fat der Kriegs führrurrg mib Wirtschcrfts1eEu.ng! unseres Bol-
so herrlich bewährt hat, auch in dieser für unsere Kultur so überaus wichtigen Frage die Kräfte nicht zersplittert, sondern g e s a m m c 11 werden. Es sprechen dafür vornehmlich Grunde sozial-politischer Natur: denn alle Länder und Städte werden zunächst ihr ganzes Wollen uno Können der Fürsorge für die Kriegsüeschädigten, für die Witwen und Waisen der Gefallenen, für das Wohnbedürf- ms rmd das Arbeitsfeld der aus dem Felde Heimkehrenden tzu widmen haben.
Wie glücklich auch immer der Friedensschluß die berechtigten Erwartungen Deutschlands und seiner Verbün- deten erfüllen mag, es wäre z-u wünschen, daß nur die großer: Bundesstaaten und die bedeutendsten Städte sich entschließen, das Herrliche und Große, loas das Reich in seiner tiefsten Erschütterung zugleich aber auch in seiner höchsten Erhebung unter der Führung seines Kaisers zu vollbringen vermocht hat, in einem öffentlichen Denkmal der Nachwelt zu bewahren. Soll ein solches Erirrneruu gsmal das Gepräge eines nationalen Werkes erhalten, so werden sich, die bildenden Künste zu einheitlichem Wirken verbinden müssen. Für die Architektur kann es keine höhere Ideal-Aufgabe geben, als in einem F riedensdonr oder in einer Ehren- pnd Gedenkhalle weihevolle Räume zu schaffen, in denen bei der Wiederkehr der Tage der Siege und des Friedensschlusses demütige Andacht sich im Dcrnkgebet zu Gott erhebt und vaterländische Begeisterung in feierlichster Form zum Ausdruck kommt. Die Kunst des Bildhauers würde berufen sein, solchen Bauwerken außen und innen bedeutsamen Schmuck zu verleihen und durch Bildnisse in Stein und Erz all die Männer zu ehren, die durch Rat und Tat die gewaltige Rüstung geschaffen haben, die Deutschland unüberwindlich macht, und den: unsterblichen Verdienst der 'Feldherrn gerecht zu werden, die das Volk in Waffen von Sieg zu Sieg, geführt haben.'
Der Malerei würde mit dem Reichtum ihrer Ausdrucksfähigkeit die dankbare Ausgabe werden, ein Bild von all den denklvürdigen Geschehnissen der großen Zeit, von den Ruhmestaten unserer Wehrmacht zu Lande, zu Wasser und irr den Lüften zu geben und anschaulich zu machen, wie wissenschaftliche Forschung und technischer Erfiridungsg-eist diese Macht gesteigert, wie Opferfreudigkeit, selbstlose Hingebung und weitblickende hilfsbereite Fürsorge es vermocht haben, die Lasten, die der Krieg auferlegt hat, leichter zu tragen, die Wunden, die er geschlagen hat, wieder zu heilen.
Bor allem gilt es, die nrannigsachen Vorschläge und Anregungen für die Heldenehrungen sich, er st ab klären, das Empfinden des Volkes sich läutern und die Gedanken aus reifen zu lassen, ehe zur künstlerischen Tat geschritten wird. Mit der Hoffnung, daß die Richtlinien, die wir dieser Kundgebung zugrunde gelegt haben, überall volle Würdigung finden, verbinden wir den Wunsch, daß die Regierungen urrd Verwaltungen der Bundesstaaten wie die Obrigkeiten in Staat- und Landgemeinden dernach ihre Entschließungen und Maßnahmen treffen mögen. Als Körperschaften zur Pflege der bildenden Künste in Preußen besonders berufen, erachten wir es ebensosehr als unsere ch^nfte Pflicht wie als unser gutes Recht, diesen Wunsch aus innerster Ueberzeugung auszusprechen. Auch vertrauen wir daraus, daß die überall im Deutschen Reiche zur Pflege und zum Schutze heimatlicher Kunst tätigen Vereine und Beratungsstellen .mit uns darin übereinftimmen, daß es eine hohe Kulturaufgabe zu lösen, die edelsten Absichten im ganzen Volke in die rickstigen Bahnen zu lenken gilt, und daß ein unserem Vaterlande und seiner Kunst zur Ehre gereichender Erfolg nur gesichert ist, toenn überall dahin gewirkt wird, daß nirgendwo etwas Unkünstlerisches, Unwürdiges geschaffen wird.
Anegsbriefe aus dem westen.
Telegramm unseres Kriegsberichterstatters. (Unberechtigter Nachdruck, auch auszugsweise, verboten.)
Die Ucberlegenheit der deutschen Geschütze in den Kümpfen bei Verdun.
Großes Hauptquartier, 27. Februar. Längs der in ihrem garrzen Oberläufe als breiter Ueber- schweinmungssee über die Ufer getretenen Maas konnte ich heute bis in die den Frailzosen neu abgenommenen Stellungen Vorkommen und dabei Augenzeuge der in unverminderter Heftigkeit werter wütenden Schlacht nördlich von Verdun werden. In einem unvergleichlichen Artillerie- kampfe, in welchem ununterbrochen die schwersten Kaliber durch die Luft brausten, war es offenbar, daß die feindlichen
rnTWMTiniroiwT Tu n t i h i i wb ii i iii mih ii ... «u m, , »,! „, >>
Batterien sich irur irrühsam gegen die Ueberlegenheit der deutschen Geschütze zu b-chanpten' vermochten. Schwere feindliche Einschläge ttafen in der Nähe des Douaurnont, den fünf verzweifelte und furchtbar verlustreiche Sturmangriffe den kühnen märkischen Truppen nickst hatten entreißen können. Gleichzeitig schossen eine große Anzahl deutscher Batterien ein noch in Feindeshand gehaltenes Nachbarfort des Douaurnont sturmreif, worauf auch die feindlichen Feldgeschütze und die an ihrem Mündungsfeuer weithin erkennbaren, noch nicht niederae- gekämpften Forts lebhafter in die Schlacht ern- griffen, deren Front sich um diese Zeit meilerrlang zu erstrecken schien. Die Arttllerietätigkeit konnte einer weiteren Steigerung kaum fähig sein. Der Himmel war zeitweilig buchstäblich fast lückenlos zugedcckt von den Rauchs- Wolken der platzenden Geschosse aller Kaliber und die Berghohen dröhnten wie unter einem ununterbrochenen Erdbeben. In der Richtung des Douanmont brannte ein Dorf, während die dahinter gelegenen Vorstädte von Verdun noch zienrlich unversehrt waren. Die Stadt selbst, die wie aus- gestorben inmitten des um sie wogenden Kampfes lag, könnte ich von einem Beobachtungspunkt mit bloßem Auge sehen und mit dem Glase feststellen, daß sie wenig Spuren der Zerstörung aufweist, nachdem die Brände der letzten Tage gelöscht sind. Nur in ihrem westlichen Teile erkannte man ein umfangreiches Schadenfeuer. Furchtbar ist die Wirkung unserer artilleristischen Vorbereitungen auf die bisher genommenen, teilweise noch voller französischer Leichen liegenden, gewaltigbefestigtenStellungendesFeind.es. Von dem Dorfe Haumont ragen nur noch ein paar Mauerecken, von der Glut rot gebrannt, aus dem Boden, und ähnlich sieht das mit einer Art Feldsort versehene Dorf Brabant am Ufer der Maas aus. Die stündlich sich vermehrendem französischen Gefangenen berichten sehr niedergeschlagen, daß sie die Wirkung der deutschen Artillerie nicht, ans- halten können.
W. S ch e u e r m an n, Kriegsberichterstatter.
Aus Hessen.
Die Voranschlagsberatung im Finanzausschuß.
rb. Darmstadt, 29. Febr. Der Finanzausschuß der Zweiten Kammer hielt heute eine Vormittags- und eine Nachmittags-Sitzung zur Erledigung des Staatsvoranschlags ab. In der Vormittags-Sitzung wurden hauptsächlich die noch ausstehenden Abstimmungen über die verschiedenen Etatspvsten vorgenommen und bis auf einige zurückaeslellte Punkte erledigt. Beim Kvp. 2, K a m e r a l - und F o r st d o m ä n e n , beschloß der Finanzausschuß, bezüglich der Einnahme aus Nutz- und Brennholz auf seiner früheren Ansicht zu beharren und die dafür angesetzte Summe um 200 000 Mk. zu erhöhen. Die Einnahme für Gras wurde um 5000 Mt. erhöht. Dagegen wurde die von der Regierung beantragte Erhöhung der Einnahme an Beittagen der Gemeinden für Forstfchutz um 33 300 Mk. vom Ausschuß abgelehnt, mithin die angesetzte «Einnahme um diese Summe gekürzt. Beim Kap. 3, Weinbaudo m ä n e n , erhöht der Ausschuß die Einnahme für Wein von 150 000 Mk. auf 180 000 Mk. Beim Kap. 8, B a d - N a u h e i m , wurde be- chlossen, die Einnahme für Badegeldcr um 50 000 Mk. auf 500 000 Mk. und für Kurgelder um 25 000 Mk aus 285 000 Mk zu erhöhen. Die angesorderten 6000 Mk. für einen ärztlichen Leiter wurden gestrichen, ebenso wurden die Ausgaben für Reklame usw. um 10 000 Mk., die für Tagegelder und Reisekosten um 1000 Mk. herabgesetzt. Bei Kvp. 23, Ministerium des Innern, beschloß der Ausschuß, die neu angeforderte Ministerialst-elle (behufs Trermung der Abteilung III
durch Loslösung der Abteilung für Landwirtschaft) nicht zu genehmigen. Bei Kap. 24, Allgemeine Fonds fahr Verttetungs- usw. Asten wurden 3500 Mark, bei Kap. 29, Nichtstaatliche Bausachen, 2000 Mark abgesetzt. Beim Kap. 36, Land e s u ui ve r s i t ät, wurde auch die Frage des Erwerbs der Kinderklinik behandelt und beschlossen, über diese Angelegenheit zunächst mit dem Finanzausschuß der Ersteil Kammer zu verhandeln. Von den in Kap. 59 b angesorderten 600 Dtark (Untersuchung der Flußläuse ans ihre Verunreinigungen) wurden 300 Mark gestrichen.. Beim Kap. 77, Kunststtaßenwesen. wurden 90 000 Mark und 15 000 Mark, und bei Kap. 134 für denselben Zweck 30 000 Mark abgesetzt, bei Kap. 7, staatliche Forst- und Kvminun-aldomänen, die Einnahmen für Gras um 3000 Mart erhöht. Im Etat des Minist e riums der In stiz wurde bei Kap. 89 die Einnahme für Gerichtsgebühren in Zivilsachen um 100 000 Mark, die für gerichtlich erkannte Sttafen und für gerichtliche Untersuchungskosten uni je 30000 Mart erhöht, die von der Regierung angesorderte Erhöhung der Ausgaben für die Schreibgehilfen dagegen genehmigt. Bfii Behandlung des Etats des Finanzministeriums beschloß der Ausschuß, die Regierungsvorlage betr. die Aenderung der Bau Verwaltung, die als Nachttag zum Kapitel 98 emgebracht worden war, nicht mit denr Voranschlag, sondern für sich zu erledigen. Die Beschlußfassung über die Besetzung der vierten Ministeriattatsstelle ttmrbe ausgesetzt. Beim Kapitel 116, Verhältnis zum Reich, wurden bei Position 4, Vergütung für die Bedürfnisse des Gr. Hauses urrd bet von den beim
Gr. Hofe beglaubigten Glaubten gezahlten Zölle und Reichsstenern, die vorgesehenen 25 000 Mk. auf 15 000 Mk. herabgesetzt, da der Ersatz der Zölle für die fremden Gesandten infolge des Krieges in Wegfall kommt. Zum Schluß fand noch eine allgemeine Besprechung über die erforderlich werdende SteuererlHhung statt.
In der Nachmittagssitzung des Finanzausschusses waren auch die Vertreter der Regierung zugegen. Den einzigen Deratnngsge gen stand bildet? eine Aussprack-e über- die zur Deckung des Fehlbetrags im StaatsvoranscÄag vorgeschlagene S t e u e r e r h ö h u n g und die dazu gestellten beiden Anttäg-e der Abgg. Henr ich und ll l r i ch. In der Aussprache wurde vor allem sestgestellt, daß der Finanzausschuß durch seine Abönderungsbc- scklüsse den Staats voran schlag um rund 700 000 Mark verbessert hat, was etwa 5 Prozent der Steuererhöhung ausmacht, so daß die von der Regierung ange- forderten 20 Prozent von vornbercin aus 15 Prozent herabgesetzt werden können. Mehrere Ausschußmitglieder traten aber nachdrücklich für eine Abänderung der Steuererl?öhung aus 10 Prozent ein, an der Aussprache darüber beteiligte sich auch der Präsident des Finanzministerlinus eingehend. Ein Beschluß darüber wurde noch nicht gefaßt; es soll vielnrelir üjber die Frage dev Steuerer Höhung zunächst nrit dem Finanzausschuß der Ersten Kammer verhandelt werden. Die nächste Sitzung des Finanzausschusses findet am Donnerstag nachmittag statt.
Nirrversiläts-Nachrichtei,.
= Frankfurt a. M., 1. März. Im Älter von 73 Jahren verstarb hier der Geh. Sanitätsrat Dr. L i b b e r h. Der Verstorbene war der wissenschaftlichen Welt als Mitarbeiter Robert Kochs, den er in seinen bakteriologischen Forschimgen unterstützte, weithin bekannt. Er hat auch Koch nach Afrika zum Studium der Schlafkrankheit begleitet. Bor seiner Uebersiedlung nach Frankfurt war Dr. Libbertz leitender Arzt der Serumabttilung der Höchster Farbwerke, wo das Kvchsche Tuberkulin unter seiner Aufsicht hergestellt wurde.
«Scrtcfotsjöal.
^.Leipzig, 26. Febr. Eines Vergehens gegen das Vre hf euch engesetz fall sich der Handelsmann August Bai st schuldig gemacht haben, das Landgericht Gießen hat ihn jedoch am 85. Juni v. Fs. tteigefprochen. 3m Oktober 1914 beabsichtigte er Schweine av.§ verseuchten Orken des Kreises Schotten zur so- sortiqen Abschlachtung in Darmftadt zu verladen. Er wählte als Verladestation das Dorf Weickartshain im Kreise Greven. Von dem Kreisamt in Schotten erhielt er die Erlaubnis zur Verladung unter der Bedingung, daß er für die Beuutzüng des Bahnhofes Weickartshain, dessen Gcrnarknnq einen Sperrbezirk bildete, die Genehmigung des Kreisamtcs Gießen einhole. Tie Geneh- nehmignng wurde in Gießen an, 30. Oktober 1914 erteilt, aber die Verladung war schon am 37. Oktober erfolgt. Bei einer späterer. Verladung hat der Angeklagte die Erlaubnis in Gießen überhaupt incht nachgesncht. Das Landgericht hat sie nicht für notwendig gehalten, da es sich nicht um einen unerlaubten Viehtransport gebandelt habe, denn bte Schweine seien direkt vom Wagen, der von Vierden gezogen war, in den Eisenbahnwagen geladen worden. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob heute das Reichsgericht das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück, da die Freisprechung aut irrigen Voraussetzungen beruhe.
Mete oro lo gische Beo d achtu ngen - er Station Eietz en.
Febr.
März
1916
U
2 5^ 1 "
u
a 'H
*-*
e
«
ZG
‘5
>Zd
es 5
, «
x» E
if
>-*
so
-Q
i
Gi-
5 w «
B >2 rj
iiü
00,0
Wetter
29.
2 26
11,6
4,9
46
_
_
9
Sonnenschein
29.
Q26
—
5,1
4,9
75
—
—
0
KlarerOimmel
1.
1
0,7
4,4
91
10
Bed. Himmel
Höchste Temperatur am 28. bis 29. Februar ISIS: -ft 12,1* C. Niedrigste „ 28. , 29. „ 1916: — 0,3* C.
' Niederschlag 0,0 mm.
öle A ernste empfehlen
Apotheker ^enraeier’s
Asthma.^'X «- j
D. R G. M. No. 26122 und 26617. Erhältlich in d. Apotheken« lsmS» Apotheker .\eamcier, Frankfurt am Hain.
Best.: Nltr.-Brachyc'adüs-Kraut 45, Lobei.-Kraut 5, SalpcLrs. KaH 25, salpetries. Natron 5, jodi<. 5, Rohrzucker 15 Teile.
Gegen husten und Heiserkeit
gebrauche man
Euiol-Vsnbsnr.
Auch im zelte mit grotzer Freute begrützt.
_ preis immer noch 30 psg. !5 kv
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung
Nr. Ch. II 1/1. IG. K. R. A.,
betreffend Höchstpreise für Eichenrinte. Mtenrinte unt zurGerbstoffgewinnung geeignetes Nastanienholz.
Vom 15. Februar 1916.
Die nachstehende Bekanntmachung wird auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851, in Bayern aus Grund des Bayerischen Gesetzes über den Kriegszustand vom «5. November 1912 in Verbindung nrit der Allerhöchsten Verordnung vom 31. Juli 1914, des Gesetzes, bettefsend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzblatt S. 339) in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzblatt S.516), der Bekanntmachungen über die Aenderung dieses Gesetzes vom 21. Januar 1915 (Reichs-Gesetzblatt S. 25) und vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzblatt S. 603) zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß Zuwiderhandlungen gemäß den in der Anmerkung*) abgedrnckttn Bestimmungen bestraft werden, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen an- gedrohl sind.
*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft:
1. wer die fcstgesetzlen Höchstpreise überschreitet;
2. wer einen anderen zmn Abschluß eines Vertrages auffordett, durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Verttage erbietet;
3. wer einen Gegenstand, der von ebner Aufforderung (§ 2, 3 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise) bettoffen ist, beiseiteschafft, beschädigt oder zerstört;
4. wer der Aufforderung der zuständigen Behörde zum Verkauf von pstegenständen, fitr die Höchstpreise festgesetzt sind, nicht nachkommt;
5. wer Vorräte an Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, den zuständigen Beamten gegenüber verheimlicht:
6. wer den nach 8 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, erlasserren Aussü hrungsbestim mungen zuwider hautet.
In den Fällen der 9ftrmmter 1 und 2 kann neben der Sttafe angeorMtet roerden, daß die Vecuttellung auf Kosten des Schul- mgen öffentlich bekanntzumachen ist: auch kann neben Gefängnis- nrafe aus Verlust der bürgetticheu Ehrenrechte erkannt werden.
Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.
Von dieser Bekanntmachung bettoffen werden
1. Eichenrinde,
2. Fichtenrinde,
3. Holz der zahmen Kastanie (soweit es zur Gerbstoffgewin- nung dient), ganz oder zerkleinert.
8 2 .
Höchstpreis.
Der Verkaufspreis für den Zentner (50 Mgr.) darf höchstens betragen bei:
1. Eichenrinde: Gebündelt
a) Glauzrinde erster Güte .... 13,00 Mk
b) Rinde im Alter bis zu 25 Jahren . 11,00 Mk'
c) Rinde im Alter von 25 bis zu 45 Jahren 9,50 Mk dj Rinde im Alter von mehr als 45. Jahren . 7,00 Mk.
2. Fichtenrinde:
<%) v^irugsinnDe, yoamens zu einem D>rrnet
schuppig . ..9,50 s
b) andere Rinde . 7,50 l
Für die Zerkleinerung der Rinde zu Lohe darf picht m als eine Mark für den Zentner (50 Klgr.) .berechnet wert Mischen der Rinde oder der Lohe vor Ablieferung an die t arbeitende Gerberei ist nicht gestattet.
Wird die Rinde auf dem Stamm verkauft, so darf Preis bei Hinzurechnung der notwendigen Kosten für , Schälen und Bündeln den Höchstpreis nicht übersteigen.
Anmerkung: Der Höchstpreis versteht sich für ttocke gesunde, nicht durch Feuchtigkeit und ähnliche Einflüsse schädigte Ware. Für Ware geringerer Güte muß der Pr mitsprechend niedriger sein bei Vermeidung der ditrch Bekanntmachung gegen übermäßige Preistreiberei vom 23. I 1915 (Reichs-Gesetzblatt S. 467) in Verbindung mit der ^ känntmochnng, betreffend Berichtigung urrd Ergänzung dir Bekanntmachung vom 22. August 1915 (Reichs-Gesetzb! S.514) angedrohten Strafen.
3. Holz der zahmen Kastanie .
Gebündelt 1,50 Mk.
8 3.
Zahlungsbedinstungen.
1. Die Höchstdreife siird ftei Abfuhrplatz am Gewinnungsort und für Barzahlung bei Empfang berechnet.
2. Reben ben Höchstpreisen dürfen angerechnet werden:
a) die Kosten der Verladung und Abfuhr, soweit sie notwendig sind und die ortsüblich«i Sätze nicht übersteigen;
d) die reinen Frachtkosten notwendiger Versendung u-it der Bahn oder auf denr Waffer;
c) Lagerkosten infolge Vcrivahrnng der verkauften Ware, ^weit sie vom ersten Tage des zweiten Monats nach Kaufabschluß an nachweisbar entstanden sin ;
d) Zinsverlust bei Stundung des Kaufpreises. Ist der Kaufpreis gestundet worden, so dürftn bis zu ?wei vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskonts hjnzugeschla-;en werden.
3. Andere, als die unter Ziffer 2 aufgefüht:trn Kosten dürfen nur insoweit angerechnet iverden. als der Verkaufspreis br ihrer Hinzurechnung den Höchstpreis nickst überschreitet.
4.
Zurückhalttn von Vorräten.
Bei Zurückhaltung von Borräteti ist sofortige Enteignung gewärtigen, vorbehaltlich der dafür angedrohten Sttafen.
8 5.
Inkrafttreten.
Diese Bekannttnachung tritt mit dem 1. März 1916 in Kraft. Frankfurt (Main), den 1. März 1916.
_Stellv. Generalkommando des 18. Armeekorps.
Bekanntmachnnft.
Betr.: Höchstpreise für Eichenrinde, Fichtenrinde und zur Gerb- stoffgewinnung geeignetes Kastanienholz.
An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. >
Jndmr wir auf die Bekanntmachung des stellvertr. Generalkommandos des 18. Armee-Korps von heute verweisen, beauftragen wir Sie, folgendes alsbald ortsüblich zu veröffentlichen.
„Am 1. März ist eine Bekanntmachung des stellvertr. tzlc- nerallommandos des 18. Armeekorps betreffend: Höchstpreise für Eichenrinde, Fichtenrinde und zur Gerbstoffgewinnung ae- eignetes Kastanienhvlz erlassen worden. Die Bekannttnachung betrifft: Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände, Höchstpreis, Zahlungsbedingungen, Zurückhaltcn von Vorräten, Inkrafttreten. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist auf unserer Amtsstube einzusehen."
Der Gießener Anzeiger, der obige Bekanntmachung enthält, ist von Ihnen auf Wunsch den Jttteressenttn vorzulegen, letzteren auch auf etwaige Fragen eingehende Auskunft zu geben.
Gießen, den 29. Februar 1916.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dt. Ufinget.


