Italienischer KriegsschüuPlatz.
Die Lage aus dem südwestlichen Kriegsschauplatz ist un- verauöerr. In den Dolomiten und an unserer Front zwischenBrentaundEtsch wurden die Italiener, wo sie augriffen, ab gewiesen.
Südöstlicher Kriegsschauplatz.
^ Unverändert.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalftabs v Höfer Feldmarschalleumant.
EreignissezurSee.
Ein Geschwader von Seeflugzeugen hat in der Nacht vom 11. auf den 12. Juni die Bahnstrecke San Dona Me st re und die Bahnanlagen in Me st re ausgiebig mit sichtlich gutem Erfolg bombardiert, mehrere Volltreffer in die Lokomotivremise erzielt und auch das Arsenal in Venedig nrit einigen Bomben belegt. Trotz heftigen Abwehrfeuers sind alle Flugzeuge eirrgerückt.
Flottrnksmmando.
Der türtifthe Bericht.
Kvmftanlinvpel, 10. Juni. (WTB.) Das Hauptquartier teilt mit:
Von der Jrak'frvnt keine Meldung von Bedeutung.
KEiu koffus front: Ans dem rechten Flügel unb in der Mitte ferne Handlung von Bedeutung. Auf dem linken Flügel wurden verschiedene überraschend ausgeführte Angriffe des Feindes mdr unsere vorgeschobenen Stellmrgen a b ge schlagen. Die Russen verloren in diesen Kamps«: mehr als H: ordert Tote undi Verwundete und einige Gefangene. Unser Artilleriefeuer vertrieb ein feindliches Schiff, das sich'an der Meerenge Alamboghaz nördlich von Kuchada näherte. Zwei feindliche Schiffe warfen ohne Erfolg einige Granaten auf Kentek nördlich von Bodrum und auf die Umgebung von Mekri. Sie Fegen sich darauf zurück. Ein feindliches Schiff beschoß in der Nähe von Jaffa das an der Küste weidende Vieh.
Konstantinopel, 11.Juni. (WTB.) Amtlicher Bericht vom 29. Mai türkischer Zeitrechnung:
AndarJrak-Frontim Abschnitt von Felah: e bombardierte unsere Artillerie gestern verschiedene Punkte der feindlich«: Stellung. Z wa: f e i n d l i che Ka nonenboote, die nicht entfliehen konuLen, wurden binrri) die Explosion von Artilleriemunition, die sie an Bord hatten, in die Luft gesprengt. Drei gpoße, von diesen Kaiwnenbooten gezogene Schlepper, die el>ensalls mit Artilleriemunit io r : beladen ioaren, wurden versenkt. Außerdem! wurde durch unsere Artillerie an. Bord von . vier mit »Explosivstoffen beladenen Schleppkähnen ein Brand s>ervorgerufen. Die Mhne konnten sich nur dank der Strömung retten. Bier große Mu nit ionsde po ts, die sich am Ufer i>e* Fluss, s befmiden, wurden vollständig in die Luft gesprengt. Durch Ine Explosion der Geschosse, die sich dort befanden, entstand ein Brand in dem Lager eines feindlichen Bataillons, das vollkommen zerstört wurde. Bei einem Zusammentreffen mit dein Feinde in der Gegend von S chendinan (?) wurde die feindliche Kaval lerie in der Stärke von Mehr als tausend Mann vollständig vernichtet. Nur einer ganz geringen Anzahl von Feinden gelang ds!, ffch zu retten. ViK Bi eh, Telephonapparate und Ponton material, sowie eine große Menge von Gewehren und Munition wurde von uns erbeutet.
An der Kaukasus-Front keine Veränderung. Ern feindlicher Flieger, der Fotscha im Abschnitt von Smyrna überflog, twurde durch unser Artilleriefeuer in die Flucht gejagt. Ein feind- slichcr Monitor schleuderte aus der Höhe von Fotscha gegen die -Gewässer der Bai von Hadjiloe (?) 20 Oieschosse, ohne eine Wirkung zu erzielen. Andere feindliche Kriegssahrzeuge eröffiwt«: ein wirkungsloses Feuer gegen die Höhen östlich der Insel Keuft«:. Am Nachmittag des 29. Mai (türkische Zeitrechnung) bombardierte ein feindliches Kriegsschiff den Hafen Kala- int-afi in dem Distrikt Kasch. Eine Christi:: wurde getötet, sonst aber kein Schaden angerichtct.
Bon der russisch-rumänischen Grenze.
Bukarest, 12. Juni. lWTB. Nichtanttlich.) Nachdem am Freitag etwa 40 russische Reiter auf rumänisches Gebiet geraten und dort entwaffnet worden waren, rückte in der vergangenen Nacht ein Kavallerieregiment über den Pruth auf rumänisches Gebiet. Die rumänischen Truppe:: in Botoschan .erhielten Befehl, die Räumung zu verlange:: mrd nöttgenfalls zu erzwingen. Die rumänische Negierung erhob Einspruch beim -hiesigen russischen Gesandten :md beauftragte den rumänischen -Gesandten in Petersburg, bei der russischen Regierung gegen die Gebietsverletzung Verwahrung einzulegen.
Die Franzosen aus Thasos.
London, 10. Juni. (WTB.) Das Neuterfche Bureau meldet aus Athen: Nach einem Telegramm aus Kawalla haben die Franzosen die Insel Thasos besetzt.
Die Kriegsausgaben Frankreichs
Paris, 12. Juni. (WTB. Nichtamtlich.) Der Berichterstatter der französischen Heereskommission, Raoul Peret, hat seinen Bericht über die Finanzlage der Regierung vorgelegt. Aus demselben geht hervor, daß allein für die ersten neun Monate des Jahres 1916 die Ausgaben höher sind als für das ganze Jahr 1915. Man könne bei einem konstanten Monatsdurchschnitt die erforderlichen Gesamtausgaben für 1916 auf mehr als 31 Milliarden veranschlage::. Am Jahvesfchluß tverde man, nach Perets Berechnung ungefähr 63 Milliarden seit Beginn des Krieges ausgegeben haben, davon für Kriegszwecke über 48^2 Milliarden.
Der Seekrieg.
Berlin, 13. Jwn. Wie verschiedenen Müttern aus Sofia -gemeldet wird, versenkte vor Sebastopvl ein türkisches U - Boot fünf von dort ausgelaufene russische Transportschiffe, die mit Munition und Kriegsgerät nach Erzerum be- .stammt waren. Die Mannschaften wurden gerottet.
Die amerikanischen Präsidentschaftskandidaten.
Amsterdam, 10. Juni. (WTB.) Nach einer Reutermeldung .laus Chicago hat der republikanische Konvent Hughes beinahe einstrmmrg nvminrert. Tie Pro g ress:sten nominierten Rvoffevelt durch Zuruf. — Eine tveiterc Reutermeldung besagt: Dre Republikaner haben Fairbanks für die Vize- (p-räf:dentschaftUDm:niert. Hughes er hielt 9 1 9 Stim- m e n, lvovauf die Nomination einstimmig erfolgte. Hugheshat Hie NominatiD-n angenommen.
Washington, 10. Juni. (WTB.) Hughes sagt in einer Mepesche, in der er seme Nominierung als Präsidentschaftskandidat Her Republikaner annimmt, er hätte es vorgezogen, Richter zu Kleiden, aber es sei ferne Pflicht, der Aufforderung in dem tritt - Men Zettpunkt der nationalen (beschichte zu entsprechen Er trete die entschlossene Aufrechterhaltung der Rechte der aniettkonischen r&fogp zn Land und zu See ein. Die auswärtige:: Beziehung«: »er Berm»,gten Staate:: litten unberechenbar infolge der Scbtväche in* 7 **/* 5 Schwankens der Politik Mexiko gegenüber Er billige
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Zwei neue Levensmttteiverorsnungen.
Berlin, 10. Juni. Im Reichsgesetzblatt werden zwe:
Verordnungen veröffentlicht, die der Präsident des Kriegsernährungsamtes bei seiner Rede im Reichstag angekündigl halte. Die eilte betrifft das Versütterungsverbot für Kar-» toffeln und die andere bezieht sich auf die Fettversorgung.
Berfütterungsverbüt für Kartoffeln.
§ 1. Born 10. Juni 1916 ab dürfen Kartoffeln nicht mehr versüttett werden. Der KonrmunalDerbenfr regelt die Zulassung! von Ausnahmen. Ausnahmen dürfen nur bewttligt werden für Kartoffeln, die sich nachweislich zur menschlichen Ernährung nicht eignen.
§ 2. Viehbesitzer dürfen bis 15. August 1916 an ihr Vieh insgesamt nicht inehr Erzeugnisse der Kartoffelbrennerei verfüttern, als aus ihren Viehbestand bis zu diesem Tage nach folgenden Sätzen entfällt: an Pferde höchste::» 2 1 / 2r Zugkühe höchstens IV 4 , Zugochsen höchstens l s / 4 , Schweine höchstens 1 / 2 Pfund täglich. Die Kommunalverbände können das Verfüttern dieser Erzeugnisse Wetter beschränken oder ganz verbieten. Kartoffelstärke und Kartoffelstürkemehl dürfen nicht versüttett werden.
§ 3. Mit Gefängnis bis zu eurem Jahr oder mtt Geldstrafe bis 10 000 Mk. wird bestraft, wer den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandett. Bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen §§ 1 und 2 ist der Mindestbettag der Geldstrafe gleich dein zwanzig- fachen Wette der verbotswidrig verfütterten Menge.
Futter- und Fettversorgung.
si 1. Bei Ausbringung des Fleischbedarfs nach der Verordnung vom 27. März 1916 ist Borsvrge W taffta, d-ch Sffi&e, di- totH. P^f' K,Ö T i *ü xt zugsweise zur Milcherzeugung geeignet sind, nicht zur Schlachtung kommen. Die Landesze:ttralbehörden erlassen die näheren Bestimmungen.
§ 2. Besitzer von Milchkühen, die im Mai 1916 Milch an die Molkereien gelrefett haben, sind auch, soweit eine vertragliche Verpflichtung zur Wetterlieserung nicht besteht, verpflichtet, die Milch auch künftig an die bisherigen Abnehmer zu liefern. Sie haben nronatlich mindestens so viel Milch zu liefern, als dein Verhältnis der im Mai gelieferten Milch zu der gesamten von ihnen im Mai erzeugten Milch entspricht. Die bisherigen Abnehmer haben die hiernach zu liefernde Milch abzunehmen. Die Vorschrift in Abs. 1 findet keine Anwendung, soweit der zur Lieferung Verpflichtete ans Grund eines mit einer anderen als der im Mai belieferten Molkerei abgeschlossenen Vertrages an die elftere Molkerei liefert.
§ 3. Die höhere Verwaltungsbehörde kann zur 2Lbwcndung von Notständen Besitzer von Kühen ihres Bezirks, die bisher ihre Milch nicht an Molkereien geliefert haben, zur Lieferung der Milch an eine Molkerei anhalteu. Tie Aufforderung ist nicht auf solche Milch zu richten, deren der Besitzer zum Verbrauch im eigenen Betrieb bedarf. Die höhere Verwaltungsbehörde bestimmt erforderlichenfalls die Molkerei, an die zu liefern ist, setzt den Preis und die Lieserungsbedingmrgen fest und entscheidet über Streitigkeiten, (die sich aus dev Lieferung>ergcben., Ihre Entscheidung ist endgültig.
£ 4 bestimmt, daß bei Eintritt von Notständen durch Milch- knappheft Molkereien zur Lieferimg von Voll- und Magermilch an bestimmte Gemeinden angehalten werden können.
§ 5 erweitert die Verpflichtung der Molkerei«: zur lieber- lassung von Butter dahin, daß bis zu 50 v. H. der im Monat hergestellten Butter mengen zu überlasse:: sind.' Sowett bei Inkrafttreten dieser Verovtnurng das Verlang«: auf Ueberlassung der in: Monat Juni.zu lieier:ft«: Mengen bereits gestellt ist, rann es bis zum 15. Juni 1910 bis auf 50 v. H. deEilcherzeugung erhöht werden. Vom 1. Juli 1916 ab wird die Lieferungspflicht erstteckt auf Molkereien, bei den«: im Jahre 1914 50 000 bis 500 000 Liter Milch oder eine «sprechende Menge Rahm eingeliefert worden sind. Sie habe:: die vorgefch,riäbene Anzeige zum ersten Male am 1. Juli 1916 zu erstatten. Die unteren Verwaltungsbehörden haben der Zentraleinkaufsgenossenschafi m. b. H. in Berlin iAbtettung In landsbutter) bis ziun 20. Juni 1916 die Molkereiei: ihres Bezirkes mttzutetten, die. :urch der ^Vorschrift in Satz 1 dieses Llbsatzes überlasftuuftchlichttg iverden.
8 6 bestimmt, daß Molkereien vom I.Juli 1916 ab Butter :urch Orten innerhalb des Deutschen Reiches Mtt der Post oder Eiserttiah:: außer an Behörden sowie an Kaufleute zun: Weiterverkauf nur gegeo: vorherige Einsendung eines Bezugsscheines verschicken dürfen. Zur Ausstellung eines Bezugsscheins sind nur solche GoMmttoen berechfigt, die den Verkehsr mit Speisefett nach §7 geregelt haben. Der Schein ist von der Geineindebehörde des Bezirks anszustellen und darf nur über die Merken lauten, die den:
Bezieher (Selbstverbraucher), Anstalten, Gast- und Speisewittschaf- ten und den Angehörigen seines Hmrshaltes nach der für seine Gemeinde gültigen Verbrauchsregelung in der Zeit, für die Butter bezogen werden soll, znfteht. Jeder, der vom I.Juli 1916 ab Butter mit der Post oder Eisenbahn versendet, ist verpflichtet, auf der Verpackung in deutlich sichtbarer Wefie seinen Namen und Wohnott oder seine Firma und deren Sitz anzugeben und die Sendung als Buttersendung unter Angabe des' Ofewichts der Butter zu kennzeichne::. Molkereien sind verpflichtet, über Bezug und Verarbeitung von Milch und Rahm sotoie über Abgabe von Butter,
Butterhändler über Bezug und Absatz von Butter Mich zu führen.
Das Kriegser::ährungsamt oder die von diesem bezeichnete Stelle karm nähere Vorschriften hierüber erlassen.
§ 7 ordnet an, daß Gemeinden über 5000 Einwohner, soweit dies noch nicht gesckilche:: ist, bis zuM I.Juli 1916 den Verkehr mit Speisefett :n ihrem Bezirk und den Verbrauch regeln. Sie haben zu diesem Zn»eck
a) anzuordnen, daß alle in dem Bezirk em gehend«: Buttermengen der Gemeindebehörde unverzüglich anxuzeigen sind-
v) Speffefettkarten auszugeben.;
c) Die Abgabe von Sperfisett im einzelnen ^zu regeln, erforderlichen Falls die Verbraucher bestimmte:: Abgabestellen zuzuweisen, und der«: Einttagiulg in Kunden-Listen vorzuschreiben.
Das Ktiegsernährungsanrt oder die von diesem bezeichnete Stelle kann Grmtdsätze über den Verkehr mit Speisefett und den Verbrauch crufstellen. Ms Speisefett im Sttrne dieser Vorschrift gelten nur Butter, Butterschmalz, Margarine. Speisefett, Schweineschmalz und Speiseöl.
8 8 ._ Die Gemeinden über 5000 Einwohner können anvrd- nen, daß die Vollmilch, die in ihren Bezirk gelangt, entrahmt und verbuttert wird. Die Anordmmg darf nicht erstreckt werden auf Vollmilch, die zur Ernährung von stillend«: Fvamm, Kindern,
Säuglmgen und Kranken erforderlich ist.
8 9. Die höheren Ver:valtungsbehörden können^ Ausnahmen von den Vorschrift«: der §8 6 und 7, die unteren Verwaltungsbehörden Ansnahmen von den Vorschriften in 8 2 zulassen.
Tie Berordnmrg ist am 8 . Juni in Ktafi getreten.
Zuwiderhandlungen weiden mit Gefängnis bis Ku einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.
am 9. Juni ds. Js. den Vorstand des Finanzamts! Finanzrat Julius Walther zu Heppenheim zum
Ans Hessen.
Festsetzung von Höchstpreisen ftir Ferkel.
Die Abg. Nebel uich Lang haben in der Zweiten Kammer folgenden Antrag gestellt:
Die Zweite Kammer wolle beschließen, die Großh grerung zu ersuchen, schleunigst die Festsetzung Höch st preisen für Ferkel herbeizuführen.
Retz o n
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Ans Stadt rrnd Land.
Gießen, 13.. Juni 1916.
Amtliche Personalnachrichten. Der Grvß- Herzog hat am 9. Jami dem Hofmeiereipächter Will,. Schwarz zu Tarmstadt den Charakter als Oekonomierat erteilt. — Der Großherzog tzat am 20 . Mai ds. Js. dem Weichensteller in der Hess:sch-Preutzischen Eis«chahngenleinschafi, Friedrich Engel zu Gustavsburg, aus Anlaß seiner am 1. Juni ds. Js. erfolgten Versetzung in den Ruhestand das Allgemeine Ehrenzeich«: mit der Jnschnist ^Füx treue Disrste" verüchw. « Der Gro ß-
Herzog hat .Heppenheim,
Vorstand des Finanzamts Offenbach I ernannt. —In den Ruhestand versetzt wurde der Bahnwärter in der Hessisch-Preußischen Eisenbahngemeinschast, Georg Rathgeber zu Maricnborn, vom 1. Juli 1916 an.
** Das Hessische M i l i t ä r - S a n i t ä t s k r e u z a:n Bande der Tapserkeitsmedaille erhielt der Kriegsfreiwillige Rudolf Werner aus Gießen.
** Robert Sommer-Garten der Universität Gießen. Ter von Herrn Geheimen M^izinalrat Professor Dr. Sommer und seiner Gattin an gekaufte und eingerichtete Garten am Gleiberger Weg hat den Nam«: Robert Sommer- Garten der Universität Gießen erhalten. Er ist in erster Linie für die Universitäts-Angehörigen, in zweiter aber auch für Freunde der Universität besttmmt Und soll den Verkehr zwischen der Dozentenschaft, den Assistenten und den Studierenden an einer der am schönsten gelegenen Stellen der ire:mdlich«: Umgebung der Stadt Gieß«: enllvickeln und die geselligen Beziehung-«: z,vischen den Angehörigen der Universität und ihr«: Freunden fördern. Zur Pflege und Unterhaltung des Gartens und zur Ausgestaltung seiner Anlagen ist eine Gesellschaft in der Bildung begriffen, die aus Mitgliedern und Freunden der Univcmtät besteht. Ihr V o r ft a n d wird aus dem engeren Vorstand des (darteirs selbst und aus gewähllen Mitgliedern der 0)esellsck»aft zusammengesetzt. Der jährliche Beitrag beträgt her ikdes i'Ritglied 3 Mk., für Studierende 1 Mk., für studenttscl-e Verbindungen 3 Mk. Von Nichtangehörigen der Universität wird ein Einttittsgeld von 20 Mk. erhoben. Das Geschäftsjahr läuft mit Rüchicht auf den Beginn des 1. Mai bis 30. April.
** Z^r Zucker Versorgung. Um hervor getretenen Zweifeln zu begegnen, wird darauf hingew-iesen, daß die Bestimmungen über die Anrechnung vorhandener Zuckervorrüte eine Aenderung nicht erfahren haben. Eis bleibt daher bei der bei der Ausgabe der Zucker karten eingefiihrten Regelung. Nach Mitteilung der Einkcrufsgesell- schaft für das Großherzogtum Reffen ist das Eintreffen des Einmachzuckers in etwa einer Woche zu erwarten. Der Beginn der Ausgabe dieses Zuc^rs wird bekannt gemacht. Nachfragen vor diesem Zeitpunkt sind zwecklos.
** -3) a fin gstwe tter ließ diesmal, von wenigen
Lrchtblicken ^abgesehen, alles zu wünschen übrig. Eine Reihe von Regentagen hatte sich in der Woche vor den Feiertage:: die Hand gereicht. So glaubte rrkarl erwarten zu dürfen, daß diese selbst mit dem gewohnten Psingstsonnenscheine begnadet würden. Es hat sich auch heute am dritten Feiertage noch nicht ausgeregnet, und die Regenfaden häng«: dicht und grau vom Hiiumel herab. Ar: den beiden ersten Feiertagen glaubte man im April zu sein, so unbeständig folgte Regen auf Sonnenschein Am tollsten lvar es jedoch an: Montag nachmittag, als nach scheinbarer Aufklärung etn kurzes, heftiges Gewi tt er einsetzte, von einen: minutenlang andauernde:: Hagelschlag starker .fivrner begleitet. Welche Verheerimgen in den Gärten und Jeldern dadurck) an gerichtet wurden, ist noch nicht abznsehen.' Heute morgen kagen die Anlagen voll abgeschlagener Blätter und Blüte::. Bon einem eigentlichen P sing st verkehr war wenig zu merken. Der Bahnverkehr war trotz des stärkeren Urlauber- Verkehrs ohne Doppelzüge zu befvältigen. Nur gestern abend, als die durchnäßten Ausflügler nach Hause strömten, war der Andrang zu den Zügen zeitweise außerordentlich stark.
** Da s Kreiskomitee für R-otes Kreuz rrnd Kriegshilfe schreibt >uns: In unserer dinch den Gießener Anzeiger vom 8. Juni 1016 erfolgten Veröffentlichung über ern- gegangene Geldsi>end«: ist zu berichtigen, daß der Betrag von 50 Mark aus Leihgestern durch die Ksiche und nicht durch den Ortsausschuß eingeliesert worden ist. Ferner ist ergänzend a::zu- fügen, daß in d«n fraglichen Zeitraum noch eingegmrgei:
1. Für erblindete Krieger: durch die Konfirmanden von 1916 xu Leihgestern 21,80 Mk., durch die 1. Schulklaffe zu Lang-Göns 15 Mk.: 2. für heimatlose ^erieger: durch die 1. Schulklaffe zu Lang-Göns 15 Mk.
** Zurückstellung Militärpflichtiger. Bei der außerord«:tlichen 5>äusu::g der Ge su ch e u m Z urü ck st el l u n g Militär-un dLand sturm! Pflichtiger vom Militärdienst und uw Beurlaubung und Versetzung dienender Mannschaften wird, um die rasche Erledigung dieser Gesuche zu gewährleisten, darauf hingewiesen, daß diese niemals unmittelbar bei dem stellvertretenden General- Koiumando, dem Truppenteil oder b x em Bezirkskommando, so ndern (durch Vermittelung der Großh. Bürgermeistereien) bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission einz urei chen sind. Sofern dieser Weg nicht eingehalten wird, haben es sich die Gesuchsteller selbst zuzuschreiben, wenn die Erledigung der Gesuck>e hierdurch eine erhebliche Verzögerung erleidet. Bei Abfassung der Gesuche ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Namen der Gesuchst^ller deutlich geschrieben werden, der Wohtchitz genau angegeben, bei eingestellten Rell a nri ert«: der Truppenteil klar bezeichnet ist und daß Gesuche, die Mehrere Leute betreffen, in einem Schreiben zu vereinigen, diesem aber Sorwerliften nach B^irkskomMandos oder Truppenteilen getrennt, beizulegen find. WMter wird darauf aufmerksam gemacht, äch durch Erinnerungen und- Einreichung ztveiter Gesuche, bevor das erste entschieden ist, nicht nur keine raschere Erledigung der Gesuche erzielt, sondern häufig sogar durch die dadirrch notwendige Verbindung der Akt«: eine Verzögerung verursacht wird. Mle Gesuche werden Mit der größten Beschleunigung bearbeitet, verlang«: aber zur Erledigung eine gewisse Zeit, da eine Zurückstellung, Versetzung oder Beurlaubung nur ausgesprochen rverden kann, wenn nach Anhörung der Behörden und Sachverstärwigen die dringendste Notwendigkeit nachgewiesen ist. Was insbesondere die Gesuche um Zurückstellung betrifft, so wird daraus Hrugewiesen, daß jeder kriegsverwendungsfahige Mann der Front z«^ geführt werden muß. Die Zurückstellung kriegsver- wendungsfähiger Personen kvm: daher nur in tum aller- dringendsten Fällen^ erfolgen. Aber auch solche Personen, die nicht kriegsvenvendungsfähig, sondern nur garnison - oder arbeitsverwendungsfähig sind, köirnen nur bann zu- rückgestellt werden, wenn das öffewliche und volkswirtschaftliche Interesse wesentlich höher ist wie die rnAitärffche Verwendungsfähigkeit des Reklamierten. Dementsprechend ergeht an die Arbeitgeber die dringende Aufforderung, den erforderlichen Ersatz in erster Linie durch Einstellung Militärfreier .Kräfte, z. B. Frauen zu beschaffen. Rur wenn alle Mittel zur Besckfaffungmilitärfreier Leute nicht zuM Ziele gefiihrt haben sollten, kann eine Reklamation Wehrpflichttger, d-ienur garnison- oderarbeitsverwendungsfähig sind, in Betracht kpMmen.
** Tie Ge st ellung der bedeckten Wagen im öffentlichen Güterverkehr ist in letzter Zeft befriedigend gewesen: nennen^rerte Wagenausfälle sind nicht entstanden. Die Gestellungsverhältnisse der offenen Wag«: unterliegen zwar immer noch nicht unerheblichen Schwankmig«:, doch wird es voraussichtlich gelingen, auch bei ihnen größere Schwie-igkeit«: in der Gestellung bis aut weiteres zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher für die Verkehrstreibenden, die jetzige ruhige Verkehrszeit zur Regelung ihrer Bezüge und zur Ergm:zung und Ansammlung von Vorräten nach Möglichkeit anszunUtz«:. Hierdurch! )vird die vorw^sichtlich im Spätherbst wieder einsetzende Zeit des stärkeren Verkehrs entlaste:. Auch Verlegenheften bei plötzlichen Verkehrsbehinderungen, mit deren Entrewn unter den vor liegeichen Verhältnissen selbstverständlich nach wie vor gerechnet werden muß, können durch, das Anhäufen ausreichender Vorräte sicher vermied«: rverden.
treue Dien st e par an: ersten Feiertage Katarinchen Klinke! von Lollar der Familie des Hoflieserantcn Heinrich H e t t l e r geleistet. Vor 25 Jahren kam die Jubilarin als Hausmädchen in die Stelle, sie hat die Kinder in der Fainilie mit erzogen und 5at sich durch warme Anhänglichkeft an die Herrschaft besonders ausgezeichnet. Das Haus Hettler hat den Ehren-


