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19/05/1916 Zweites Blatt
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Nr. 117

Erscheint tLgUch mit Ausnahme des Sonntag-.

Die ^Sietzever KamiNendlStter- werden dem .Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, das Urrirblatt für den «reir Stehen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit- treyev" erscheine» monatlich zweimal.

166 » Jahrgang

General-Anzeiger für Gderheffen

Frcitai,, IS. Mai ISIS

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts - Buch- und Steindruckerei.

R. L an ge, G ießen.

Schriftleitung, Geschäftsstelle «.Druckerei: Schul­straße?. Geschäftsstelle u.Berlag:^«51, Schrift­leitung: d^112. Adresse für Drahtnachrichten: Anzeiger Gießen.

Mb, Deutscher Reichstag.

£6. Grtzung, Donnerstag, kn 18. M a i 1916.

klm Tische des BundeSratS: K r a e t k e.

Vizepräsident Dr. Paafchr eröffnet die Sitzung um 2 Uhr

16 Minuten.

ver postekal.

(Zweiter Tag.)

Eine Entschließung des Hauptausschusses fordert eine Erhöhung der Bezüge der nlcht etatsmäßig angestellte» Post- und Telegraphenassiftenten, der entsprechenden Gehilfen »nd der Postboten, fowie der Vergütungen der Gehilfinnen bei Postämtern dritter Klasse. Ferner sollen Strafen, die im Disziplinarwege gegen Reichsbeamte verhängt wurden, nach einer angemessene» Frist in den Personalakten gelöscht werden.

Eine Entschließung der Sozialdemokratischen Arbeits­gemeinschaft ersucht den Reichskanzler, auf die Wahrung des Briefgeheimnisses hinzuwirken.

Abg. Dr. Oertel (Kons.):

Dem Dank, der hier den Postbeamten gezollt wurde, schließen wir mrS an. Vom Staatssekretär bis zum geringsten Postboten find alle nuferer Anerkennung wert. Sie haben Ungewöhnliches und Großes geleistet, nicht nur im Felde, sondern auch in der Heimat. Anfänglich wurden viele Klagen gegen die Feldpost laut. Die Postverwaltung mußte schweigen, weil sie die näheren Ver­hältnisse, die sie zu diesen Klagen geführt hatten, nicht erläutern durste- Jetzt find die Vorwürfe verstummt. In den letzten Mo­nate» hat man kaum noch eine Klage gehört. Im Aus­schüsse ist festgestellt worden, daß ich früher gegen eine allzu- weite Benützung der weiblichen Personen im P o st d i e n st gewesen bin. (Heiterkeit.) Ich muß zugestehen, daß unsere Frauen sich in einem gewissen Umfange für den Postdieuft vorzüglich eignen. (Zustimmung und Heiterkeit.) Ich werde daraus also me i ne Fo lgeru n g en zi eh e n. (Heiterer Beifall.) Der Staatssekretär hat alle Klagen mit der größten Sorgfalt geprüft.

Die Reichspost schließt in diesem Jahre selbstverständlich mit eurem Fehlbeträge ab. Ich wundere mich aber, daß dieser Fehl­betrag nicht noch größer ist. Wenn die Ausgaben steigen, müssen wir auch die Einnahmen erhöhen. Im Kriege ist das ja nicht möglich. Wenn aber die Post im Orts - und Nach-- barortsverkehr 250-Gramm-Briefe jetzt zu 5 Pf., mit de» Zuschlägen, die jetzt in der Luft schweben, zu 7 Pf. befördert, so geht das zu weit, zumal entsprechende Drucksachen 10 Pf. kosten. De» Wünsche» der Abgg. H u b r i ch und Nacken stimme ich z«, soweit. sie berechtigt find. Vielleicht gibt uns der Reichsschatz fekretär h«»te schon eine Erklärung ab über die Kriegs beihLk^e», Ä>er die grundsätzliche Uebereinstim- rnrrng hier im Hanfe herrscht. Diese Kriegsbeihilfen mikssen ecaä) de» Postageuteu zuteil werden. Die berechtigten Wünsche der Landbriefträger müsse» erfüllt werde^damit die Land­flucht dieser Beamten gehemmt wird. Die kinderreichen Beamten verdiene» eine besondere Förderung. Gerade als Junggeselle muß der Staatssekretär de» Eindruck vermeide», ats HÄte er rem Herz Da k«f< P*rmtrm, (Heiterkeit.)

LLg. Dnch« (Deutsche Fraktion) dankt gleichfalls der Postverwaltung für die Leistungen im Kriege. Die Gewichtsgrenze der Feldpost-Briefe und -Paketche» muß er­höht werde». Warum ist das Verzeichnis der Posianstalten in Belgie» nicht auch in flämischer, sondern nur r» französischer Sprache erschiene»?

Abg. Zuber! (Soz. A.-G.>2

Die ton der Post herangezogenes Hilfskräfte werden un­genügend bezahlt. Die Verletzung deS Briefgeheimnisses erinnert an die schwärzesten Zeiten der Reaktion. Der Redner bringt Klage» der Unterbeamte» vor.

Staatssekretär des Reichspostamtes Kraetke:

Durch die Ausführungen des Vorredners konnte der Anschein erweckt werden, als ob die Postbeamten das Briefgeheimnis nicht wahren. Sie wahren das Briefgeheimnis. 23 e « schlaguahmeverfügungen gibt die Postverwaltung im Kriege, wie nn Frieden, Folge und muß sie Folge geben. Von einer Verletzung des Briefgeheimnisses kann also gar nicht die Rede sein. In dem vom Vorredner vovge brachten Fall einer an­geblichen Markenhinterziehung habe ich bereits im Aus­schuß dargelegt, daß auf Grund der von der betreffenden Ober- Postdirektion eingeleiteten Untersuchung sich kein Anhalt dafür ergeben hat, daß eine Markenhinterziehuug vorliege, und daß infolgedessen nicht eingegriffen werden konnte. Ich freue mich aber, daß der Vorredner jetzt es unterlassen hat, was er im Aus­schuß tat, auszufuhren, daß wir Unterbeamte urrd Beamte mit ver­schiedenem Maße mäßen. Unterbeamte und Beamte werden ganz gleich bebaudelt. Wenn Vergehe» Vor­kommen^ so werden sie gleichmäßig verfolgt und bestraft.

Abg. Meher-Hersord (M.):!

Die Verfügung, daß nach bjähriger tadelloser Führung eine Löschung der Disziplinarstrafen der Postbeamten erfolgen soll, ver­dient gewiß unsere Anerkennung. Sie genügt aber nicht. Es muß noch die Entfernung oller Vermerke aus den Personalakten er­folgen. Nur eine solche Löschung ist völlig und gründlich. Die Vorgesetzten müssen tatsächlich nicht mehr in der Lage sein, weit zurückliegende Fehltritte der Beamten zur Kenntnis zu bekommen. Es ist nur menschlich, daß sich dadurch Vorurteile und falsche Meinungen bilden. Der Beamte selbst kann seines Lebens nur dann wieder froh werden, wenn seine Verfehlungen gänzlich be­seitigt sind. In welcher Frist das geschehen soll, überlassen wir vertrauensvoll dem Reichspostamt. Gerade die jetzige große Zeit ist für eine solche Rehabilitation geeignet. Mancher von den hier in Frage kommenden Beamten steht im Dienste des Vaterlandes, deshalb bitte ich nochmals, die Entschließung des Ausschusses an- zunehmen.

Was ich gestern als Berichterstatter angeführt habe, entspricht auch den Anschauungen meiner Fraktion. Wir b^auern sehr leb­haft, daß der vorliegende Etat keine neuen etatsmäßigen Stellen enthält, hoffen aber, daß der nächste Etat das nachholt. Eine weitere Verschiebung ist ausgeschlossen. Die vom Reichstag heute

vor zwei Jahren beschlossenen Gehaltserhöhungen bitten wir, so­bald wie möglich zu genehmigen, wenigstens aber zu einer solchen Zeit, daß sie schon im nächsten Etat in die Erscheinung treten. Wir haben hier die Verdienste der Postbeamten anerkannt, wir müssen diese Anerkennung aber auch durch die Tat beweisen. Die pen­sionierten Beamten, die während des jetzigen Krieges Heeresdienste geleistet haben, müssen nach Beendigung des Krieges eine ent­sprechende Erhöhung ihrer Pension erhalten. Die KriegsbeiHilfen für die Postagenten müssen unbedingt erhöht werden, ebenso für andere Beamten. Auch die Aushilfskräfte find zu gering bezahlt.

Abg. Stadthagcn (Soz. A.-G.):

Das Briefgeheimnis zu wahren, ist eine Ehrenpflicht der Postverwaltung. Der Staatssekretär ist um die Sache herumge­gangen. Die Verletzung des Briefgeheimnisses ist rechtswidrig. Das Briefgeheimnis ist unverletzlich. etwas anderes anordnet,

macht sich selbst strafbar. Das gilt auch für den Staatssekretär. Es gibt Leute, die nichts Strafbares tun und in den Gefängnissen sitzen und Leute, die Strafbares tun und frei herumlaufen.

Ministerialdirektor im Reichsamt des Innern Dr. Lewald:

Ich muß die Behauptung des Vorredners, daß die Stellver­tretenden Kommandierenden Generale, wenn sie anordnen, daß Briefe geöffnet werden, etwas Strafbares täten, mit aller Ent­schiedenheit zurückweisen. (Widerspruch bei, der Soz. A.-G.) Das ist nicht der Fall. Wie Ihnen allen bekannt, ist unter dem Be­lagerungszustand eine Reihe der bürgerlichen Garantien aufge­hoben, darunter die Gewährleistung der persönlichen Freiheit. Ein Ausfluß dieser Aufhebung der persönlichen Freiheit ist es auch, daß über gewisse Personen die Kriegssperre verhängt ist und fest- gestellt werden kann, welche Briefe sie erhalten. Etwas Weiter­gehendes geschieht nicht. Es ist nicht der Fall, daß etwa die Post­behörden ihrerseits Briefe öffnen, wie der Staatssekretär des Reichspostamts bereits mit aller Entschiedenheit ausgeführt hat. Wo es geschieht, geschieht es auf Grund der Aufhebung der betref­fenden Bestimmung der preußischen Verfassung oder der gleicharti­gen Bestimmungen unter dem Belagerungszustand. Dieses Vor­gehen ist gerechtfertigt und nach reichsgerichtlicher Entscheidung ge­setzlich zulässig. (Widerspruch bei der Soz. A.-G.)

Abg. Stadthagen (Soz. A.-G.):

Das Gegenteil ist richtig. Das Generalkommando hat kein Recht, selbständig zu entscheiden. Es muß sich an den Richter wenden.

Ministerialdirektor Dr. Lewald:

Der Abgeordnete Stadthagen legt die Bestimmungen des Ge­setzes über den Belagerungszustand, die durch Artikel 68 der Ver­fassung Reichsgesetz geworden sind, zu eng ans. Es ist doch ein ein­facher logischer Schluß: Nach diesem Gesetz können die Bestimmungen über die persönliche Freiheit aufgehoben werden. Das Brief­geheimnis ist ein Ausfluß der persönlichen Freiheit: folglich kann also auch das Briefgeheimnis aufgehoben werden.

Abg. Stadthagen (Soz. A.-G.):

Dem muß ich entschieden widersprechen. Wer das Brief­geheimnis verletzt, handelt gegen die Gesetze. Wir wollen keine

-schwarzen Kabinette" haben.

Die Aussprache schließt.

Die Entschließungen der HnnptanSschvfseS

auf Erhöhung der Bezüge einzelner Bc. amtengruppen urrd Lö­schung der Strafvermerke in den Personalakten werden ange­nommen.

Die Entschließung der Soz. A.-G. über das Brief­geheimnis wnä» abgelehnt.

lieber eine Eingabe um Zulassung benutzter Brief- Umschläge für die Versendung von Drucksachen und gegebenen Falls auch stir geschlossene Briefsendungen wird zur Tagesordnung übergega^gen.

Damit ist der Postetat erledigt. Zum Etat der Reichsdruckerei meldet sich niemand zum Wort.

Ser Elai für das Reichsam! des Innern.

Zu diesem Etat liegen zahlreiche Entschließungen des Hauptausschusses vor. Einige fordern eine weiter­gehende Unterstützung der Kriegerfamilien, Förde­rung der Heimstätten für Kriegsteilnehmer, be­sondere Maßnahmen zugunsten der Frauen - und Kinder­arbeit, Fürsorge auf dem Gebiete des Wohnungswesens, Vermehrung des Bestandes au deutschen Handels­schiffen, Aenderungen der Vorschriften der Reichsver­sicherungsordnung und des Versicherungsge­setzes für Angestellte zugunsten der Kriegsteilnehmer und ihrer Angehörigen.

Abg. Gras Westarp

berichtet über die Verhandlungen des Ausschusses. Der Haus­haltungsausschuß hat in diesem Jahre seine Arbeiten in Ab­wesenheit des Staatssekretärs Delbrücks vor­nehmen müssen, und auch heute treten wir in unsere Verhand­lungen ein, ohne daß Herr Delbrück diesen Verhandlungen noch beiwohnt. Ich glaube der Ansicht des ganzen Hauses zu ent­sprechen, wenn ich dem Bedauern über die Erkrankung des Herrn Staatssekretärs Delbrück Ausdruck gebe und wenn ich den Wunsch hinzufüge, daß er recht bald wieder vollkommen her­gestellt sein möge. (Beifall.)

Zunächst möchte ich Vorschlägen, diejenigen Entschließungen, die mit der Wohnungsfrage im Zusammenhang stehen, hier auszuscheiden und bei der allgemeinen Aussprache über die gesamten Wohnungsfragen mitzubehandeln. Ferner sollen d i e Zensurfragen von der Besprechung zunächst ausgeschaltet und einer besonderen Erörterung Vorbehalten werden. Schließlich hat der Haushaltsausschutz die Ernährungsfragen noch nicht beraten; der Aeltestenrat hat daher angeregt, die Beratung der Ernährungsfragen in einer besonderen Besprechung zu erledigen.

Was dann weiter noch übrig bleibt, betrifft eine Samm­lung von Gegenständen, die auf deu ersten Blick von­einander recht verschieden zu sein scheinen, deren Zusammenhang aber dadurch entsteht, daß sie alle zum Reichsamt des Innern ge­hören. Bezüglich des A r be i ter schu tz es und der Durch­führung der Sozialpolitik überhaupt war der Ausschuß der Ansicht, daß die Tätigkeit des Reichsamtes des Innern und der Nachgeordneten Behörden aus dem Gebiete der Sozialpolitik auch

während des Krieges nicht erlahmen dürfe, und der Vertreter des Staatssekretärs gab uns im Ausschuß die bündigsten Zusicherungen hierfür.

Was die Tätigkeit der Gewerbeinfpektoren betrifft, so wurde zwar bedauert, aber doch anerkannt, daß die üblichen Rechte der Gewerbeinspektoren während des Krieges nicht durchgeführt werden können. Das gilt namentlich für die Be­schäftigung von Frauen und Kindern, und es kam im Ausschuß der Wunsch zum Ausdruck, daß nach dem Kriege über die Frauen- und Kinderarbeit während des Krieges besonders eingehend berichtet werden möge. Die Regierung erklärte es als während des Krieges kaum möglich, eine Uebersicht über die Tätigkeit der Gewerbeinspektoren zu veröffentlichen. Verhältnis­mäßig wenig Gewerbeinfpektoren sind aber eingezogen, so daß die Gewerbeinspektion nach wie vor vollkommen durchgefuhrt werden kann. Die Beschäftigung der Frauen und Kinder hat einen Umfang angenommen, daß vielfach eine Gefundheits- schädigung für die Frauen und eine Hemmung der Ent- Wicklung für die Kinder zu befürchten sein könnte. Aber wir befinden uns hier während des Krieges in einer Zwangslage. Bei 193 Werken der Eisen- und Stahlindustrie bestand ein Achtel der Arbeiter aus Frauen, ein Zehntel aus Jugendlichen und ein Neuntel aus Ausländern, also etwa ein Drittel aus diesen drer Kategorien.

Die Beschäftigung der Frauen in größerem Um­fang ist nicht zu umgehen. Die Frauen haben Wertvolles geleistet. Die Einschränkungen der gesundheitlichen Bestimmungen des Ar­beiterschutzes müssen so bald wie möglich wegfallen. Ueber die Verlängerung der Patente gehen die Meinungen auseinander. Den ausländischen Arbeitern werden große Schwierigkeiten beim Wohnungswechsel gemacht. Das Zwangs sparen der In- g endlichen ist nicht so einfach durchzuführen. Vielfach mag es günstig wirken. Die Mindestgrenzen für die Fa mihe n- Unterstützung haben sich als wohltätig bewahrt. Die ar­beitslosen Textilarbeiter verlieren das Anrecht auf Unterstützung nur wenn sie sich weigern, andere Arbeit anzunehmen. Wichtig ist die Beschleunigung der Erteilung der Ausfuhrerlaubnisscheine. Die geschäftliche Behandlung ist aber nicht leicht, da täglich fast 3000 Eingänge zu erledigen sind. Der Hausbesitz befindet sich in einem schweren Notstand. Gewisse Sicherheiten müssen ihm gewährt werden. Der Uebergang in die Friedenswirtschaft erheischt große Vorsorge. Im Reichsamt des Innern werden Maß- nahmen getroffen, daß er so schnell wie möglich erfolgen kann.

Einzelheiten können nicht bekanntgegeben werden. Die Be­schaffung der nötigen Verkehrsmittel ist die wich­tigste Voraussetzung. Das Land wird den größten Varsprung haben, das mit Schiffen und rollendem Material am besten aus­gestattet sein wird. Auch unsere Reedereien müssen sich für den Friedensbeginn rüsten. Schon während der Kriegszeit müssen zum Aufbau der Handelstonnage Mittel bereitgestellt werden. Zunächst müssen die Verluste der einzelnen Unternehmungen ermittelt werden. Beizeiten muß eine Zusammenstellung der Maßnahmen, gegen den Handelskrieg unserer Feinde nach dem Kriege gegeben werden. Uebermäßig zu fürchten haben wir ihn nicht. "Die Tüchtigkeit des deutschen Handels, der Industrie, des Gewerbes und des Verkehrs werden dafür sorgen, daß diese Be- strebungen unserm Vaterland nicht zum Schaden gereichen. (Bei­fall.)

Lrrf Vorschlag des Berichterstatters werden die W o h « » » g 8% Zensur- und Eruähr»ngSfrage» tui£ der Säufrr spräche anSgeschiede». . _

Abg. Gicsberts (Ztr.):

Die Kriegsindustrie hat gute Geschäfte gemacht. Erfreulicher­weise hat das Kriegsministerium die Preise vielfach drücken können. Der Notstand der Textilindustrie erfordert unsere besondere Aufmerksamkeit. In ihr und den von ihr abhängenden Industrien droht vielfach Arbeitslosigkeit. Die Aussichten unserer Industrie nach dem Kriege sind gut. sofern wir nur die nötigen Rohstoffe hereinbekommen. Zum Schwarzsehen liegt kein Grund vor. Die Versuche unserer Feinde, uns nach dem Kriege wirtschaftlich lahm­zulegen, sind eigentlich ein Geständnis ihrer eigenen Schwäche. Sie zeigen unS aber die Notwendigkeit einer handelspolitischen An­näherung Mitteleuropas. Die durch den Krieg bedingte starke Heranziehung weiblicher und jugendlicher Arbeiter bedingt unsere ernsteste Aufmerksamkeit und darf nicht zu falschen Schlüssen für die Zeit nach dem Kriege führen. Die Angestelltenversicherung steht großen Schwierigkeiten gegenüber, die aber durch das System der Kapitalansammlung gemildert werden. Viel schlechter ist e3 um die Landesversicherungsanstalten bestellt. Die Heimstätten- bewegung verdient auch von Reichs wegen weitestgehende Unter-' stützung.

Ministerialbirettor Caspar::

Den Ausführungen des Abgeordneten Giesberts möchte ich hinzufügen, daß die Unterstützungen für dre Textil­arbeiter auf Grund eines Bundesratsbeschluffes auch kleinen selbständigen Gewerbetreibenden, Kon­fektionsarbeitern und Hausgewerbetreibenden zuteil werden sollen. Das Reichsversicherungsamt für Angestellte hat _ während deS Krieges auf allen Gebieten der Wohlfahrtspflege sich in gleicher» Maße betätigt, wie die Landesversicherungsanstalten.

Hierauf vertagt das Haus die weitere Beratung auf Freitag 2 Uhr; außerdem Zensur, Kolonia la mt, Schutzgebiete.

Schluß 6 Uhr.