Vünfche zur Steuererhebung.
Man schreibt uns aus gewerblichen Kreisen:
Die Ankündigung einer Steuererhühung in Hessen hat inl allgemeinen nach den Mitteilungen, die schon vorher in der Presse gemacht wurden, nicht überrascht, doch glaubt man, das; sich eine H e r a b s e tz u n g d e s Z u s ch l a g s wohl erzielen lasse. Die Grotzh. Regierung fordert 20 Proz. Zuschlag zu den bereits im Jahre 1016 um 15 Proz. erhöhten Sätzen der Einkommensteuer; berechnet man den Satz auf die im Einkommensteuergesetz festgelegte Skala, so erhält inan einen Zuschlag von 2 3 P r v so daß sich die Gesa m t -. steigerung von 1910 und 1916, falls der Regierungsvor- schlag^angenominen wird, auf 38 Proz. stellen würde.
In Preußen bezeichnet man die neue Erhöhung als K r i e g s z u s ch l a g und im preußischen Landtag scheint eine erhebliche Mehrheit der Ansicht zu sein, daß inan jedenfalls den Zuschlag nur für die laufende Finanzperiode bewilligen könne. Wenn auch in Hessen formell iin Finanzgesetz alljährlich sestgelegt lverden muß, wie hoch die zu erhebende Steuer sein soll, so würde es sich vielleicht doch empfehlen, ausdrücklich zum Ausdruck zu bringen, daß die zu betoilligen.de Steuer e rhö hun g den Charakter der Kriegssteuer trägt und nur unter diesem Gesichtspunkt eintritt.
Die hessische Steilererhöhung, die jetzt beantragt wird, ist als der Anfang der finanziellen Maßnahmen zu bezeichnen, die notwendig werden, um die durch den Krieg verursachten Lasten zu tragen. Um so wichtiger ist es, von vornherein diese Steuererhvhitng nicht für sich, sondern im Zusammenhang mit der Finanzpolitik des Reiches, der Kommunen, der Kirche, überhaupt aller zur Erhebung von Steuern berechtigter Verbände zu betrachten. Und zwar hätte sich diese Betrachtung nicht nur auf die Gesamtwir- i'nng hinsichtlich der Steuerlast iin allgemeinen, sondern auch auf die Frage der Doppelbesteuerung desselben Einkommens, desselben Vermögens usw. zu erstrecken. So bedarf z. B. jetzt schon dringend der Frage der Klärung, ob die im Sperrgesetz zur Reichsgewinnsteuer vorgesehenen Rücklagen, die mit Rücksicht auf das kommende Gesetz ja schließlich von allen Betrieben,, auch soweit sie keine juristischen Personen sind, zu machen sein werden, bei der Einkommensteuer abziehbar ist oder nicht. Das hessische Einkommensteuergesetz läßt bekanntlich nur für die juristischen Personen den Abzug der Einkommensteuer als Betriebsausgabe zu. Wie steht es mit dem Abzug der Kriegsgewinne, der Veriuögenszuwachs- steuer? Sind sie als Vermögenssteuern cmzusehen und ab- zugsfähig oder sind sie Einkommensteuer und dann für alle physischen Personen nicht abzugsfähig'? Zweifellos erfordert die Gerechtigkeit die Abzugsfähigkeit, und mau sollte diese Frage nicht ohne klare Lösung lassen.
Bei der Prüfung der 'Notwendigkeit der angeforderten Steuerzuschläge wird man gerade jetzt strenger sein müssen, als dies in sonstigen Jahren wohl der Fall war. Die
Gründe dafür sind klar. Ueberall rüstet m-an sich, die öffentlichen Kassen zu spicken, und die Kasscnverwalter sind in solchen Zeiten, wie jetzt, auch nicht verlegen um Gründe; aber schließlich tuenden sie sich alle an einen und das ist der Fehler; ttjib viel w enig geben auch ein viel.
Man möchte glauben, daß die Einnahmeposten in dem neuen Staatsvoranschlag doch etwas gar vorsichtig angesetzt worden sind. Es wurde schon jüngst von anderer Seite auf die zu niedrigen Einnahmen aus Nutz- und Brennholz hingewiesen, aber auch der Ansatz der Steuer* einnahmen soll nach der Ansicht sachkundiger Leute eine kleine E r h ö h u n g noch gut vertragen können, ohne daß Enttäuschungen zu befürchten wären. Auch mancher andere Einnahmeposten wird wohl bei der Beratung im Finanzausschuß mit Recht eine den Verhältnissen ui ehr entsprechende Erhöhung erfahren.
Was die Ausgaben angeht, so ist schon das Wort „Kriegsetat" zum Friedensetat geprägt worden und man hat vorgeschlagen, gewisse, nicht unbedingt notwendige Staatsausgaben iv ä h re u d der ,Krie gszeit zu unterlassen. Um so mehr muß es überraschen, daß die bisher im wesentlichen aus privaten Mitteln bestrittene S ä u g l i u g s s ü r- s o r ge nun. anscheinend völlig von Staatswegen betrieben werden soll. Es sind dafür iin neuen Etat 50 00.0 Mark laufende uitd 100 000 Mart einmalige Ausgaben vorgesehen. Gewiß wird niemand die Notwendigkeit einer solchen Fürsorge bestreiten. Aber inan darf doch ernstlich fragen, olb es in btefent Augenblick, in dem ganz erhebliche Unterstützungen dem gleichen Zwecke dienen und auch vom Reich großzügige Schritte dafür in die Wege geleitet werden, erforderlich ist, auch unseren Staat in dieser Weise dauernd zu engagieren mtb damit zugleich die Möglichkeit privater Fürsorge im praktischen Erfolg zu beseitigen.
Ob die Hoffnung, daß das Reich die Matrikular- umlagen tticht erhöhen wird, cintrifft, erscheint doch etwas zweifelhaft, nachdem der bayerische Jinanz.mini.ster kürzlich das Gegenteil angekündigt hat. Wenn aber die kommenden Reichssteuern so große Erträge liefern, daß den Bundesstaaten diese Sorge erspart bleibt, so erscheint die obeti schott aufgestellte Forderung, daß die direkten Reichssteuern in .Hessen abzugsfähig sind, um so mehr berechtigt.
Die Größt. Regierung denkt nach dem Finanzexpose anscheinend mit einiger Sorge an die Deckung der Fehlbeträge der Jahre 1914 und 1915 durch Anleihen. Es ist aber anzunehmen, daß die Ständekammern festbleiben bei ihrem am 31. März 1915 gefaßten Beschluß und daß die Frage, was au Ein nähme uaus fall und Ausgabensteigerung aus den Krieg zurückzusühreu ist, im Sinne der Anleihe entschieden wird. Denn die Fonds bedürfen der Schonung, so lange es irgendwie angängig erscheint, wobei allerdings bei der Frage: „Steuer oder Fonds" im Zweisel doch der letztere zu wählen ist.
Nachrichten.
Israelitische Religionsgemeinde.
Gottesdienst in der Synagoge (Süd-Anlage).
ÖQinStan, den 29. Januar 191b: Vorabend: 5.60 Uhr.
Morgens: 9.00 Uhr.
N a ch m i t t a g s: 3.30 Uhr.
Sabbatausgang: 6.05 Uhr.
Israelitische Religionsgesellschaft. -
Gottesdienst.
Sabbatseier am 29. Januar 1916:
Freitag abend 4.50 Uhr.
Samstag vormittag 8.30 Uhr.
Samstag nachmiitcig 3.30 Uhr.
Sabbatansgang 6.05 Uhr.
Wocbcngottesvicnst morgens 7.00, abends 4.30 Uhr.
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Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen.
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Höchste Te»nperatur ain 25. bis 26. Jan. 1916 — -f- 4,5 ° C. Niedrigste ,. „ 25. „ 26. w 1916 ----- — 1,1° C.
Niederschlag: 0,0 mm.
Statt jeder besondereu Anzeige.
Heute mittaff I2V2 Uhr wurde unsere innigstgeliebte Tochter, Schwester, Schwägerin und Tante
Dorothea Todt
im Alter von 28 Jahren von ihrem langen, schweren, mit grosser Geduld ertragenen Leiden durch einen sanften Tod erlöst
In tiefer Trauer:
Familie Georg Todt Georg Todt und Frau Familie Otto Gutjahr.
Giessen (Sonnenstrasse 19), den 26. Januar 1916.
Die Beerdigung findet Samstag, den 29. Januar, nachmittags 3 Uhr, von der Kapelle des neuen Friedhofes aus statt. 677
Von Beileidsbesuchen bitten wir absehen zu wollen.
Statt besonderer Anzeige.
Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, heute morgen 7*11 Uhr nach langem, schwerem, mit Geduld ertragenem Leiden meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Tochter, Schwiegertochter, Schwester, Schwägerin und Tante
Katharine Bingei gab. Müller
im Alter von 41 Jahren zu sich zu rufen.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Ludwig Bingei und Familie Friedrich Müller und Familie Wilhelm Müller und Familie-
Mainzlar, Staufenberg, den 26. Januar 1916. 681
Die Beerdigung findet Freitag, nachm..um 3 Uhr, in Mainzlar statt.
mm&v.
Gestern verschied plötzlich nach schiverem Leiden unsere liebe Tochter
Maria Fleischer
im Alter von 15 Jahren.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Familie Hermann Fleischer.
Gießen (LeihgesternerWeg9), 26. Januar 1916.
Die Beerdigung findet Freitag nachmittag 3 Uhr in aller Stille statt. 1687
Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, gestern abend unser innigstgeliebtes Söhnchen
Willi
nach kurzem Krankenlager zu sich zu rufen.
In tiefer Trauer:
Familie Schmidt.
Klein-Linden, den 26. Januar 1916. 07330
Die Beerdigung findet Freitag, den 28. Januar, nachmittags um 3 Uhr, voin Sterbehause, Hügel-- stratze 7, aus statt.
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Im Aufträge der Gemeinde« lasse Zlrosdors werden am 31. Januar d. I., nachm. 4 Ubr, auf der Ziegelei zu Kinzenbach die nachstehend gepfändeten Sachen, nämlich: Ein Haufen Steinkohlen lca. 3- bis 400 Zentner) öffentlich versteigert werden. ( 67 i Dutenhofen, d. 26. Jan. 1916.
Bändel,
Vollziehungsbeamter.
Kieler Bücklinge Cabliau, kopflos
la. bolländ.
soeben frisch eingetroffen bet Anenst Wallenfels,
Kolonialwaren. Delikatessen- und Weinhandlung, Gießen, Telephon 262, Marktvl. 17.67?a
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fiP wagen- u. sackw., bill. lül Liste frei. Gral & Co., Mtthle Anerbach 249, Hessen.
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Stadt-Theater
Donnerstag, 27.Ian.1916 abends 8 Ubr: Is7sv
Außer Abonnement! Gewöhnl. Preise (ermäßigt)
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aus Anlaß von Kaisers Geburtstag.
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des Hosschanspielers Frlta Gerhard vom Hoftheater Weimar.
Neuheit! Neuheit!
Mnekdansen
Lustspiel in 4 Aufzügen von Friedrich Lienhard. Ende 10'/., Uhr. Soldaten vom Feldivebet abwärts zahlen bei allen Vorstellungen (außer bei Volksvor,iellungen»auf2. und LSperrfitz nur halbe Preise.


