Ausgabe 
17.5.1916 Zweites Blatt
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Nr. U5 Zweiter Blatt M.

Erscheint ti-ttch mit Ausnahme des Sonntags.

DieMetze«cr FaMitteabMer" werden dem .AnzeiqerE dermal wöchentlich beigelegt, das KrcUbktt sör den Kreis Sietzen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Zeit- fragen" erscheinen monatlich zweimal.

General-Anzeiger

mmissq, \t. n?m

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts - Buch- und Steindrnckerei. R. Lange, Gießen.

Schnckleitung,Geschäftsstelle «.Druckerei: Schul- ftraße?. Geschäftsstelle n.Berlaq:^^51,Schrift- leitung: d^112. Adresse für Drahtnachrichten.- Anzeiger Ließen.

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Der Lebensmitteldiktator.

Aus Berlin wird uns geschrieberr:

Für die Gestaltung des kommenden Reichsernährnngs- amtö liegt bereits eine Reihe von untereinander recht ver­schiedenen Entwürfen vor. S-o sehr aber die Vorschläge von­einander abweichen, eines ist allen gemeinsam: das Dikta­torische in der Durchführung. Man hat das Heraufdrohen einer Lebensmitte tdiktatur anfangs mit gemischten Ge­fühlen, ja geradezu mit banger Sorge begrüßt. Vielen aber, die allzu ängstlich dachten, scheint jetzt der Zweifel und die Furcht zu schwinden. Es kommt nicht zur allgemeinen öffentlichen Speisung wie im alten Sparta oder wie im Hoflcrger des Königs Menelik von Abessinien. Auch wird der Schutzmann nicht das kärglich bemessene Essen jedem Bürger ins Haus bringen. Die Reform wird im Bereiche der Produk­tion und des Großhandels eiusetz-en. Für den Kleinhandel und den einzelnen Konsumenten bleiben die Formen vor- läusig die alten. Es gibt wahrscheinlich nicht einmal ein neues Staatssekretariat, sondern ans dem Reichsamt des Innern geht die neue Behörde für Lebcnsmittelfragen her­vor, an Heren Spitze ein Präsident tritt. Dieser Präsident hat nur einen Vorgesetzten, den Reichskanzler. Der Prä­sident entwirft die neuen Beschlüsse deE Bundesrats und die dazu gehörigen Ausführungsverordnungen. Sobald der Bundesrat den Reichskanzler ermächtigt hat, beginnt die dumchführende Tätigkeit des Präsidenten. Da diesem in Berlin sitzenden Reichsbeamten die Macht gegenüber den einzelstaatlichen Behörden fehlt, wird ihm sozusagen ein militärisch-diktatorischer Arm mit eiserner Faust eingesetzt: Ein hoher Militär, vielleicht ein kommandierender General, der ans sämtliche stellvertretende Generalkommandos im Reiche Befehls-einfluß hat, wird die Exekutive besorgen. Was also z. B. an lokalen Ausfuhrverboten, an deutscher Kleinstaaterei im Kriege den Absichten des Ledensmittel- diktators zuwiderläuft, wird unter dem Zeichen des Belage­rungszustandes auf militärischem Wege aufgehoben. Die Zufuhr an die großen Städte, der Ausgleich zwischen land­wirtschaftlich kräftigen und landwirtschaftlich schwachen Gebieten wird vom Bundesrat befohlen, vom Reichslebens­mittelamt ausgerechnet und von den Oberkommandos durch­geführt oder überwacht. Alle Kommissionen, Konferenzen, Beiräte sollen ausgeschaltet sein. Das einzige, was man dem Lebensmitteldiktator zur Seite geben dürfte, wäre ein be­ratender Kreis von Sachverständigen und Verwaltungs­beamten, deren Beschlüsse aber nicht bindend sind. Das ist, wie gesagt, ein Entwurf oder vielmehr der Niederschlag der verschiedenen Entwürfe, die bis jetzt bei den Beratungen zur Geltung und Besprechung gekommen sind. Man erwartet von dem künftigen Ernährungsdiktator auch nicht etwa um­stürzende Geniepläne, sondern die Weiterbildung der Grund­lagen, die nicht nur vom Reichsamt des Innern, sondern auch von den obersten Behörden der deutschen Bundesstaaten bereits geschaffen sind. Das preußische Ministerium des Innern z. B.hat eine gründliche Vorarbeit durch Aufklärung der Erzeuger- und Verbraucherkreise geliefert, indem es erst­mals .vor etwa einem Jahre eine Darstellung der Er­nährungsschwierigkeiten und ihrer Lösung herausgab und kürzlich eine zweite Schrift erscheinen ließ, die auf den Massenabsatz berechnet ist und die weitesten Volkskreise über den Stand des Ernährungsproblems unterrichtet. Die Kon­sumenten werden darauf hingewiesen, daß mit der Festsetzung niedriger Preise die Ernährungsfrage im Kriege nicht aus­reichend gelöst werden könne. Die Landwirtschaft habe schweren Kriegsdienst zu leisten und könnte nicht nach Belieben ihre Er­zeugung ausdehnen. Hungersnot sei freilich nicht zu befürtchen, denn Deutschland verfüge über eine zur höchsten Entwicklung gediehene Landwirtschaft.Doch sind die Reste aus Über­seeischer Einfuhr, die bei Kriegsbeginn vorhanden waren, all­mählich aufgezehrt. Sie können nur sparsam auf dem von unseren und verbündeten Truppen geöffneten Wege zum nahen Osten ergänzt werden. Der deutsche Haushalt ist noch einfacher geworden. Die vor Jahresfrist vorausgesehene Ein­schränkung in Fleisch und Fett ist nun Notwendigkeit ge­worden. Zu den Haushaltsschwierigkeiten in der Wahl der Lebensmittel fiitb Teuerungssorgen getreten. Hohe Preise er­

schweren die Haushaltführung der Unbemittelten. Es ist Kriegsnot auch am Herd. Sie muß getragen werden, und sie kann ertragen werden, weil das deutsche Volk die ruhige Ge­wißheit hat, daß der Mangel int Haushalt nie zur Not werden kann. Denn Deutschland hat Nahrungsmittel genug, um jede Kriegsdauer zu übersteheu." Der Lebensmitteldikta­tor, der nun demnächst in die Reichsverwaltung einzieht, wird oem deutschen Volke das weitere zu sagen haben.

Giefterrer Strafkammer.

th. Gießen, 16. Mai.

Am Freitag verhandelte die Strafkammer nur wenige Fälle. Zuerst handelte es sich icm eine Berufung gegen ein Urteil des Vilbeler Schöffengerichts, toelches einen Landwirt von Vilbel von der Anklage des Pergehens gegen die

K r i e g s g >e t r e i d e - und Me hl Verordnung des Bundesrats fteigesprochen hatte. Der Angeklagte hatte 115 Pfd. Brotmehl früherer Ernte, das er noch im Besitz hatte, bei einer Bestandsaufnahme 1915 nicht angegeben. Er entschuldigte sich da­mit, daß er weit früher schon einmal den Mehlvorrat als vorhanden angegeben hatte, und des Glaubens sei, er habe diese Angabe nicht noch einmal zu mach>en brauchen. Er habe auch im Vilbeler Amts- ankündigungsblatt keine Bekanntmachung gelesen, daß die Mehl­vorräte erneut anzugeben seien. Wenn diese Bekanntmachung im Friedberger Kreisblatt abgedruckt gewesen sei, so könne man ihm nicht zumuten, alle Blätter im Kreise Friedberg zu halten. Das Kreisamt hätte die betreffende Bekanntmachung auch« im Vilbeler Amtsblatt äbdrucken sollen, dann hätte er sie auch lesen und beachten können. Tie Kammer war der Ansicht, daß jeder Landwirt sich um die Maßnahmen der Behörde tzu kümmern habe, die erlassen würden, um das Turchl>alten während der Kriegszeit zu ermöglichen. Ter Angeklagte habe sich strafbar gemacht, jedoch sei der Fall milde aufMfassen. Deshalb lverde auf eine Geldstrafe von 10 Mk., hilfs- weise zwei Tage Gefängnis, sowie Tragung der Kästen beider Instanzen erkannt.

Tier Milchhändler P. in Gießen hat gegen das Verbot Sahne z u m Verkauf gebracht.

Das Schöffengericht Gießen hatte den Mann dieserhalb mit einer Geldstrafe von 15 Mk., Hilfsweise 3 Tage Gefängnis, verurteilt. Hiergegen fühlte sich der Verurteilte. beschwert und brachte die Sache zu erneuter Verhandlung vor die Strafkammer, welche die Berufung kostensällig verwarf.

Weg en Piehseuchenver gehens war der Schweine Händler August B. von Mücke von der Straf­kammer Gießen freigftprochen. Die Staatsanwaltschaft verfolgte gegen das Urteil Revision beim Reichsgericht und hatte den Erfolg, daß der höchste Gerichtshof das Urtei l anfhob und die erneute Ver­handlung vor der Gießener Strafkammer anordnete. Der intressante Fall liegt wie folgt: B. hatte an den Schlachthof Darmstadt fette Schweine zu liefern, er brauchte, weil der Kreis Schotten verseucht war, erneu Erlaubnisschein, um von dort Schweine zur alsbaldigen Abschlach«tung ausführen zu können. Dieser Schein wurde mit dem Aufträge erteilt, die Tiere auf Bahnhof Weickartshain (also rM Kreise Gießen) zu v^erladen und hierzu vor der Verladung die Erlaub­nis des Kveisamts Gießen einzuholen. Ter Angeklagte hatte zwar die Erlaubnis Mn Verladen und zum Transport durch die gesperrte Gemarkung Weickartshain in Greßen nochgefvcht, in einem Fall aber den Transport und die Berlckmng vvrgenoMmen, ehe er im Besitze des Erlaubnisscheins des Kreisamts Gießen war. In einem zweiten Fall hatte er in Weickartshain Schlachtschnnine verladen, ohne eine Genehmigung hierzu in Gießen einzuholen. Die Strafkammer hatte in der ftüheren Verhandlung festgestellt, daß der Angeklagte die Tiere durch die Sperr gemarkung Weickarts­hain mit Pferden bewirkt hat, daß aber irur ein Transport mittels von Klauenvieh bewegten Transportmitteln untersagt war, daß weiter aber der Bahnhof Weickartshain außerhalb des Sperr­gebiets gestellt war. Durch diese Feststellung war dargetan, daß der Angeklagte sich gegen die erlassenen Vorschriften des Kreisamts Gießen, betreffend Seuchenverhütung nicht vergangen hat, womit auch die Freisprechung begründet wurde. Die Revisions-Instanz pflichtete dem Urteil bei, daß der Transport von Klauenvieh durch mit Einhufern bespannte Transportmittel, wie es im vorliegenden Fall geschehen sei, keine Verletzung der Seuchenverhütungsporschrif- ten in sich! schließt, also eine erlaubte Handlung bilde. Die Straf­kammer habe aber unterlassen zu prüfen, ob der Angeklagte nicht die vom Kreisamt Schotten verfügten Bestimmungen, zur Verbreitung der Maul- und Klauenseuche, verletzt habe. Diese Behörde hatte dem Angeklagten unter anderem die Bedingung gestellt, falls er Tiere aus dem Kreise ausführe, diese im Kreise Gießen auf der Station zu verladen, vorher ober hierzu eine Erlaubnis des. zuständigen Kreis- amts Gießen einzuholen. Das Reichsgericht hat sich weiter geäußert, pur dann, wenn der Angeklagte gewußt haben sollte, daß der

Bahnhot Weickartshain nicht mit zum Sperrgebiet gehörte, aber auch nur dann, hätte er die Verladung der Schweine ohne weiteres dort bewirken dürfen. .Der Angeklagte behauptet nun in oer neuen Verhandlung, er habe gewußt, daß der Bahnhof Weickartshain! nicht zum Sperrgebiet gehörte, es sei dies water seinen Kollegen in der ganzen Gegend bekannt gewesen. Wenn er trotzdem, um die ihm vom Kreisamt Schotten gemachte Austage zu erfüllen, bei dem Kreisamr Gießen die Erlaubnis nachgesucht habe, so sei dies gesche­hen, weil er als Gewerbetreibender, der ans das Wohlwollen dev Behörden angewiesen sei, sich Mefen nicht entgegeFstellen wollte. Tie Strafkammer glaubte dieser Versicherung des Angeklagten! nicht, da er sie auch in der früheren Verhandlung zu feiner Ent­lastung nicht vorgebracht habe. Aus dem ganzen Verhalten des Angeklagten gehe hervor,,daß er bewußt gegen die Anordnungen des Kreisamts Schotten verstoßen und gehandelt habe. Es seien jedoch bei der Strafzumessung die Gründe mildernd herangezogen, die in der Schwierigkeit des Gewerbes zu ftnden seien, mit dem der Angeklagte sich beschäftigt und die Tatsache, daß nach der ganzen Sack,läge kein Schaden hätte entstehen können. Es wurde aus eine Geldstrafe von 30 Mk., Hilfsweise sechs Tage Gefängnis erkannt.

Einseltener Strafanfall.

Ter Totengräber K. T. von Merkenfritz soll dadurch einem Toten gegenüber beschimpfenden Unfug getrieben haben, daß er ihm statt der Erde, Steinbrocken auf den Sarg warf, als er das Grab schloß. Die Dotengräberfamilie wohnte mit der Familie des Ver­storbenen Wand an Wand. Man war mit einander verfeindet nnd um der Feindschaft Ausdruck zu verleihen und dem Toten noch über das Grab hinaus die Mißachtung zu bezeugen, soll sich, der An­geklagte nach § 168 d. St. G. B. vergangen haben. Der Angeklagte bestritt seine Schuld und erklärte, der Boden des Friedhofes sei nun einmal steinig und er habe doch das Grab schließen müssen. Die Beweisaufnahme ergab aber, daß, als das Trauergefolge den Friedhof verlassen und sich wohl 200 Meter entfernt hafte, vom! Friedhof her ein polterndes Gekrache hörte, wie man es beim Zu­werfen von Gräbern in Merkenfritz noch nicht gehört hatte. Aus der Bekundung von zwei Buben, im Alter von 10 Jahren, ging hervor, daß der Totengräber die großen Steinbrocken, die er bei der Her­stellung des Grabes in der Erve gefunden und beiseite gelegt hatte, erst noch besonders am! Rande oes offenen Grabes hinlegte, um sie dann zuerst aus den Sarg Hinabfellen zu lassen, wodurch ein großes Gepolter entstand. Tann hat der Totengräber sich an die beiden Buben gewendet und sie aufgesordert, ebenfalls Steine in die Gruft zu werfen, mit dem Hinweis: auf der Gasse könnt ihr dem Ziähnchen doch keins mehr versetzen. Die Kammer war der An­sicht, daß hier der beschimpfende Unfug an einem Grabe nicht nur durch die Tat, sondern auch, mit Morten begangen und der Lln- geklagte deshalb mit einer Woche Gefängnis zu bestrafen sei. Der Staatsanwalt hatte drei Wochen, für angemessen gehalten, für einen Menschen, der sein Amt dazu mißbraucht habe, um seiner Feind­schaft gegen einen Verstorbenen in dieser Weise Ausdruck zu ver­leihen. _ _

Spielplan Oes Grotzh. «urhaWthealers BaO-Nauheim.

Freitag, den 19. Mai:Tie selige Exzellenz." Samstag, den

20. Mai (Königl. Knrtheater Bad Emst:Die selige Exzellenz."

Sonntag, den 21. Mai:Zwei Wappen/' Mittwoch, den 24. Mai: Gastspiel von Mitgliedern des Frankfurter Schauspielhauses:Am Tectisch." (Reuheft!) Lustspiel in drei Akten von Karl Skoboda. Freitag, den 26. Mai:Der Juxbaron." Samstag, den 27. Mai (Köniql. Kurtheater Bad Ems): .Der Juxbaron." Sonntag, btv 28. Mai:Pension Schöller."

Märkte.

ko. Frankfurt a. M., 16. Mai. Heu- und Strohmarkt,

Auf dem heutigen Markt war nichts angefahren.

Meteorologische Beo bachtungen der Station Gießen,

Mai

1916

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Höchste Temperatur am 15. bis 16. Mai 1916: -f-17,4'0. Niedrigste * , 15. , 16. 1916: + 6,5*0.

Niederschlag 0,0 mm.

vom..Mailüfterl".

Zu den am häuftgsten zitierten geflügelten Worten gehört der Anfang des von dem Wiener Dichter 'Anton Freiherrn v. Kleshftm gedichteten FrühlingsliedesWcnn's Mailüsterl weht". Im Büch- mann werden wir darüber belehrt, daß der Anfang des Liedes, das zuerst in der SammlungSchwarzblatl aus'n Weaner Wald" im Jahre 1845 erschienen ist und dem dann im Jahre 1853 der Wiener Komponist Joseph Kreipl die bekannte Melodie unter gelegt hat, im Urtext in der hier wiürergegebenen Fassung zu lesen ist. In diesem Jahre, so schreibt uns ein Mitarbeiter, festen wir eine besondere Veranlassung, dieses Liedes und seines Dichters zu gedenken, weil dieser heute vor 100 Jahren, im Jahre 1616, das Licht der Welt erblickt hat. Einige Quellen geben das Geburtsjahr des im Jahre 1884 verstorbenen Dichters allerdings mit 1812, andere mit 1815 an, im allgemeinen aber hält man am Jahre 1816 als Geburts­jahr fest. Sonst ist Kiesheim als Dichter nicht sonderlich hervor- getreten, und er würde wohl sicherlich schon längst der allgenreinen Vergessenheit anheimgesallen sein, wenn nicht dieses sentimentale Friihlingsgedicht, das mitten in der blühenden Frühlrngspracht Gedanken an die Vergänglichkeit der Liebe irnd des Lebens erweckt, ihm ein bleibendes Andenken gesichert hätte. Der Dichter meint hier mit demMailüfterl" ganz allgemein den sanften milden Frühlingswind, denn er erwähnt darin von Blumen nur die Veil­chen, die der Anfang des Frühlings, und die Rosen, die uns kaum schon der Mai bringt. Das WortMai" gebrauchen, wie bekannt, unsere Dichter ganz allgemein vom Frühling. Wir bezrehen aber die in Rede stehenden Änfangsworte des .Klesheimschen Gedichtes fast ausnahmslos auf den Mai und zwar gewöhnlich nur in ironi­schem Sinne. Als mis nach einer Reihe wundervoller, fast lommer- licher Maitage in diesem Jahre die ldrei gestrengen Herren ganz kalendermäßig recht kühle Tage brachten, da hatten viele wieder den Vers vomMailüfterl" auf der Zunge, und so mancher svrrd ihn auch später zitieren, da auch iit der zweiten Hälfte des Mannonates kühle Tage unausbleiblich sind. Ja das Klesheinsiche Gedicht hat sich sogar eine Parodie gefallen kiffen müssen, deren erster Vers also lautet:

Wenn's Mailüfterl weht, gibts wiederum Schnee,

Die Blumen erfrier'n drauß' im Wald und auf der Hoh

Uno die Vögel, die gesungen hab'n so schön im Aprils

Krieg'n Frostbäul'n im Kröpferl und lverden mäuserlsiul. Kälterückfette und kühle Tage sind leider in jedem Jahre unaus­

bleiblich; der einstige Kladderadatsch-Dichter Rudolf Löwenstein hat uns in einem Frühlingsgedichte den Grund dafür enthüllt: die Frühlingsdichter sind schuld daran, die sich in Verherrlichungen und Lobpreisungen desWonnemonats" nicht genug tun können und an denen nur der Mai sein Mütchen kühle. Der Dichter laßt den Mai selbst gegen den Ueberschwang seiner Verherrlicher Front moÄen, indem er ihn sagen läßt:

Die Malesizpoeten,

Was Hab' ich ihnen getan.

Daß sie in Dorf und StÄckcn So grimmig auf mich sahn?

Von jedem dummen Jungen,

Der klettert auf den Parnaß,

Werd' ich gewiß besungen Und weiß doch nicht, um was!

Ich wollt's seit langen Zeiten Verhindern init Gewalt Und zeigte mich drum vor Leuten Beständig naß und kalt ...

Und doch ist's nicht erschütternd? Was immer ich verschont.

Sie nanicken vor Kälte zitterrw Mich noch den Wonnemond . . ."

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Schreckensbilder von der Pariser Mode. Me Gaben, die die Göttin der Mode an der Seine in jeban Frühüng über die Welt ausstreut, sind in diesem^ Jahre glücklicherweise zu uns nicht oder doch weniZftens nur rn sehr abgeiwwachtemcaße gekommen. Und das ist ein Glück, denn wenn tfjm bei uns un- wiUiae Stimmen laut werden über die *u dem Ern't der Zeit so aar nickt patteiiden Ausickweifunaen. die sich in den neuen Kleidern hervorgewagt haben, so sind in dem Heimatland der WelftiE all diese Dinge viel schrecklicher hervor getreten, und so wird die ftan- zösssche Mode dieses Jahres zum Spiegelbüd der garten maßlosen und entarteten Bvlksstimnrung, die sich an den toufren Formen und Phantasien berauscht. Ein Modeberichterstatter der^imes kann trotz aller Vorliebe für die gallischen Waffenbrüder sein Mlitz- fallen nicht ganz verbiehlen, und in einem melancholi,cheii Stim­mungsbild aus dem Bois de Bvulogne, diesem^ sonst m Frühling von solchem Glanz erfüllten Sammelplatz der Parsser eleganten Welt, erzählt er von den Schrecken der neuesten Pariser Mode.

Ein solcher Spaziergang in diesem Frühjahr ist sehr verschieden von einem im Jahre 1914. Damals standen Heiterkeit und Eleganz auf der Höhe; heute ist die Stinrntung trübe und die Mode grotesk. Schon im äußeren Rahmen erinnert manches daran, was in dev Zwischenzeit geschehen. Die Baumstümvfe zeigen noch die Spuren der hastigen Aexte, die die kräftigen Stämme fällten, als die Be­lagerung von Paris drohte. Drecke Lücken sind in den Waldungen, und die Restaurants, in denen die vornehme Welt so anmutig und lustig plauderte, scküd ietzt Lazarcckte. Wo sich ftüher ein inter­nationales Publikum in buntem Gewimmel drängte, da sonnen sich 'jetzt verwundete und kranke Soldaten nach den furchtbaren Erleb­nissen des Krieges in stillen Träumen. Einige Alleeii sind freilich auch jetzt von eleganten Damen erfüllt, und besonders am Sonntag sind alle Klassen und alle Stände vertreteii. Die Pariserin nach der Mode von 1916 geht nicht ohne Hund Mif die Straße, und diese Hunde mode efttreckt sich auf alle Arten vom Polizeihund und der großen Bulldogge bis znm niedlichsten Schoßhündchen. Die Tocketten, die im Schaufenster des Schneiders so nett aussahen.- wirken auf der Promenade unharmonisch und unkleidsam. Diese ungeheuer wecken Röcke, die außerdem noch meist sehr kurz sind, diese Hüte, die ganz winzig obre riesengroß oder ungeheuer hoch sind, aber niemals vernünftig imd zur .Kopfform passend, diese bunten und auffallenden Schiche all das erweckt toeniger den Eindruck eines KLeides, als eines wunderlichen Operettenkostüms. Die plumpe und unordentliche Wirkung, die von all diesen Toilftten ausgeht, ist hauptsächlich der übertriebenen Fülle zuMschreiden, die die meisten Mäntel und Röcke zeigen. Es ist, als ob Fwu Mode, die, wie alle verwöhnten Damen, sehr eigensnrnig ist, den Er­mahnungen zur Einsachheck und Sparsamkeit zum Trotz das Tollste und Verschwenderischste zum Gesetz erhccken hatte. Die einzigen, wirklich anmutigen Faffvns, die man in diesem Jahre sieht, sind die langen, knappen Schneiderkostüme, deren ganzer Schmuck in der Faltenfegung besteht. Sonst herrscht das Ungeheuerliche und Un­förmige auf der ganzen Linie, mich in den Hüten, die immer größer und größer werden, so daß man in der Untergrundbahn oder im Omnibus berecks keinen Platz mehr für diese Ungetüme sindet. Auch im Theater stehen neue Kämpfe bevor, denn die Aussicht aus die Bühne, die durch die lleinen Hüte so gnädig freigegeben wurde, wird nunmehr wieder arg gebindert sein. Diese Hüte wirken noch seltsamer dadurch, daß die Garnierung auf em Mindestmaß be-. schränkt ist: man sieht kaum noch Federn oder Argretten, nur spar­same Verwcndiing von Bänderii und lleinen Blumen.