Holland und der Untergang der „Tubantia".
Haag, 21. März. (WTB. Nichtamtlich.) Anläßlich der unrichtigen Meldimgen in der niederländischen Presse über Schritte, die bei der deutschen Regierung wegen des Unterganges der „Tubantia" unternommen worden seien, teilt der Vttmster des Aeupern mit. daß die Ausführung der dem holländischen Gesandten in Berlin am Abend des 19. dieses Monats zn- getommenen Instruktionen, denen zufolge er aus Grund der Erklärungen der Personen an Bord des Dampfers die deutsche Regierung mn Einleitung einer Untersuchung ersucl-cn sollte, infolge der inzwischen vom hiesigen deutschen Gesandte:! namens seiner Regierung abgegebenen Erklärung unterblieben ist.
Amsterdam, 21. März. (WTB. Nichtamtlich.) Wie aus Rotterdam berichtet wird, haben die dortigen Seeleute beschlossen, sich nicht a n m ust ern zu lassen, so lange die Regierung nicht entsprechende Maßregeln zum Schutze der Schisse ergriffen habe. Als solche Schutzmaßregeln werden gefordert Begleitung durch Kriegsschiffe, ferner das vor jedem ein- nnd ausfahrenden Schiss ein Minensucher fahre und daß der Kurs irm Schottland genominen werde. — Heute wird die Leitung 'der Seemannsvereinigung Volharding eine Audienz beim Minister des Innern haben. — Der Batavier Dampfer 1, der gestern abend hätte nach London abgehcn sollen, ist nicht ansgefähren; die Besatzung wollte nur daun fahren, lvcnn der Dampfer eskortiert werden würde.
Krfcgsbrfefe aus dem Osten.
Telegramm unseres zum Ostheer entsandten Kriegsberichterstatters.
(Unberechtigter Nachdruck, auch auszugsweise, verboten.)
Fortdauer der russischen Offensive.
Oberbefehlshaber Ost, den 20. März.
Nach den Stürmen des 18. März verlief die Nacht vom 18. zum 19. Vtärz ruhig. Bei Widsy wurden kleinere russische 'Abteilungen, die sich vor unserem Hindernis eingegraben hatten, im raschen Vorstoß erledigt, vier gefangen genommen. Eine etwa 50 Mann starke deutsche Abteilung, die im Waldgebiet nördlich von Postawy vor drei Tagen bei größerer Patrouillenunternehmung von russischer Ueber- macht gefangen wurde, schlug sich durch und kam im Morgengrauen mit 170 Gefangenen in unsere Linien zurück. Bei aufkormnendem Licht setzte auf dem ganzen Abschnitt des Seengebiets die russische Artillerie wieder ein. Bei Postawy steigerte sich die Artillerietätigkeit zum Trommelfeuer, und neue Kräfte sibirischer Truppen wurden gegen unsere Linien geworfen. Ihr kräftiger Angriff brach vor dem Hindernis zusammen, worauf neues Trommelfeuer ein- setzte, das bis zum sinkenden Licht anhielt. Südlich von Postawy und zwischen Marosz- und Wiszniewsee war die Artillerierätigkeit gesteigert, ohne besondere Heftigkeit anzunehmen. Südlich des Wiszniewsees war mix stellenweise unerhebliches Artilteriesener. Wie däs heftige Trommelfeuer bei Postawy zeigt, sind noch Steigerungen der russischen Angriffe zu erwarten. Das Einsetzen neuer Kräfte scheint bevorzustehen, so daß eine weitere bedeutende Entwicklung der Offensive mit großen Einsätzen zu erwarten ist, trotzdem das Gelände durch das Tauwetter jeden Tag schwerer passierbar wird.-
Rolf Brandt, Kriegsberichterstatter.
3ks dem Reiche.
Zmn WiÄerbeginn der Reichstagsverharidlungen.
Berlin, 22. NLärz. Zum heutigen Wiederbeginn der Reichs- tagsverhandlungcn sprickst^die ,,G e r m a n i a" die Erwartung aus, daß unsere Feinde, die mit Argusaugen unsere Aussprache untereinander verfolgen, nicht den Keim beginnender Spaltungen, die sie erhoffen, sondern die blühende Tugend der Selbstzucht finden werden, die uns groß gemacht hat und allein groß erhalten/ kann.
Im Roten „Tag" schreibt Julius Bachem: Man darf nicht einen gefeierten Mann gewissermaßen als Parole aus geben und ausrufen für diejenigen, die aus diesem oder jenem Grund an der Leitung der Geschäfte etwas auszusetzen haben. Wie sich die verantwortlichen Stellen angesichts der internationalen Lage ein großes Maß von Zurückhaltung auferlegen, so sollten auch die Nichtverantwortlichen etwas' von dieser Zurückhaltung bewahren, und vom^ Parlament sollte man ohne weiteres annehmen dürfen, daß es seiner großen uroralischen Verantwortlichkeit in diesem Augenblicke sich bewußt sein werde.
Die „Tägliche Rundschau", die „Post", die Neuesten Nachrichten", die „Deutsche Tageszeitung" und die ^,Kreuzzeitung" bringen an leitender Stelle gleichlautende Ausrufe dahingehend, daß nach ihrer Ueberzeu- gung es ein dringendes Gebot der Stunde sei, der Sorge den Boden völlig zu entziehen, daß der Rücktritt von TirPitz' mit seiner Haltung in der U-Boot-Frage und mit seiner Entschlossenheit in Zusammenhang stehe, dem englischen Vernichtungswillen gegen den friedlichen deutschen Wettbewerb mit rücksichtsloser Anwendung aller uns zur Verfügung stehenden Mittel zu begegnen.
Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion beschloß, laut „Vorwärts", folgenden Antrag zur U-Boot- Frage einzubringen: Der Reichstag wolle beschließen, dem Herrn Reichskanzler folgende Erklärung zu überinitteln: Der Reichstag spricht die Erwartung aus, daß bei den Verhandlungen über die Anwendung der U-Boot-Waffe alles vermieden wird, was die berechtigten Interessen neutraler Staaten schädigen und eine unnötige Verschärfung und Erweiterung' des Krieges bewirken könnte. Der Reichstag erwartet vielmehr, daß die Regierung alles tun werde, um einen baldigen Frieden herbeizuführen, der di« Unverletzlichkeit des Reiches, seine politische Unabhängigkeit und wirtschaftliche Entwicklungsfreiheit sicherstellt.
Berlin, 21. März. (MTB. Nichtamtlich.) Die „Freisinnige Zeitung" meldet: Die Fraktion der Fortschrittlicken Volkspartei im Reichstag h-at heute beschlossen, in oer U-Boot-Frage keine Anträge einzubringen.
Eine Anfrage Bassermanns über die Kämpfe in Kamerun.
Berlin, 21. März. (WTB. Nichtamtlich.) Abgeordneter Bafsermann Hut beim Reichstage nachstehende Anftage eingeveicht: Ist der Herr Reichskanzler in der Lage Und bereit, Mitteilung zu machen über die letzten Kämpfe in Kamerun und den Uebertritt der Schutztruppe auf neutrales Gebiet, sowie über den Stand der kriegerischen Ereignisse in Deutschostafrika?
Vom Kriegsausschuß für Fette und Oele.
Berlin, 21. März. (WTB.) Vom Kriegsausschuß für Oele und Fette wird uns geschrieben: Seitdem eine gewisse Knappheit an Seifen ein getreten ist, wird den Hausfrauen vielfach empfohlen, aus häuslichen Fettresten und dergleichen selbst Seife herzustellen Dieser wohlmeinende Rat dürfte in Unkenntnis der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erteilt werden. Durch Bun- desratsverordmmg vom 6. Januar ist nämlich die Verwendung von Fetten und Oelen zur Seifenherstellung verboten, sie darf nur im Wege der Ausnahme erfolgen, wenn eine besondere Genehmigung von selten des Reichskanzlers erteilt wird. Die Hausfrauen werden daher gut tun, ihre Fett- und Oelreste zu sammeln und diese einer Seifenfabrik, welche sich die Genehmigung verschafft hat, «oder sie sich zu verschaffen in der Lage ist, &u vev-« kamen. Die Selbstbereirung von Seifen im Hause ist schon aus dem Grunde unzulässig, weil hierher das wertvolle Glyzerin, welches Y? Fette enthalten, nicht gewonnen werden kann, sondern ver- En geht. Da das Glyzerin einer unserer wichtigsten Kriegsroh- rede Vergeudung des roertvollen Materials eine ' -oemnrrücht^uug der Landesverteidigung. Mit den geringen Bor-
intcn der vorhandenen Seifen sollte in den Haushaltungen aus das sparsamste gewirtschaftet werden. Noch immer wird bei der Wäsche in unverantwortlicher Wsise Seife^ vergeudet. In vielen Fällen wird^ hochwertige Kernseife oder Schmierseife verwendet, wo der an ge strebte Z'.oeck ebenso gut durch Verwendung billigen Waschpulvers erreicht werden kann. Vor allem aber sollte gegenwärtig ganz davon abgesehen werden. Seifen oder Seisenpulver zum Reinigen von Geschirr oder zn Scheuerzwecken zu verwenden. Für diese Zwecke sollte ausschließlich eine warme Sodalösung benützt werden, die dieselben Dienste leistet wie die wertvolle Seife.
Aus Hessen.
Fürsorge für die Kriegsbeschädigten im Großh. Hessen.
Der aus Vertretern der religiösen Bekenntnisse, des Roten Kreuzes, der öffentlichen Arbeitsnachweise, der Berufsgenossenschaften, der Krankenkassen, der Aerzte, der Handwerks- und der Handelskännnern, der Landwirtschaft, der Arbeiterorganisationen, der Post- und Eisenbahnverwaltung, der örtlichen Organe der KriegiZbesckädigtenfür- sorge, der Provinzen und der Städte bestehend« Beirat des Land es aus schusscs für die Kr i e g s b e schädig te n -Für s o r>ge im Großh. Hessen hielt am 1.3. ds. Mts. in den Technischen Lehranstalten in Offenbach a. M. unter dem Vorsitze des Geheimerats Dr. Dietz- Darmstadt seine erste Sitzung ab. Die Großh. Staatsregierung ließ durch Staatsrat Hölzinger die besten Wünsche zu der im Interesse der Kriegsinvaliden stattfindenden Tagung übermitteln. Nach Begrüßung der Erschienenen gab der Vorsitzende zunächst einen Ueberblick über die Entwickelung der Kriegsbeschädigitenfürsorge im Großh. Hessen von den ersten Anfängen im Mvemlöer 1914 an bis zum Erlaße einer Satzung durch. GrvM. Ministerium des Innern am 0. August 1915, die der Kriegsbeschädibtenfürsorge im Großh. Hessen festere Formen gab. Der Vorsitzende erstattete alsdann Bericht i'iber den Ausbau der Organisation, über die allgemeinen Gesichitspunkte der der Durchführung der Fürsorge und über die Geschäfts- und Rechnungsergebnisse im Jahre 1915. Besonderes Interesse fand die Mitteilung, daß etwa 2/3 der in 1915 zur Fürsorge gemeldeten rurck 1500 Kriegsbeschädigten bereits wieder in Arbeit stehen. Beachtenswert war ferner die Warnung vor dem Andrang nach dem Unterbeamtendienst, den Schreiberposten und den sogenannten Berlegenheitsberufen (Portier, Bote), weil wegen der geringen Anzahl dieser Stellen die meisten Bewerber nicht berücksichtigt werden könnten. Hierauf sprach Amtmann B e ch t e l - Darmstadt über die geschäftsmäßige Behandlung der Einzelsälle und über die besonderen Erfahrungen, die der Landes aus schuß bei der Durchführung der Fürsorge durch die örtlichen Ausschüsse bis jetzt gesammelt hat. Eingehend behandelte er die wichtigsten Punkte der Fürsorge, die Berufsberatung und die Arbeitsvermittelung. Bei der Arbeitsvermittelung hielt er ein .Handinhandarbeiten mit den öffentlichen Ärbeits Nachweis stellen für unbedingt nötig. Alsdann machte Geh. Postrat Sche r p e - Darmstadt nähere Mitteilmrgen darüber, was von der Ober- Postdirektion Darmstadt Kreits in der Einstellung Kriegsbeschädigter geschehen ist, und was noch geschehen kann. An diese Angaben schlossen sich bängere Ausführungen des Oberstabsarztes Medizinalrats Dr. R e b e n t i s ch - Offenbach a. M. über die berufliche Beschäftigung der noch in Lazarettbehandlung befindlichen Kriegsbeschädigten, besonders über die Erfahrungen, die hierbei in den Technischen Lehranstalten in Ofsendach a. M. gemacht worden sind. Dem Vortrage folgte eine Besichtigung der im Betriebe befindlichen Lehrwerkstätten, die fite die berufliche Einschulung and Weiterbildung der Kriegsbeschädigten in den meisten Bernss- arten nutzbar gemacht sind. Neben der Schlosserwerkstätte sah man eine Schreiner-, Holzschnitzer-, orthopäd. Schuhmacher-, Kartonnage-, elektrische Werkstatt« ufw, außerdem Unferrichtssäle für Zeichnen, Maschinenschreiben imb allgemein bildende Fächer. Die musterhaften Einrichtungen fanden allseitige Anerkennung. Besonders interessierte die Arbeit der Armamputierten unter Benutzung des künstlichen Arbeitsarmes. Wer solche Leute bei der Arbeit beobachtet hat, wird überzeugt sein, daß auch ein Armampntierter in gewerblichen Betrieben durchaus zu verwenden ist.
Aus der nun anschließenden freien Aussprache ist die Mitteilung des Regierungsrats Schmidt- Mainz über den Umfang der Beschäftigung Kriegsbeschädigter in dem Eisen- bahndienst hervorzuheben. Es ging daraus hervor, daß ebenso wie die Postverwaltung auch die Eifenbahnverwal- tung ihr Möglichstes in der Einstellung Kriegsbeschädigter bisher schon getan hat und auch weiterhin tun wird.
Die Teilnehmer der Tagung werden die Ueberzeuguug mit nach Hause genommen haben, daß man auch im Großherzogtum Hessen nach Kräften bemüht ist, für die Kriegsbeschädigten eine Fürsorge zu schaffen, die der tapferen Verteidiger der Heimat würdig ist
Lieferung von Futterschrot und sonstigen Futtermitteln zum Abschluß von Schweinemastverttägcn.
Ter Zweiten Kanrmer ist eine Regierungsvorlage zugegangen, M der beanttagt wird, sie dazu zu ermächtigen, den notwendigen Bettag von höchstens 186 000 Mk. für den Bezug der von der Reichs getteidestellc angebotenen Futtermittel zum Abschluß von Schweinemastverttägen und zur Gewährung von Zuschüssen zu Prämien für die Schweinezucht zu Lasten von Verwallungseinnah- men des Jahres 1916 und äußerstenfalls aus Zuschüssen des Reservefonds zu verausgaben.
Erteilung des Reifezeugnisses an Kriegsfreiwillige.
Abg. Münch und Genossen beanttagen in der Zweiten Kam- mer, daß den Schülern der neunklassigen höheren Schulen, die beim Kttegsausbruch durch eine Notprirfung die Reife für Oberprima «rivorben haben und seitdem ununterbrochen im Heere stehen, das Reifezeugnis zum Besuch der Hochschulen ohne weitere Prüfung ausgestellt wird, falls der Lehrerrat sich dahin auöspricht. daß sie beim Fottsetzen des Schulbesuchs dieses Ziel erreicht hätten, und die Militärbehörde ihnen tadellose Führung bescheinig.
Wer über das gesetzlich zulässige Mutz hmaus Hafer, Mengkoru, Mischsrucht, worin sich Hafer befindet, oder Gerste verfüttert, versündigt sich am Baterlande!
Aus Stadt und Land.
Gießen, 22. März 1916.
Kriegsgewinnsieuer und Kriegsanleihe.
Die kommende Kriegsgewinnsteuer braucht niemand abzuhalten, ans die Kriegsanleihe zu zeichnen. Das ist wiederholt öffentlich erklärt worden. Trotzdem hört man imncer wieder zweifelnde Fragen, ob dies auch für die jetzt zur Zeichnung aufliegende vierte Kriegsanleihe zn- treffe. Der Entwurf eines Kriegsgewinnsteuergesetzes enthält die Vorschrift^ w o nach bei Enttichtung der Abgabe die fünfprozentigen Schuldverschreibungen, Schuldbuchforde- rungen und Dchatzanweisungen die Kriegsanleihen des Deutschen Reiches zum Nennbeträge der viereinhalbprozentigen
Schatzanweisungen dieser Kriegsanleihen zu einem von dem Reichskanzler festzusetzenden bekannt zu machenden Kurse an Zahlungs Statt angenommen werden. Die Vorschrift bezieht sich auf alle bis zur Entrichtung der Kriegs- ewinnsteuer heransgekommenen Kriegsanleihen, also ins- esondere auch auf die gegenwärtige vierte, die erstmalig neben fünfprozenttgen Schuldverschreibungen auch viereinhalbprozentige Schatzanweisungen bringt. Selbstverständlich kann die neue Kriegsanleihe auch zur Anlage der vorgeschriebenen Krieg sg ewinn steuerreserve der Gesellschaften verwendet werden. Die Kriegs gewinnst euer von Einzelpersonen ist eine Abgabe vom Vermögenszuwachs.
Die Erinittelung des abgabepflichtigen Vermögenszuwachses hat von dem nach den Vorschriften des Besitz stenergesetz es festgestellten Vermögenszuwachs auszugehen. Wer die Kriegsanleihe zeichnet, legt^'ein Vermögen nur anderweitig an. Durch die Zeichnung auf die Kriegsanleihe kann also die Kriegsgewinnsteuerpflicht selbst nicht begründet werden.
Auch sonst hat, wer die Kriegsanleihe zeichnet, keinerlei steuerliche Nachteile gewärtigen. Wohl aber hat er bei der Entrichtung der Krieg sgewinnsteuer den Vorteil, daß er die Schuldverschreibungen der Kriegsanleihen zum Nennwert in Zahlung geben kann.
*
* Auszeichnung. Kriegsfreiwilliger Gett. Karl Nagel, Leibkomp. Jns.-Regt. (K. W.) Nr. 116, der als 16jähriger ins Feld zog und nahezu 17 Monake im Felde steht, wurde in den letzten Kämpfen mit der Hessischen Tapferkeitsmedaille ausgezeichnet.
** Professor Dr. Friedrich Kraft in Quedlinburg/ ein geborener Gießener (Sohn des verstorbenen Justizrats Kraft), ist unter 165 Bewerbern zum Direktor des Realgymnasiums in Berlin-Schmargendorf gewählt worden. Professor Kraft war bis Ostern 1911 Oberlel-rer am Realgymnasium in Gießen. Alsdann bekleidete er die Stelle eines Direktors des städttschen Lyceums in Quedlinburg. Man sieht Professor Kraft in Quedlinburg ungern scheiden.
** Fahrplanänderungen. Wie die Eisenbahu- direktion Frankfurt a. M. bekannt gibt, wird am 1. April d. Js. die Strecke Greb enau — Alsfeld in Betrieb genommen. Mit diesem Tage 'tritt ans den Strecken Hers- feld — Niedevaula — Alsfeld (Treysa) und Bad Salzschlirf— Niederaula ein regelmäßiger Fahrplan in Kraft. Vom gleichen Tage treten auf 'der Sttecke Gießen—Fulda noch folgende Zugänderungen ein: Pz. -519 Alsfeld ab 4.47 früh, Fulda an 6 Uhr. — 'Pz. 521 Gießen ab 5.37 früh, Fulda an 8.21 Uhr. —Pz. 542 Mücke ab 5.39 früh, Gießen an 6-32 Uhr. — Pz. 530 Fulda ab 7.08 abends, Alsfeld an 8.33 Uhr.
** S t a d t t h e a 1« r. Aus dem Stadttheaterbureau wird mitgeteilt: Am Freitag wird als 15. und letzte Freitags-Aboune- ments-Vorstellung ein Einakter-Zyklus gegeben, der allgemeines Interesse beanspruchen darf. Den Abend eröffnet Fritz Lien Hardts Schelmenstück „Der Fremd e", wohl die abgerundetste und meist gegebene dramatische Schöpfung des el- sässischen Dichters. Es folgt Sudermanns Drama „Fritzchen", das mit dieser Aufführung zum ersteninal über die Bretter des neuen Hauses geht. Den Schluß macht die sattrische Komödie „Hockenjos" von Jakob Wassermann, die s. Z. im Kleinen Theater in Berlin starkes Auffehen erregt hat. Da für alle drei Stücke sich eine sehr gute Besetzung ermöglichen ließ, kann ein anregender Abend in Aussicht gestellt werden.
** Der städtische Seefischmarkt beginnt Donnerstag, den 23. März 1916, nachnttttayS 3 Uhr, in ben Marttlanben.
** Die Freigabe für den Kleinvcrkauf von W e b stoffen. (Amtliche Erklärung.) Beim Webstoffmeldeamt laufen ununterbrochen Anfragen ein, aus denen hervorgeht, daß die §§ 6 der Belanntmvchungen W. M. 1000/11.15. K. R. A. und W. M. 1300/12.15. K. R. A. in weiten Kreisen des Publikums nicht richtig verstanden werden. Darauf dürfte auch zurückzuführen sein, daß bisher eine im Verhältnis M den vorhandenen Vorräten geringe Zahl von Meldungen beim Webstoffmeldeamt eingegangen ist; das spätere Eintreffen der Meldungen wird u. a., was jedenfalls nicht beabsichttgt ist, für die beteiligten Handels- kreffe den Nachteil haben, daß. die gestellten und zn erwartenden Freigabeanträge erst später bearbeitet und entschieden werden können. Um eine Beschleunigung im Interesse der beteiligten. Personen herbeizuführen, sollen daher die angeführten Paragraphen zusammen fassend noch einmal erläutert werdm.
Unbedingte Voraussetzung für den Verkauf freigegebener Vorräte ist: daß die fteigegebenen Vorräte unmittelbar an Verbraucher, und nur in Mengen von nicht mehr als einem halben Sttick bezw. einein halben Dutzend veräußert werden, und daß der Verkaufspreis den zuletzt vor dem Jnkrafttteten dieser Bekanutmachung tatsächlich erzielten Preis nicht übersteigt.
Freigabe zum Kleinverkauf soll auch für Fabrikanten und Großhändler Platz greifen, welche aber die fteigegebenen Vorräte ebenfalls nur in Mengen bis M einem halben Stück bezw. bis zu einem halben Dutzend veräußern dürfen; „unter" ist hier gleichbedeutend mit „nicht mehr als". Im Sinne der beiden eingangs bezeichnten Verordnungen ist als „Verbraucher" nickst nur das kaufende Publikum und die Konfektionsbetriebe, sondern auch der legittme Großhändler bezw. Kleinhändler anzusehen.
Im übrigen ist zwischen deir beiden Bekanntinachungen zu unterscheiden. Tie Höhe der Min de st Vorräte der durch die Bekanntmachung W. M. 1000/11.15. K. R. A. beschlagnahmten Gegenstände ergibt sich aus der Uebersichtstafel Spalte 6. Diese Mindestvorräte sind nicht nur für die einzelnen Gruppen verschieden, sondern weichen auch teilweise für die in den einzelnen Gruppen zusammengefaßten Gegenstände in der Höhe voneinander ab. Will jemand wissen, ob mid was er verkaufen darf, so muß er zunächst genau feststellen, welche Vorräte vorhanden sind, und diese verzeickmeic. Zeigt sich dabey daß diese Mindestvorräte, wie sie in der Uebersichtstafel angegeben sind, nickst erreicht lverden, so darf er die Gegenstände verkaufen. Bei Berechnung der „Mindestvorräte" sind die Wotte „Vorräte ein und derselben Person" dahin aufznfassen, daß jede eine selbständige Buchführung mit besonderem Geschäftsabschluß besitzende BetriebsstÄle einer Firma als besondere Person gilt.
Der Begriff „ein und dieselbe Qualität" ist iimerhalb der einzelnen Gruppen verschieden. Verschiedene Farbe macht nur bei Oberbekleidungs stoffen verschiedene Qualitäten. Es ist hier nach Sprach- und Handelgebrauch zu «uffcheiden. Wenn aus denselben Rohgeweben durch Veredelung und Ausrüstung verschiedene Ferttgrvaren hergestellt sind — einmal Schirttngs, ein anderes Mal Dowlas —, so sind diese als verschiedene Qualitäten anzusehen.
Ergibt sich bei der Bestandsaufnahme, daß der Mindestvorrat überschritten ist, so stellt folgendes Rechenversahreu fest, was hiervon verkauft werden darf: Man ziehe von dem festgestellten Vorrat denjenigen Bettag ab, welcher in der Uebersichtstafel als Mindestvorrat airg'Lgeben ist. Der ermittette Restbetrag ist alsdann für den Verkauf frei. Es darf jedoch auf keinew Fall mehr verkauft werden, als in der Uebersichtstafel als Minde ft Vorrat angegeben ist. Ist der ermittelte Restbetrag daher größer, so ist davon nur der sogenannte Mindestvorrat von der Beschlagnahme befteit. Dieser darf nur einmal verkauft und kann nicht etwa neu aufgefüllt werden.
Dieses auf den ersten Blick umständlich erscheinende Verfahren war nicht zu umgehen. Die Militärverwaltung ist als Großver- braucher kaum in der Lage, solche kleinen Mengen und Abschnitte zu I verbrauchen, wie sie Handel und Verkehr mit Leichtigkeit aufnehmen können. Es mußten daher bestimmte Mindeftgreirzen festgesetzt werden, die für die Militärverwaltung bei zweckmäßiger Wirtschaft in Betracht kommen. Hätte die Militärverloaltung z. B. bei einem Vorval von 920 Meter ScmdsackstofM, von denen


