Nr. 56
Zweites Blatt
*66. Zahrgang
Erschein tLgUch mit Ausnahme deS Somttags.
D,e „Tietzener FsmilienblStter" werden dem .Anrelger* viermal wöchentlich beigelegt, das „LreiÄiatt str den Kreis Sichen" zweimal wöchentlich. Die ..LandWirrfchaftlichen Stil-
ir«-err" erscheinen monartich zweimal.
Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberhefsen
Dienstag. 7. März *9*6
Rotationsdruck nnd Verlag der Brühl'jchea Universitäts - Buch- und Steindrrlckerei,
R. Lange, Dießem
Schkiktleitung,Geschäftsstelle «.Druckerei: Schul»
sttaße?. Geschäftsstelle u.Verlaq:L-^51,Schriftleitung: 112. Adresse für Drahtnachrichten:
Anzeiger Gießen.
Das Guittungsftempelgejetz.
Berlin, 6. März. (WTB.) Der dem Bnndesrat vor--' gelegte Entwurf eines Q ui tt un g s st-emp e l g e setzes wird heute in der „Nordd. Allgem. Ztg." veröffentlicht werden. Ueber ben Inhalt des Gesetzentwurfs erfahren wir nachstehendes:
Dem Qn.ittungsstempel sind grundsätzlich unterworfen alle Wertumsätze, die sich in einer Zählung Ausdrücken, mit-^ hin der gesamte Zahlungsverkehr, einerlei in welchen Formen er sich ^bwickelt. Es ist jedoch darauf Be^ dacht genommen, daß der sogenannte „bargeldlose Zahlungsverkehr", an dessen Förderung ein gesamt-- wirtschaftliches Interesse besteht, auch dann durch den Quittungsstempel nicht stärker als der Bargeldverkehr getroffen wird, wenn sich ein nnd derselbe Wertumsatz in der Mehrzahl in bankmäßigen Uebertragungen vollzieht. Gegenstand der Besteuerung ist beim Barverlehr die Quit-- tung über eine Geldzahlung oder die Tilgung einer Geldschuld; beim bargeldlosen Verkehr im wesentlichen die Bescheinigung über die erfolgte Gutschrift des überwiesenen Betrages an den endgültigen Zahlungsempfänger. Der Sche ckstemp el, der bisher eine Sonderbelastung des bargeldersparenden Zahlungsverkehrs ausmachte, kommt mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Quittungsstempels in Wegfall. Frei vom Quittungsstempel sind Zahlungen von 10 Mark und darunter. Der Quittnngsstempel ist als Feststempel gedacht. Gr beträgt 10 Pfennig bei einem
Betrage von mehr als 10 und nicht mehr als 100 Mark, 20 Pfennig bei Beträgen von mehr als 10Ü Mark. Abgesehen von Zahlungen bis zu 10 Mark sind eine Reihe von Zahlungen vom Quittnngsstempel freigestellt, teils zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung, teils in Rücksicht auf eine glatte Abwickelung des Zahlungsverkehrs, teils anssErwagungen sozialer Natur. In letzterer Beziehung kommen vor allem folgende Steuerbefreiungen in Betracht: Arbeits- und Dienstlohn., Gehalt und sonstige Dienstbezüge, Ruhegehalt, Witwen-, Waisen- und Elterngeld; Zahlungen auf Grund der Reichsversicherung, Zahlungen auf Grund einer gesetzlichen Unterhaltungspflicht, Unterstützungen, Krankengelder und ähnliche Zahlungen ans öffentlichen und privaten, nicht auf Gewinn der Unternehmer berechneten Kassen und Anstalten; Zahlungen für Wohnungsmieten, sofern der Mietzins, auf ein Jalxr berechnet, 360 Mark nicht übersteigt.
Die Durchführung des Grundsatzes, daß — von den vorbezeichneten Maßnahmen abgesehen — der gesamte Zahlungsverkehr dem Quittnngsstempel unterliegen soll, ist erforderlich zur Erzielung des Betragesvon80bis 100 Millionen Mark, der aus dieser Abgabe erwartet wird; sie ist möglich nur im Wege des Quittungszwanges, der seinerseits die Wirkung hat, der von dem Quittungsstempel ohne Quittungszwang zu befürchtenden Rechts- unsicherheit vorzubeugen. Der Quittungszwang greift nicht Platz für diejenigen Zahlungen, die von dem Quittungsstempel befreit sind; außerdem ist der Quittungszwang nicht
Fünfprozentige Deutsche Reichsanleihe z> 88.58
oder
Viereinhalbprozentige auslosbare Deutsche Reichsschatzanweisungen zu 85
Die Kriegsanleihe ist
das Wettpapier des Deutschen Volkes
die beste Anlage für jeden Sparer, sie ist zugleich
die Waste der vaheimgediiebenen
gegen alle unsere Feinde, die jeder zu Hause führen kann und muß, ob Mann, ob Frau, ob Kind.
Der Mindestbetrag von Hundert Mark, bis zum 20. Juli 1916 zahlbar, ermöglicht Jedem die Beteiligung.
Man zeichnet bei der Reichsbank, den Banken und Bankiers, den Sparkassen, den Lebensoersicherungsgesell- schäften, den Kreditgenossenschaften oder bei der Post in Stadt und Land
Letzter Ieichnungstag ist der 22. März
Man schiebe aber die Zeichnung nicht bis zum letzten Tage auf!
Alles Nähere ergeben die öffentlich bekanntgemachten und auf jedem Jeichnungsschein abgedruckten Bedingungen.
vorgesehen für Zahlungen zur Gewährung von üblichen Gelegenheitsgeschenken, Almosen, Beiträgen zu Sammlungen für mildtätige, gemeinnützige und kirchliche Zwecke, ebenso nicht für Geldzahlungen zwischen Familienangehörigen. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr paßt sich der Quittnngsstempel den Formen an, in denen dieser Verkehr sich vollzieht. Es ist hier zu unterscheiden zwischen Wechsel- und Scheckverkehr nnd dem Kassenführungsverfehr der Banken, der den Zahlungsüberweisungsverkehr in sich schließt. Der Wechselstempel, der von dem Wechsel als Kreditinstrument erhoben wird, bleibt von^ dem Quittnngsstempel unberührt. Dagegen soll der Scheckstempel, wie erwähnt, nunmehr aufgehoben^ werden. Wenn Wechsel und Schecks oder diesen gleichgestellte Papiere in Zahlung gegeben werden, ist hierüber eine v e r st e u e r t e Quittung in gleicher Weise wie bei Barzahlung auszustellen. Dagegen soll die Einlösung des Wechsel-Quittungsstempels frei sein; desgleichen die Einlösung des Schecks, soweit sie. durch Gutschrift, also unter Vermeidung von Barauszahlung, erfolgt. Im Kassenführnngsverkehr, also in einem Verkehr, in dem der Zahlungsausgleich durch Gutschrift oder Lastschrift auf Konto des Guthabeninhäbers erfolgt, sind zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung desselben Zahlungsvorganges nur Gutschriften für steuerpflichtig erklärt, Lastschriften aber frei. In der gleichen Absicht ist auch Fürsorge getragen, daß, wenn ein Geldbetrag von dem Konto eines Privatruuden der Bank auf das Konto eines Privatsunden einer anderen Bank überwiesen wird, der Zahlungsausgleich zwischen den Banken sich steuerfrei vollzieht. An die Stelle der Besteuerung von Bescheinigungen über Gutschriften kann der Bundesrat auch eine andere Form der Entrichtung gestatten, insbesondere die Abrechnung auf Grund von Abschreibung ans die Konten. Gänzlich unberührt von dem Quittungs- stempelgesetz bleiben Zahlungen im Zahlungsvermittlungs- verkehr der Post, also im Postanweisimgs-, Postnachnahme- unb Postanftragsvertehr, die Einziehung des Zeitnngs- bezngsgeldes, sowie Zahlungen, Gutschriften und Lastschriften im Postscheckverkehr, endlich Zahlungen von Gebühren im Post-, Postscheck-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr. Die Heranziehung zu der steuerlichen Belastung soll hier durch eine gleichzeitig vorgeschlagene außerordentliche R e i ch s a b g a b e erfolgen, die gleichzeitig mit den Post- und Telegraphengebühren nach den für diese geltenden Vorschriften erhoben werden soll.
Uriegsbrrefe aus dem Westen.
Telegramm unseres Kriegsberichterstatters.
(Unberechtigter Nachdruck, auch auszugsweise, verboten.'»
Das erbitterte Ringen um das Dorf Douanmont.
Großes Hauptquartier, am 4. März 1916.
Der Verlust des Dorfes Douauuwut traf die Franzosen, die mit der Verwechselung der gleichnamigen Panzerfeste und des befestigten Dorfes ein volksbetrügerisches Dovpelsviel trieben, gerade in dem Augenblicke, wo Präsident Poincars im Auto hinter der Front erschienen war, um die Truppen durch Ansprachen zur Tapferkeit anzuseuern. Die französischen Berichte heben selbst hervor, daß im Dorf Douanmont erbittert im Nahkampf gerungen worden ist. . . . Das nun durch die deutsche Artillerievorbereitung völlig in Trümmer gelegte Dorf war eine kleine Gemeinde von etwa 260 Einwohnern, deren Hauptstraße, die sich im Süden des Dorfes von West nach Ost hinzieht, etwa 300 Meter lang ist, während der größere Komplex der Gehöfte sich um die nördlich zur Kirche führende einzige Nebenstraße gruppiert. Am Ost- cingange der Hauptstraße münden die beiden Bergstraßen, die steil von der Panzerscste des Douaumont und der westlich anschließenden Batterien des Ouvrage de Thiaumvnt heruntersühren. Mehrfach ist es den immer neue Truppen in das Handgemenge werfenden Franzosen gelungen, wieder an den Rand des Dorfes vorzukommen, bis wir in starkem Vorstoße nach Süden und Westen vorwärts kamen.
Die Dresdner Uraufführung der „Toten Augen" von -Albert.
Aus Dresden wird uns geschrieben:
Auch die neue Oper Eugen d'Alberts „Dic toten, Aügen". die ,ant 5. März in der Königlichen H o s o perl ihre Uraufführung erlebst, wird ihren Bühnenerfolg finden, wie ihn „Tiefland" in so ungewöhnlichem Mäße fand. Tenn auch in diesem neuen Werke ist d'Albert der glänzende, alle Mittel virtuos beherrschende, aller Wirkungen sichere Theatraliker. Er bleibt es, obwohl die Textdichtung, die Hanns Heinz Ewers nach einer Idee von Marc Henry geschrieben hat, tiefere und edlere Werte zu gestalten gäbe. Sie rührt in mehr als einem Gedanken an Ties- menschliches, rwmt sie es auch stark veräußerlicht gibt. Tie Handlung, die in eineni Akt zuscrmme«gedrängt ist, ist diese: Tie blonde Myrtocle sehnt sich danach, den geliebten Gatten, dar sie sich schön wie einen Gott vorstellt, sit sehen. Der Gatte Aroesius aber ist häßlich. Er tragt cs auch nicht, der Geliebten der: Traum von ferner Schönheit zu zerstörest, dabei um sein eigenes Glück mehr bangend als intt das ihre. : Durch ein Münder wird Myrto-cle sehend; der in Jerusalem einziehende Jesus heilt die Blinde. Myrtocle und Arcesius werden durch dieses Wunder an den Abgrund ihres Schicksals geführt. Myrtocle sieht Tod und Entsetzen: In dem jungen schönen Freunde ihres Gatten, dem Hauvtmann Galba, der sie heimlich liebt, meint sie, ihren Galten zu erblicken. Ist leidenschaftlichem Begehren stürzt sie ihm tkmgegen und Galba, der sich erst wehrt, kann nicht widerstehen und schließt die Geliebte in die Arme. Bei diesem Anblick bricht Arcesius, den die Kunde von dem Wunder an der Gattin der Verzweiflung nahegebracht, wie eiu Tier aus seinem Beckstle'ck, in das er sich vor der sehenden Myrtocle verkrochen hat, und erwürgt den Freund. Myrtocle erfährt durch ihre Sklavin die Mahrheü über Arcesius und Galba. Aus ihrer entsetzlichen Seelennot findet sie in ihrer Liebe die Kraft zu dem Opfer: um den Gatten weiter lieben zu können, um ihm sein 'Glück und sich das ihre zu erretten, läßt sie sich von den Sonnenstrahlen blenden, und wieder blind, glaubt sie wieder an ihr Glück.
Schon die flüchtige Skizzierung des Inhalts zeigt die Schwäche dieses Vorwurfes. Die Tragik der Häßlichlkett steht auf der einen Sette, die Opfer kraft der Liebe ans der anderen. Aber die Verfasser lassen es bei der Gegenüberstellung, eine tiefere Ausdeutung haben sie nicht versucht. Ebenso ohne inneren Wesens Zusammenhang mit diesen Schicksalen steht die Wimtderhettmrg, steht die
Lehre Jesu, die Maria von Magdala verkündet. Das durchs Opfer neu errungene Glück der beiden Gatten hat nichts innerlich lieber- zeugendes gewonnen. Bedrückt entläßt uns die Handlung. Und auch der gute Hirte, der, sein gerettetes Schäslein auf der Schulter, gleichnishast über die Bühne ^wandelt. bleibt ohne jede innere Beziehung zu dem Geschehen. So bleibt von der ganzen Textdichtung eine geschickte, in ihrer Wirkung sichere Theatralik, die ein äußerliches Spiel mit tiefen Gleichnissen treibt.
Ter Komponist hat die tieferen Werte in diesem Vorwurf nur an einzelnen Stellen aufklingen machen. Am innerlichsten ist er dort, wo er die Seelennoit des um sein Glück zitternden Arcesius darzustellen hat. Das Dramatische des Vorganges ist voll packender Steigerung gegeben. Für Myrtocle hat der Komponist mehrere wohlklingend instrumentierte, süßmelodische Lieder erfunden. Eindringlich gestaltet er ein glühendes Zwiegespräch der Gatten. Et illustriert wirkungsvoll die Vorgänge, die Erregung der Menge beim Einzug Jesu, die magische Stille vor dem Wunder, die Wunderhandlung durch einen sirrend wiederholten Hellen, anschwellenden Geigentost. Er charakterisiert in grotesken Figuren einen ägypttschen Wnndevarzt, er untermalt dumpf den Vorgang des Erwürgens, nnd den J'ubel der Sehenden läßt er in mächtigen Orchesterschlägeu losbrechen. Aber die motivischen Einfälle sind nicht bedeutend. Das Orchester frettich ist bei allein Aufgebot an Klangmitteln mit der Vornehmheit des überlegenen Könnens behandelt. Tie sinnliche Kraft nnd Pracht der „Salvme"-Partitur. auf die d'Albert schon durch die stofflichen Anklänge hingewiesen wurde, ohne sich aber abhängig zu machen, erreicht er dabei nicht, es bleibt eine Sprödigkeit, die an mehr als einer Stelle völlig kühl läßt.
Dabei hat Reiner, der die musikalische Leitung hatte, bei der Uraufführung alles hevausgeholt, was aus der Partitur zu holen war. Tie Darstellung war hinreißend, das szenische Bild von starker Wirkung. Helena Forti spielt die Myrtocle mit der ganzen Meisterschaft ihrer Tarsteilungsknnst, die sie als Sängerin freilich nicht erreicht. Plaschke gab den buckligen und lahmen Arcesius, erschüttenrd in seinen Ausbrüchen. Lieblich war die Arsinoe der Grete Merrem-Nikisch, und eine settrcr charak ; tcristischsten Figuren stellte Hans Rüdiger üt dem ägyptisclien Eharlatan aus die Bühne. Tollers Spielleitung, die auch die Massen geschickt, wenn auch etwas pedantisch bewegte, verdient volle Anerkennung. Es ist kein Zweifel, daß bei einer so eindrucksvollen Aufführung das neue Werk des erfolgreichen d'Mbert überall seine starke, äußere Wirkung ausüben lnird. A. G.
— Die „Babinische Republik". In früheren Jahrhunderten bestanden recht häufig an den Höfen Narren- und G e ck e n - O r d e n, Vereinigungen von Hofbediensteten, Edelleuten und hohen Beamten, die sich zur Ausgabe gemacht hatten, die Narrheiten der Jett und verschrobene Ansichten zu geißeln. Die Verhandlungen dieser Narren-Orden und deren Veröffentlichungen vertreten gewissermaßen unsre Witzblätter. Einer der berühmtesten dieser Orten war die „Babinische Republik", eine Narrenvereinigung von polnischen Großen und Adligen, die im Jahre 1564, also vor etwa 350 Jahren, gegründet wyrde und sehr lange bestand. Den Namen erhielt die Vereinigung von einem Gutsbesitzer, der ein Landgut mit Nam-en Babin hätte; da aber int Polnischen Baba ein altes Weib heißt, so hatte der Name der Vereinigung auch noch eine Nebenbedeutung. Die „Ba- binischc Republik" richtete sich ein Statut ein, das ganz 'den Zuschnitt einer Monarchie hatte. Es gab da einen König, einen Reichskanzler, Erzbischöfe, Bischöfe, Fürsten, Reichsräte usw. Nach und nach gewann dieser polnische Narren Orden immer mehr Anhänger. Jedermann unter den polnischen Großen bemühte sich, Aufnahme zu finden. Da aber die Statuten vorfch rieben, daß mir solche Personen ausgenommen iverden könnten, die schon irgend eine große Narrheit begangen haben, so sott es öfter vorgekommen kein, daß Adlige und hohe Beamte nur irgend einen losen Streich begingen, um die Ausnahme zu erzwingen. Schließlich wurde die „Babinische Republik" so mächtig, daß sich ihre Mitglieder rühmen konnten, ihre „Republik" sei mächtiger als alle Monarchien. Sie wurde beinahe zu einem Staat im Staate, und ihre satirischen Veröffentlichungen erzeugten mehr Furcht als staatliche Dekrete. Alles, was nur irgend das staatlickic und öffentliche Interesse anging, einzelne Handlungen von Privaten und die gesamte Lebensweise von Personen, die in der Oeffentlichkeit wirkten, kam vor das Forum dieses polnischen Narren-Ordens, wurde liier besprochen und ging dann in beißenden Satiren von Mund zu Mund. Auch die Mitglieder des Narren-Ordens selbst batten keine Schonung zu erwarten, wenn sie irgend eine Dummheit begangen hatten . oder wenn ihr öffentliches Auftreten nicht den Wünschen der übrigen Mitglieder entsprach. Durch diese Bereinigung soll viel Gutes erreicht worden sein: denn die »mitverzweigte Gesellschaft dev „Babinischen Republik" erfuhr alles und scheute sich nicht, ^Narrheiten und Uebcvgrisse durch Witze nnd Satiren zu geißeln. Die „Babinische Republik" scheint ziemlich lange existiert zu lmben. Das Jahr ihrer Auflösung kann jedoch heute nicht mehr sestgestellt werden. *


