Ausgabe 
24.6.1916 Zweites Blatt
Seite
4
 
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Geburtstagsspende für düs Rote Kreuz

Jeder Eichener spende an seinem Geburtstag eine Gabe für das Rote Kreuz.

3» d-u-rnd-- fämm, an d-n (Betartstag in D-n«,-nd- grätzi«, 3-» m-ge wenn d-, Sie, .r.aq... d-- ihm zum Dank g. g-k. q.

Erinnerungsblatt, von Maler Bohle entworfen und ausgesührt,

ln seinem Heim als Urkunde aufbewahren, datz auch Gießens treues Bürgertum einig und geschlossen mitgeholfen hat:

Durchzuhalten bis zum Sieg!

Darum: Kommt und gebt, jeder nach feinem Können und Vermögen, als Dankopfer am Wiegenfest und zum Zeichen ^

treuen Einstehens für unsere Söhne und Helden draußen.

Die Geburtstagsspende (Abt. des Roten Kreuzes, Me Klinik).

Andch i^s b u T ~ ® ten entgegengenommen, woselbst auch, nachdem der Spender seinen Namen eigen­

händig m das Goldene Buch erngezerchnet hat, die Aushändigung des künstlerischen Dankerinnerungsblattes mit der zugehörigen Urkunde erfolgt.

M©II

Ausstattungs-GescMtt und Wäsche-F abrik

Meiner Landschaft zur Kenntnis, dass sämtliche Artikel

bis 1 . August dins ßezugschoin

abgegeben wenden

4607a

Heugras - Versteigerung

der Fürstlich SoLmfischen Reuter Sich.

Das Heugras van den fürstlichen Wiesen wird ver- stmgert: Montag, den 26. Juni 1916, vormittags vräzis r Uhr, von den Wiesen in der Gemarkung Lich oberhalb der Stadt, zusammen zirka 50 Morgen. Zusammenknnst auf der fürstlichen Wiese gegenüber der Peinmühte. Es wird ausdrücklich bemerkt, datz die große Wörtswiefe nrcht mehr versteigert wird. 45931)

Dienstag, den 27^Juni 1916, vormittags prärrs 9 Ubr, von den furitlrchen Wiesen in der Gemarkung Mühl '^^b^chsen 11 Morgen. Zusammenkunft bei

Bekanntmachung

Na chstehende Bekanntmachung des Grvßh. Ministe- ^nrms des Innern bringe ich zur öffentlichen Kenntnis Gr e-tzM, den 23. Juni 1916.

Der Oberbürgermeister:

Keller.

Bekanntmachung.

über den Verkehr mit Obst. Dom 22. Juni 1916.

Ans Grund des Höchstpreisgesetzes vom 4. August 1914 in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (R.-G.-Bl. S. 339, 513) und der Bundesratsverordnung vom 25. September 4915 über die Errichtung von Preisprüfungs- steklen und die Bersorgungsregelang in der Fasfftng vom 4. November 1915 (R.-Bl. 'S. 607, 728) wird be­stimmt:

§ 1 .

Beim Verkauf nachstehend verzeichneter Obstarten durch den (Zeuger dürfen höchstens folgende Preise (Erzeugerpreise) beansprucht, genommen mtb bezahle werden:

für Erdb^ren für das Pfund Marmeladeerdbeeoen (Muserdbeeren, ohne Stiel gepflückt) für das Pfurch Süßkirschen für das Pfmrd Sauerkirschen für das Pfund Johannisbeeren für das Pfund reise Stachelbeeren für das Pfund Himbeeren für das Pfund Heidelbeeren für das Pfund in der ersten Erntewoche

in jeder darauf folgenden Erntewvche um je 2 Pfg. für das Pfund weniger, jedoch nicht unter 12 Pfg.

Beim Weiterverkauf an den Verbraucher durch vci tiatibd dürfen höchstens folgende Preise (Verbnrucher preise) beansprucht und bezahlt werden: für Erdbeeren für das Pfund Marmeladeerdbeeren (Mnserdbesren ohne Stil gepflückt) für das Pfund Süßkirschen für das Pfund Sauerkirschen für das Pfund Johannisbeeren für das Pfund reife ^Stachelbeeren für das Pfund Himbeeren für das Pfund in der ersten Erntewoche

in jeder darauf folgenden Erntewoche um ie 2 Pfg. für das Pfund weniger, jedoch nicht urrrter 20 Pfg.

Verkauft der Erzeuger unmittelbar an den Verbrau­cher frei deffen Haus oder auf dem Markt, so darf er die Verbraucherpreise beanspruchen. Der Beginn der Heidel- beerernte wird von der Ortspolizeibehorde bestimmt

8 2 .

Der Versand und die Verbringung von Obst nach außerhesffschen Orten bedarf der Genehmigung des Kreise amts, in Städten mit mehr als 20 000 Einwohner des Oberbürgermeisters. Die Genehmigung kann auch mit dem Vorbehalt jederzertigen Widerrufs für täglich und wöchentlich wiederkehrende Sendungen brs zn einer be stimrnten Höchstmenge jeweils auf die Dauer eines Kalendermonats gegeben werden. Für die genehmigtem Seiümngen werden Bersandscherne ausgestellt.

§ 3.

Arese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Darmst<rdt, den 22. Juni 191-6. 46438

Großh. Nttnisterium des Innern, gez. v. Hombergk.

40 Pfg.

25 22 30 15 15 32

20

den

50 Pfg.

35 30 40 20 20

28

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