Ausgabe 
1.10.1916 Zweites Blatt
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vom esetzes g mit nach­dem einen. Drift d-es Gesetz- ieichs-Ge- >ung dieses vom 23. März 1916 )t nach den ib.

Preis für 1 kg in Pfennig.

nb auch mit Mähren (Gelberüben) vennischt ferner: *u Saft I ^tet, fhiD die Holunderbeeren, wie der Herausgeber der2ei>

I Obstbau^'nung, Lorgus, aussührt, ern riienfofchnmckhaf ^ Ibekömimliä^ Gericht. Aus Holundersaft bermtete Suppen L einen köstlichen Geschmack. Auch als veckmttelgegen0^ nbetc Stoffwechselkvaukherten imrb Holunder ^Eo.hlen- I lKrieas^-it ist es Pflicht, alle Holunderbeeren, die früher me6t Vfet verkamen, zu ernten mrd für die Volkserrrährung aU ver-

He !u <belbe im , 30. September. In den Kriegs fahren ^ erlebten drei Ehepaare hier den Tag ihrer Opldenm Hoch- me jedoch dieses freudigen Ereignisses dre gerrngsde Erwah- tun Es sind dies die Eheleute Jakob KrockX., Ludwig I. 'und Jakob Hofmann VlI. .^^leute ^zakab. betreiben noch! als 77jährige ihre Landwirtschaft, ^.er -er hier alleirr an Toten schon über oO unserer bravr-p äs Opfer gefordert, läßt alle Festesstimmung verstummen, ^eickartsharn, 30. Sept. Als elftes Opfer unserer fiel am 20. Sept. der Musketier Karl Görnert von Abteilung des Königs-Jnf.-Reft. Nr. 145. Er war der chv. Katharine Görnert von hier. Er war nach Mtttti- ^ Mmpagnie-Führers rin tüchtiger >2vldat 11110 auf' k rab. Görnert erhielt durch einen Granatfchuß schwere Kops, Brust und Leib. Ein »werter Lxchn der Ww m November vor. Jahres an der Westfront durch Unterstände verschüttet und ist infolge der dabei ^ ngen invalide.

Kreis Lautcrbach.

chi, 29. Sept. Der Bereinsgeiftliche für innere arrer M e m m er t aus Tarmstadt, der früher Freimsteftiau und Angersbach als Pfarrer stagige Reise tn unseren Kreis unternommen, Liebestätigkeit im Krieg, besonders über, die riüvpeln zu l)alten. Die tzZenieinden befon- w-ilndeter Soldatui sind Iden Ausführungen ^Anteilnahme gefolgt. Es i|t wohltuend, zu alles Menschenmögliche getan wird, um

reis Schotten.

vt. Eine unverbosste freudige Nachricht _o |$ zuteil. Ihr Sohn Wilhelm, der als upfcn vor Verdun beteiligt geiveseu und Jrmiftt von Kameraden und Feldwebel Jg ege den worden war hat heute aus a't geschrieben.

^nburg und Nheinhessen.

a. M., "29. Sept. In der gestrigen Stadt ammlung wurde mitgeteilt, daß der ^ er verein ein Gesuch eingereicht habe, in dem --er Stadt Osftnbach bittet, zur Klärung der Ifte nach dem Kriege eine umfassende a i ft i! vorzunehmen. Oberbürgermeister Dr. f, das; zu solchen Arbeiten der Verwaltung keine Mägung ständen. Das Gesuch müsse daher abgelehnt Jo\kn wurde dann zunächst die vom iOberbürgcrnieister fchte balbe Millijon zu Zwecken der Krieg s- n Die Ausgaben dafür betragen 4 50a 958 Mk, denen Krinxerx (sreckvillige Beiträge und staatliche noch ausstchende MM Mk betragende Rückerstattung» 1874 878 Mk. gegenüber- «'en. Die Bewilligung erfolgte einftimmig Ferner wurde be­gossen, für die 5. Krieg s anlci he 500000 Mk. zu zerchnen »vorher Lus am men 100 000», für die 'K r i e g s h i l s e O st p r en- Z'ens als Beitrag zur hessischen KriegspaLenschast 5000

Preis für 1 kg in Pfennig.

derer Herkunft, Nr. 20 englisch für alle Dre-

Hungen .- - - 000

d) aus ostindischer oder ähnlicher Baumwolle,

Nr. 20 englisch für alle Drehungen . .. . - 335

c) aus Baumwolle mit einem Zusatz von Lrnters, Baumwollabsällen, Kunstbaunrwolle oder nrcht- baunvvollenen Spinnstoffen, Nr. 20 englisch für

alle Drehungen.^35

Für wvllgemischte Garne darf ein ange­messener Zuschlag berechnet werden, der dem Prozentsatz des Wollgehälts entspricht.

Für Dreizylindergarne mit weniger als 50 v. H. Ge­halt aN Baumwolle (nicht Linters, Ahsällen oder Knnst- hamnwolle» bestimmt sich der .Höchstpreis nm Z+er Va.

Für Garne von stri. 30 englisch an auswärts werden die Höchstpreise nach, einem Grundpreise von 3,4o Mk. für Mr. 20 englisch, für Marne mn Wt. 45 an auswärts nach einem Grundpreise von 3,65 Mk. ft'ir Nr. 20 englisch!

Tl*C-1

Für abweichende tnjn'mem der unter Nr. 1 bis 3 genannten Garne aller Trihuugen mit Ausnahme von Schsustgarn der Nr. 42 und 44 englisch gilt folgende Staffel:

' Nr. bis 8 10 /12 14 16 18 20 22 24 26

12108 6 3 -ft 8 +16 +24

30 32 34 36 38 40 60 60 70

Mark, für die Vorarbeiten der Sammlung von Kucken- ab fallen 2000 Mk-, deni Theaterdirektor Steffter eme >^ro- ventian für die Spielzeit 1916/17 von 3600 Mk. Dw n m kürztet- Arbeitszeit beschäftigten Arbeitern der S ch u h r n d u st r r e Mgcbülrittm Zuschüsse kommen l-mt.-rnskmmigem Beschs Er­wirkend vom 1. August nunmehr endlich zur ÄusM^ung Das Kot- leainm erbebt aegeii die Er ze u g e r h 0 chstprei 1 e f ur nar tofseln Einsp r u d< und ersucht den ObmLmW«m«Ker, ^ Ministerium und KiriegsernMnngsamt d,e Herabsetzung de^ Greises von 4 ans 3 Mark pro Zentner zu erftreotn. wcrr der vom Oberbürgermeister beantragten Einführung^ von Be­zirk s w a h l c n und des hierfür geltenden Erlas ftes der de

reits vor aeschlagenenOr tssatzung erklärt sich che'Ver­sammlung Nicht ohne Widerspruch rin verstanden. AlKUntLrltutznng für den A ns s ch u ft .s ü r V 0 l k s v 0 r l e s u n g e n werden die ub-

'^""0. a /n z ch29.il Sept. Mainz-Kostheim hat eine Familie

von einem um herziehenden Händler Pilze angeblich Champig­non gekauft Nach Genus; der Pilze erkrankte die^ ganze FamrUe an 'Erbrechen und Durchsall. Ein,2 jähriges Kmd, das von den Pilzen gegessen, verstarb. Der Grog Vater und eme Tochter, die an dem Genüsse nicht teilgenommen, sind gesund, wahrend der Mann, Frau und zwei Töchter noch krank darniederliegen. Ob unter den Pilzen giftige waren oder ob sie verdorben waren, konnte nicht sestgestellt werden. Von T o bsucht befallen wurde der 23 jährige Emil .Horn es von hier. Er schlug 12 Fmfterscheiben ein. Ter Kranke wurde von der Sanitätswache ins Krankenhaus gebracht. Hornef hat schon wiederholt derartige Ansalle gcliabt.

K R. A. beschlagnahmten Gegenstände", vom 16. November 1915, der bisher durch Absatz a der Zusätze der Bekonntumchnng Nr. M. 2684/2. 16 K. R. A. vom 15. März 1^16 für die unter 8 2, Klasse ö, Ziffer 2 der Bekannttnachung Nr. U. 3231/10 15

K R. A. fallenden Gegenstände *) auf den 30. September^ 1916 festgesetzt war, wird hierdurch für diese Gegenftande ms zum 38. Februar 1917 hinausgeschoben

Andere als die unter 8 2, Klasse B, 3 t ff er 2 der Bekannt- machung Nr. M. 3231/10. 15 K. R. A. fallenden Gegenstände wer­den von diesem Aufschub der Zwangsvollstreckung nicht berührt.

Der Abruf der von dieser Bekanntniachmig betrvsseiien Gegen­stände erfolgt durch die M'-tall-Mobilmachungsstelle der, Krregs- Rohstoss-Äbteilunq des Königlich Preuftischen Kriegsmunstmums, Berlin SW. 48, Wilhelmstrafte 20, unter Angabe der Stelle, an die der Berjarch zu erfolgen hat. Dem Llibrns ist^zi^lich Folge zu leisten. Nichtbeiolgung zieht die in der Bekanntmachung Nr. U. 3231/10. 15 K. R. A. angedrohten Strafen nach sich. Frankfurt a. M., 30. September 1916.

Stellv. Generalkommando 18. Armeekorps.

aumwolle,

'l i n g oder x alle Dre-

gcmischt mit kit mindestens tmwolle amerika­alle Drehungen Auswärts werden die »reise von 3,65 Mk.

^iger als einem Drittel I le mit Baumwolle an-

_ Jahre und mit Geldstrafe bis

zu zerhntanse^^^^^I^^W^t mir einer dieser Strafen wird bestraft.

1. wer dirp^gesetzten .Höchstpreise überschreitet;

2. wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrages auffordert, durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder fich zu einem solchen Vertrage erbietet; ,

Z wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung (8 2, ö) betroffen ist, beiseiteschafft, beschädigt oder zerstört;

4 wer der Aufforderung der zuständigen Behörde zum «er­

kauf von Gegmständen, für die Höchstpreise festgesetzt smd nicht nachkommt: ^ .. . r t « . . .

5 wer Vorräte an Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, den zuständigeii Beamten gegenüber verleim licht,:

6. wer den erlassenen AnsfnhrungsbestrmmNngen zmmder-

Bn^vorsätzlichen Zmoiderhmidlnngen gegen Nr. 1 oder 2 ist die Geldstrafe mindestens auf das Doppelte des Betrages zu bemessen, um den der Höchstpreis überschritten worden ist oder m den Fällen der Nr 2 überschritten werden sollte; überiteigt der Mindestbetrag zehntausnid Mark, so ist auf ihn zu erkennen Im Falle mildernder Umstände kann die Geldstrafe bis aus die Hälfte des Mndeftbetrages ermäßigt werden. Bei Znnndechandulngeii ge<>en Nr. l und 2 Hann rieben der Strafe angeordiiet werden, dap dre Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntzumachen ist: auch

kann neben Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehren­rechte erkannt werden.

+ 32 + 40 -ft 50 -ft 62 -ft 70 + 75 + 80 +120 +170 + 230 Höhere Nummern als Nr. 70 je um 8 Psg. teurer; Zwischennummern im Verhältnis. .. . ^

Für Schuftgarii Nr. 42 gllt der Preis des ent­sprechenden Kettgarnes Nr. 36, für Sckchftgarn Nr. 44 gilt der Preis des entsprechenden Kettgarnes Nr. 38 Für gekämmte Garne der Ziffer I darf ern Zuschlag !von höchstens 85 Psg. für das MlogrEm in Ansatz gebracht werden.

Artikel II.

Preistafel 2 Ziffer Va erhält folgende Fassung: a) Nach dem Dveizylindersystem gesponnen

Wt. 6 englisch. 290

Abrrrichende Numniern nach sollender Abstufung.

3/5 6 8 10 12 14 16 18

2ZT2 +7 + 14 +21 + 28 +35 +40

Nr. 20 englisch . . . - - -

Höhere Mrmmern nach der Skala- der Dreizylrnder-Baum- wollgarne.

Artikel III. ^

Diese Bekanntmachmrg tritt am 1. Oktober 1916 rn Kraft. Frankfurt (Main), den 1.Oktober 1916.

Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps.

Bekanntmachung.

Sämtliche im Landwehrbezirk Gießen vorhandenen noch nicht eingezogencn dienstpflichtigen Pcrfonrn ( Beuriaubtenstand, Landsturm, auch die setzt zur Musterung gelangenden v.-tt.+eute), die russisch sprechen oder schreiben können, sowie diejenigen, welche die französische Sprache in Wort und Evchrift beherrfchen, werden hiermit aufgefordert, sich u mg ehe n d , s p at e ft en~> bis zum 10. Oktober 1916 bei ihrem zuständigen Bezirkv- feldwebel unter Vorlage der Militärpajnere oder Angabe des Militärverhältnisses mündlich oder schriftlich zu melden. Dabei ist ein selbstgeschriebener Lebenslauf vorzulcgen, aus dem sicht­lich sein muß: Zivilberuf, welche Schulen besucht, ob und wahrend welcher Zeit im Ausland gewesen, wie die fremde Sprache erleriit wurde und in welchem Umfange sie beherrscht wird.

Gießen, den 28. September 1916 7082 B Bezirkskommando Gießen:

Naumann, Oberstleutnant und Bezirkskommandeur.

Bekanntmachnug

Nr. M. 748/9. 16 K. R. A.

betreffend Aufschub der Zwant?svoklftrecknttg für die in § 2 , Klaffe B, Ziffer 2 der Be­kanntmachung Nr. M. 3231|10.15 K.R. A. bereichneten Gegenstände aus MeinnickeV).

Vom 30. September 1916.

Der Endzeftpunkt für die Durchführung der Zwangsvollsttcckimg gemäß 8 8 der Bekanntmackping Nr. M. 3231/10. 15 K. R. A., betreffendEnteignung, Ablieferung ; mb E+iziehnng burch die Verordnung M. 325/7. 15 K. R. A. bezw. M. 325e/7. 15

*) § 2, Klasse B Ziffer 2 der Bekanntmachung Nr. M. 3231/10.

15 *§ 2 Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.

Klafft B: Gegenstände aus Remnickel. ,

2. Einsätze für Kocheinrichtungen, wie Kessel, Deckel schalen, Jnnentöpfe nebst Deckeln an Kipptöpsen, Kartoffel-, Fisch- und Fleischeinsätze usw. nebst Reinnickelarmattiren. . . ^ >.

Vorsteheiide Geaenstände fallen auch bann unter die Verord

Bek tt smtm a chunft.

Die gedienten, in der Zeit vom 8. September 1870 bis 31. De­zember 1875 geborenen D. U-Maimschasten aller Waffengattungen und Dienstgrade aus dem Kreise Gießen, die s. Zt. als dauernd un­tauglich (dauernd ield- und garnisondisnstuniähig, dauernd weder ield- noch garnisondienstfähig nsw.) vom Heeresdienst entlassen und ausgemustert worden und sich bis jetzt bei ihrem zuständigen Be- zirksseldwebel noch nicht gemeldet haben, werden hiermit au ge­fordert, ihre Anmeldung spätestens bis 10. Oktober 1916 bei diesem nachzuholen. ^ ^ r . t , . _ r r .

Auch diejenigen, die ihren Wohnsitz nach der Anmeldung zur Stammrolle im September vorigen Jahres geändert haben, baden dies innerhalb der angegebenen Frist dem Bezirkrieldmebel zri inelden.

Wecker haben die 1876 und später geborenen gedienten D.-U.- Maiinschaiten, soweit sie die Entscheidung D. U. (dauernd selb- und aarnisondienstunsähig usw.) vor dem 4. September 1915 erhalten haben, die in beu Landwehrbezirk Gießen zugezogen und die sich bis jetzt noch nicht gemeldet haben, ihre Anmeldung ebenfalls inner­halb der oben erwähnten Frist nachzuholen. ^ e c

In Zweiselssällen haben sich die betreffenden berm BezrrkSseld- webel zu erkundigen. ^ . ..

Zuwiderhandlungen werden nach den Kriegsgesetzen bestraft, ^ür die bevorstehende Milsterung ergehen besondere Gestellungs­befehle.

Gießen, den 29. September 1916.

Gr. Bezirkskommando.

N a u m a n n

Oberstleiilnant und Bezirkskommandeur. _ 7100c

uung, tvenn sie mit einem Ueberzug (Metall, Lack, Farbe u. dgk.) versehen sind.

Absatz b) der Zusätze der Bekanntmachung Nr. M. 2684/2. 16 K. R. A.:

Zu Davipskocheinrichttingen gehörende Armaturen, ftir dre Ersatz aus beschlagnahmesreiem Material Nicht besckplfst wer­den kann, brauchen nicht abgeliesevt werden und können bis aus lveiteres in Benutzung bleiben.