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Bieb 1916 Bezirk
Mit Rücksicht auf die geringe Zuweisung von J wird auf Grund der Bekanntmachung vomll. MM über die Fleisch- und Verbrauchsregelung für den B der Stadt Giehen folgendes bestimmt:
§ 1. Für die Abgabe von Fleisch. Fleisch- mrd Wurst waren jeder Art durch die Flelichergeschaste der Stadt Giehen wird die Höchstmenge für die Person und Woche bis aus weiteres auf 150 gr herabgesetzt.
8 2. Der Nennwert der Fleischmarken von IL gr wird auf 75 gr herabgesetzt: die Gültigkeit der Fleischmarken von 25 gr wird aufgehoben.
§ 3. Zuwiderhandlungen ge gen vor stehende Be stimmungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
8 4 Diese Beftiuimungen treten am 15. SeptembermIK
in Kraft. , _ , 1Q1R
Giehen, den 14. September 1916.
Der Oberbürgermeister:
Keller.
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Kartoffel-Berbrauchsregelung.
Der Preis für die Kartoffeln im Kleinoerkauf betragt für das Pfund 6»/- Pfennig.
Giehen. den 14. September 191L
Der Oberbürgermeister.
Keller.
Bekanntmachung.
Dl»r Unterricht in den städtischen Schulen beginnt von Monta! de? 18. September 1916 ab vormittag-
81,2 Giehen, den 13. September 1916.
Der Schulvorstand.
Keller.
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Bekanntmachung.
Gn unser Handelsregister Abt. ^ wuTde heute bezüglich der Firma Hessische N°uh°iten-Jnduür,°. Heinrich Schwalm. Lollar eingetragen: Die Pro Ima des Moritz Tistler in Lollar ist erloschen.
Gießen, den 9. September 1916. ,68568
Großherzogliches Amtsgericht.
Ärbeitsvergebung.
Montag, den 18. September, nachmittags
1 Uhr sollen aus Großh. Bürgermeisterei Oppenrod nachstehende Arbeiten vergeben "erdem
I. Erd- und Mauerarbeiten
II. Zimmerarbeiten
III. Dachdeckerarbeitcn
IV. Schreinerarbeiten
V. Spenglerarbeitcn
VI. Weißbinderarbeitcn VN. Schlosserarbeiten
Verdingungsunterlagen meisterei zur Einsicht ossen.
Prozent des Voranschlags zu erfolgen.
Oppenrod, am 13. September 1916.
Großh. Bürgermeisterei Oppenrod Balser.
376,— Mk.
88.50 „
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1-9,75 „
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33.50 „
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aus Bürger- Angebote haben in
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