Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Berr.: Tie Abgabe ber Steuererffänittgen für das Steuerjahr 1917.
A. S taatssteuer-Veranlagüng.
Nach Artikel 20 des Einkommensteuergesetzes vom 12. August 1899 hat jeder Steuerpflichtige, d»e ein steuerbares Jabreseintonimeu von 2600 .blark oder mehr besitzt, über den Jahresbetrag seftws Einkommens und der etwa zum Jlbzug geeigneten Lasten eine schriftliche Erklärung abzugeben.
Von der Abgabe dieser EinkonNnenssteuererklüamg ist nach Art. 21 des genannten Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung des Vorsitzenden der Beranlagungskom- nrission ergeht, derjenige Steuerpflichtige befreit, welcher im unmittelbar voran-gegangenen Steuerjahr bereits zur Einkommen- stcuer 1. Abteilung (Einkarnmen von 2600 Mk. und mehr» veranlagt lvar, auch inzwischen seinen Wohnsitz nicht gewechselt und keine Einkommens verbessuerg erfahren hat, die seine Versetzung in eine höhere Klasse bedingt.
Nach Art. 2 Abs. 3, Art. 16 und 21 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes sind die Vorstände der nach Art. 2 der Einkomnven- steuer unterworfenen Gesellschaften usw. verpflichtet, über deren Einkommen alljährlich vollständigen Aufschluß zu erteilen.
Diejenigen Steuerpflichtigen, welche Einkommen aus Aktien Usw. der untenstehenden, mit einem Teil ihres Einkommens schon für sich der Einkommensteuer in Hessen unterliegenden Gesellschas- . len beziehen, dürfen die Einkonmrenbezüge aus diesen Aktien usw. nicht mit dem vollen Betrag, mit dem sie als Einkommen unter I Ord.-Nr. 9 der Steuererklärung aufzu führen sind, sondern nur mit den nach) den unten verzeichneten Prozentsätzen zu berechnenden Beträgen rmter II Ord.-Nr. 1 der Erklärung in Abzug bringen.
döach Artikel 19 des V e r m ö g e n s st e u e r g e s e tz e s vom 12. August 1899 hat jeder von der Konrmission für die Einkommen- steuer erster Mteiluug zu veranlagende, ein jährliches Einkommen von 2600 Mk. und rnehr besitzende Betriebsnnternehrner (Personen, die Land- und Forstwirtschaft oder ein Gewerbe betreiben), der zum ersten Male mit Anlage- mtd Betriebskapital zur Vermögenssteuer veranlagt wird, eine schriftliche Erklärung llbcu das im land- und forftnnrtfchaftlichen oder gewerblichen Unternehmen verwendete Anlage- rind Betriebskapital und die es belastenden Sckftrldeu abzugcbcn.
Werter ist rcach Artikel 25 desselben Gesetzes jeder, dessen sonstiges Vermögen (Kapitalvermögen usw.) nach M^ng der darauf lastenden Schulden einen Wert von 3000 Mk. Und mehr hat, bei seiner erstmaligen Veranlagung zur Vermögenssteuer zur Abgabe einer schriftlichen Erklärung über dieses Ver- uwgeu verpflichtet.
B. Gemeinde st euer-Veranlagung.
Nach Art. 15 des Gemeindeumlagengefetzes vom 8. Juli 1911 sind diejenigen Personen, deren Anlage- und Betriebskapital mindestens 3000 Mk. beträgt, verpflichtet, bei ihrer erst- maligeu Veranlagung zur Gemeindegew?rlresteuer eine Erklärung über das Arilage- und Betriebskapital abzugeben. _
Ferner hat zufolge Art. 44 jeder Pflichtige, dessen Kapitalvermögen mindestens 3000 Mk. beträgt, bei seiner erstmaligen Veranlagung zur GeMeindekapitakfteuer eine Erklärung über sein Kapitalvermögen einztrkeichen. Hat sich das Kapitalvermögen gegen den bereits zur Steuer veranlagten Betrag um mehr als 3000 Mk. erhöht, so ist von dem Pslich>tigen eine neue Erklärung über sein Kapitalvermögen abzugeben.
Diejenigen Steuerpflichtigen, welche Aktien oder Geschäftsanteile jeder Art der untenstehenden, mit einem Teil ihres Anlage- und Betriebskapitals in hessischen Gerne inden zur Gewerbesteuer veranlagten (Seilschaften usw. besitzen, dürfen diese Lkktien oder Geschäftsanteile rücht mit dem vollen Betrag, mit dem sie als Vermögen Unter Biss- 4 der Angaben über das Kapitalvermögen wrszusichren sind, sortdern nur mit den nach den unten angegebenen Prozentsätzen zu berechnenden Beträgen wieder in Abzug bringen.
In denjenigen Fällen, in denen bereits nad* den für die Staatssteuer geltenden Grundsätzen die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung über das Anlage- und Betriebskapital oder über das Kapitalvermögen besteht, ist eine besondere Erklärung für die Veranlagung desselben Vermögens zu den Gemeind eumlagen nicht mehr abzugeben. '
Soweit Einkommen zU den Gemeindeumlagen, nicht aber gleichzeitig zur Staatssteuer heranzuziehen ist, gelten die Vorschriften für die Abgabe von Erklärnngen zur Staatssteuer sinngemäß sur Erklärungen über nur gemmndesteuerpflichtiges Einkommen.
0. Gemeinsame Vorschriften.
Tie nach Vorstehendem erforderlichen Staats- oder Gemcinde- ftellererkl ärungen sind abzugeben:
1. für Minderjährige, Abwesende sowie für Personen, die aus anderen Gründen unter Vormundschaft oder Pflegschaft gestellt sind, von deren gesetzliche Vertretern;
2. für juristische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten», ferner für Gesellschaften, Genossenschaften und sonstige juristische Personen, Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, von den gesetzlichen oder bestellten Vorständen oder Verwaltern ;
3. in allen anderen Fällen von dem Steuerpflichtigen selbst und zwar hinsichtlich des gesamten eigenen wie des Ein-
s wmmcns und Bcrnwgens ferner nicht selbständig besteuerten Angehörigen, soweit sie nach Artikel 5 des Einkommen steuer- gcsetzes, Artikel 10 des Vermögenssieuergesetzes und Artikel 46 des Gemeindeumlagengesetzes bei der Besteuerung mit ihm als eine Person anzusehen sind.
Zu diesen Erklärungen sind die voM Grvßh. Ministerium der Finanzen festgesetzten und pon den Bürgermeistereien zu beziehenden Formulare zu verwenden; sie sind je nach dar Wahl des Verpflichteten offen oder verschlossen
1. in den Landgemeinden der Finanzämter Butzbach, Gießen, Grünberg und Hungen spätestens bis 15. -Leptencber,
2. in den Städten Butzbach, Gießen und Grünberg spätestens bis zum 1. Oktober ds. Js.,
unmittelbar bei dem Finanymnt oder bei der — zur Weitergabe an das Finanzamt verpflichteten — Bürgermeisterei abzuliesern, ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hätte.
Die Einsendung der Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Msenders und deshalb zweckmäßig mittelst Einschreibebrief s.
Unter Bezugnahmeauf die obigen Mitteilungen fordern wir die zur Ab gäbe von Steuer- e rkl äru n g e n V er ps lichtete n hie rmit auf, ihre Erklärungen bei M ei düng der gesetzlich e n Nachteile und der verwirkten Strafen (H i n t e r fr i e I) u n g § * st rafeu in H ö hed e s 4 bi s 20 fach> e n B e t ra g s d e r h i n - t erzogenen Steuer, Ordnungs st rasen bis zu 100 Mark) b i s z u den angegebenen Zeitpunkten an die .Bürgermeistereien oder unmittelbar an uns gelangen zu lassen.
Den Steuerpflichtigen, die nicht zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet sind, bleibt die Abgabe freiwilliger Steuererklärungen unbenommen.
Die Äwßh. Finanzämter sind im übrigen bereit, über etwaige Zweifel an den bekannten Amtslagen Auskunft zu erteilen.
Gießen, Butzbach), Grünberg, Hungen, den 14. August 1916.
Die Vorsitzenden der VeranlammgskomMissionen für die Finanzämter
Gießen, Butzbcch,, Grünberg, Hungen,
I. V.: Berr es. Flath. Wenzel. May.
Verzeichnis
der in Hessen mit einem Teil ihrer Ueberschüsse zur Einkommensteuer und mit einem Teil ihres Anlage- und Betriebskapitals zur Gewerbesteuer veranlagten Gesellschaften usw. Allgemeine Deutsche Kleinbahn-Aktiengesellschaft in Berlin
Allgemeine Elsässische Bcmkg esellschaft in Straßburg
Allgemeine Versicherungsgesellschaft für See-,
.Fluß- und Landtransport in Dresden Badische A ff ekurations gesellschuft in Mannheim Badische Feucrversicherungsbank Karlsruhe _
Bank für Handel und Industrie in Tarmstadt Baseler Versicherungsgesellschaft gegen. Feuer- schäden in Basel
Bayerische Elektrizitätswerke München-Landshut Berlinische Feuerversicherungsanstalt in Berlin Binding'sche Brcmereigesellschast in Frankfurt am Main
Biosoutverk Bcnsheim, G. m. b. H., in Frankfurt a. M.
Bonner Bergwerks- und Hüttenvercm-ZeMent- fabrik in Oberkassel bei Bonn Brauerei Stern, A.-G. in Frankfurt-Obervlü)
Budernssche Eisenwerke in Wetzlar- Chemische Fabrik Griesheim, Elettron-A.-G. zu Frankfurt a. M.
Chemische Werke, vorm. H. u. E. Albert, A.-G.
zu Mainz-Kastel Clus;, Aktienbrauerei Heilbronn Colnische Glasversicheruugsaktiengesellschaft in Cüln
Cölnische Lebeusversicherlmgsgesellschaft „Con- cordia", Cöln
Tmnpsschissahrtsgesellschast für den Meder- und Mittelrhein zu Düsseldorf Deutsche Kunstledcr-A.-G. in Kötitz Deutsche Bereiusbank zu Frankfurt a. M.
Tiskontogesellschaft zu Berlin Tyckerhoss und Söhne, G. M. b. H., Portland- Zementwerke in Mainz-Kastel Filter- und brautechniKe Vtaschinensabrkk, vornr.
L. A. Enzinger, Worms Frankfurter Lokalbahu-A.-G. zu Frankftirt a. M.
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3,7
5,3
0,68
89,88
89,88
64,32
16,87
57,32
5,6
^) Tie Ueberschüsse imt erliegen der Einkommensteuer mit den in dieser Rubrik angegebenen Prozenten. (Tie Dividende ist also bei dem Einkommen des Besitzers abzugsfähig mit den gleichen. Prozenten.)
2 ) Das Anlage- und Betriebskapital ist in Gemeinden des Gvoßherzogtums zur Gewerbsteuer herangezogen mit der: in dieser Rubrik angegebenen Prozenten. (Der Geschäftsäutell ist also an dem Kapitalvermögen des Besitzers abzugsfähig mit den gleichen Prozenten.)
Frankfurter Vorort-Terraingesellschaft, A.-G. „Friedriche Wilhelm", Preußische Lebens- und Garantieversich-erung, A.-G. Berlin Goldschmidt Th., A.-G.
L>arlosf, Adolf, G.m. b.H., Kassel, Koblenhand- lung und Spedition in Gustavsburg Heddernheimer Kichserwerk und Süddeutsche Kabelwerke, A.-G. in Gustavsburg Hessische Kunstmühle -A.-G. in Mannheim Hvfbierbrauerei Schöfferhos und Frankfurter Bürgerbrauerei
Hofbrauhaus .Hanau, vorm. G. W. Nicolay, A.-G. zu Hanau Kaisers Kaffeegeschäft Viersen Keinpssiche Brauerei, A.-4U. Frankftrrt a. M. Kunstledcrsabriken Karl Bvckhacker, G. M. b. H. in Gninmersbach
Laudgräfl. Hess, konzessionierte Landesbank, Ä.-G. zu Homburg v. d. H.
Mainzer Aktienbrauerei
Mannheim - Bremer Petroleum - Aktien - Gesellschaft zu Mannheim
Maschinenfabrik ?luasburg - Nürnberg, A. - G., Werk Gustavsburg
Mitteldenffche Hartsteinindustrie A.-G. zu Frankfurt a. M.
MitteldeMsche Kreditbank Niederländische Tampfschiff-NhÄierei Rotterdam North British Mercantil Insurance Compagnie Feuerversicherung Berlin Oberrheinische Eisenbahngesellschaft in Mannheim Odennüilder Hartstein-Jnduslrie A.-G.
Oelsabrik Gwß-Gerau-Bremen A.-G.
„Olex", Petroleum-Gesellschaft m. b. H. Berlin Pfälzische Bank, Ludwigshafen Portland-Zementwerle Heidelberg und Mannheim A.-G. zu Weisenau Preußisch-Rheinische Tampfschiffahrtsg^sellschaft zu Köln
Providentia, Frankfurter Versicherungsgesellschaft in Frankfurt a. M.
Rheinische Petroleum- Aktien gesellschaft Köln,
Zweigniederlassung Mainz Rl-einische Scimckertgchellsckwst A.-G.
Rbein- und Seeschiffahrtsgesellschaft in Köln „Rhenus" Transportgesellschaft m. b. H. Röderbergbrauerei A.-G^ zu Frankfurt a. M. „Salamander" G. m. b. H. in Berlin Schafsstädt 5)., G. m. b. 5)., Gießen Scheidhauer und Gießing zu Duisburg-Wanheimerort
Schlesische Feucrversicherungsgesellschaft in Breslau
Schrammsche Lack- und Farbenfabriken vorm.
Christoph Schramm A.-G. zu Offenbach Julius Sichel & Co. Kömmanditgesellschaft auf Aktien
Spieß Joh. L Co.. G. m. b. H., Gießen Spiritus-Zentrale Berlin. G.m. b.H. Stadermann, Friedrich, G. m. b. H. Offenbach am Main
Stal,l und Nölke A.-Gt für Zündwarenfabri- katiou in Casfel, Werk Kvstheim Stellawerk A.-G. vorm. Willisch & Co. Ho7w- berg a. Rh.
Strauß. David fr. G.m. b.H., Zigarrensabrit zu Klein-Si e irr beim
Süddeutsche Diskontogesellschast A.-G. in Mannheim
Südd entsche Eisenbahngesellschaft Tietz Leonhard, A.-G. in Köln Vaterländische und Rlxmania, Bereinigte Ker- sichcrungsgesellschaft, A>-G'.
Veithwcrte Ä.-G. in Sandbach Verein cheiniscber Fabriken zu Mannheim Verein für chemische Industrie zu Mainz-Monv- bach
Vereinigte Kapselsabriken Nackenheim, Bay-erboch Nachf., A.-G. in Nacken heim Vereinigte Kumftseidesabriken A.-G. in Frankfurt a. M.
Vereinigte Malzfabriken G. m. b. H. Worms _ Vereinigte Spediteure und Schisser, Rhcinschisf- sahrtsgesellsckwft m. b. H. zu Mannheim Bereinigte Strohstoffabriken in Dresden Vereinigte Ultrauiarinsabrikeir A.-G. vorm.
Levcrkus, Zeltner und Kons, in Köln „Viktoria", 'Allgenieine Versicherungs-Aktiengesellschaft in Berlin
W ür t t ei n ber gisckie T r ans Po r tverskfycrun gs gefell- schaft in Heilbronn
Zimmer, Goorg Karl, Chemische Fabriken, G. m.
b.H., Kastel-Ainöneburg Zuckorsabrit Frankeitthal
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In unser Handelsregister Abt. A wurde heute bezüglich der Firma L. Scharmann, Gießen eingetragen: Der Louis Scharmann Ehefrau, Marie geb. Spieß zu Gießen ist Prokura erteilt.
Gießen, den 14. August 1916.
GrvHSherAogliches Amtsgericht.
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