gedeihlichen Vereinbarung kommen werden. (Beifall.)

Abg. Dr. Nösicke (kons.): Wir sind der Ansicht, daß es be­rechtigt ist, für die Schutzhaft gewisse Garantien zu verlangen. An sich kann die Schutzhaft nicht vermieden werden und zwar aus militärischen Gründen. Ei ne Schutzhaft aus po­litischen Gründen wünschen auch wir nicht. Wir sind gern bereit, daboi mitzuwirken, daß die Schutzhaft mit gewissen Garantien umgeben wird. Der Gesetzentwurf bringt eine Reihe von Vorschlägen, die durchaus zweckmäßig sind. Der Angeschul- digte muß wissen/ warum er m Haft genommen wurde. Die Regierung durch einen Erlaß gewissen Forderungen des Ge­setzentwurfs schon entgegengekommen. Einige Fragen sind noch rm Ausschuß zu klären, z. B. die, ob ' man einen Zivilrichter mit der Vernehmung beauftragen kann und in welchem Um­fange^ der Angeschuvdrgte die Dööglichkeit haben soll, sich einen Verteidiger nach eigener Wahl zu bestellen. Der Ausschuß- beratung stimmen wir zir.

Abg. Dittmann (Soz. Arb.): Dr. Rießer ist für den Gesetzent­wurf wie ein Vater für sein Kind eingetreten. Wir haben Be­denken, denn dieser Entwurf gibt der Schutzhaft erst den Charakter einer staatlichen Einrichtung. Er sanktioniert sie. Heben Sie lieber den ganzen Belageruilgszilstand auf. Die Schutzhaft ist ein politisches Kampfmittel gegen die politisch oppo­sitionellen Parteien. (Beifall des Mg. Stadthagen.) Das iff eine Art Schreckensherrschaft. (Abg. Stadthagen: Sehr richtig!) Ge- sinnungsschnüffelei, Denunziantentum und Spihclei stehen wieder in Blüte. (Abg. Stadthagen: Leider! Leider! Vizepräsident Dr. Paascl> e ruft den Abg. Stadthagen zur O r d n n n g.) Dr. Helfferichs Ideal scheint das nationale Zuchthaus zu sein. Franz Mehring ist trotz seines Alters lange Zeit in einem elenden Loch festgehalten worden. Rosa Luxemburg hat man plötzlich aus dem Frauengefängnis in der Barnimstraße in das Polizeipräsidium am Alexanderplatz in eine Zelle gebracht, in der sonst Prostituierte usw. sitzen, und ganz kürzlich ist sie nach Wronker in Posen ge­schafft worden. 17- und 18jährige Mädchen sind SV s Monate lang in Schutzhaft genommen worden, weil sic Zettel verbreiteten, die zu einer Demonstration zugunsten Liebknechts anfforderten. Auf dem Polizeipräsidium wurden die jungen Mädchen zeitweilig mit Prostituierten zusammengesperrt. (Abg. Stadthagen: Unerhört') Die Schutzhaft war Schmntzhaft. (Abg. Stadthagen: Sehr rich^ tigl) Der Vater dieser Mädchen steht im Felde. (Abg. Stadt­hagen: Hört, hört!)

Vizepräsident Dr. Paaschc: Herr Abg. Stadthagen, daS HauS hört schon aufmerksam zu, cs bedaxf Ihrer fortdauernden Zurufe nicht! (Heiterkeit.)

Abg. Dittmann: Eine ganze Reihe von'Vertretern der Sozial- demokr. Arbeitsgemeinschaft sind in Schutzhast genommen worden. Einem in Schutzhaft Befindlichen wurde der Urlaub zur Beerdigung seiner Frau versagt mit der Begründung, daß die Beerdigung schon vor drei Tagen stattgefunden habe« Dabei hatte er sein Gesuch sofort, nachdem er die Nachricht ürw Tode seiner Frau erhalten hatte, rechtzeitig eingereicht. Auch dNn Sohn, der beurlaubt war. wurde es nicht erlaubt, den Vater zu sehen. Einem anderen Ver­hafteten sagte man nach drei Wochen Schutzhaft, er wäre in Hast genommen, weil er eventuell als Zeuge vor dem Reichsgericht ver­nommen werden sollte. Schutzhaft und Schützengraben wendet man gegen politisch Mißliebige an. Alles das erzeugt maßlose Erbitte- rung im Lande! Die Spitzel, die hier die Anzeigen erstatten, sind meistens Drückeberger. Diesen Augiasstall zu reinigen, ist Aufgabe der Volksvertretung!

Staatssekretär Tr. Hclffcrich: Im Ausschuß hoben wir den Belagerungszustand, die Schutzhaft usw. ruhig und sachlich er- örtert. Wir haben betont, toeshalb wir hierauf nicht verzichten können, und auch die Redner, die vor dem Abgeordneten Ditt­mann gesprochen haben, waren der Ansicht, daß eine radikale ^Be­seitigung des Belagerungszustandes jetzt nicht möglich sei. Das Wort Diktatur ist lateinisch und stammt aus der klassischen Re­publik des Altertums Dort gab man in der höchsten Not einem einzigen Manne die höchste Gewalt, gab ihm eine Macht, der gegenüber die Befugnisse des Belagerungszustandes und der Schutzhaft verblassen. Ter Kulturstandpunkt eines Staates ent­scheidet sich nach dem Verhältnis des Rechtsschutzes des Staates und des Individuums. (Sehr richtig! bei der Soz. A.-G.) Wir stehen da nicht auf der untersten Stufe. Wir können stolz aus unfern Kulturstandpunlt sein. ,'Abg. Ledebour: Wir sind nicht stolz aus Siel) Das ist mir gleichgültig. Im Frieden tvar der Kulturzustand Deutschlands so, daß wir darauf stolz sein konnten. (Zuruf bei der Soz. A.-G.: Neuorientierung!) Von der spreche ich nickst. Ich bitte, mich nicht zu unterbrechen. Ich habe auch Ihren Redner ruhig angehört.

Ich hoffe, daß wir im Frieden b-ald diesen Kulturzustand wieder erreichen werden. Wir haben uns also im Ausschuß über diese Fragen ruhig unterhalten, und die große Mehrheit des Aus­schusses war darin einig, daß wir in solchem Existenzkriege nicht auf derartige Befugnisse verzichten können. Im AuSlande gehen die Befugnisse zum größten Teil erheblich weiter als bei uns. Aber das ist sellistberstäudlich keine Entschuldigung und soll keine Entschuldigung sein für Mißgriffe. Im Ausschuß haben wir nach Möglichkeit Aufklärungen gegeben, wie ich annehme. meist in befriedigender Weise. Wo das Material nicht vorlag. haben wir eine Untersuchung zugesagt. Ferner haben wir mit- geteilt, welche Aendcrungen in der Handhabung des Belagerungs- zustandes usw. bisher vorgenommen worden sind. Zu der Tendenz der Anträge haben wir uns keineswegs ablehnend verhalten. Daß wir in der gleichen Richtung arbeiten, darüber bestand im Aus­schuß kein Zweifel.

Ich will keine Kritik an der Tätigkeit eines Mitgliedes des Hauses üben, aber als deutscher Mann und Pa­triot darf ich doch die Erwäguug anstellen, ob es richtig ist, solche Fälle hier in der breitesten Oeffentlichkeit vorzutragen, wo man unmöglich sofort auf sie antworten kann. Ich weiß nicht, ob es gut getan ist und im Interesse deS Vaterlandes liegt. Es ist ja ganz unmöglich, einem solchen Vortrage zu folgen und dabei festzustcllen, ob daS stimmt, was der Abyeordn> ete Dittmann sagt! (Der Staatssekretär schlägt mit der Faust auf den Tisch. Zurufe bei der Soz. Arb.: Die Akten haben im Ausschuß Vorgelegen!> Der Fall des Mannes, der nicht zur Beerdigung seiner Frau . kommen durfte, liegt doch ganz anders. In Erinnerung ist mir, daß der Manu seit 1609 von seiner Frau getrennt gelebt bat. daß ec sie in Kiel hat sitzen lassen. Auch dann würde ich das Verhalten nicht billigen. Mer diese Tatsache bringt doch ein Moment hinzu, das der Abg. Dittmann hätte erwähnen müssen. Sodann hat der Abg. Dittmann gemeint, ich hätte geäußert,^ es sei ganz gut, daß Herr Mehring verhaftet worden wäre, damit ec sich nicht einer Straftat schuldig machte. Wir sind im Krjege. Das wichtigste Interesse ist die Sicherheit des Vater­landes. Wir können beispielsweise nicht dulden, daß in Mu­nitionsfabriken Streiks entstehen. Da ist es mir lieber, daß ein Unschuldiger leidet, al§ daß ein Schuldiger un­sägliches Unheil über das Vaterland bringt.

Es war festgestellt, daß Mehring an der V e r a n st a l t u n g von sogenannten Friedensdemonstrationen be­teiligt gewesen ist. Ich bin nicht naiv genug, um Friedensdemon­strationen auf dem Potsdamer Platz als barmlos hinzustellcn. (Zurufe bei der Soz. A.-G.) Es ist mir da lieber, Herr Mehring sitzt in Schutzhaft, als es lägen Tote auf dem Potsdamer Platz. (Zurufe des Mg. Stadthagen. Vizepräsident Dove ruft ihn zur Ordnung.) Die Angaben des Abg. Dittmann müssen selbstverständlich aus daS geuauestc geprüft werden. Wenn die Fälle so liegen, wie er sagt, wären sie unter allen Umständen auf das schärfste zu verurteilen. Mer man soll nicht bloß Anschuldigungen in die Welt hinausgchen lassen, sondern Untersuchungen vornehmen. Den Fall der jungen Mädchen, die angeblich mit Prostituierten zusammengebracht worden sind, hat der Abg. Dittmann schon im Ausschuß angedeutet. Ich forderte ihn aus, den Fall vorzutragen. Da sagte er: Das be­halte ich mir für das Plenum vor! (Lebhafte? Hört, hört! und Bewegung.) Dagegen muß ich im Interesse des Reiches auf das schärfste Verwahrung c i n l e g e n. (Lebhafte Zustimmung.)

Abg. Dr. Paasche (ntl.): Die Ausführungen des Abg. Ditt­mann haben, soweit er einzelne Fälle anfübrte, einen so über­zeugenden Eindruck gemacht, daß sic i m H a u s e e i n e n Sturm der Entrüstung erregt haben. Ich hätte erwartet, daß der Staatssekretär ein recht scharfes Wort der Verurteilung gegenüber den gerügten Vorkommnissen gehabt hätte. (Lebhafte Zurufe: Hat er ja getan! Beifallsrufe der Soz.) Wenn olche Fälle möglich sind, dann wäre es im Interesse der Reichs- regierung, des Staatssekretärs ünd des deutschen Volkes gewesen, wenn er offen und ehrlich gesagt hätte: Solche Zustände können und wollen wir nicht dulden; wi r verurteilen sie aufs s ch ä r f st e. (Beifall der Soz. Erneute lebhafte Zurufe: DaS hat der Staatssekretär ja getan!) Gegen Beamte, die ich in solcher Weise vergehen, muß das schärfste Straf­maß angeweudet werden. Der Staatssekretär hat erst zum Schluß seiner Rede gesagt, daß er das Verfahren -nicht billige. Der Ton macht oft den Gesang. Eine offene Erklärung deS Staatssekretärs, daß er solche Zustände nicht billigt, wäre daö richtige gewesen. Er hätte sage« müssen: Wir können und wollen solche Dinge im deutschen Vaterlandc nicht dulden; wir wollen alles tun, um sie zu beseitigen. (Beifall links und Unruhe.)