Nv. 113
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
Die „Gtetzener Zamittenblätter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich betgelegt, das „Urelrdlatl für den Krcfs Gießen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.
16i» Jahrgang
General-Anzeiger für Sberhesjen
SamStaq, <3 Mal 1916
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unioersitäts - Brrch- und Steindruckerei.
R. Lang e, Gießen.
Schriltleitung,Geschäftsstelle u.Druckerei: Schul- straßc?. Geschäftsstelle u.Verlag:^^51,Schriftleitung: e^a&112. Adresse für Drahtnachrichten: Anzeiger Gießen.
Mb. Deutscher Reichstag.
47. S i tz u n g, B e r l i n, den 12. M a i 1916.
Am Tische des Bundesrats: Z i m m e r m a nn.
Vizepräsident Dr. Paasche eröffnet die Sitzung um I Uhr 16 Minuten.
Das neue deutsch-lörkische Abkommen.
Eine kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Herzfeld (Soz. A.-G.) lautet folgendermaßen:
„Auf dem Bankett der Jungtürken zu Ehren der deutschen Parlamentarier in Konstantinopel, Ende April ds. Js., hat der türkische Mini st er des Aeutzeren Halil-Bei bekannt- gegeben, daß Deutschland und Oesterreich mit der Türkei seit vier Monaten über ein Bündnis zu gleichen Rechten und von langer Dauer auf der Grundlage gegenseitigen und gleichwertigen Beistandes gegen jede Gefahr verhandelt, daß bis auf einige Einzelfragen ein endgültiges Einverständ- n i s erreicht sei und die Ratifikation dieses Vertrags durch die Souveräne binnen kurzem bevorstehe. An den Reichskanzler wird die Anfrage gerichtet, welchen Inhalt dieser Vertrag hat, und ob er dem Reichstag vor der Ratifizierung zur Kenntnis gegeben wird."
Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt Zimmermann:
Die Bemerkungen, die der türkische M i n i st e r des Aeußern Halil-Bei bei dem Festmahl zu Ehren der deutschen Abgeordneten in Konstantionpel über die Vertragsverhältnisse zwischen Deutschland und der Türkei hat fallen lassen, werden in der Anfrage des Abg. Dr. Herzfeld nicht ganz zutreffend wiedergegeben.
Nach der amtlichen französischen Uebersetzung seiner Rede hat der Minister zunächst von dem langfristigen, auf der Grundlage völliger Gleichberechtigung aufgebauten Defensivbündnis gesprochen, das deutscherseits der Türkei zu Beginn des Weltkrieges angeboten, von der Türkei angenommen und bald darauf von beiden Mächten unterzeichnet worden ist. Dieser Bündnisvertrag wurde alsbald nach seiner Unterzeichnung ratifiziert. Ueber seinen Inhalt, der nach den Bestimmungen des Vertrages geheim zu halten ist, können zur Zeit keine Einzelheiten mitgeteilt werden.
Weiter hat der türkische Minister in seiner Note erwähnt, daß zwischen Deutschland und der Türkei seit vier Monaten über eine Reihe von Verträgen verhandelt wird, welche die rechtlichen Beziehungen der beiden Reiche auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des europäischen Völkerrechts regele sollen. Diese Verhandlungen haben, wie Minister Halil hervorhob, bis auf einzelne Einzelfragen vvn untergeordneter Bedeutung, zum endgültigen Einver - ständnis geführt, so daß die Ratifikation der Verträge binnen kurzem zu erwarten steht.
Es handelt sich insbesondere um einen Konsularvertrag, einen Vertrag über' Rechtsschutz und Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten, einen Auslieferungsvertrag uyd einen Niederlassungsvertrag. Der' Inhalt der Verträge lehnt sich im einzelnen an frühere Wmachungen an, die Deutschland mit andern Mächten geschlossen hat, bildet aber im ganzen ein einheitliches Rechts- fystem, das die gegenseitigen rechtlichen Verhältnisse der vertragschließenden Teile in erschöpfender und gleichmäßiger Weise wahrt.
Es versteht sich von selbst, daß dieses neue Rechtsshstem nicht ohne Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften des Deutschen Reichs zur Geltung kommen kann. Die Verträge werden daher vor der Ratifizierung dem Reichstag zur verfassungsmäßigen Genehmigung vorgelegt werden.
Ser Etak für den Reichstag.
Vizepräsident Dove teilt mit, daß zu diesem Etat ein Antrag Bernstein (Soz. A.-G) eingegangen ist. Dieser Antrag ersucht, VorkehruHgen zu treffen, daß Redner bei der Ausübung ihrer parlamentarischen Rechte nicht gehindert werden, und daß verhindert wird, daß Preßberichte über die Reichstagsverhandlungen durch den Präsidenten beeinflußt werden.
Der Vizepräsident stellt dazu fest: Man kann über die Zulässigkeit dieses Antrags verschiedener Ansicht sein. Ta man sich aber mit einem ähnlichen Anträge im Ausschüsse beschäftigt hat, werde ich die Verhandlung zulassen. Ich bemerke aber, daß dadurch kein Präjudiz geschaffen werden soll. Der Teil des Antrags über die Preßberichte stellt eine These dar. Es wird ein Verfahren von Mitgliedern des Reichstags für unzulässig erklärt, das sich nicht innerhalb des Sitzungsraums abgespielt hat. Es wird behauvtct, cs liege hier eine Ausnutzung der Autorität des Präsidenten vor. Man kann verschiedener Ansicht sein, waö damit gemeint ist. Wenn gemeint wird, daß diese Beeinflussung der Presse mit stillschweigender Einwilligung des Präsidenten geschehen sei, so wäre das eine unzulässige Kritik an dem Verhalten des Präsidenten. In dem andern Teil des Antrags, der einen Schutz der Abgeordneten bei der Ausübung ihrer parlamentarischen Rechte verlangt, kann ebenfalls eine Kritik des Präsidenten gefunden werden. Es kann darin der Vorwurf liegen, daß der Präsident die ihm zustehenden Rechte nicht in wirksamer Weise wahrgenommen hat. Diese Kritik würde ich für unzulässig erachten. Das Verhalten des Präsidenten ist lediglich noch den in der Geschäftsordnung festgesetzten Grundsätzen zu beurteilen. Bei der Zulassung dieses Antrags lehne ich also von vornherein ein Präjudiz ab.
Abg. Dr. Paasche (Natl.)
berichtet über die Verhandlungen des Ausschusses. Den Ausführungen des Präsidenten über den Antrag kann ich nur durchaus zustimmen. Im Ausschuß kam die Berichterstattung über die Vorgänge bei der letzten Rede des Abgeordneten Dr. Liebknecht zur Sprache. Dje Presse hatte zunächst einen Bericht mit allen Zurufen und Zwischenfällen fertiggestellt. Die Herren von der Presse, die dann mit dem Präsidenten eine Rücksprache hatten, waren der Ansicht, daß eine Verbreitung des Berichtes in dieser Form sich nicht empfehle. Der Bericht wurde darauf im Sinne der Wünsche des Präsidenten, aber nicht von dem Präsidenten selbst, einer Verkürzung unterzogen, weil man es. nicht für erwünscht erachtete, daß alle die Ausführungen, die gefallen und die Tatsachen, die vorgekommen waren, ausführlich verbreitet wurden, denn das würde das Ansehen Deutschlands im In- und Auslande nicht fordern. Den Vertretern der Presse wurde^dann der Wunsch zum Ausdruck gebracht, sie möchten diesen verkürzten Bericht, der den Inhalt der Verhandlungen kurz wiedergab, aber olle Zurufe und Zwischenfälle unberücksichtigt ließ, verbreiten. In der Kommission sprach man nun die irrtümliche Ansicht aus, daß
die Zensur den ausführlichen Bericht verboten hätte. Das ist nicht richtig. Die Zensurbehörde hat ausd ücklich erklärt, daß sie keinerlei Weisungen an die Presse ergehen lassen könnte, daß sie diesen Bericht nehmen mühte; sie könnte nur das eine tun, mitteilen, daß der Präsident die 'Veröffentlichung dieses Berichtes wünsche. Im Ausschüsse erkannte man allgemein an, daß ein solches Verhalten durchaus gerechtfertigt sei, daß jedenfalls hierdurch den verfassungsmäßigen Rechten keineswegs zuwidergehandelt wurde, nach denen wahrheitsgetreue Berichte über unsere Verhandlungen nicht strafbar sind. Weiter kam in der Kommission auch die Frage zur Sprache, in welcher Weile oie Vorgänge in den stenographischen Bericht ausgenommen werden sollten. Dabei vertrat man die Ansicht, daß sobald die Glocke des Präsidenten ertönt, Zwischenrufe in einem wahrheitsgetreuen Bericht nicht mehr aufzunehmen seien, weil sie nicht mehr innerhalb der Verhandlungen gefallen seien.
Zu dem uns jetzt 'in ähnlicher Fassung wieder vorliegenden Anträge betonte der Antragsteller, daß er damit keine Kritik an der Tätigkeit des Pcäsidetnen ausüben wolle. — Der Präsident erklärte, er führe sein Amt, w i e e s r h m die Pflicht gegen das Vaterland zu schreibe und könne-sich auf eine Kritik seiner Amtsführung nicht einlassen. Dieser Meinung hat sich die Ausschußmehrheit angeschlossen. In dem Antrag von sozialdemokratischer Seite wurde eine scharfe Kritik der Tätigkeit des Präsidenten an jenem Tage erblickt. Allseitig wurde anerkannt, daß zwar der Präsident der Kritik des Hauses unterstehe, diese sich aber in den geschäftsordnungsmäßigen Formen bewegen müsse. Danach wäre dem betreffenden Abgeordneten eine schriftliche Beschwerde, über die ohne Aussprache abgestimmt werden mußte, erlaubt gewesen. Die Mehrheit hat deshalb die Annahme des Antrages abgelehnt. Der jetzige Antrag bedeutet dem Sinne nach dasselbe. Deshalb bitte ich, auch ihn abzulehnen.
Abg. Ledebour (Soz. A,-G.):
Der amtierende Präsident hat gegen die von uns eingebrachte Entschließung zwei grundsätzliche Gesichtspunkte geltend gemacht. Zunächst hielt er ihre Form nicht für zulässig. Aus den Verhandlungen des Hauses ließen sich jedoch eine ganze Anzahl von Präzedenzfällen Vorbringen. Dann meinte er, unsere Anträge liefen auf eine Kritik der Amtshandlung des Präsidenten hinaus. Das bestreite ich. Der Vorredner hat ja auch Kritik an den Ausführungen des Präsidenten geübt. Auch ein Dank kann unter Umständen eine sehr scharfe Kritik sein.
Vizepräsident Dr. Dove:
Wenn ich eine Kritik darin gesehen hätte, hätte ich sie nicht unwidersprochen hingehen lassen.
Abg. Ledebour (fortfahrend):
Wir wollen die Redefreiheit der Abgeordneten und wahrheitsgetreue Berichte über die Verhandlungen sichern. Wahrheitsgetreue Berichte sind der Lebensodem des Parlaments, das sonst an Erstickung leidet. Der erstePräsidentdes deutschen Reichstages Simson hat einmal gesagt: Die Geschäftsordnung ist der natürliche Schutz der Minorität. Ich habe das Stenogramm der Sitzung am 8. April nachgelesen, dabei ergibt sich, daß Liebknecht nichts überraschend Neues gesagt hat. Infolge der starken Abneigung eines großen Teils des Hauses gegen den Abgeordneten'Liebknecht brach jedoch eine große Entrüstung los, die dem Präsidenten wiederholt Anlaß zum Einschreiten gab. Der Abgeordnete Hubrich entriß dann dem Abgeordneten Liebknecht das Manuskript. (Zurufe. — Vizepräsident Dove ersucht, den Redner nicht zu unterbrechen. — Heiterkeit.) Der Präsident^ hat es anscheinend nicht bemerkt. Hätte er es bemerkt und wäre nicht cingeschritten, so wäre allerdings schärfster Tadel am Platze.
Dann hat Liebknecht scharfe Warte gebraucht, die allerdings formell gegen die Ordnung des Hauses verstießen, worauf ihn der Präsident zur Ordnung rief und aus der Sitzung ausschloß. Danach versuchte der Abgeordnete Müller-Meiningen ihn von der Tribüne herabzuziehen, wurde jedoch von anderen Herren zurückgezogen. Dieser Vorgang ist schädlich für den deutschen Reichstag. Gewalttätigkeiten gegen einen Redner schädigen nicht den Redner,^ sondern den Gewalttätigen. (Zuruf: Er war ausgeschlossen!) Dennoch brauchte Dr. Müller-Meiningen nicht den Schutzmann zu spielen. (Unruhe. Wiederholtes Läuten der Glocke. Lebhafte Zurufe.) Unterlassen Sie doch die papageienhaften Zwischenrufe! (Vizepräsident Dr. Dove ruft den Redner zur Ordnung.)
Solche Gewalttätigkeiten müssen für die Zukunft nach Möglichkeit vermieden werden. Es genügt, daß man die Bestimmung des früheren Präsidenten Grafen Ballestrem wieder befolgt wonach der Raum zwischen den Plätzen und dem Stenographentisch, die Treppen zur Rednertribüne selbst von den Abgeordneten freigelassen werben sollen. Auch die- Mitglieder des Bundesrates verstoßen häufig gegen diese Bestimmungen. Sie pflanzen sich neben dem Redner auf und suchen mimisch ihre Unzufriedenheit^ zum Ausdruck zu bringen. (Heiterkeit.) Es genügt selbstverständlich, daß der Präsident, wenn turbulente Szenen anheben, an diese Bestimmung erinnert. Die Zensur lehnte die amtliche Verbreitung des schon erwähnten verstümmelten Berichtes ab. Einige Provinz- itungen brachten auch den ausführlichen Bericht. Als aber eine erliner Zeitung die Zensurbehörde fragte, ob sie dies auch tun könne, erhielt sie die Antwort: „Sie tun das auf Ihre Verantwortung!" (Hört! hört! b. d. Soz.) Wer auch schuld ist an dieser Beeinflussung, der Reichstag muß den Anfängen einer solchen Beeinflussung entgegentreten! principiis ot>s1a!
Abg. Scheidemann (Sozd.):
Wir legen das größte Gewicht auf die Aufrechtcrhaltung der Rechte des Parlaments und auf ihre Erweiterung. Auch wir be- dauerii die bekannten Vorgänge auf das Lebhafteste. Die Schuld daran trifft die große Nervosität, die damals im Hause herrschte. Denn gerade jene Rede Liebknechts hätte nicht den Anlaß zu jenen Zusammenstößen geben dürfen. Man hat dieser Rede nachher alle möglichen Mißdeutungen gegeben. Hätte man nicht den Schluß in jener Sitzung so überstürzt herbeigeführt, so wäre es besser gewesen. Man hätte Liebknecht ruhig anhören sollen und dann hätte ein Sachverständiger diese Ausführungen beantworten können. Jetzt sagt man im Auslande: „Was hat der Mann wohl noch alles gewußt! Was hätte er noch sagen können, wenn man ihn nicht gewaltsam daran gehindert hätte!" Durch den plötzlichen Schluß der Sitzung ist der Präsident auch wohl gehindert worden, gegen diejenigen Mitglieder des Hauses einzuschreiten, die sich zweifellos grobe Verstöße gegen die Ordnung des Hauses haben zuschulden kommen lassen. Wir stimmen den Anträgen insofern zu, als unter keinen Umständen das Recht, wahrheitsgetreue Berichte in die Presse zu bringen, irgendwie angctastet werden darf. I
Anders steht die Sache, soweit sich der Antrag mit der Geschäftsordnung befaßt.
Jede Oppositionspartei muß hier vorsichtig sein, um sich nicht Ruten zu schneiden, mit denen sie später gezüchtigt wird. Die Macht des Präsidenten ist groß genug. Er kann uns schon unbequem lverden, wenn er will, auch wenn wir uns sehr zahm benehmen. Das Buch des Geheimrats Jungheim enthält eine Fülle von Stoff, wir können dafür sehr dankbar sein. (Zustimmung.) Der Präsident muß den Redner vor Belästigungen schützen. Für den anderen Teil der Resolution können wir nicht stimmen.
Abg. Liesching (Fortschr. Vpt.):
Die heutige Aussprache ist wenig geeignet, das Ansehen des deutschen Reichstags zu stärken, soweit die Erinnerung an die unliebsamen Vorgänge vom 8. April wachgerufen wird. Dor Abg. Liebknecht hat zusammenhanglose, hämische Zwischenrufe während der letzten Rede des Reichskanzlers gemacht. Die Rede Liebknechts vom 7. April erfüllte zweifellos den Tatbestand des § 89 des Reichsstrafgesetzbuches. Bei dem Widerspruch gegen die Rede vom 8. April handelte es sich darirm, eine befürchtete Gefahr vom Reich abzutvenden.
Gegenüber den fortgesetzten Provokationen mußte einmal Stellung genommen werden. Der Abg. Ledebour hat das Stenogramm auch nicht vollständig angeführt, denn die Ausführungen Liebknechts waren so, daß der Präsident sein großes Bedauern als Deutscher zum Ausdruck bringen mußte. Als der Abg. Liebknecht ausgeschlossen war und den Präsidenten wiederholt infam beschuldigte, ist es zu dramatischen Szenen gekommen, aber die Schuld liegt bei dem, der sie hervorgcrufen hat. Der Abg. Müller-Meiningen hat eine Zuschrift bekommen, worin ihm der Tod durch eine vergiftete Kugel angedroht wird. (Heiterkeit.) Diese Skandalszenen haben doch nichts mit einem wahrheitsgemäßen Bericht zu tun.
Der Präsident hat deshalb nur emen wohlgemeinten Rat an die Presse gelangen lassen, sic nicht ausführlich wiederzugeben. Wie die Presse dachte, gebt aus dem Protokoll hervor, wo Händeklatschen auf Der Pressetribüne festgestellt wird, als Liebknecht schloß. Alle bisherigen Präsidenten haben ein Recht des Hauses zur Kritik an ihrer Amtstätigkeit nicht anerkannt. Ein Mißtrauensvotum kennt unsere Geschäftsordnung nicht. Sie läßt keinerlei Diskussion und keinen Antrag gegen die Geschäftsführung des Präsidenten zu.
Abg. Dr. Paasche (ntl.):
Gegen die Art, wie der Abg. Ledeboür die Berichterstattung über die Vorgänge vom 8. April dargestellt hat, muß ich mich verwahren. Es ist nicht die Autorität des Präsidenten benutzt worden, um einen verstümmelte«, wahrheitswidrigen Bericht in die Presse zu bringen. Niemand denkt daran, wahrheitsgetreue Berichter st attung zu verhindern. Darum handelt es sich gar nicht, sondern um die Stimmungsberichte der Parlamentspresse, die sehr schnell hergestellt werden müssen. Diese wurden etwas verkürzt, waren also nicht ganz ausführlich, aber wahrheitsgetreu, wie sie nur sein können. Diese Berichte sind nämlich oft in jeder Zeitung anders. Ueber meine eigenen Reden habe ich schon die verschiedensten Berichte gelesen. Da wurde schon berichtet, was ich bei meinem Eid nicht gesagt hatte. Wahrheitsgetreue Berichte sind das also an und für sich nicht immer.
Auch wir treten für die Redefreiheit ein. (Lachen bei den Sozd.) Warum lachen Sip? Wenn wir bezweifeln wollten, daß Sie für die Redefreiheit eintreten, würden Sie entrüstet sein. Es ist jetzt furchtbar leicht, über die Verhandlung vom 8. April zu reden. Jedenfalls muß man sich die furchtbare Erregung vergegenwärtigen, die in den letzten Tagen gegen den Abgeordneten Liebknecht herrschte und herrschen mußte. Auch der Abgeordnete Ledebour ist mit großer Wuppterizität hier hcraufgestürzt und hat eine drohende Haltung gegen den Abgeordneten Müller-Meiningen eingenommen. Das schickte sich auch nicht. (Zurufe bei den Sozd.)
Abg. Stadthagen (Soz. A.-G.):
Im Reichstag soll, wie in jeder gesitteten Versammlung, Redefreiheit herrschen. Die Mehrheit dieses Hauses will einen Abgeordneten an der Ausübung seiner parlamentarischen Rechte hindern. Das geht gegen die Verfassung, das ist, Herr Liesching beachten Sie das wohl, Hochverrat! (Heiterkeit.) Gegen Liebknecht wurden Rufe laut, wie „Halten Sie das Maul, Sie Lump Sie!" — „Wieviel Provision kriegen Sie dafür. Sie englischer Agent!" — Ist das sachlich? Die halbe Wahrheit ist die doppelte Lüge: Sie behaupten, den Präsidenten nicht kritisieren zu dürfen, und wollen deshalb den Antrag nicht annehmen, damit üben Sie die schlimmste Kritik.
Die Abgg. Bernstein (Soz. A.-G.) und Dittmann (Soz A.-G.) äußern sich ebenfalls zum Tatbestände.
Der Antrag Bernstein wird in allen Teilen ab. gelehnt. Für den Absatz, der den Präsidenten ersucht, zum Schutz der Redefreiheit Vorkehrungen zu treffen, stimmt nur die Soz. Arbeitsgemeinschaft.
Sie Aendenmg des Vereinsgesetzes.
Die erste Lesung der Vorlage wird fortgesetzt.
Abg. Büchner (Soz. A.-G.) hält den Gesetzentwurf für un. zulänglich.
Abg. Frhr. Hehl zu Herrnsheim (b. k. P.):
Die Gewerkschaften, die unter der Leitung des Herrn Legten stehen, also die sozialdemokratischen, verfolgen viel wcitergehende politische Zwecke als die staatserhaltcnden Vereine.
Ministerialdirektor Dr. Lewald:
Herr von Hehl hat einen Dank an die Industrie vermißt. Ich konnte doch gestern bei diesem Sondergesetz nicht den allgemeinen Dank abstatten, der den deutschen Frauen, den deutschen Arbeitern, der deutschen Landwirtschaft, der Industrie, dem Handel usw. gebührt. (Sehr richtig!)
Abgeordneter Frhr. von Hehl (b, k. P.):^
Die politische Bedeutung dieses Gesetzes für die weitere Agitation der Sozialdemokratie rn der Jugend bedauere ich auf das allerlebhafteste.
Damit schließt die Aussprache.
Die Vorlage geht an einen Ausschuß von 28 Mitgliedern.
Abgeordneter Karschensteiner (fortschr. Vp.) kündigt an, daß er im Ausschüsse in der Jugendlichenfrage eine andere Stellung einnehmen werde als seine Partei- freunde. (Beifall rechts.)
Mittwoch, 2 Uhr: Etats des Reichsschatzamtcs. des Rechnungshofes, des allgemeinen Pensionsfonds, des Reichseisenbahnamtes, der Reichseisenbahnen, der Post, der Reichsdruckerei und deS Reichsamtes des Innern.
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