(Anmerkung: Der Artikel scheint auf die im türkischen Generalstabsbericht erwähnte Niederlage der Italiener vorbereiten zu wollen, die in der italienischen .Presse noch nicht veröffentlicht wurde.)
Holländische Ausfuhr.
Hang, 21. Juli. (WTB. Nichtamtlich.) Die Ausfuhr lebender junger Hähne wird demnächst in beschränktem Maße wieder gestattet. Die Ausfuhr geschlac^eten Federviehs, also auch, von Vorräten, die in den Kühlhäusern eingelagert sind, bleibt verboten.
Aus Rum« ^ien.
B u k a r e st , 21. Juli. (WTB.) Ter An sftlhraus schuß hat den Erlaß eines Ausfuhrverbotes für frische und konservierte Eier ungeordnet. Die Durchfuhr der aus der Türkei für die Mittelmächte kommenden Mohairwvlle ist gestattet.
England und Amerika.
L o n d o n, 20. Juni. (WTB.) „Daily Telegraph" meldet aus New Dort: In den Vereinigten Staaten ist eine ausgedehnte Bewegung gegen England, das versucht, den Handel mit dem Feinde zu behindern, im Gange. Die ganze amerikanische Presse protestiert dagegen und verlangt von Wilson, daß er die krasseste Note, die jemals von ihm zur Verteidigung amerikanischer Interessen verfaßt wurde, nach London sende.
Japanische Schiffsneubauten.
Berlin, 22. Juli. Nach einer Kopenhagener Meldung des „Berliner Lokalanzeiger" hat die j a p a n i s ch e R e g i e - rung beschlossen, vom Parlament für Kriegsschiffneubauten 254 Millionen Aen zu fordern, die auf sechs Jahre verteilt werden sollen. Wr 1017 werden 45 Millionen beantragt.
Der Seekrieg.
Berlin, 21. Juli. (WTB.) Tie „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" meldet: Freigabe des D a m p fe r s „A m b i v r i". Das Oberpftsengericht Berlin hat in seiner Sitzung vom 11. Juli den belgischen Dampfer „Ambiori", der im Sund von einem deutschen DorpÄobvo-t aufgebracht wvckren ist, freigegeben. Der Kapitän hatte emgewendet, die Aufbringung sei ffrnerhalb der schwedischen Neutralitätszone geschehen und darum unrechtmäßig. Vom Priscn- gericht Kiel wurde der Eiuwand als widerlegt angesehen und deshalb auf die Einziehung des Schiffes erkannt. Das Oberprisengeruht nahm jedoch an, daß sich nach Lage der Sache nicht nrit Sicherheit feststellen lasse, ob die Aufbringung außerhalb oder innerhalb der schwedischen Hoheitsgewässer erfolgte und daß deshalb die Freigabe des Schiffes geboten ist.
Paris, 21. Juli (WTB.) Meldung der Agence Havas. Die englischen Dampfer „Kaarun" und „G ränge - mor" sind im Mittelmeer versenkt lvotden. Tie Besatzungen sind in Algier emgetrvffen.
Kopenhagen, 21. Juli. (WTB. Nichtamtlich.) Der große amerikanische Vier mast schöner „Prinz Walde- mar", auf der Reife von Philadelphia nach Trelleborg mit einer Ladung Oelkuchen, wurde bei Skanver von deutschen Torpedobooten aufgebracht und südwärts geführt. Die in den letzten Tagen von den Deutschen aufgebrachten drei dänischen Dampfer „Hermia", „Agnete" und „Alice", sind wieder frei gegeben worden und haben ihre Reise nach Frankreich fortgesetzt.
London, 21. Juli. (WTB. Nichtamtlich.) Lloyds meldet: Der britische Dampfer „Pser" ist versenkt worden. Die Dampfer ,Lougre", „Loch" und „Nevin" wurden in der Nordsee verfenkt. Die Besatzungen sind gerettet worden.
ZW bm Reiche.
Dir Versorgung mit Speisefetten.
Berlin, 21. Juli. (WTB.) Eine Bekanntmachung des Ban- desvats vom 20. Juli 1916 regelt die Versorgung der Bevölkerung mit Speisefetten (Butter, Butterschmalz, Margarine, Kunstspeise- fett, 'Schwemeschmalz, Speisetalg, Speiseöle) in einheitlicher und ttrsammensassender Weise für das ganze Reichsgebiet. Organe der Versorgungsreg ettmg sind eine neu zu bildende „Reichsstelle für Speisefette", Landesverteilungs stellen für jeden Bundesstaat oder für mehrere Bundesstaaten zusammen, Bezirks vertei- > lungsstellen nach Bedarf und schließlich die Koinmunalverbände. !Die Landeszentralbehörden der Bundesstaaten können nach Bedarf für einzelne Teile ihrer Bezirke Bezirksverteilun gsstellen errichten.
Die Reichsstelle für Speisefette ist ganz ähnlich aufgebant und zusammengesetzt wie die Reichsgetterdestelle oder die Reichsfleisch-- stekle. Tie Verwaltmrgsabteilung hat die Kopfration des Speise- fettverbrauchs festzusetzen und einen Verteilungsplan für die Ablieferung von den Konnmmalverbänden und dre Zuweisung an sie aufzustellen. Zur praktischen Durchführung der Versorgung werden zunächst die in Molareren hergestellten Speisefette für den Kommunalverband, in dem die Molkerei liegt, beschlagnahmt. Als Molkerei gilt dabei jeder Betrieb, in dem tägliche mehr als 50 Liter Milch im Durchschnitt verarbeitet werden. Trotz der Beschlagnahme bleibt die Rücklieferung von Butter au die Milchlieferer sowie die Verwendung von .Butter in der eigenen Wirtschaft, sofern die Molkerei ein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb ist, erlaubt. Die Reichsstelle kann jedoch, falls dies nöttg ist, die Mengen der Rücklieferung soNüe des Selbstvcrbrauchs beschränken. — Außerdem können Kommunal verbände, soweit dies zur Deckung ihres Bedarfs erforderlich ist, mit Genehmigung der zuständigen Verteilungsstelle ohne Beeinträchtigung des eigenen Bedarfs der Herstellung die käufliche Ueberlassung der in ihrem Bezirke vorhandenen, nicht in Molkereien hergestellten Speisefette an die von ihnen bestimmten Stellen oder Personen verlangen und können verbieten, daß diese Speisefette anderweftig abgesetzt werden. Dadurch kann der An - und Verkauf von Butter durch Händler, die nicht vom Kommunal verband zugelaffen sind, verhindert werden; auch wird hierdurch die sogenannte „93auenifriitter" her allgemeinen Verkehrsregelung unterworfen. Weiter können die Kommuiralverbände die Herstellung von Butter in landwirtschaftlichen Betrieben, aus denen die Milch oder die Sahne an Molkereien zu liefern ist, untersagen und dadurch verhindern, daß Buttermengen der allgemeinen Versorgungsregelung entzogen werden. Schließlich können HaltervonKühen — wiederum unbeschadet ihres eigenen Bedarfs — soweit es zur Sicherung des Bedarfs an Milch und Fett für die Gesamtbevölkerung erforderlich ist, angehalten werden, Milch an Molkereien oder andere Stellen zu liefern; auch kann die Entrahmung der Milch und die Lieferung des Rahms angeordnet werden. Tie Anordnung geht, wenn die liefernde und die empfangende Stelle im gleichen Kommunalverband liegen, von dettl letzteren, sonst von der Reichsstelle aus. Die Vorschrift ist von erheblicher Bedeutung für die Milchversorgung der Städte.
Die Verbrausregelung liegt in den Händen der Kommunalverbände, die laufend ihre Ueberfchüsse an die Verteilungsstellen abzuliefern haben. Die Preisregelung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bisher.
Die Tätigkeit und die Befugnisse des Kriegsausschusses ft'rr pflanzliche und tierische Fette und Oele bleiben, abgesehen von der Verteilung, welche aus die Reichsstelle übergeht, unberührt. Auch auf ausländisches Schweineschmalz und Auslands butter beziehen sich die Beschlagnahme- und Ablieserungsvorschriften der vorliegenden Verordnung nicht. Für die Regelung der Versorgung mit Auslandsbutter kann der Reichskanzler besondere Bestimmungen erlassen. Dem Reichskanzler bleibt auch Vorbehalten, die Bewirtschaftung von Milch und Käse der Reichsstelle für Speisefette zu übertragen und den Verkehr mit diesen^ Erzeugnissen zu regeln.
Die Hauptbeftimmungen der neuen Verordnung (Beschlagnahme, Ablieferung der Ueberfchüsse) treten mit dem 12. August, rn übrigen sofort in Kraft.
Die Regelung des Papierverbrauchs.
Berlin, 21. Juli. (WTB. Amtlich.) Die Verordnung des Reichskanzlers vom 16. Juli 1916 unterstellt auch den Verbrauch von anderem als maschinenglattem und holzhaltigem Papier ftir Druckwerke aller Art, Aäusikalien. Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen periodisch erscheinenden Druckschriften der Ueberrvachung der KttegÄvirtschastsstelle für das deutsche Zeitungsgcwerbe. Ein- g-esührt ist vor allem eine mehrfache Anzeigepflicht; sic erstreckt sich aus den Verbrauch in den Jahren 1913, 1914, 1915 und im ersten Halbjahr 1916, bei periodisch erscheinenden Druckschriften auch .aus 'den Seitenumfang in den gleichen Zeitabschnitten, ferner aus den Papierbestand am 1. August 1916. Mle diese Anzeigen sind bis zum 7. August 1916 der Kriegswittschaftsstelle aus Fragebogen, die von dieser Stelle anzufordern sind, zu erstatten. Ferner W regelmäßig der Verbrauch des letzten Monats jeweils bis zum 10. des folgenden Monats anzuzeigen, erstmalig ftir Juli bis zum 10. August. Tie Meldepslichtigen haben ihre Bücher so zu führen, daß Bezug, Verbrauch und Verwendungszweck des Papiers jederzeit nachgewiesen werden kann. Die Kriegswirtschaftsstelle darf Einsicht in die Bücher nehmen. Tie Verorvnung begrmidet ferner, ebenso wie es schon für maschinenglattes und holzhaltiges Trrcck- papier vorgeschriebeir ist, einen Vermittelungszwang zu Gunsten der Kttegswirtschaftsstelle; Bestellung und Abruf des Papiers, auch von solchem, das aus eigenen Fabriken bezogen wird, geht ausschließlich durch die Kttegswirtschaftsstelle. Der Versand des Purpurs cm die Besitzer ist der Kr iegsnnrtschastssteile binnen zwei Tagen anzuzeigen. Papier, das ursprünglich zu anderen Zwecken bestimmt war, darf zur Herstellung von Druckwerken usw. nur nach Anmeldung bei der Kriegswirtschaftsstelle verwendet werden, sie kann die käuftiche Ueberlassung von Papier, das .zur Herstellung von Druckwerken usw. geeignet ist, verlangen oder es, wenn die Ucber- lassung pickst freiwillig erfolgt, für sich enteignen lassen. Zur Tecftrng der Unkosten der Kriegswitt schaftsstelle ist von jeder Papierlieserung ab 27. Juli eine Gebühr (10 Pfennig für jede angefangene 100 Kilogramm) zu entrichten. lieber die Einzelheiten der Anmeldepflicht usw. gibt der Wottlaut der Verordnung Auskunft, die im Reichs gesetzblatt veröffentlicht ist.
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Berlin, 22. Juli. Der „Täglichen Rundschau" zufolge hat das bischöfliche Ordinariat in Augsburg in einem Rundschreiben an die Geistlichen darauf hingewiesen, daß zwar die Landbevölkerung schon viel für die Versorgung der Städte ,'getan hat, daß aber doch noch entbehrliche Lebensmittel zurückgehalten oder zu überhohen Preisen verkauft werden. Die Geistlichkeit solle die Landbevölkerung auf das Unchristliche dieses Verhaltens Hinweisen und dagegen ankämpfen.
Ans Stadt «nd Land.
Gießen, 22. Juli 1916.
SonnLagsgedanken.
Dreifach gliedern wir den Lauf der Zeit. In weitem Grabe der Vergangenheit versinkt jedes Gestern. Nach unendlichen Fernen streckt sich die Zukunft aus. Zwischen beiden ein schmaler Strafen, nirgends festzuhalten, hebt die Gegenwart ihr flüchtiges Haupt empor. Es ist ein merkwürdiges Ding Um diese Gegenwart. In ihr allein schauen wir wirklich die Sonne, fühlen wir unmittelbar alles Glück und alles Leid des Lebens, regen und spannen sich an alle Kräfte des Willens. Und doch ist das Glück und Leid niemals bloß ein Uind des' Augenblicks- je tiefer es greift, um so mehr weiß es sich als das Werk und die Frucht der Vergangenheit. Und doch will alles Sinnen und Schaffen niemals dem Heute allein angehüren, es will in die Zukunft hinaus gestalten, sie erhöhen und bereichern, sich ihr einpflanzen, in ihr erst wirklich werden und ausreifen. Das ist Menschenart und Väenschenadel. Wir sind nicht Kinder des Tages. Wie sehr wir über die Frucht der Stunden klagen mögen, wir fühlen uns doch als' Herren dieser Zeit, wenn unser Auge fortwährend die noch ungxwtordene Zukunft sucht und hie Bausteine zu ihrem unendlichen Werk fortwährend herzu- trägt. Und uns ist diese Vergangenheit nicht vergangen, wenn dies Wunder des Gedächtnisses ihre zahllosen Bilder sesthält in treuem Gemüt und in ihrem Lieben und Schaffen und Kämpfen die Wurzeln unseres eignen Lebens cm flucht und hütet. Das ist Menschenart und Menschenadel: die Vergangenheit halten wir in unserer Gegenwart fest, die Zukunft nehmen wir schaflend und hoffend voraus.
Wer könnte diese Gegenwart des Krieges ertragen, wenn es anders wäre? Sie ist ein herrliches grausiges Heute. Aber mit all ihrer Last und Not, all ihrem Kampf und Sieg, ihrem Leid und Sterben, ist sie aus weiter deuflck)er Vergangenheit herausgeboren. Wir kämpfen' um Land und Reich. Aber in ihnen um das Erbe, das die Helden der Vergangenheit uns hinterließen; Mes, was deutscher Gedanke, deutsches ernstes Wahrheitssuchen, deutsche zarte Innigkeit und eisernes Pflichtgefühl an unvergänglichen Gütern des Geistes diesem Volk in heißem Mühen erworben, das hüten wir an all unfern Grenzen. Und alle Helden, die jemals auf deutscher Erde deutsches Schwert gefiihrt, kämpfen mit in den Reihen unserer Feldgrauen; sie alle, alle sind uns bleibende Gegenwart in dem ungeheuren Entscheidnngs- kampf um Deutschlands Gesch-ichte. Und wenn der Tag dann noch so schwer auf unserm Nacken lastet, diese Vergangenheit bürgt uns für die Zukunft, sie wollen wir hinüberretten zu kommenden Geschlechtern, sie verpflichtet uns zu Kampf und Opfer, sie läßt uns über alles Leid hinweg die Sonne der Zukunft suchen und ahnen. Nur dein kann, aber dein auch muß dieser Krieg und dies Heute zu einem unerträglichen Erlebnis werden, der den Reichtum und die Kraft, das Streben und Ringen, die Arbeit nnd den Erwerb einer langen, langen deutschen Geschichte nicht in ihm um sein Recht auf Dasein kmnpfen sieht, der aus dieser Vergangenheit nicht die unbesiegbare Hoffnung der Zukunft schöpft.
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Der Probedrusch.
Das Kriegsernähruntzsamt hat die Absicht, die.ftn vorigen Jahre erfolgte Schätzung der ungedvoschenen Körnerernte in jedem einzelnen Bettiebe nicht wieder vorznnehmcn. Dieses Verfahren hat zu ganz falschen Ergebmssen geführt, weil eine richtige Schätzung der Körnermenge im Stroh auch dem sorgsamsten, gewissenhaftesten Landwitt nicht möglich ist. Andererseits muß durch eine Ernteschätzung das Kttegsernährungsantt und die Heeresverwaltung instand gesetzt werden, Bestimmungen über die Bcwitt- schaftung des Getreides zu treffen. Es muß von ihnen entschieden werden, wieviel Getreide für die menschliche Ernährung in Form von Brot, Graupen, Grützen ußv. zu verwenden ist, wieviel Getreide zur Versütterung frei bleibt, wieviel den Brauern belassen nrerden kann, wie das Ausmahlperhältnis sestzusetzen ist, wieviel Hafer für die ZivBfferde übrig bleibt und vieles andere mehr. Das kann man nur dann richtig regeln, wenn man einigermaßen weiß, was vorhanden ist. Jedermann kann selbst ermessen, wie weit- tragende Bedeutung diese Entschließungen haben und wie wich t i g daher jetzt im Kriege die Ernteschätzun-gen sind. Fehler bei einigen Schätzungen, gleichviel ob nach oben oder nach unten, führen leicht zu irrigen Maßnahmen — und diese fühlt das ganze Volk, der Verbraucher wie der Erzeuger. Schwere Mißgriffe infolge falscher Statistik können verhangniÄwlle Wirkungen für den Kriegsausgang haben.
Zu den hierzu nötigen Maßnahmen, deren Bekanntmachung in nächster Zeit erfolgen wird, gehört auch ein fachgemäßer Probe- d r u s chi. Ein solcher hat nur dann Wett, wenn die sMchen genau
feststehen. Es müssen daher rechtzeitig d-irrch zuverlässige Perionen einzelne Flächen abgemessen werden: es muß ferner veranlaßt we^en, daß das Getreide von ihnen getrennt gelagert und bald, womöglich aus der Hocke, gedroschen tvird. Wo das nicht tunlich ist, können Treschresultate von ganzen Feldern (Schlägen, deren Größe festste ht. verwendet werden, wenn sie ganz ausgedroschen ind. Für den Probedrusch sind weder besonders güte noch besonders schlechte Felder imh_ Probesläcl?en. vielmehr ioidje Flächen anszu- wählen, die möglichst dem Durchschnitt der Otte entsprechen. Eine größere Anzahl einzelner Truschergebnisse in derselben O^meinde mindert die Gefahr von Jrrtümern und steigert heu Wett der Erhebungen bedeutend. Auf gute Auswahl und genaue Durchführung kommt es aber nwft mehr an, als aus eine große Zahl der Erhebungen. Soweit Landwirtschaftslehrer oder sonstige mit der Technik der Probedrusche vcrttaute Personen verfügbar sind, ist deren Mitarbeit besonders erwünscht. Die so gewonnenen Eingaben müssen nachgeprüft werden; sodann ist auf Grund der für geeignet befundenen Angaben eine Zusammenstellung für den Kommunalverband zu fertigen, indem aus Grund der Angaben des Prvbe- drusches der Durchschnitt settrag der einzelnen Fcuchtatten für die Gemeiird«c und in deren Zusammenstellung für den Komnmnal- verband nach der Ernteftäche-Statistik unter Beachtung gewisser Abzüge erfaßt wird. Alsdann erfolgt die Aufftellung der geßrmrcn Schä tzun gs fta tisti k.
Bei dem großen Interesse, das die Allgemeinheit und der Landwirt selbst an der Vermeidlmg erneuter Fehflchätzungen hat, richtet das K. E. A. schon jetzt an alle läridlichen Behöiden und Landwirte die Bitte, Probedrusche im Sinne des Vorstehenden sorgsam vorzubereiten, durchsuführen und das Ergebnis schriftlich festzulegen, damft cs nach Erlaß der bezüglichen amtlichen ATwrdnungen verwetttt werden kann.
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" Amtliche Personalnachrichten. Der Großherzog hat am 19. Juli die von der Stadtverordneten-Versamm- lunq zu Friedberg getroffene Wiederwahl des Georg Falck zum unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Friedberg aus die Dauer von 6 Jahren bestätigt.
** Auszeichnung. Dem Dr. S. Schaumberger, Sohn des KausmannS H. Schaumberger hier, zurzeit in einem Lazarett in Gent tätig, wurde das Eiserne Kreuz verliehen.
ß,. II. VaterländischerStudentenabend. Am Montag, den 2 4. Juli, abends 8 Uhr, findet für die Dozenten und Studierenden der Landesuniversität ein Vaterländischer Abend auf der Freilichtbühne statt.
** S a mm e l t die Kirschen st eine! Wer die Knappheit an Fetten und Oelen so unliebsam am eigenen Leibe verspürt wie wir alle, wird keine Fruchtkerne verloren gehen lassen. Zehn Kirschensteine geben reichlich Fett für die zu einer Händereinigung nötige Seffe, hundert Kirschensteine Oel für eine Portton Salat. Das Rote Kreuz und die Schulen sammeln die gut gewaschenen und getrockneten Steine der Kirschen, Apriwsen, Pflaumen und Zwetschen. Der Erlös der Sammlung fließt der Wohlfahrtspflege zu. Mso: nichts verkommen lassen!
** F l e i s ch v e r b r a u ch s r e g e l u n g. Auf die Fleisch- marken im Nennwert von 25 Gramm, gültig vom 24. bis 30. Juli (30. Woche), können 75 Grarnm Fleisck) oder Fleisch- und Wursttvaren abgegeben werden. Die DcehrzuteilLMg gilt nur für diese eine Woche.
*■* Verlegung des LebensmittelamteS. Der außerordentlich lebhafte Venkehr, der in den mit der Bearbeitung der Angelegenheiten der Lebensmittekversorgung bettauten städtischen Dienststellen herrscht, veranlaßte die Staldtverwaltnng, iniicHause Ost-Anlage M Räume ziu mieten, in denen das neugeschaffene Lebensrnittelärnt untergebracht wttd. Die Diensttäume des Lebensmittelamtes der Stadt Gießen befinden sich von Montag, den 24. Juli 1916 ab im Erdgeschoß des Harfles Ost-Anlage 39. In Arr- gelegenheiten der Mehl-, Brot-, Fleisch-, Kartoffel-, Butter-, Fett- und Zuckerversorgnna, sowie wegen Seifen- nnd Futternttttelversorgung wolle man sich an das genannte Amt wenden. Sprechstnnden: vormittags von 9—42 und nachmittags von 2—5 Uhr. Fernsprechanschlnß Nr. 2020.
** V om Feldb ergwe ttnrnen. Die vom Män- nerturnverein Gießen erttsandten 6 Zöglinge konnten sämtlich als Sieger zirrückkehren. Es errangen in der Ober-- stufe: Willi. Michel 61 Punkte, Otto Ruppel 55, Otto Köhler 55, Fritz Zimmer 36, in der Unterstufe: Jul. Gün ger i ch 65, Karl Ba l se r 56 Punkte.
** Auf der Gießen er Freilichtbühne wird morgen, Sonntag, den 23. Juli, „Unter Brüdern", Lustspiel von Paul Depje, darauf „Der gttlne Domino", Lustspiel von Theodor Körner, ge« geben. Der Anfang ist ans 4 Uhr festgesetzt. Mi^ß die Auttührung: wegen schlechten Wetters ausfallen. wird dies wie üblich bis spätestens eine Stunde vor Beginn der Aufführung durch Anschlag am Stadthcruse bekannt gegeben werden.
** Selbstversorger. Unternehmer lmchwrrflchaftlicher Bettiebe. die mit ihren Brotgetreide bezw. Mehlvorräten aus der Ernte 1916 mirrdestenS bis 1. Januar 1917 ansreichen uitb als Selbstversorger eingetragen werden wollen, werden in einer Bekanntmachung im heuttgen Blatte aufgesordett, alsbald einen diesbezüglichen Anttag auf dem Lebensmittelamte, Ost-Anlage 39, zu stellen.
** Die Verwendun g von Zucker zu LuxuS- Süßigkeiten ist vielfach -mit guten Gründen beonstandet worden. Allzuviel Zucker konnte dadurch nicht ntehr verloren gehen, da die Süßigkeiten- und Schokoladenindustrie schon seit denk Begnin dieses Jahres auf die Hälfte und sett einigen Wochen nur auf den vierten Teil ihrer früheren Verarbeitung gekürzt ist. Eirre Verordnung des Präsidenten des Kttegserrcährungsamtes verbiettt nun weiter die Vern^endung von Zucker zur gewerblichen Herstellung von Pralinen, Christbaum- imh Ostersachen, Fruchtpasten. Gelec- früchten, überzucketten Mandeln und Nußkernen, Schaumzuckerwaren und türkisck)ein! Honig. Gegen weilergehende Einschränkungen sprechen ernste Bedenken; jetzt schon können Arbeiter und Ar- beilettnnen nur mit Mühe beschäfttgt werden, zum größeren Teil dadurch, daß die Jndusttte sich besonders auf solche Waren verlegt, bei denen der Wert der Arbeit den des Stoffes überwiegt. Dazu kornmt die Rücksicht auf die vielen Kleinhandelsgeschaste. Me obengenannten Waren aber tverden ohne Schaden für den Verbraucher und, da dadurch Verarbeitungsftoffe für andere Zwecke frei werden, autch ftir die bei der Herstellung und dem Vertriebe Beschäftigten entbehrt werden.
** Doppelbestellung der Felder. Wie der Ktteg an unsere Volkskraft die größten Anforderungen stellt, so muß auch die deutsckie Erde geben, was irgend aus ihr l)erauszuholen ist, selbst auf die Gefahr hin, vottibergehend einen gewissen Raubbau zu treiben. Ein sehr wirksames Mittel zur Erhöhimg der Nahrungsmittel er zeuwmg lxrben wir drcrch den Zwischenfruchtbau an der 5)and. Sobald bei der jetzt einsetzenden Getteideernte das Korn in Sttegen steht, sollte auch schon der Schälpftug zwischen den Sttegen gehen, uin die Stoppeln für die noch anzubauende Nach- frucht zu brechen. Je eher und schneller die Staat in die Erde kormnt, umso besser wird der Ettrag sein. Für leichte Böden kommt als Nachfrucht Senf, Buchweizen. Spörgel und Oelrettig in Rttn- oder Gemengesaat in Bettacht, für bessere Böden noch Erbsen, Wicken und Hafer. Auch der Anbau von Stoppel- oder Wasserrüben ist dttngend zu empfehlen. Kann man den Boden vor der Saat noch abjauchen oder ihm etwas Sttckstoff geben, so wird der Ertrag auch diese Mühe lolmcn. Der Anbau von Stoppelrüben ist da nichts zu empfehlen, wo der betteffcnde Schlag im nächsten Jahre Sommergerste ttagen soll, weil diese dann häufig weniger gut gerät. Auch müß man die Spätfrüchte etwas dünner sähen, wie man es bei der Hauptfrucht gewöhnt ist, denn zu dichter Stand schädigt den Gesamtertrag. Die gut ausgefallene Futterernte darf uns unter keinen llmständen von der intensivsten Ausnutzung desj Bodens abhalten, denn wir dürfen nicht vergessen, daß wir un-


