Ausgabe 
4.3.1916 Viertes Blatt
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ttr.54 vierter

Erscheint tt-Ikch mit Ausnahme des Sonntags.

DieGietzener KmnMendlStter" werden dem »Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das »Kreisblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit- fragen^' erscheinen monatlich zweimal.

Blatt ;bb. Jahrgang

General-Anzeiger für Gberhejsen

Samtag, i. Närz M6

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universiläts - Buch- und Steindruckerei.

R. Lange, Gießen.

Schriitleitung,Geschästsstekle u.Druckerei: Schul- straße 7. Geschäftsstelle u.Berlag:^^51,Schrift- leitung: ^^112. Zldresie für Drahtnachrichten: Anzeiger Gießen.

Merkblatt zur vierten Kriegsanleihe.

Ans Stesdt nnd Land.

Gießen, 4. März 191.6.

** Auszeichnung. Dem Musketier Ludwig Engeln Hardt vom Nes.-Jns.--Regt. Nr. 224 wurde das Eiserne Kreu, 2. Klasse verliehen.

4» Deutsche Reicysschatzanweisungen.

5 % Deutsche Reichsanleihe, unkündbar bis 1924.

Mehr als achtzehn Monate sind verstrichen seit Beginn des gewaltigen Krieges, der dem deutschen Polte von seinen Feinden in unerhörtem Frevel auf Neid-, Nach- und Erobe­rungssucht aufgezwungen worden ist. Harte Kämpfe waren bei der Ueberzahl der Feinde zu bestehen. So schwer und blu­tig auch das Ringen war, unsere Truppen haben das Höchste geleistet und sich mit unvergänglichem Ruhm bedeckt. Aus allen Kriegsschauplätzen in West und Ost haben sie glänzende Waft'encrfolgc errungen, all ihrer todesmutigen Tapferleit sind die mit allen Mitteln ins Werk gefetzten Angriffe der Feinde zerschellt. Die Feinde sind jedoch noch nicht nieder- gerungen, schwere Kämpfe stehen uns noch bevor, aber wir sehen diesen mit zuversichtlichem Vertrauen auf unsere Kraft und unser reines Gewissen entgegen. Auch das hinter der Front kämpferlde deutsche Volk hat sich allen durch den Krieg hervorgerufenen wirtschaftlichen Erschwernissen durch Fleiß und Sparsamkeit, durch Einteilung und Organisation ge wachsen gezeigt; es wird auch fernerhin in Selbstzucht und fester Entschlossenheit durchhalten bis zum siegreichen Ende.

Der Krieg hat fortgesetzt hohe Anforderungen an die Finanzen des Reichs gestellt. Es liegt daher die Notwendig­keit vor, eine vierte Kriegsanleihe auszuschreiben.

Ausgegeben werden 47»prozentige auslosbare Re ichsschatzan weis ungen und ^prozentige S ch u ld v e r sch r e i b u n g e n d e r R e i ch s a n l e i h e. Die Schatzanweisungen werden eingeteilt in 10 Serien, die von 1923 ab jährlich am 1. Juli fällig werden, nachdem die Aus­losung der einzelnen Serie 6 Monate vorher stattgefundcn hat. Der Zeichnungspreis ist für die Schabanweisungen auf 95°/° festgesetzt. Da die Schatzanweisungen eine Laufzeit von durchschnittlich ll 1 2 Jahren besitzen, so stellt sich im Durch­schnitt die wirkliche Verzinsung etwas höher als auf 5%. Da­bei besteht die Aussicht, im Wege einer früheren Auslosung und Rückzahlung zum Nennwert noch einen beträchtlichen Kursgewinn, bestehend in dem Unterschied Mischen dem Nennwert und dem Ausgabekurs von 95 0 / 0 , zu erzielen. Dem Inhaber der ausgelosten Schatzanweisung soll aber auch das Recht zustehen, an Stelle der Einlösung die Schatzanweisuna als 472prozentige Schuldverschreibung zu behalten, und zwar ohr.e daß sie ihm vor dem I.Juli 1932 gekündigt werden könnte.

Der Zeichnungsprcis für die sünfprozentigen Schuldver­schreibungen der Reichsanleihe beträgt 98,50 Mk., bei Schuld­buch, intragungen 98,30 Mark für je 100 Mark Nennwert. Die Schuldverschreibungen sind wie bei den vorangegangenen Kriegsanleihen bis zun, 1. Oktober 1924 unkündbar, d. h. sie gewähren bis zu diesem Zeitpunkt einen sünfprozentigen Zinsgenuß. ohne daß ein Hindernis bestände, über sie auch schon vor den, 1. Oktober 1924 zu verfügen. Da die Ausgabe 17i°/> unter dem Nennwert erfolgt und außerdem die Rück­zahlung zum Nennwert nach einer Reihe von Jahren in Aussicht steht, so ist die wirkliche Verzinsung höher als 5%.

Schatzanweisungen und Schuldverschreibungen sind nach den angegebenen Bedingungen im ganzen betrachtet als gleichwertig anzusehen. Beide Arten der neuen Kriegsanleihe können als eine hochverzinsliche und unbedingt sichere Kapi­talanlage allen Vottskreisen aufs wärmste empfohlen werden.

Für die Zeichnungen ist in umfassendster Weise Sorge getragen. Sie werden bei dem Kontor der ReichShauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kassen­einrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung (Preußische Staatsbank) und der Preußischen Zentral-Ge- nosfenschaftSkasse in Berlin, der Königlichen Hanptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten sowie sämtlicher deut­schen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deut­schen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, bei jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschaft und jeder deutschen Kreditgenossenschaft, endlich für die Schuldverschreibungen der Reichsanleihe bei allen Postanstalten am Schalter erfol­gen. Bei solcher Ausdehnung der Vermittlungsstellen ist den weitesten Volkskreisen in allen Teilen des Reichs die be­quemste Gelegenheit zur Beteiligung geboten.

Wer zeichnen will, hat sich zunächst einen Zeichnungs­schein zu verschaffen, der bei den vorgenannten Stellen, für die Zeichnungen bei der Post bei der betreffenden Postanstalt, erhältlich ist und nur der Ausfüllung bedarf. Auch ohne Ver­wendung von Zeichnunqsscheinen sind briefliche Zeichnungen statthaft. Die Scheine für die Zeichnungen bei der Post haben, da bei ihnen nur zwei Einzahlungstermine in Betracht kommen, eine vereinfachte Form. In den Landbestellbezirken und den kleineren Städten können diese Zeichnungsscheine durch den Postboten bezogen werden. Die ausgesüllten Scheine sind in einem Briefumschlag mit der Adressean die Post" entweder dem Postboten mitzugeben oder ohne Marke in den nächsten Postbriefkasten zu stecken.

Das Gew braucht man zur Zeit der Zeichnung noch nicht sogleich zu zahlen; die Einzahlungen verteilen sich auf einen längeren Zeitraum. Die Zeichner können vom 31. März ab jederzeit voll bezahlen. Sie sind verpflichtet:

30% des gezeichn.Betrages spätestens bis zum 18. April 1916, 200/0 20. Mai 1916,

25o/0 23. Juni 1916,

25o/0 ., 20. Juli 1916

zu bezahlen. Im übrigen sind Teilzahlungen nach Bedürfnis zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen. Auch die Beträge unter 1000 Mark sind nicht sogleich in einer Summe fällig. Da die einzelne Zahlung nicht geringer als 100 Mark sein darf, so ist dem Zeichner kleinerer Beträge,

namentlich von 100, 200, 300 und 400 Mark, eine weit­gehende Entschließung darüber eingeräumt, an welchen Ter­minen er die Teilzahlung leisten will. So steht es demjenigen, welcher 100 Mark gezeichnet hat, frei, diesen Betrag erst am 20. Juli 1916 zu bezahlen. Der Zeichner von 200 Mark braucht die ersten 100 Mark erst am 24. Mai 1916, die übri­gen 100 Mark erst am 20. Juli 1916 zu bezahlen. Wer 300 Mark gezeichnet hat, hat gleichfalls bis zum 24. Mai 1916 nur 100 Mark, die zweiten 100 Mark am 23. Juni, den Rest am 20. Juli 1916 zu bezahlen. Es findet immer eure Verschiebung zum nächsten Zahlungstermin statt, solange nicht mindestens 100 Mark zu bezahlen sind.

Wer bei der Post zeichnet, muß bis spätestens zum 18. April d. I. Vollzahlung leisten, soweit er nicht schon am 31. März einzahlen will.

Der erste Zinsschein ist am 2. Januar 1917 fällig. Der Ziusenlaus beginnt also am I.Juli 1916. Für die Zeit bis zuin 1. Juli 1916, frühestens jedoch vom 31. März ab, findet der Ausgleich zugunsten des Zeichners im Wege der Stück­zinsberechnung statt, d. h. cs werden dem Einzahler bei der Anleihe 5°/o Stückzinsen, bei den Schatzanweisungen 4\'o% Stückzinscn von dem auf die Einzahlung folgenden Tage ab im Wege der Anrechnung auf den einzuzahlenden Betrag vergütet. So betragen die 5% Stückzinsen auf je 100 Mark berechnet: für die EinzahlunKen am 31. März 1916 1,25 Mk., für die Einzahlungen am 18. April 1916 1 Mark, für die Einzahlungen am 24. Mai 1916 0,50 Mark. Die 4^'»o/o Stückzinsen betragen für die Einzahlungen zu den gleichen Terminen aus je 100 Mark berechnet: 1,125 Mark, 0,90Mk. und 0,45 Mark. Auf Zahlungen nach dem 30. Juni hat der Einzahler die Stückzinsen vom 30. Juni bis zum Zahlungs- Lage zu entrichten.

Bei den Postzeichnungen werden auf bis zum 31. März geleistete Vollzahlungen Zinsen für 90 Tage, aus alle airderen Vollzahlungen bis zum 18. April, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen für 72 Tage vergütet.

Für die Einzahlungen ist nicht erforderlich, daß der Zeichner das Gew bar bereitliegen hat. Wer über ein Gut­haben bei einer Sparkasse oder einer Bank verfügt, kann dieses für die Einzahlungen in Anspruch nehmen. Sparkassen und Banken werden hinsichtlich der Abhebung namentlich dann das größte Entgegenkommen zeigen, wenn man bei ihnen die Zeichnung vornimmt. Besitzt der Zeichner Wert­papiere, so eröffnen ihm die Darlehenskassen ocs Reichs den Weg, durch Beleihung das erforderliche Darlehen zu erhal­ten. Für diese Darlehen ist der Zinssatz um ein Vierte,7 Prozent ermäßigt, nämlich auf.V/,, während sonst der Dar­lehenszinssatz 572,0/0 beträgt. Die Darlehensnehmer werden hinsichtlich der Zeitdauer des Darlehens bei den Darlehens­kassen das größte Entgegenkommen finden, gegebenenfalls im Wege der Verlängerung des gewährten Darlehens, so daß eine Kündigung zu ungelegener Zeit nicht zu besorgen ist.

Die am I.Mai d. I. zur Rückzahlung fälligen vier- prozentigen Deutschen Reichsschatzanweisungen von 1912 Serie ll werden ohne Zinsschein bei der Begleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert unter Abzug der Stückzinsen bis 30. April in Zahlung genommetl. Der Ein­reicher erlangt damit zugleich einen Zinsvorteil, da die ihm zugutekommendett Stückzinsen der Kriegsanleihe 5 0/0 oder 47»a/o betragen, während die von dem Nennwert der Schatz­anweisungen abznziehenden Stückzinsen nur 4 0/0 ausmachew

Wer für die Reichsanleihe Schuldbuchzeichnungen wählt, genießt neben einer Knrsvergünstigung von 20 Pfennig für je 100 Mark alle Vorteile des Schuldbuchs, die hauptsäch- lich darin bestehen, daß das Schuldbuch vor jedem Verlust durch Diebstahl, Feuer oder sonstiges Abhandenkommen der Schuldverschreibungen schützt, mithin die Sorge der Auf­bewahrung beseitigt und außerdem alle sonstigen Kosten der Vermögensverwaltung erspart, da die Eintragungen in das Schuldbuch sowie der Bezug der Zinsen vollständig gebühren­frei erfolgen. Die Zinsen können insbesondere auf Antrag auch regelmäßig und kostenlos einer bestimmten Sparkasse oder Genossenschaft überwiesen oder übersandt werden. Nur die spätere Ausreichung der Schuldverschreibung, die jedoch nicht vor dem 15. April 1917 zulässig sein soll, unterliegt einer mäßigen Gebühr. Angesichts der großen Vorzüge, welche das Schuldbuch gewährt, ist eine möglichst lange Bei­behaltung der Eintragung dringend zu raten.

Der dargelegte Anleiheplan läßt erkennen, daß sowohl in den auslosbaren 4 1 prozentigen Schatzanweisungen als auch in den 5prozentigen Schuldverschreibungen der Reichs­anleihe sichere und gewinnbringende Vermögensanlagen dar­geboten werden. Es ist die Pflicht eines jeden Deutschen, nach seinen Verhältnissen und Kräften durch inögtichst umfang­reiche Zeichnung zu einem vollen Erfolg der Anleihe bei!- zutragcn, der demjenigen der früheren Anleihen nicht nach- steht. Das deutsche Volk hat bei diesen Anleihen glänzende Beweise seiner Finanzkraft und des unbeugsamen Willens zum Siege gegeben. ES darf daher bestimmt erwartet werden, daß jeder für bicfe Kriegsanleihe auch die letzte freie Mark bercitstellt. Im Wege der Sammelzeichnungen (Schulen, ge­werbliche und sonstige Betriebe) können auch geringe Beträge des Einzelnen verfügbar gemacht werden. Auch auf die kleinste Zeichnung kommt es an. Gedenke jeder der Dankes­schuld gegenüber den draußen kämpfenden Getreuen, die für die Daheimgebliebenen täglich ihr Leben einsetzen. Jeder steuere bei, damit das große Ziel eines ehrenvollen und dauernden Friedens bald erreicht werde. Zu solcher Krönung des Werkes beizutragen. ist die dringende Forderung des Vaterlandes.

** A m t l i ch e P er s 0 n a l n a ch r i ch t e n. In den Ruße, stand versetzt wurde am 5. Februar der israelitische Religionslehrer Moses Oppenheimer zu Tarmstadt, der die Rechte eines definitiv angestellten Volksschullehrers besitzt, auf sein Nachst'.chen mit Wirkung vom 1. März 1916 aif. Ueberlragen wurde am 26. Februar dem Schulamtsaspiranten Friedrich Rapp aus Habitz­heim die erledigte Lehrerstelle an der Volksschule zu Stettbach im greise Bensheim.

** Konzertvcrein. Frau Hofopernsängerin Kläre Dux aus Berlin, die im Konzerte vom 20. Februar singen sollte, konnte auch für den übernächsten Sonntag vpn der Intendanz nicht freigegeben werden. Diese Verhinderung legte eine Umstellung der Konzerte in der Weise nahe, daß das Programm vom 20. Febr. nunmehr der nächsten Spielzeit Vorbehalten bleiben soll, während für Sonntag den 12. März zwei andere Künstler zu Gehör kommen, die für ein Einstiges Konzert bereits in Aussicht ge­nommen waren. In dieser Gestalt wird das Konzert nunmehr,

aus der heutigen Anzeige ersichtlich, am Sonntag den 12. März in der neuen Aula stattstnden, mit den Solisten Frau Kammersängerin Anna Erler-Schnaudt aus München, uni dem Violrnecellokünstler PrSfessor Paul G r ü m m e r aus Wien, unter der freundlichst gewährten Unterstützung Professor Tr a ul­mann s.

^ ** Aber h c f f ischer Kunstverei n. Tie Ausstellung der

weupch-Oesterreichischen Künstler, die auf Veranlassung des Al- brecht-Türer-Vereins Nürnberg zustande kam und von morgen, <oonntag^an, geöffnet ist, wurde bereits in Nürnberg und Stuttgart gezeigt. beiden Städten fand die Ausstellung eine gute Aus- nähme und and) einen finanziell guten Abschluß. Hier bleiben die Kunstwerke bis 5. April ausgestellt. Einzelne Werke tverden im ^ause dreier Zeit noch hinzukommen. Tie Namen Brunner, Coß- inann. Darnaut, Grill. Hänisch, Harlfinger. Jungwirth, Karliuskh v. Pvosch, Rothaug, Wieden und Zelsche beweisen, daß der Kunst- vercin wieder eine sehr intereffante Sammlung auszuwcisen hat. ferner sind zirka 40 Blatt Originale zu Gerlachs Ju- §} u 0 h ü che r e i ausgestellt. Diese Blätter stellen nur eine be­scheidene Auslese aus dem reichen Schatz dieser für Alt wie für Jung in gleicher Weise anziehenden Büchlein dar. Die Ausstellung rst täglich, mit Ausnahme SamStags, von 11 bis 1 Uhr, Mittwochs auch nachmittag- von 35 Uhr, und an Sonntagen von 11 bis 3 Uhr ununterbrochen geöffnet.

** K rieg c r ka in eradschast H a s s i a, Bezirk Gie­ße n. Nach len erstatteten Jahres Meldungen aus freu 39 dem Be­zirk augehörigen Kriegervereinen bestanden diese am 31. Dezember 1915 aus 2845 aktiven und 135 passiven Mitgliedern mit eiirem Barverinögen von 28 665 Mk. und einem! Jnventrrrve ri 11 5- ncn von 19 096 Mk. Die Vereine zahlten an ihre MitgliÄrer seit ihrem Bestehen die ansehnliche Summe von 72 794 Mk. und im vergangenen Jahre 7516 Mk. Unterstützungen und Be­gräbnisgelder auS. Das. Verbandsblatt, derHessische Kamerad", wurde in 837 Exemplaren gehalten und 2324 Hassiakalender wur­den bezogen. Während die Beiträge an die Htzfsia 853.50 Mk. betrugen, erhielten die Vereine von der Hassia etwa den dreifachen Betrag an Rückvergütungen und Unterstützungen. Außerdem be­zahlte d-ie Kriegerkamer«ü>schast die Prämien der Sterbekassen- Versicherung bei der Friedrich Wilhelmn für die im Felde stehen­den oder überhaupt ein gezogenen Kameraden und ihrer Frauen. Heute sieht es wohl jeder Kamerad ein, wie gut cs irar, daß das Präsidium des Verbandes so zähe an der Vergrößerung des Ver­band svermägens sesthie.lt. Von 1085 cingezogcnen Kameraden des Bezirks waren am 31. Dezember 1915 insgesamt 85 ans dem Felde der Ehre gefallen und 103 waren verwundet. Mit dem Eisernen Kreuz I. Kl. sind 3, mit dem Eisernen Kreuz II. Kl. 98 und mit der Hessischen Tapserkeitsmedaille 63 Käme* raden ausgezeichnet worden.

Landkreis Gießen.

8. W i e s e ck, 4. März. Der Pizeseldwebel Kurt Blecken, zurzeit im Infanterie-Regiment Nr. 254, Inhaber der Hessischen Tapserkeitsmedaille und Ritter des Eisernen Kreuzes, wurde am 24. Februar zum Leutnant befördert.

I. K l e i n - L in d e it , 4. März. Dem Lustschifs»Unteroffizier Hermann Jung, Sohn des Bäckermeisters Jung hier, wurde das Hessische Ehrenzeichen verliehen.

tt. L a n g s d o r f, 4. März. Dem in Grünberg wohnhaften Fußartilleristen Unteroffizier Wilh. Lehmann wurde die Badische Silberne Verdienstmedaille verliehen.

e. Reiskirche u, 4. März. Der Gefreite im 11. Jäger- Bat. W. Walter, Sohn des Bahnwärters Walter von hier, er­hielt das Eiserne Kreuz 2. Klasse, nachdem er im Mai v. Js. mit der Hessischen Tavserkeitsmedaille ausgezeichnet worden ist.

. Hessen-Nassau.

H Marburg, 4. März. Im nahen Dorfe Cölbe ereignete sich in einer Familie namens Nunzheimer der seltene Fall, daß Großmutter und Großvater, beide im Atter von 80 Jahren stehend, kurz nacheinander aus dem Leben schieden. Am 1. März starb die Frau und am solqeuden Tage folgte ihr der Gatte. Sie werden eine gemeinsame Ruhestätte finden.

= Frankfurt, a. M., 3. Marz. Auf dem Hauptbahnhof wurde der elfjährige Wolf Köll aus Berlin angehalten und in Polizeigewahrsam gebracht. Das Bürschchen war aus reiner Aban- teurerlust ohne Fahrkarte von Berlin nach .Kreuznach und dann nach Frankfurt gefahren. Während der Reise hatte es sich ver­steckt gehalten. Einer auswärtigen Drme wurde im nördlichen Wartesaal des Bahnhofs der gesamte Pelzschmuck gestohlen. Einem Herrn stahl man eine Geldbörse. Ms Täter ermittelte die Bahn- lpfstwliz-ei ein 15 j ä h r i g e s B ü r s ch ch e n aus Arnoldsheim i. T. Bei der Durchführung der Verfügung des Generalkommandos über das Rauch- und Kinoverbot für Jugendliche wird die Polizei in Zukunft von einer großen Anzahl ehrenamtlicher Helfer unter­stützt werden. Den Jugendlichen wird bei Uebertretungen zuerst eine Verwarnung zuteil, im Wiederholungsfall tritt Bestrafung ein.

X. Hanau, 3. März. Der älteste aktive Unteroffizier des deutschen Heeres, der Regimentssattler Hermann H o f m e i st e r im Thür. Ulanen-Regiment Nr. 6 (Hanan), feiert am 4. März d. I. seinen 80. Gehurtstag.

sc. Wiesbaden, 4. März. In der gestrigen Stadtverord- netcnsitzung ivurde genehmigt, daß sich die Stadt Wiesbaden an der vierten Kriegsanleihe mit einer Million beteiligt. Weiter wurde ein monatlicher Beitrag von zehntausend Mark an das hiesige Kreiskomitee vom Roten .Kreuz für Zwecke der Ab­teilung 4 aus Zinsen von zwei Sttftung-en rückwirkend twm 1. Dezencher 1915 bewilligt. Die Abteilung 4 bezweckt haupt­sächlich die Unterstützung der Hinterbliebenen gefallener .Kriege im Kreisverband Wiesbaden. Die Benammlung genehmigte sodann einstimmig das Pensionierimgsgesuch des Beigeordneten Körner, der 24 Jahve lang der städtischen Verwaltung angehört hat.

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