Ausgabe 
19.8.1916 Zweites Blatt
Seite
2
 
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Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Berr.: Tie Abgabe ber Steuererffänittgen für das Steuer­jahr 1917.

A. S taatssteuer-Veranlagüng.

Nach Artikel 20 des Einkommensteuergesetzes vom 12. August 1899 hat jeder Steuerpflichtige, d»e ein steuerbares Jabreseintonimeu von 2600 .blark oder mehr besitzt, über den Jahresbetrag seftws Einkommens und der etwa zum Jlbzug geeigneten Lasten eine schriftliche Erklärung abzugeben.

Von der Abgabe dieser EinkonNnenssteuererklüamg ist nach Art. 21 des genannten Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung des Vorsitzenden der Beranlagungskom- nrission ergeht, derjenige Steuerpflichtige befreit, welcher im un­mittelbar voran-gegangenen Steuerjahr bereits zur Einkommen- stcuer 1. Abteilung (Einkarnmen von 2600 Mk. und mehr» veran­lagt lvar, auch inzwischen seinen Wohnsitz nicht gewechselt und keine Einkommens verbessuerg erfahren hat, die seine Versetzung in eine höhere Klasse bedingt.

Nach Art. 2 Abs. 3, Art. 16 und 21 Abs. 1 des Einkommen­steuergesetzes sind die Vorstände der nach Art. 2 der Einkomnven- steuer unterworfenen Gesellschaften usw. verpflichtet, über deren Einkommen alljährlich vollständigen Aufschluß zu erteilen.

Diejenigen Steuerpflichtigen, welche Einkommen aus Aktien Usw. der untenstehenden, mit einem Teil ihres Einkommens schon für sich der Einkommensteuer in Hessen unterliegenden Gesellschas- . len beziehen, dürfen die Einkonmrenbezüge aus diesen Aktien usw. nicht mit dem vollen Betrag, mit dem sie als Einkommen unter I Ord.-Nr. 9 der Steuererklärung aufzu führen sind, sondern nur mit den nach) den unten verzeichneten Prozentsätzen zu berechnen­den Beträgen rmter II Ord.-Nr. 1 der Erklärung in Abzug bringen.

döach Artikel 19 des V e r m ö g e n s st e u e r g e s e tz e s vom 12. August 1899 hat jeder von der Konrmission für die Einkommen- steuer erster Mteiluug zu veranlagende, ein jährliches Einkommen von 2600 Mk. und rnehr besitzende Betriebsnnternehrner (Per­sonen, die Land- und Forstwirtschaft oder ein Gewerbe betreiben), der zum ersten Male mit Anlage- mtd Betriebskapital zur Ver­mögenssteuer veranlagt wird, eine schriftliche Erklärung llbcu das im land- und forftnnrtfchaftlichen oder gewerblichen Unternehmen verwendete Anlage- rind Betriebskapital und die es belastenden Sckftrldeu abzugcbcn.

Werter ist rcach Artikel 25 desselben Gesetzes jeder, dessen sonstiges Vermögen (Kapitalvermögen usw.) nach M^ng der darauf lastenden Schulden einen Wert von 3000 Mk. Und mehr hat, bei seiner erstmaligen Veranlagung zur Vermögens­steuer zur Abgabe einer schriftlichen Erklärung über dieses Ver- uwgeu verpflichtet.

B. Gemeinde st euer-Veranlagung.

Nach Art. 15 des Gemeindeumlagengefetzes vom 8. Juli 1911 sind diejenigen Personen, deren Anlage- und Betriebs­kapital mindestens 3000 Mk. beträgt, verpflichtet, bei ihrer erst- maligeu Veranlagung zur Gemeindegew?rlresteuer eine Erklärung über das Arilage- und Betriebskapital abzugeben. _

Ferner hat zufolge Art. 44 jeder Pflichtige, dessen Kapital­vermögen mindestens 3000 Mk. beträgt, bei seiner erstmaligen Veranlagung zur GeMeindekapitakfteuer eine Erklärung über sein Kapitalvermögen einztrkeichen. Hat sich das Kapitalvermögen gegen den bereits zur Steuer veranlagten Betrag um mehr als 3000 Mk. erhöht, so ist von dem Pslich>tigen eine neue Erklärung über sein Kapitalvermögen abzugeben.

Diejenigen Steuerpflichtigen, welche Aktien oder Geschäfts­anteile jeder Art der untenstehenden, mit einem Teil ihres An­lage- und Betriebskapitals in hessischen Gerne inden zur Gewerbe­steuer veranlagten (Seilschaften usw. besitzen, dürfen diese Lkktien oder Geschäftsanteile rücht mit dem vollen Betrag, mit dem sie als Vermögen Unter Biss- 4 der Angaben über das Kapitalvermögen wrszusichren sind, sortdern nur mit den nach den unten an­gegebenen Prozentsätzen zu berechnenden Beträgen wieder in Abzug bringen.

In denjenigen Fällen, in denen bereits nad* den für die Staatssteuer geltenden Grundsätzen die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung über das Anlage- und Betriebskapital oder über das Kapitalvermögen besteht, ist eine besondere Erklärung für die Ver­anlagung desselben Vermögens zu den Gemeind eumlagen nicht mehr abzugeben. '

Soweit Einkommen zU den Gemeindeumlagen, nicht aber gleichzeitig zur Staatssteuer heranzuziehen ist, gelten die Vorschrif­ten für die Abgabe von Erklärnngen zur Staatssteuer sinngemäß sur Erklärungen über nur gemmndesteuerpflichtiges Einkommen.

0. Gemeinsame Vorschriften.

Tie nach Vorstehendem erforderlichen Staats- oder Gemcinde- ftellererkl ärungen sind abzugeben:

1. für Minderjährige, Abwesende sowie für Personen, die aus anderen Gründen unter Vormundschaft oder Pflegschaft ge­stellt sind, von deren gesetzliche Vertretern;

2. für juristische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stif­tungen, Anstalten», ferner für Gesellschaften, Genossenschaften und sonstige juristische Personen, Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, von den gesetzlichen oder bestellten Vorständen oder Ver­waltern ;

3. in allen anderen Fällen von dem Steuerpflichtigen selbst und zwar hinsichtlich des gesamten eigenen wie des Ein-

s wmmcns und Bcrnwgens ferner nicht selbständig besteuerten Angehörigen, soweit sie nach Artikel 5 des Einkommen steuer- gcsetzes, Artikel 10 des Vermögenssieuergesetzes und Artikel 46 des Gemeindeumlagengesetzes bei der Besteuerung mit ihm als eine Person anzusehen sind.

Zu diesen Erklärungen sind die voM Grvßh. Ministerium der Finanzen festgesetzten und pon den Bürgermeistereien zu beziehen­den Formulare zu verwenden; sie sind je nach dar Wahl des Ver­pflichteten offen oder verschlossen

1. in den Landgemeinden der Finanzämter Butzbach, Gießen, Grünberg und Hungen spätestens bis 15. -Leptencber,

2. in den Städten Butzbach, Gießen und Grünberg spätestens bis zum 1. Oktober ds. Js.,

unmittelbar bei dem Finanymnt oder bei der zur Weitergabe an das Finanzamt verpflichteten Bürgermeisterei abzuliesern, ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung ab­zuwarten hätte.

Die Einsendung der Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Msenders und deshalb zweckmäßig mittelst Einschreibebrief s.

Unter Bezugnahmeauf die obigen Mitteilun­gen fordern wir die zur Ab gäbe von Steuer- e rkl äru n g e n V er ps lichtete n hie rmit auf, ihre Er­klärungen bei M ei düng der gesetzlich e n Nachteile und der verwirkten Strafen (H i n t e r fr i e I) u n g § * st rafeu in H ö hed e s 4 bi s 20 fach> e n B e t ra g s d e r h i n - t erzogenen Steuer, Ordnungs st rasen bis zu 100 Mark) b i s z u den angegebenen Zeitpunkten an die .Bürgermeistereien oder unmittelbar an uns ge­langen zu lassen.

Den Steuerpflichtigen, die nicht zur Abgabe von Steuer­erklärungen verpflichtet sind, bleibt die Abgabe freiwilliger Steuer­erklärungen unbenommen.

Die Äwßh. Finanzämter sind im übrigen bereit, über etwaige Zweifel an den bekannten Amtslagen Auskunft zu erteilen.

Gießen, Butzbach), Grünberg, Hungen, den 14. August 1916.

Die Vorsitzenden der VeranlammgskomMissionen für die Finanzämter

Gießen, Butzbcch,, Grünberg, Hungen,

I. V.: Berr es. Flath. Wenzel. May.

Verzeichnis

der in Hessen mit einem Teil ihrer Ueberschüsse zur Einkommen­steuer und mit einem Teil ihres Anlage- und Betriebskapitals zur Gewerbesteuer veranlagten Gesellschaften usw. Allgemeine Deutsche Kleinbahn-Aktiengesellschaft in Berlin

Allgemeine Elsässische Bcmkg esellschaft in Straß­burg

Allgemeine Versicherungsgesellschaft für See-,

.Fluß- und Landtransport in Dresden Badische A ff ekurations gesellschuft in Mannheim Badische Feucrversicherungsbank Karlsruhe _

Bank für Handel und Industrie in Tarmstadt Baseler Versicherungsgesellschaft gegen. Feuer- schäden in Basel

Bayerische Elektrizitätswerke München-Landshut Berlinische Feuerversicherungsanstalt in Berlin Binding'sche Brcmereigesellschast in Frankfurt am Main

Biosoutverk Bcnsheim, G. m. b. H., in Frank­furt a. M.

Bonner Bergwerks- und Hüttenvercm-ZeMent- fabrik in Oberkassel bei Bonn Brauerei Stern, A.-G. in Frankfurt-Obervlü)

Budernssche Eisenwerke in Wetzlar- Chemische Fabrik Griesheim, Elettron-A.-G. zu Frankfurt a. M.

Chemische Werke, vorm. H. u. E. Albert, A.-G.

zu Mainz-Kastel Clus;, Aktienbrauerei Heilbronn Colnische Glasversicheruugsaktiengesellschaft in Cüln

Cölnische LebeusversicherlmgsgesellschaftCon- cordia", Cöln

Tmnpsschissahrtsgesellschast für den Meder- und Mittelrhein zu Düsseldorf Deutsche Kunstledcr-A.-G. in Kötitz Deutsche Bereiusbank zu Frankfurt a. M.

Tiskontogesellschaft zu Berlin Tyckerhoss und Söhne, G. M. b. H., Portland- Zementwerke in Mainz-Kastel Filter- und brautechniKe Vtaschinensabrkk, vornr.

L. A. Enzinger, Worms Frankfurter Lokalbahu-A.-G. zu Frankftirt a. M.

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89,88

64,32

16,87

57,32

5,6

^) Tie Ueberschüsse imt erliegen der Einkommensteuer mit den in dieser Rubrik angegebenen Prozenten. (Tie Dividende ist also bei dem Einkommen des Besitzers abzugsfähig mit den gleichen. Prozenten.)

2 ) Das Anlage- und Betriebskapital ist in Gemeinden des Gvoßherzogtums zur Gewerbsteuer herangezogen mit der: in dieser Rubrik angegebenen Prozenten. (Der Geschäftsäutell ist also an dem Kapitalvermögen des Besitzers abzugsfähig mit den gleichen Prozenten.)

Frankfurter Vorort-Terraingesellschaft, A.-G. Friedriche Wilhelm", Preußische Lebens- und Garantieversich-erung, A.-G. Berlin Goldschmidt Th., A.-G.

L>arlosf, Adolf, G.m. b.H., Kassel, Koblenhand- lung und Spedition in Gustavsburg Heddernheimer Kichserwerk und Süddeutsche Kabelwerke, A.-G. in Gustavsburg Hessische Kunstmühle -A.-G. in Mannheim Hvfbierbrauerei Schöfferhos und Frankfurter Bürgerbrauerei

Hofbrauhaus .Hanau, vorm. G. W. Nicolay, A.-G. zu Hanau Kaisers Kaffeegeschäft Viersen Keinpssiche Brauerei, A.-4U. Frankftrrt a. M. Kunstledcrsabriken Karl Bvckhacker, G. M. b. H. in Gninmersbach

Laudgräfl. Hess, konzessionierte Landesbank, Ä.-G. zu Homburg v. d. H.

Mainzer Aktienbrauerei

Mannheim - Bremer Petroleum - Aktien - Gesell­schaft zu Mannheim

Maschinenfabrik ?luasburg - Nürnberg, A. - G., Werk Gustavsburg

Mitteldenffche Hartsteinindustrie A.-G. zu Frank­furt a. M.

MitteldeMsche Kreditbank Niederländische Tampfschiff-NhÄierei Rotterdam North British Mercantil Insurance Compagnie Feuerversicherung Berlin Oberrheinische Eisenbahngesellschaft in Mannheim Odennüilder Hartstein-Jnduslrie A.-G.

Oelsabrik Gwß-Gerau-Bremen A.-G.

Olex", Petroleum-Gesellschaft m. b. H. Berlin Pfälzische Bank, Ludwigshafen Portland-Zementwerle Heidelberg und Mann­heim A.-G. zu Weisenau Preußisch-Rheinische Tampfschiffahrtsg^sellschaft zu Köln

Providentia, Frankfurter Versicherungsgesell­schaft in Frankfurt a. M.

Rheinische Petroleum- Aktien gesellschaft Köln,

Zweigniederlassung Mainz Rl-einische Scimckertgchellsckwst A.-G.

Rbein- und Seeschiffahrtsgesellschaft in Köln Rhenus" Transportgesellschaft m. b. H. Röderbergbrauerei A.-G^ zu Frankfurt a. M. Salamander" G. m. b. H. in Berlin Schafsstädt 5)., G. m. b. 5)., Gießen Scheidhauer und Gießing zu Duisburg-Wan­heimerort

Schlesische Feucrversicherungsgesellschaft in Bres­lau

Schrammsche Lack- und Farbenfabriken vorm.

Christoph Schramm A.-G. zu Offenbach Julius Sichel & Co. Kömmanditgesellschaft auf Aktien

Spieß Joh. L Co.. G. m. b. H., Gießen Spiritus-Zentrale Berlin. G.m. b.H. Stadermann, Friedrich, G. m. b. H. Offenbach am Main

Stal,l und Nölke A.-Gt für Zündwarenfabri- katiou in Casfel, Werk Kvstheim Stellawerk A.-G. vorm. Willisch & Co. Ho7w- berg a. Rh.

Strauß. David fr. G.m. b.H., Zigarrensabrit zu Klein-Si e irr beim

Süddeutsche Diskontogesellschast A.-G. in Mann­heim

Südd entsche Eisenbahngesellschaft Tietz Leonhard, A.-G. in Köln Vaterländische und Rlxmania, Bereinigte Ker- sichcrungsgesellschaft, A>-G'.

Veithwcrte Ä.-G. in Sandbach Verein cheiniscber Fabriken zu Mannheim Verein für chemische Industrie zu Mainz-Monv- bach

Vereinigte Kapselsabriken Nackenheim, Bay-erboch Nachf., A.-G. in Nacken heim Vereinigte Kumftseidesabriken A.-G. in Frank­furt a. M.

Vereinigte Malzfabriken G. m. b. H. Worms _ Vereinigte Spediteure und Schisser, Rhcinschisf- sahrtsgesellsckwft m. b. H. zu Mannheim Bereinigte Strohstoffabriken in Dresden Vereinigte Ultrauiarinsabrikeir A.-G. vorm.

Levcrkus, Zeltner und Kons, in Köln Viktoria", 'Allgenieine Versicherungs-Aktienge­sellschaft in Berlin

W ür t t ei n ber gisckie T r ans Po r tverskfycrun gs gefell- schaft in Heilbronn

Zimmer, Goorg Karl, Chemische Fabriken, G. m.

b.H., Kastel-Ainöneburg Zuckorsabrit Frankeitthal

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Bek«ntttmachn«g.

In unser Handelsregister Abt. A wurde heute bezüglich der Firma L. Scharmann, Gießen ein­getragen: Der Louis Scharmann Ehefrau, Marie geb. Spieß zu Gießen ist Prokura erteilt.

Gießen, den 14. August 1916.

GrvHSherAogliches Amtsgericht.

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