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Zweites Blatt
Erscheint mit Aufnahme de; Sonntags.
Die ^Sietzener Zamttienblätler" werden dem .Anzeiger^ viernral wöchentlich beigelegt, das „llrelrklatt für den Kreis Eichen" zweimal wöchentlich. Die ..Landwirtschaftlichen Seit. sr«gen" erscheinen monatlich zweimal.
ibb. Jahrgang
-Anzeiger für Gberhesjen
Freitag. 2 \. Januar M
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universiläts - Buch- und Steindruckerei.
R. Lang e, Gießen«
Schriitleitung,Geschäftsstelle u.Druckerei: Schul- stratze 7. Geschäftsstelle w Verla g:^E»1, Schriftleitung: ^E112. Adresse für Drahtnachrichten.' Anzeiger Gießen.
ZttediteMchtmmg nach dem Arieg
Eine überaus wichtige und heikle Frage ist es, wie demnächst den schweren wirtschaftlichen Schäden begegnet werden kann, von denen die am Kriege teilnehmenden Gewerbetreibenden zum Teil schon letzt betroffen sind und in Zukunft werden betroffen werden.
^ 5 M August v. Js. sind zu dieser Frage durch den Reichstag dre berden nachstehenden Resolutionen angenommen worden:
verbündeten Regierungen zu ersuchen, den schweren Schädigungen entgegenzuwirken, von denen die selbständigen Gewerbetreibenden infolge Einberufung zuip Heere oder sonstiger Wirkungen des Krieges betroffen sind, insbesondere rechtzeitig Fürsorge zu treffen, daß diesen Gewerbetreibenden nach Beendigung des Kriegs unter leichten, ihrer besonderen Lage angepaßten Bedingungen billiger Kredit eröffnet wird.
2- ??! e verbündeten Regierungen zu ersuche?., zu erwägen, in welcher Weise den Kriegsteilnehmern die Abtragung ihrer während .des Kriegs angewachsenen und gestundeten Schulden erleichtert wrrd.
In der Debatte über diese Resolutionen wurde zutreffend darauf hingewieseu, in welche bedenkliche Lage die durch den Krieg am Erwerb behinderten Kleingewerbetreibenden, aber auch der gewerbliche und kaufmännische Mittelstand, geraten müssen, wenn man diesen Leuten nicht nach dem ^riedensschluß in tatkräftiger Weise durch Verschaffung billigen Kredits, vielleicht auch durch Hingabe von zinslosen Darlehen auf kurze Zeit zu Hilfe komme, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Erwerbstätigleit neu zu beginnen.
Die iür unser Wirtschaftsleben auch im allgemeinen sicherlich recht bedeutungsvolle Frage hat auch bereits zu Erörterungen in der Presse und in fachmännischen Blättern geführt und wird wohl auch in Zukunft die Oeffentlichkeit noch weiter beschäftigen. Es ist deshalb wohl nicht uninteressant, auch zu hören, wie man in juristischen Kreisen über die Angelegenheit denkt, und nvöge darum hier einiges davon mitgeteilt werden, was Amtsrichter Dittrich in München in der Deutschen Nichterz eitu ng darüber ausführt.
1. Person enkreise. Bor allem sind nach diesen Aus- führuirgen die durch beide Resolutionen an gestrebten Hilfsmaßnahmen nich 1 auf Kriegsteilnehmer zu beschränken. Sie sollen sich auch nicht als Sondevöcrgünstigung einzelner Berufsgruppen darstellen, sondern allen Staatsbürgern:, die ihrer bedürftig und würdig sind, zum Nutzen gereichen. Zwar werde zweifellos der gewerbliche und kaufmännische Mittelstand Die oroste Mehrzahl der von der beabsichtigten Hilfe erfaßten Personen bilden, euch wenn sich die Fürsorge ans alle Berufsstände erstrecken sollte, dies dürfe jedoch kein Mund sein, andere begrifflich nicht mehr zu jenen Ständen gehörigen, trotzdem aber ebenso hilfsbedürftigen Betriebe anszuschliesten. Wenn auch die Zahl der: durch, den Krieg geschädigten. größeren Unternehmer verhältnismäßig gering sein werde, so sei doch zu bedenken, daß jeder Zusammenbruch wieder mittelbare Schädigungen anderer Erwerbs kreise herbeiführen und eine große Zahl von Angestellten und Arbeiten: brotlos machen werde. Llber auch, der Beamte, der Gelehrte, der Landwirt könne:: durch den Krieg Schäden erleiden bezw. erlitten haben, die wieder geheilt werden müßten, ohne Hilfe der angeregten Art aber nicht geheilt werden könnten.
, Allerdings sei eine solche Hilfe gegenüber den Kriegsteilnehmern eine sittliche Pflicht des Staates, die Mideven Bernfskreisen gegenüber wohl nicht besteht. Dennoch sei die Hilfeleistung auch» in Ansehung der Nicht-Kriegsteilnehmer geboten, weil mrdernfalls viele Ktregsteilnehmer ihre Anstenstände nicht wieder einbringen können. Mancher Kriegsteilnehmer aber, dem dnvch den Eingang seiner ansstehenden Forderungen geholfen märe, wiirde -andernfalls genötigt sein, die für ihn eines bitteren Beigeschmackes nicht entbehrende Kredit mlft in Anspruch zu nehmen.
2. Krediterleichterung. Die Krediterleichterung soll nach dem Sinn der ersten Resolution imd der Debatte hierüber in erster Linie die Gewährung von Betriebskapital zum Gegenstände haben, ohne welches ein Durchhalte:: in den metisten Geschäftszweigen nicht möglich sei. Das Kapital muß nicht immer in Geld bestehen, auch Forderungen, Grundstücke, Warm nsw. können als Betriebskapital in Betracht kommen und treten tatsächlich in sehr zahlreichen Fällen in dieser Form in Erschchnnng. Auch ursprünglich gut fundierte Betriebe werden durch den Krieg und seine nüttelbaren Folgen, Betriebsausfälle oder gar Betriebsstillstand genötigt sein, ihre Kapitalien ganz oder dock» zum großen Teil anfzuzehren und die Gewährung billigen Kredits in Anspruch, zu nehmen. Soweit dabei staatlicher Kredit in Frage kommt. wircker allerdings wohl -ausschließlich in Geld gewährt werden können.
Wer soll nun den billigen .Kredit gewähren? In der Reichstagsdebatte über diese Frage ist in erster Linie auf die gerperb- l i ch e n K r e d i t g e n o s s e n s ch a f t L n verwiesen worden. Man hat dabei an zwei Formen der Ltreditgewährung gedacht. Zunächst hat man vor geschlagen, — und zwar geht dieser Vorschlag von dem Handwerks- und Gewerbekammertag aus — das Reich oder
UZrnßL und
— Kapitulieren und Kapitulation. DieWaffen- streckung Montenegros hat die -erste Kapitulation in dem gegenwärtigen Weltkriege gebracht. Die Wörter Kapitulation und kapp tulieren, von denen jetzt überall die Rede ist, so schreibt uns ein Mitarbeiter, haben .eine bestimmte und engbegrenzte militärische :md völkerrechtliche Bedeuttmg. Einst wurde bei uns namentlich in der SHulsprache vielfach das Fremdwort „rekapitulieren" gebraucht; es ist erfreulicherweise schon längst durch das gut deut,che Wort „wiederholen" ersetzt werden. Stellt n:an aber die Worte „kapitulieren" und ,,rekapitulieren" nebeneinander, so sieht man, daß sie ganz verschredenen Bedeutungsgebieten angehören, obwohl sie selbstverständlich auf denselben Ursprimg, das lateinische Wort caput (Kopf) und dessen Verkleinernngssvrn: capiürlnm' (Köpfchen) zurückgehen. Wer einmal Gelegenheit gehabt hat, leine alttatein ische Handschrift einzusehen, dem ist es ausgefallen, daß darin jeder neue Abschnitt in ganz entgegengesetzter Weise kenntlich gemacht wird, wie wir es heute tim. Wir rücken beim Schreiben oder beim Drucken die vtfte Zeile eines neuen Abschnittes ein, so daß diese Zeile kürzer ist als die übrigen, in den altlateinischen Handschriften aber ragt Umgekehrt die erste Zeile am Anfang über die übrigen Zeilen hinaus, so daß sie also länger ist. Von dem Herausragen der ersten Zeile, die gleichsam ihren Kopf oder^ ihr Köpfchen (caput oder capitulum) hervorstreckt, bekamen auch die einzelnen Abschnitte ihren Namen, und so kommt es, daß wir heute von Kapiteln sprechen ... Da ein Vertrag aus mehreren Abschnitten oder 'Kapiteln besteht, wurden im lateinischen die Worte eapitulare und rapitulatw Verwiegern) und dann ausschließlich zur Bezeichnung eines Vertrages angewandt. Im Mittelalter wurde das lateinische Wort capitulatio als Kunstausdruck für einen völkerrechtlichen Vcr- ckrag gebraucht; diese Bedeutung hat sich bis in unsere Zeit hinein erhallen in den Kapitulationen, die z. B. die europäischen Staaten mll der Türkei abgeschlossen hatten, sowie bei der militärischen Kapitulation, die den im Kriege abgeschlossenen Vertrag über die ilebergabe eines ganzen Landes, seiner Armee oder aber eines feiten Platzes, eines Truppenteiles oder eines Schiffes an den Kriegsgegner bezeichnet. Hinsichtlich der militärischen Kapitulation lestehen in_ jedem Lande genau festgelegte Bestimmungen. So edroht beispielsweise der 8 63 des deutschen Militärgcsetzbuches mit der Todesstrafe den Kommandanten eines festen Platzes oder eines Schiffes der Marine, der zur llebergabe schreitet, ohne zur
die Bundesstaaten sollen den Kreditgenossenschaften Geldmittel 5uv Verfügung stellen, die von diesen an die Schwachen und Be- dursttgen als Darlehn zu verteilen sein würden. Nach Ansicht ^lltrichs wäre diese Act der Kredtgewährunig nur halbe Arbeit und konnte tatsächlich nur den „Schwachen und Bedürftigen" und „den ganz Kleinen", sicherlich aber nicht auch Nichtkriegsteilnehmern zugute kommen. Was aber die Kreditgewährung an Kriegsteilnehmer anlange, so dürfe diese, wenn nun doch einmal Staatsgelder zur Verfügung gesteckt werden sollen, nicht den Charakter ^uer -ßotstandsaktton tragen, vielmehr müsse ihnen im Falle der Vedürstigkeit ein gesetzliches Anrecht auf eine Entschädi- gung emgeränmt werden, die nur dann zurückzuzahlen sei, wenn dies später ohne Beschwerden geschehen könne.
Aber auch der andere, von dem Abgeordneten Dr. Böttger ge- machle Vorschlag, die gewerblichen Kreditgenossenschasten unter Mitbeteiligung des Reiches, der Bundesstaaten und der Gemeinden am Risiko zur Beschaffung erleichterten Kredits heranzuziehen, sei wohl in einem engeren Nahmen durchführbar. Wenn man ledocy die beabsichtigte Hilfe allen Berufsständen zukommen lassen wolle, würden wohl auch auf diesem zweiten Weg mancherlei Schwierigkeiten austauchen. Einmal würden die Kreditg-enossen- sch-a.lleu nur dem Kreise ihrer Mitglieder, nicht aber auch anderen Kreditbedürftigen dienen können. Auch sei es zweifelhaft, ob die Kreditgenossenschaften, wenn nicht Staat und Gemeinden auch veden der Teilnahme an dem Risiko auch Gelder zur Verfügung stellten, in der Lage sein würden, aus ihren Einlagebeständen das Kreditbedürfnis völlig zu befriedigen, da nach, dem Kriege wohl ein Anwachsen der Einlagen kaum zu erwarten sein dürfte und die Genossenschaften neben der beabsichtigten Hilfe auch noch ihre gewöhnlichen lausenden Kreditaufgaben zu erfülle:: hätten. Zum mindesten aber dürfte es ihnen schwer fällen, billigen Kredit zu geben. Der allgemeine Zinsfuß werde nach dem Kriege eher eine Neigung zum Steigen als zum Fallen haben. Tie 5 prvzentige Kriegsanleihe in einer Gesamthöhe von 25 Milliarden sei in allen Bevölkerunbsschichten untergebracht, es ft: deshalb nicht an- zunchmen, daß sich in absehbarer Zeit Leute finde:: würde::, die größere verfügbare Gelder bei den Kreditgenossenschaften- zu 4 oder zu 4Vs v. H. anlegen. Die Letzteren müßten deshalb auch beim Weiterleihen einen höheren Zinsfuß verlangen. Ueberdies werde voraussichtlich auch nach dem Krieg ein großer Geldbedarf zu anderen wichtigen Zwecken wie z. B. die Sanierung der Kriegsschäden in und außer Land, insbesondere in den tvirtschaftlich und politisch angegliederten neuen Gebieten eintreten, so daß es nicht empfehlenswert fei, dem Markte allzuviel Geld zu entziehen, was zu diese:: Aufgaben notwendig sei.
Es wird dann als besserer Weg zur Krediterleichterung der Ausbau der K r i e g s d a r le h n s k a s s e n empfohlen. Diese würden ihre Darlehen mit Darlehnskasftnscheincm finanzieren, infolgedessen dem Markt kein Geld entziehen, ohne jedoch behindert zu sein, Zahlungsmittel in beliebiger Menge auf den Markt zu werfen; sie seien auch in der Lage, billigen Kredit zu gewähren, weil sie die Mittel zu ihren Darlehen nicht erst von dritter Seite aiffzunehmen und zu verzinsen brauchten. Der Ausbau der Dar- lehnskcrssen werden derartig gedacht, die Darlehen auch auf l ä n ß erc Zeit mit einer angemessenen Tilgungsfrist zu gewähren, bei der die vermutliche Lebensdauer des Tarlehns- nchmers zu berücksichtigen sei. Die Darlchnskassen müßten mit Ledensversicherungsgcsellschaften in Verbindung treten und den Darlehnsnehmern die Möglichkeit geben, unter /Umstande:: sogar die Verpflichtung auferlegen. eine söge::. Tilgungsversiche- rnng äbzuschließen, wie sie z. B. von der ostpreußischcn Landschaft und anderen öffentlichen Körperschaften für den Immobiliarkredit in vorbildlicher Weise ein geführt sei. Als Sicherheit niüßten mit geringen Ausnahmen Vermögenswerte jeder Art z u g e l a s s e n werden. Auch sei die Möglichkeit zu schaffen, daß Sachinbegriffe z. B. Warenlager in der Weise übereignet oder verpfändet werden könnten, daß Verkäufe zulässig seien, Neuanschaffungen aber ohne weiteres dem Recht der Darlehnskassen unterliegen. Für die Oeffentlichkeit eines solchen Rechtsverhältnisses und für die Durchführung der Vereinbarungen müßten besondere Anordnungen erlassen iverden. Auch gute Bürgschaften seien unter Umständen zuzulassen. In beschränktem Umfang solle auch anerkannt tüchtigen und zuverlässigen Geschäftsleuten reiner Personalkredit gewährt werden können, falls eine Tilgungsversichernng abgeschlossen wird.
Für die den D a r leh n s k a ssen erwachsenden Ausfälle sollen das Reich, die b e t r. Bundesstaaten und die Gen:einden die handverbindliche Bürgschaft übernehm en und zwar derart, daß sic im Verhältnis zueinander zu gleichen Teilen hafte::; Reich und Bundesstaat sollen, damit ihre Interessen ausreichend gewahrt sind, im Vorstand jeder Darlehns kesse geeignete Vertretung erhalten, während die Gemeinden vor Gewährmag eines Darlehns gehört werden und wenn sie widersprechen, aus der Bürgenhaftung aus scheiden sollen.
In den e r st e n Jahren sollen auch kleinere Beträge an Kriegsteilnehmer unter Umständen ganz zinslos dar-
Vermeidung der Kapitulation alles getan zu haben, was die Pflicht von ihm erfordert, int besonderen ohne sämtliche Mittel zur Verteidigung erschöpft zu haben. Zur Zeit der deutschen Söldnerheere führte auch der Vertrag, den ein Obrist mit den: Landesherrn über die Errichtung eines Regiments abschloß, den Namen Kapitulation, ebenso der Vertrag, durch de:: sich der einzelne Soldat zirm Dienste in seinem Truppenteil verpflichtete. Dementsprechend heißt heute noch der Vertrag, durch den ein militärdienstfähiger Mann die Verpftichtung übernimmt, über die Zeit der aktiven Dienstpflicht hinaus im Dienste des deutschen .Heeres oder der Marine zu bleiben, wogegen ihim bestinrnlle Einkünfte und Vorteile zugesichert werden, Kapitulation. Diejenigen Soldaten, die eine solche Verpflichtung eingehen, führen den Namen Kapitulanten.
= Frankfurt a. M., 20. Jan. Im städtischen Völler- museum wurde -eine Mcrrmorbüste des Begründers und jetzigen Leiters des Instituts, Hofrats Prof Dr. Hagen, enthüllt. Die Büste wurde von den wissenschaftlichen Vereine:: und Freunden Hägens diesem-zu seinem 60. Geburtstage gespendet; ihr Verfertiger ist Bildhauer Ko r schon
= Frankfurt a. M., 20. Jan. Ter durch seine reizvollen Kinderlieber und lyrischen Dichtungen in ganz Deutschland bekannte und verehrte Rektor -a. D. Georg L >a n g feiert am 1. Februar seinen 80. Geb u r ts t a g. Zu Ehren des greisen, jedoch noch ununterbrochen dichterisch tätigen Geburtstagskindes veranstalten die hiesigen literarischen Vereine am Vorabend des Geburtstages eine schlichte Feier. Georg Lang wurde^ am 1. Februar 1836 in Friedberg geboren, seit 1878 wirkte er als Rektor an der Dreikönigsschule.
— V o m Humor im Recht. Eine Anzahl sehr hübscher und origineller Beispiele für die Bestätigung des Humors im Recht brachte Privatdozent Dr. H. Leeumun in einem kürzlich zu Zürich gehaltenen Vortrag bei. Eine Hauptausdrucksform des Humors in: Recht erblickt er in der Rechtsübertreibung. Alte Dorfrechte sagen z. B. von einem Besitzer, um sein unbegrenztes Versügungs- recht zu bezeichnen, er könne mit seinem Gute aniaugen, was er wolle, es geben, wen: er wolle, oder es einen: Hund an den Schwanz binden. Nach der Öffnung von Brülten empfängt der Abt von Einsiedel von seinen Hubern als Zins Schweine von bestimmter Güte, ^ hat aber nichts zur Auswahl zu sagen. Sie beschauen und schätzen sie, der Abt hat das Schwein anzunehmen: „es syg klein oder groß, feiß oder mager, wenn es nur ein Schwein I
geliehen werden, int übrigen soll der Zinsfuß nicht bei allen Darlehen gleich sein, sondern sich auch nach der Größe des Risikos richten, das die Kasse durch das Geschäft übernimmt. Als Vorsichtsmaßregel fei allerdings zu fordern, daß der Dahrlehnssucher der T-arlchnskasft seine Verhältnisse vollständig klarlege und auf Verlange:: sie vor Gericht durch Eid offenbare.
Ter Ausbau der Kriegsdarlehnslassen in diesem Sinne wäre aber auch nach Ansicht des Verfassers der eingangs erwähnten Ausführungen das beste Mittel zur Beseitigung der wild wuchernden sog. S : cher uv g s ü b e r e i g n n n e n und ähnlich gewagter Geschäfte, die jetzt sehr oft an tue Grenze des rechtlich und sittlich Erlaubten stteifen, auf dem angedeuteten Wege aber in ordnungsmäßige gesetzliche Bahnen geleitet werden könnten.
Es würden überdies aber aüch durch eine solche Regelung der Kreditgewährung noch- einige gleichfalls sehr wünschenswerte Nebenwirkungen erzielt werden. Vor allem würde sie ein gutes Vorbeugungsmittcl gegeu Bewucherung der Erwerbsstände durch unlautere Geldgeber bilden. Zum andern würbe sie das vielerörterte Problem der Beschaffung zweiter Hypotheken seiner Lösung ganz^ von selbst zuführen. Auch eine durchgreifende Ref-vrm der ungesund ausgearteten Mzahlungs- ünd Kommissionsgeschäfte würde durch sie ermöglicht werden. T-ie oft aus irrigen Voraussetzungen beruhende ungesunde Kreditgewährung würde einge- b-ämmt werden, wenn erst einmal Sichenr-ngsÜbereignungen im Privatverkehr verboten, die Möglichkeit des Eigentumsvorbehalts eingeschränkt und die Verhältnisse des Kreditnehmens offenkundig gemach-t sein würden. Schließlich würden auch die oft sinnlosen Zwangsvollstreckrmgen mit nachfolgender Jnterventton dritter Personen ganz von selbst die nöttg-e Einschränkung finden.
Lloyd George als Lobredner Deutschlands.
„Laßt uns gerecht sein. Deutsche Kaufleute haben den Ruß so aufrecht und gerade zu sein wie Kaufleute irgendwie in der Welt- Ich will nicht ein einziges Wort sagen, um das deutsche Volk zu verunglimpfen. Sie sind ein großes Volk, sie haben große Fähigkeiten an Kopf, an Hand, an Herz!" Diese Worte, die offtv Deutschlands Lob verkünde::, stammen nicht etwa von einem deutsch- fteundlichen Neutrale::. Sie wurden von einer der ersten politischen Persönlichkeiten Großbritanniens, dem gegenwärtigen Munitionsminister Lloyd George ausgesprochen in einer wirtschaftlich-politischen Versammlung am 19. September 1914. Bedeirt- samer kann kein Lob sein, als wenn es — gewiß nur widerwillig und unter dem äußersten Drucke vernünftiger Erkenntnis — Mls dem Mu:we des Gegners kommt. Lloyd George ist englischer Patriot, er ist ein Feind Deutschlands, wie nur irgendein Brite; aber als Mann, der seine i: Geist nicht — wie fast alle anderst Politiker unserer Gegner — völlig der Wahrheit und den Tatsachen verschließen kann, suchte er in den Reden, die er seit Kriegsausbruch in großer^ Zahl vor den breitesten Volkskreisen hielt, seinen Landsleuten immer die wahre Art ihres deutschen Gegners vor Angen zu führen. Er tat dies gewiß nur aus der zwingenden Notlvendigkeit, seine Hörer auszurütteln und zu größeren Opfern anzuspornen. Doch das für uns in Betracht kommende Ergebnis besteht in der Tatsache, daß einer der ersten Minister Englands die von allen Seiten angegriffenen Vorzüge des deutschen Staates und des deutschen Volkes bestätigen mußte. So klingt durch alle Kriegsreden Lloyd George's, die in der bei Gwrg Müller heraus- gegebencn Samnllung „Das gewappnete Deutschland" von Rudolf Friedmann verdeittscht veröffentlicht werden, die Bewrmderung für Deutschland durch, die als Fejndeslob das höchste Lob ist, das uns gegenwärtig gezollt werden kann. „Wir lachen über Dinge in Deutschland," sagt der englische Minister in einer Arbeiter- Versammlung, „die uns erschrecken sollten. Wir sagen: Seht, wie sft ihr Brot, backen, von Kartoffeln, haha! Nun, dieser Kartoffelbvotgeist ist etwas, das mehr zu fürchten als zu belachen ist. Das ist der Geist, mit welchem ein Land einer großen Nvt begegnen soll, und a::statt darüber zu lachen, sollten wir ihm^ nacheifern." Diese Anerkennung der deutschen 5l'raft hängt gaturge- mäß mit einer Feststellung der englischen Schwäche zusammen: „Laßt uns ganz offen sein: wir waren für diesen Krieg die am schlechtesten organisierte Nation in der Welt!" „Die Situation," muß der englische Minister am 5. Juni 1915 seinen Landleuten zurnfen, „ist ernst, sehr ernst, wie sie dieses Land noch nie erlebt hat. Sie müssen die Ueberzeugung erlangt haben, daß dieses Land mit dem furchtbarsten Feinde zu tun hat, mit dem es je M-eg geführt hat. Was Deutschland zu einem furchtbaren Feinde macht, ist nicht Mur seine Kriegsbereitschaft, nicht nur seine Organisation, sondern der Geist jeder Klasse und Gruppe seiner Bevölkerung ist es."
Auch um die technischen Leistungen des englischen Volkes zu charakterisieren und die Masse in diesem Punkte anzufeuer::, mußte Lloyd George seine Zuflucht zu dem großen Beispiel Deutschlands nehmen: „Dnitschland hat ein Uebergewicht an Material erreicht. Es mobilisierte seine ganze Jirdustrie nach Kviegsbeginn. Tie Ueö erlegen heit der Deutschen machte sich am meisten in ihren
ist, vier Beine, einen Mund und einen Schwanz har". Als humorvolle Rechlsübertreibung ist auch folgende Gerichtsordnung auf- znfaffen: „Es soll der Richter auf seiuem Richterstuhl sitzen, wie ein griesgrimmiger Löwe. den rechten Fuß über den linken schlagen und, wenn er ans der Sache nicht recht könne urteilen, fotte er dieselbe 1S3n:al überlegen". Scherzhafte Bestimmungen finden sich über die Schnelligkeit; so soll der zum Beisprnch oder zur Losung Berechtigte schleunigst sein Recht wahren, sobald er die erste Kunde erhält; „so einer eine Hose angetan und die andere nit, so soll er die. so noch nit angetan, an d:e Hand nehmen und die Losung tun". Eine zweite Quelle des Humors im Recht ist das Schein- recht. Hierhin gehört die Scheinbuße, die man zu bezahlen hotte, wenn mm: rechtlose Leute, wie Leibeigne, Gaukler, Spiellente, gedungene Kämpfer und Fechter, liederliche Frauenziinmer oder Bastarde verletzte. Solchen schrieb man eine Buße zu. die in Wahrheit keine ist, z. B. der Verletzte erhielt ein Fuder Heu, das ein halbjähriger Ochse ziehen kann. Oder der Täter soll vor einer von der Sonne beschienenen Wand stehen und der Verletzte soll dem Schatten an der Wand den Kopf abschlagen dürfen. Aus sehr drollige Welle wurde nach der Öffnung von Tägerwylen im Kanton Thurgau 1447 die Gerichlsgrenze zwischen Tägerwylen und Gottlieben sestgestellt: „Es soll ein Hahn quer ans die Brücken gestellt und ihn: das nach der Seite der Tägerwyler Mark schaueirde Auge ansgeslochen werde::. So weit er nun sieht, reicht die Gottlieber 6)erichtsbarkeit." Inhaltlich humoristisch sind auch manche Maßbestnnnnlngen. Da heißt es, die Hausfrau soll ans die Dachfirst stehen, mit der linken Hand eine Sichel fasten und sie unter dem rechten Beine forlwerfen: so weit sie wirft, so weit dürfen ihre Hühner in die R!ark gehen. Es ist klar, daß hiermit nur aus hnnwristische Weise ausgedrückt war, daß die Hühner sich in unmittelbarer Nähe des Hauses auszuhalten haben. Zahlreich sind die Beisviele humoristischer Strafen. Wer einen Grenzstein aus- pflügt oder versetzt, soll selbst an dessen Stelle eingegraben und dann soll ihm der Kops abgepflügt werden. Oder er soll mit dem Kovse nach unten eingegraben und der Markstein zwischen seine Beine gesetzt werden, „daß man sech, daß ein gutes Gernerk sei." Oder: wer einen Baum köpft, der wird wiederun: geköpft und sein Kopf zun: Ersatz ans den Baum gesetzt, bis diesem ein neuer Kopf wächst. Bekannt ist ja auch die Strafe des RncklingSreitens ans dem Eftl, den Schwanz in der Hand.


